Die erste Antwort zum Aschermittwochbrief an den österreichischen Bundespräsidenten erfolgte rasch durch Ludwig Adamovich. Bereits zwei Tage nach dem Aschermittwoch antwortete der Berater für verfassungsrechtliche Angelegenheiten des Bundespräsidenten Alexander van der Bellen.
Im Aschermittwochbrief wurde der österreichische Bundespräsident konfrontiert mit den Verletzungen der Grundrechte, insbesondere des Eigentumsrechts. Es sollte geklärt werden, welche Maßnahmen staatliche Institutionen setzen werden:
Brief am Aschermittwoch: An den österreichischen Bundespräsidenten
(Tabula Rasa Magazin, 6. 3. 2019)
Zwei Tage später erfolgte die Antwort durch Ludwig Adamovich. Er ist der Berater des österreichischen Bundespräsidenten, wenn es um „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“ geht.
Adamovich leugnet die Beweise
In seinem Schreiben behauptet Adamovich:
„Da es keinerlei Beweis für Verletzungen
der Grundrechte und insbesondere des Eigentumsrechts gibt, ist diese Frage
nicht zu beantworten“.
(Ludwig Adamovich, Österreichische Präsidentschaftskanzlei, Schreiben vom
8. März 2019)
Tatsächlich liegen hunderte Hinweise auf strafbare Tatbestände und
Verletzungen der Grundrechte bei der österreichischen Volksanwaltschaft. Dort
fein abgelegt mit Aktenzahl. Jederzeit überprüfbar für die Behörden der
Republik Österreich und damit auch für die Mitarbeiter der
Präsidentschaftskanzlei und den österreichischen Bundespräsidenten.
Im
Tonfall korrupter Richter
Adamovich gibt hier den Ton vor,
der von der österreichischen Justiz seit Jahren gedröhnt wird. Bei Verfahren auf Sachwalterschaft, in denen
alle Unterlagen der Betroffenen von der Richterschaft komplett ignoriert
werden, mit der Zielsetzung jedenfalls das Vermögen zu übernehmen und zu
plündern.
So wie Adamovich die Beweise negiert, die noch dazu seit Jahren reichlich
bei der Volksanwaltschaft liegen, wird das schlechte Vorbild gegeben, für das
Verhalten der österreichischen Richterschaft, bei den Zivilgerichten, aber auch
bei den Strafgerichten. Es darf nicht weiter geschehen, dass dort
Beweismaterial ignoriert wird, wie es der Berater für „verfassungsrechtliche
Angelegenheiten“ des österreichischen Bundespräsidenten vorführt. Damit eine richterliche
Willkür ermöglicht wird, der mit einer solch selbstherrlichen Attitude die
Pforten breit geöffnet werden sollen.
Ausreden auch bei der EU-Grundrechteagentur
Die Probleme, die in der Republik Österreich gegeben sind, mit Amtsmissbrauch
in der Justiz und den Verletzungen von Grundrechten, sind Thema auch bei internationalen
Organisationen. So musste Justizminister Brandstetter bereits um
Beschwichtigung bemüht sein, bei einem Treffen mit Michael O’Flaherty, dem
Direktor der Europäischen Grundrechteagentur, wie sogar aus einer
Presseaussendung des Bundesministeriums für Justiz vom 7. Juli 2017 zu erfahren
ist:
„Im Zuge des informellen JI-Rates trifft
Justizminister Brandstetter außerdem Michael O’Flaherty, den Direktor der Europäischen
Grundrechteagentur, zu einem Gedankenaustausch. Dabei geht es auch um die
Grundrechte von physisch oder psychisch beeinträchtigten Menschen, die im
Rahmen der österreichischen Reform der Sachwalterschaft mustergültig
berücksichtigt werden“.
