„Lindner wird unwidersprochen damit zitiert er habe dem Kanzler im Koalitionsausschuss, nachdem dieser eine Diskussion seines 18 Seiten Papiers zu einer liberalen „Wirtschaftswende“ abgelehnt hatte, vorgeschlagen, die „noch offenen Fragen des laufenden Haushalts zu regeln und dann einvernehmlich eine vorgezogene Bundestagswahl abzuhalten“ (FAS vom 10. Nov). Niemand weist darauf hin, dass die deutsche Verfassung ein solches Vorgehen nicht zulässt.
In Deutschland – anders als z B in England – steht es nicht im Belieben einer Bundesregierung vorgezogene Wahlen – einvernehmlich oder nicht – abzuhalten (aus guten Gründen, wenn man an das Ende der Weimarer Republik denkt). Daher tue ich es jetzt und weise auf einen zweiten offensichtlich verbreiteten Irrtum hin: Das Parlament ist keineswegs gezwungen abzuwarten, wann der Kanzler die Vertrauensfrage stellt, diese dann verliert und damit innerhalb 60 Tagen eine Neuwahl stattfindet.
Es gibt das Instrument des konstruktiven Misstrauensvotums, also der Abwahl und zugleich Neuwahl eines Bundeskanzlers. Nur mit der Wahl eines anderen Bundeskanzlers, ist der bisherige abgesetzt (erinnert sich noch jemand an das Drama Brandt gegen Barzel? Brandt hatte die Mehrheit im Bundestag durch Parteiwechsler verloren, blieb aber im Amt, weil die Wahl des Oppositionsführers Barzel zum Bundeskanzler scheiterte). Also liebe Union: Konstruktives Misstrauensvotum mit Merz als Kandidat, ist das Gebot der Stunde, wenn es der Opposition so eilig ist. Sonst bleibt nur abzuwarten, bis Scholz die Vertrauensfrage stellt.“
Quelle: Faceboook