Pressemitteilung am 16.05.2018:
„In der Debatte wird immer deutlicher, dass es um ganz andere Dinge geht.“ Bundesverband Lebensrecht begrüßt Entscheidung des Ärztetages, am § 219 a festzuhaltenZum Beschluss des 121. Deutschen Ärztetages, grundsätzlich am § 219 a StGB festhalten zu wollen, erklärt die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, in Berlin:
Die Entscheidung des Deutschen Ärztetages, den § 219 a nicht streichen lassen zu wollen, ist ein richtiges Signal an die Politik. In der Debatte wird immer deutlicher, dass es nicht um diesen Paragraphen, sondern um ganz andere Dinge geht: Es handelt sich um eine inszenierte Kampagne, mit der die Abtreibungsregelung in Deutschland ausgehebelt werden soll.
Die vom Deutschen Ärztetag angeregten Modifizierungen des Gesetzes, durch die eine zentrale neue Internetplattform für Abtreibungsmöglichkeiten geschaffen werden soll, sind nicht notwendig: Wer über Abtreibungen sachlich informieren will, kann das auch jetzt schon jederzeit und überall tun. Nur wer selbst damit ein Einkommen erzielen will, darf nicht öffentlich darauf hinweisen, was zum Schutz der Frauen im Schwangerschaftskonflikt und zur Klarstellung, dass es sich um keine normale „ärztliche Dienstleistung“ handelt, richtig ist. Frau H. aus Gießen war bereits 2004 gerichtlich darauf hingewiesen worden, dass sie ihre Werbung für Abtreibungen zu unterlassen habe. Die im November 2017 gegen sie verhängte Strafe hat sie also wissentlich und absichtlich riskiert, um mit Abtreibungen Geld zu verdienen, was sie in vielen tausenden
Fällen getan hat und weiterhin tut.
Nach dem Beratungsgesetz ist eine öffentliche Werbung/Information seitens der „Anbieter“ von Abtreibungen ebenfalls nicht erforderlich, weil die Schwangeren in aller Regel zusammen mit der Beratungsbescheinigung die Adressen von Abtreibungseinrichtungen in ihrer Region erhalten können (mit Ausnahme von Bayern, wo dies durch die Gesundheitsämter erfolgt).
Viel wichtiger im Interesse schwangerer Frauen und ihrer Gesundheit wäre die wissenschaftliche Ursachenforschung über die hohen Abtreibungszahlen und Motive sowie gesundheitspolitisch eine Beschäftigung mit den rasant steigenden Verkaufszahlen der sogenannten „Pille danach“ sowie der immer leichteren Zugänglichkeit der Abtreibungspille Mifegyne, die beide auch online bestellt werdenkönnen, ohne dass irgendeine ärztliche oder soziale Beratung stattgefunden hat.
Quelle: Bundesverband Lebensrecht