(Bundesministerium für Justiz, Presseaussendung
vom 7. Juli 2017)
Mit dieser Ausrede reagierte Brandstetter wie ein Schuljunge, der bei einem
bösen Streich ertappt wurde. „Mustergültig“ wolle er sich verhalten. Auf Dauer wird
ein solcher Schwindel auf höchster Staatsebene und bei der Führung des Staates
aber nicht genügen. Die österreichischen Behörden werden die Beweise zur
Kenntnis nehmen müssen, dass Grundrechte massenweise verletzt werden. Entsprechende
Maßnahmen sind erforderlich, die offenbar nur noch durch die Europäische Union
zu erhoffen sind.
Präsidentschaftskanzlei
seit Jahren informiert
Es ist nachweisbar, dass der österreichische Bundespräsident über solche
Malversationen in der Justiz und Verletzungen des Eigentumsrechts durch eine
entwickelte Methode von Sachwalterschaft von zahlreichen Betroffenen informiert
wurde. Selbst wenn der Berater für „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“ die
jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft grundsätzlich nicht lesen sollte, so muss
er doch diese unmittelbaren Berichte der Betroffenen kennen, die an die
Präsidentschaftskanzlei gerichtet werden.
Adamovich verweist auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Es wurde
bereits in früheren Beiträgen darauf aufmerksam gemacht, dass die
Staatsanwaltschaften solche Hinweise auf strafbare Tatbestände, die durch
Amtsmissbrauch von Richtern ermöglicht werden, nicht bearbeiten. Die
Strafanzeigen müssten deshalb „von Amts wegen“ eingebracht werden. Bei Kenntnis
von strafrechtlich relevanten Tatbeständen ist dies eine Verpflichtung der
Behörden, die auch den österreichischen Bundespräsidenten betrifft.
Doch Adamovich erklärte: „Es fällt nicht
in die Zuständigkeit des Bundespräsidenten, Maßnahmen zu setzen“.
Das ist eine Floskel, die alle Stellen in Österreich zum Ausdruck bringen, die
ursprünglich als Kontrollfunktion eingerichtet wurden. Diese Kontrollinstanzen,
die in mehreren staatlichen Stellen vorgesehen waren, sollten gewährleisten,
dass der Rechtsstaat funktioniert. Doch wird jetzt stets bei solchen
Einrichtungen die Meinung vertreten, dass „keine Kompetenz dafür“ gegeben sei.
Adamovich vermittelt mit seinem Schreiben den Einblick, dass diese Meinung, es
dürfe der Rechtsstaat nicht verteidigt werden, von höchster Stelle weitergereicht
wird, nämlich von der Beratung für „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“ in
der Präsidentschaftskanzlei.
Das
österreichische Wesen
Zumindest zwei Mal im Jahr werden vom österreichischen Bundespräsidenten
große Reden erwartet. Bei der Neujahrsansprache am Jahresanfang und zum
Nationalfeiertag am 26. Oktober. Zum Nationalfeiertag 2018 erklärte
Bundespräsident van der Bellen das Wesen des „Österreichischen“:
„Denn wir
haben etwas ganz Besonderes, das uns in Zeiten der Polarisierung ganz besonders
hilft und immer geholfen hat: Das Österreichische. Was das Österreichische
ausmacht? Anders als der radikale Standpunkt, der alles verachtet, was von der
„reinen Lehre“ abweicht, nimmt das Österreichische die Realität zur Kenntnis“.
(Alexander
van der Bellen: Rede zum Nationalfeiertag 2018)
Welche Realität soll „das Österreichische“ zur Kenntnis nehmen? Offenbar wird in dieser Rede des Bundespräsidenten, die Formel „die Realität zur Kenntnis nehmen“ als Euphemismus für das Tolerieren von Malversationen eingesetzt.
Solche Worte des
Bundespräsidenten werden von seinem Berater für „verfassungsrechtliche
Angelegenheiten“ jedenfalls geduldet, wenn er nicht sogar selbst als ein
Ghostwriter bei solchen Reden des Bundespräsidenten wirkt. Denn diese Idee vom
Wesen des „Österreichischen“ klingt nicht nach Alexander van der Bellen,
vielmehr nach einem Autor wie dem ehemaligen Nationalratspräsidenten Andreas
Khol oder eben nach Adamovich.
