Erneut hat sich der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, zu Wort gemeldet. Diesmal nicht zum Thema Obergrenze, sondern zum Thema Bargeldzahlungen.
von Stefan Groß
Mitte Januar hatte er wie sein Kollege Di Fabio die Bundesrepublik mit ihrer Politik der offenen Türen kritisiert und betont, dass die unbegrenzte Einreise ein Fehler gewesen sei. Für Hans-Jürgen Papier ist klar, dass die derzeit verhandelten Beschränkungen von Bargeldzahlungen verfassungswidrig sind. Derzeit erwägt die Bundesregierung und andere europäische Länder eine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld einzuführen. Dabei ist die Rede von einem Limit, das bei 5.000 Euro liegt. Mit der Regulierung erhoffen sich die Befürworter, dass durch die Einführung die Geldwäsche, Schwarzarbeit und Terrorfinanzierung deutlich reduziert werden könnte.
Gegenüber der FAZ betonte Papier, dass es sich hierbei um „nicht gerechtfertigte Eingriffe“ in Freiheitsrechte handelt, wozu auch die Vertragsfreiheit und die Privatautonomie gehören. Das Verfassungsgericht hat, so der ehemalige Verfassungsrichter, immer wieder hervorgehoben, dass man die „Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfassen und registrieren darf. In einer Bargeldobergrenze, die mit dem Zwang verbunden ist, auf elektronische Zahlungsmittel zurückzugreifen, implizieren, so Papier, einen kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung“. Auch wird von Papier bezweifelt, ob die Beschränkung einer Bargeldobergrenze tatsächlich zum Schutz des Gemeinwohls tauglich sei, stellt er dabei deutlich in Frage.
Der Text erschien zuerst in www.theeuropean.de
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