vbw kritisiert Eingriff in Tarifautonomie und unklare Finanzierung
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. übt scharfe Kritik am Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz), das der Bundestag gestern beschlossen hat. „Es gilt Tarifautonomie und der Staat darf nicht in die Sozialpartnerschaft eingreifen. Zudem bleibt unklar, wie eine flächendeckende Erhöhung der Pflegelöhne langfristig finanziert werden soll“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Um höhere Löhne in der Pflegebranche durchzusetzen, schlägt die Bundesregierung einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag vor, der auf Arbeitgeberseite offenbar von der im Sommer gegründeten Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) ausgehandelt werden soll. „Diese Vereinigung will die Politik nun instrumentalisieren, während die freie Pflege außenvorbleibt. Diese vertritt die Masse der Pflegeheime, gehört aber nicht der BVAP an“, so Brossardt.
Neben der Tarifvertragslösung sieht das Pflegelöhneverbesserungsgesetz Eingriffe in die Pflegemindestlohnkommission vor. „Die vorgesehene Bestellung der Mitglieder samt Verwendung eines unklaren Kriteriums wie der ‚Trägervielfalt‘ bei der Zusammensetzung führt dazu, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales quasi beliebig Verbände in die Kommission berufen kann. Durch die besonderen Bedingungen in der Pflegebranche lässt sich aus Sicht der vbw nicht rechtfertigen, dass ein von einer Minderheit ausgehandelter Tarifvertrag für die Mehrheit gelten soll. Die eingeschränkte Klagemöglichkeit verschlimmert diese Situation nur“, sagte Brossardt.
Die vbw kritisiert, dass die finanzielle Dimension des Gesetzes von der Bundesregierung bislang unbeantwortet bleibt. „Schätzungen gehen von Mehrkosten von über fünf Milliarden Euro aus. Diese sollen offenbar die Pflegebedürftigen und die Kommunen als Sozialhilfeträger tragen. Das wäre eine unzumutbare Zusatzbelastung“, sagte Brossardt.