Amt des Bundespräsidenten beschädigt
Doch beschädigt Adamovich mit
seiner Meinung, dass der österreichische Bundespräsident nicht seine Besorgnis
zum Ausdruck bringen solle, wenn er von eklatentem Amtsmissbrauch und von schwerer
Korruption erfährt, das ehrenvolle Amt.
Bevor Adamovich diese Auffassung durchsetzte, herrschte in der Republik
Österreich allerdings die Überzeugung, dass es zu den vornehmlichen Aufgaben
des Bundespräsidenten zählt, für Moral und die guten Sitten im Land
einzutreten, damit der Staat weiterhin ordnungsgemäß funktioniere.
Dies solle geschehen durch ermahnende Reden, aber auch durch die Ausschöpfung
aller möglichen Maßnahmen, die mit dem Amt gesetzt werden können. Für die
Ausschöpfung solcher Möglichkeiten war ursprünglich die Stelle des „Beraters
für verfassungsrechtliche Angelegenheiten“ des österreichischen
Bundespräsidenten wohl vorgesehen, damit diese einen Sinn in der
Präsidentschaftskanzlei mache. Und nicht für das Gegenteil: Nämlich für die
Blockade.
Ideologie zählt mehr als Aufrichtigkeit
Der Bundespräsident soll bei
Malversationen in der Justiz schweigen. Doch gilt es als Selbstverständlichkeit,
dass er Einspruch einlegen kann bei den Besetzungen hoher Staatsposten, wenn
sie der Präsidentschaftskanzlei nicht passen. Zuletzt traf dies Hubert Keyl,
der Richter am Bundesverwaltungsgericht werden sollte. Keyl zog sich zurück, da
Bundespräsident van der Bellen mit seinem Veto drohte.
Gegen Keyl konnten von der Präsidentschaftskanzlei allerdings keine
Vorwürfe von Malversation oder möglichen Amtsmissbrauch genannt werden, sondern
es wurden ausschließlich ideologische Gründe vorgebracht. Bei allen eventuellen Unterschieden in der
Ideologie, man kann nicht ausschließen, aufgrund des katastrophalen Zustandes
in der österreichischen Justiz, dass ein Mann wie Hubert Keyl mit den
Malversationen aufräumen würde, wenn er diese erkennt. Diese mögliche Gefahr,
die die korrupten Verhältnisse in der österreichischen Justiz treffen kann, wäre
dann der Grund, dass die Präsidentschaftskanzlei solche Besetzungen verhindern
muss.
Im November 2017, nach den
letzten Nationalratswahlen, erklärte Bundespräsident van der Bellen, dass er
den Vorschlag für die Besetzung des Justizministers genau prüfen wolle. Er
würde Kandidaten eventuell nicht angeloben. Insbesondere wurden in diesem
Zusammenhang der freiheitliche Generalsekretär und EU-Mandatar Harald Vilimsky
und FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus genannt. Bundespräsident van der Bellen gab
an, dass er diese beiden Besetzungsvorschläge nicht als Minister akzeptieren
wolle.
Doch selbst die Verleihungen des Titels Professor werden vom österreichischen
Bundespräsidenten geprüft und unterzeichnet. Auch diese Professorentitel werden
gerne an Personen vergeben, die in parteipolitischen Vorfeldorganisationen
arbeiten. Die Leistungen, die im Bereich von Bildung und Forschung erbracht
wurden, sind dabei oft nicht von entscheidender Bedeutung.
Abberufung
eines Ministers
Der Bundespräsident kann
Mitglieder der Regierung und den Bundeskanzler zu Gesprächen in den
Präsidententrakt in der Wiener Hofburg einladen. Beim Gespräch mit dem
Bundeskanzler kann der Bundespräsident die Malversationen in der
österreichischen Justiz zum Thema machen und fordern, dass Maßnahmen gesetzt
werden. Dafür muss auch ein Justizminister eingesetzt werden, der das Problem
in den Griff bekommen will. Der Bundeskanzler müsste dafür die Abberufung eines
gescheiterten oder gar dubiosen Justizministers einleiten und das Amt in
Übereinstimmung mit dem Bundespräsidenten neu besetzen.
Gemäß der österreichischen Verfasung obliegt die Abberufung eines Ministers den
Agenden des Bundeskanzlers laut Artikel 70 des Bundes-Verfassungsgesetzes:
„Der
Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der
Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt. Zur Entlassung des
Bundeskanzlers oder der gesamten Bundesregierung ist ein Vorschlag nicht
erforderlich; die Entlassung einzelner Mitglieder der Bundesregierung erfolgt
auf Vorschlag des Bundeskanzlers”. (Bundes-Verfassungsgesetz,
Artikel 70)
Der Bundespräsident kann die Abberufung eines Ministers durchsetzen,
durch die Androhung die Bundesregierung nötigenfalls zu entlassen und Neuwahlen
anzusetzen. Dies mit der Begründung,
dass die skandalösen Zustände in der Justiz den Rechtsstaat gefährden. Nach den
Neuwahlen müsste der Bundespräsident bei der Regierungsbildung dafür sorgen,
dass entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, die eine korrekte Arbeit der Justiz gewährleisten. Die Angelobung des
neuen Justizministers erfolgt dann unter dieser Voraussetzung.
Doch konnte man auf der Rückseite des Präsidententraktes, bei einem Hintereingang, in
breiten Lettern die Aufschrift „Lakaienstiege“ lesen. Ein Relikt aus alten
Zeiten, das in der zweiten Republik nicht entfernt werden sollte.
Justiz im Dienst der Machtsicherung
Das Verhalten von
Ludwig Adamovich kann durch seinen familiären Hintergrund und sein
Beziehungsnetz erklärt werden. Der Vater Ludwig Adamovich senior entstammte
einer Familie von „Verwaltungsjuristen und Grundbesitzern“, wie es genannt
wurde.
„Der Austrofaschismus
stellte die Justiz gezielt in den Dienst seiner Machtsicherung“, befand der Politologe
Emmerich Tálos in „Das austrofaschistische Österreich 1933 – 1938“ (S. 73).
Seine Laufbahn in
der österreichischen Justizbehörde startete Ludwig Adamovich senior in einer
Epoche, die von Justizskandalen so sehr erschüttert wurden, dass eine erzürnte
Menge den Justizpalast am 15. Juli 1927 in Brand setzte. Der Justizpalastbrand
ist einer der Schlüsselmomente der ersten Republik, der auch Literaturnobelpreisträger
Elias Canetti zu seinem philosophischen Hauptwerk „Masse und Macht“ anregte, an
dem er mehr als 30 Jahre arbeitete.
Ludwig Adamovich senior begann 1920 im Verfassungsdienst
des Bundeskanzleramts und wurde 1924 Universitätsdozent für Staats- und
Verwaltungsrecht. Er war von 1930 bis 1933 Mitglied des
Verfassungsgerichtshofes und wurde 1934 Universitätsprofessor an der
Universität Wien. Ludwig Adamovich senior war Mitarbeiter bei der Formulierung der
Verfassung vom Mai 1934, mit der eine autoritäre Organisation der Herrschaft
festgeschrieben werden sollte. Er war Mitglied des Staatsrats und des
Bundesrats von 1934 bis 1938 und wurde im Februar 1938 Justizminister im
Schuschnigg-Regime.
Dollfuß-Regime enteignete Kinderfreunde
Damit nahm Ludwig Adamovich senior als Berater eine
Schlüsselrolle im Dollfuß-Schuschnigg-Regime ein, das die Ausschaltung aller
oppositionellen Parteien und Kräfte betrieb. Politische Gegner von Dollfuß
wurden in Anhaltelager gebracht, also interniert. Auch Franz Olah, der später
Innenminister in der zweiten Republik wurde, kam in der Zeit des
Austrofaschismus ins Gefängnis, für das Verteilen von Flugblättern mit politischem
Inhalt.
Die Verhaftungen waren auch von finanziellen Übernahmen begleitet. Vereine und
Organisationen wurden aufgelöst und ihre Vermögenswerte enteignet. Zu diesen
Vereinen zählten beispielsweise die Wiener Kinderfreunde. Der Auflösungsbescheid
des Bundeskanzleramts wurde am 13.
Februar 1934 ausgestellt. Es wurde das gesamte Vermögen der
Kinderfreunde enteignet. Mit der Auflösung der Wiener Kinderfreunde war die
Übernahme eines beträchtlichen Vermögens verbunden, denn es waren auch
Sportplätze und Spielplätze und weitere Einrichtungen betroffen, beispielsweise
475 Kinderheime, die von freiwilligen Mitarbeitern errichtet wurden.
Regimekritische
Professoren wurden im Austrofaschismus von den Universitäten vertrieben.
Dadurch konnte Ludwig Adamovich senior die ordentliche Professur für Staats-
und Verwaltungsrecht an der Universität Wien erhalten, wie Andreas Huber in
seiner Studie „Rückkehr erwünscht“ ausführte:
„Profitierten auch einzelne Ordinarien von Maßregelungen gegen regimekritische
Lehrende im Austrofaschismus. So konnte Ludwig Adamovich nach der
Zwangspensionierung Max Layers (…) per 1. Oktober 1934 die Lehrkanzel für
Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien übernehmen“.
(Andreas Huber: Rückkehr erwünscht. Im Nationalsozialismus aus politischen
Gründen vertriebene Lehrende der Universität Wien, S. 81).
Justizstrukturen abgesichert
Ludwig Adamovich senior wurde nach dem Krieg, als ehemaliger Anhänger des Dollfuß-Regimes, sofort wieder in hohe Staatsfunktionen geholt. Er war von 1946 bis 1955 Präsident des Verfassungsgerichtshofes.
Von 1945 bis 1947
war Ludwig Adamovich senior auch sofort Rektor der Universität Wien. In dieser
Funktion konnte er wesentlich mitbestimmen, welche Forscher und Wissenschafter
nach dem Krieg wieder an die Universität Wien berufen wurden. Damit wurde eine Ausgangssituation
geschaffen, von der das Juridicum in Wien noch heute geprägt ist.
Sein Sohn Ludwig Adamovich junior ist durch die Familiengeschichte mit den
historischen Hintergründen der österreichischen Justiz eng vertraut. Auch er wurde rasch in hohe Ämter befördert,
um die Tradition fortzusetzen und offenbar abzusichern. Er wurde 1977
Sektionschef des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt. Von 1984 bis 2002 war
er Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes. 1974 erhielt Ludwig Adamovich junior eine Professur
für öffentliches Recht an der Universität Graz.
Adamovic
erklärt abschließende Stellungnahme
Nach der aktuellen Anfrage an den österreichischen Bundespräsidenten im
Aschermittwochbrief wurden Ludwig Adamovich junior in einem weiteren Schreiben
am 8. März 2019 nochmals Erläuterungen gegeben.
Es wurde um Mitteilung ersucht, ob eine
weiterführende Stellungnahme noch erfolgt oder das Schreiben von Univ.-Prof.
Dr. Dr. hc. mult. Adamovich vom 8. März 2019 als abschließend zu betrachten
ist.
Am 11. März erfolgte die Antwort durch eine Mitarbeiterin von Ludwig Adamovich
junior:
„Zu Ihrem Schreiben vom 8. März
teile ich Ihnen im Auftrag von Prof. Adamovich mit, dass keine weitergehende
Stellungnahme abgegeben wird“.
(Email, Präsidentschaftskanzlei, Mitarbeitern von Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult.
Adamovic, 11. 3. 2019)
Damit kann die Stellungnahme der Beraters für verfassungsrechtliche
Angelegenheiten des österreichischen Bundespräsidenten vom 8. März als
abschließend betrachtet werden.
Suggestiver Sprachgebrauch
Adamovic wendet in seinem Antwortschreiben den bekannten
Sprachtrick der Justiz an, dass bei Aussagen über Amtsmissbrauch von
„Behauptung“ gesprochen wird. Bei Aussagen von Justizbeamten von „Feststellung“
oder „Erklärung“. Peter Handke erkannte diese Methode bereits in seinem Essay: „Die
Tautologien der Justiz“ (Erstveröffentlichung in: Die Zeit, 14. 11. 1969).
Das ist ein Sprachgebrauch, der nicht an objektiven Fakten sich orientieren
möchte und deshalb in einer korrekten Rechtsprechung keinen Platz haben darf.
Rechtsstaat bedeutet jedenfalls Orientierung an Fakten.
EU-Charta der Grundrechte
Adamovich
erkennt in seiner Antwort die Rechtsvorschrift nicht, die die Grundrechte
bestimmt. Oder will zur Schau stellen, dass er diese ignoriert:
“die Zitierung von Artikeln einer nicht bezeichneten Rechtsvorschrift,
dass Grundrechte betroffen seien”.
Es handelte sich bei dieser Zitierung um die Artikel 17 (Eigentumsrecht) und Artikel 7 (Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Die “nicht bezeichnete Rechtsvorschrift” ist damit die EU-Grundrechtecharta. Es wurde zuvor in dem Schreiben an den österreichischen Bundespräsidenten ein Hinweis auf einen Beitrag gegeben, der auf The European veröffentlicht wurde:
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
(The European, 6. 6. 2017).
In diesem Beitrag auf The European wurde ausführlich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Vertrag von Lissabon eingegangen, weshalb die Kenntnis der Rechtsvorschrift in dem Schreiben bereits vorausgesetzt wurde.
Dokumentation: Schreiben von Adamovich
Hier werden das Schreiben von Ludwig Adamovich und die nachfolgenden Erläuterungen in vollem Wortlaut als Dokument veröffentlicht.
Die Antwort von Ludwig Adamovich erfolgte am 8. März 2019.
Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult. Ludwig Adamovich
Präsidentschaftskanzlei
Berater für verfassungsrechtliche Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Mag. Schuetz!
Sie schreiben in Ihrem Mail vom 6.3. d.J., dass an die Volksanwaltschaft gerichtete Beschwerden betreffend Fälle von Sachwalterschaft Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände darstellten. Es seien willkürliche Enteignungen, die durch Amtsmissbrauch der Justiz ermöglicht werden. Wohnungen würden geplündert und alle Vermögenswerte übernommen.
Sie behaupten weiters unter Zitierung von Artikeln einer nicht bezeichneten Rechtsvorschrift, dass Grundrechte betroffen seien. Für diese Behauptung fehlt jeder Beweis.
Dies vorausgeschickt, werden die gestellten Fragen wie folgt beantwortet:
Es fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundespräsidenten, Maßnahmen zu setzen, damit diese Behauptungen der Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des Eigentumsrechts aufgeklärt werden und gegen strafrechtlich relevante Tatbestände vorgegangen wird, die durch Amtsmissbrauch in der Justiz verursacht wurden“. Für die Verfolgung strafrechtlich relevanter Tatbestände sind die Staatsanwaltschaften zuständig.
Da es keinerlei Beweis für Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des Eigentumsrechts gibt, ist diese Frage nicht zu beantworten.
Das Gleiche gilt für die letzte Frage.
Mit den besten Grüßen
o.Univ.Prof. Dr. Dr. hc. mult. Ludwig Adamovich
Berater für verfassungsrechtliche Angelegenheiten
Antwort an Adamovich mit Erläuterungen
Herrn
Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult. Ludwig Adamovich
Berater des Bundespräsidenten
für verfassungsrechtliche Angelegenheiten
Österreichische Präsidentschaftskanzlei
Hofburg, Ballhausplatz
A-1010 Wien
Schreiben für die Weiterleitung gesendet an:
Frau Gabriele Weinberger (Kabinett des
Bundespräsidenten)
Aktenzahl: S120100/10 -VA/2019
Sehr geehrte Frau Weinberger,
Ich danke Ihnen für die Zusendung der Antwort
von Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult. Adamovich. Die Antwort wird, zum vorgesehenen
Zeitpunkt, noch veröffentlicht.
Zum Schreiben von Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult.
Adamovich möchte ich noch die folgenden Erläuterungen abgeben. Ich ersuche Sie,
das Schreiben mit den Erläuterungen Herrn Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult.
Adamovich vorzulegen. Sollte Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult. Adamovich auf Basis
dieser Erläuterungen noch eine weiterführende Stellungnahme abgeben wollen, so
wird diese selbstverständlich in weiteren Beiträgen berücksichtigt.
Erläuterungen
Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult. Adamovich schreibt
in seiner Antwort:
“behaupten
weiters unter Zitierung von Artikeln einer nicht bezeichneten Rechtsvorschrift,
dass Grundrechte betroffen seien”.
Erläuterung:
Es handelt sich um die Charta der Grundrechte
der Europäischen Union, die die Republik Österreich als Mitgliedsstaat der
Europäischen Union anerkannte. Zu dieser Anerkennung wäre der Vertrag von
Lissabon zu nennen, der von den damals 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union,
damit auch von der Republik Österreich, am 13. Dezember 2007 unterzeichnet
wurde. Artikel 6 des EU-Vertrages von Lissabon betrifft die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union, die mit der Unterzeichnung rechtskräftig
wurde. Für die Republik Österreich wurde der Vertrag von Lissabon vom damaligen
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer und der Bundesministerin für europäische
und internationale Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik unterzeichnet.
Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult. Adamovich schreibt
weiters:
“Für die
Verfolgung strafrechtlich relevanter Tatbestände sind die Staatsanwaltschaften
zuständig”.
Erläuterung:
Es wurde bereits in früheren Beiträgen
ausführlich dargestellt, dass die Staatsanwaltschaft entsprechende
Strafanzeigen nicht bearbeitet. Es wäre deshalb erforderlich, dass von der
Republik Österreich eingerichtete Institutionen, wie beispielsweise die
Volksanwaltschaft, bei entsprechenden Hinweisen Strafanzeigen “von Amts wegen”
einreichen.
Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult. Adamovich schreibt
weiters:
“Da es
keinerlei Beweis für Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des
Eigentumsrechts gibt, ist diese Frage nicht zu beantworten”.
Erläuterung:
Für die Beweisführung sind insbesondere als
grundlegend die jährlichen Berichte der österreichischen Volksanwaltschaft an
den Nationalrat zu nennen. Darin sind hunderte Fälle dokumentiert, die unter
Aktenzahl bei der Volksanwaltschaft von den österreichischen Behörden, und wohl
fraglos auch vom Österreichischen Bundespräsidenten, für eine genaue Überprüfung
eingesehen werden können. Dazu: Bericht der Volksanwaltschaft an den
Nationalrat und an den Bundesrat 2017: Kontrolle der öffentlichen Verwaltung,
Wien 2018.
Ich ersuche um Mitteilung, ob eine
weiterführende Stellungnahme noch abgegeben wird oder das Schreiben von
Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult. Adamovich vom 8. März 2019 als abschließend zu
betrachten ist.
Mit besten Grüßen
Mag. Johannes Schütz
Mag. Johannes Schütz
Wien, Austria (derzeit im Ausland)
www.tabularasamagazin.de/author/schuetz_johannes
Links:
Brief am Aschermittwoch: An den
österreichischen Bundespräsidenten
(Tabula Rasa Magazin, 6. 3. 2019)
Österreichische Volksanwaltschaft legt
Jahresbericht für 2017 vor: Erschreckende Fakten über die
Verletzung von Grundrechten
(Tabula Rasa Magazin, 10. 5. 2018)