„Weit mehr als 300.000 Menschen mit Beeinträchtigungen warten in Thüringen seit 2016 auf diese Gesetzesnovelle. In entscheidenden Punkten muss die Landesregierung jetzt schnell konkret werden, damit am Ende echte Verbesserungen für die Betroffenen entstehen.“ Das hat die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner, zu der heute von Sozialministerin Werner vorgestellten Novelle des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) gesagt. Seit 2015 hatte die CDU-Fraktion mit zahlreichen parlamentarischen Initiativen für eine schnelle Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen und eine Stärkung des Behindertenbeauftragten gekämpft – und traf damit bei der Linkskoalition immer nur auf Ablehnung. „Wir begrüßen jede Verbesserung für Menschen mit Behinderungen. Aber wenn sich die Linkskoalition nun selbst dafür feiert, weil sie nach 4 Jahren endlich aufgewacht ist, dann ist das ziemlich scheinheilig“, sagte Meißner. Im Gesetzgebungsprozess müsse sich nun erweisen, ob die Landesregierung die lange Zeit genutzt habe, um wirklich grundlegende Verbesserungen festzuschreiben.
Meißner kündigte an, ihre Fraktion werde sehr genau darauf achten, ob die vage Ankündigung Werners, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung zu stärken und an den Thüringer Landtag „anzugliedern“, auch seine Wahl durch den Landtag beinhalte. „Wirklich stärken werden wir diese Position nur, wenn der Beauftragte auch tatsächlich durch den Thüringer Landtag gewählt wird“, machte Meißner deutlich. Bereits 2015 hatte die CDU-Fraktion in einem Plenarantrag (Drs. 6/832) gefordert, dem Landtag das Vorschlagsrecht für den Beauftragten zu gewähren sowie die Rechte und Befugnisse bzw. die Sach- und Personalausstattung des Beauftragten zu verbessern. Damals lehnte die Linkskoalition ab.
Ebenfalls sehr genau in den Blick nehmen wird die Union die Einhaltung des Konnexitätsprinzips. „Wir sind sehr für bessere Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Die Landesregierung muss jedoch zwingend dafür Sorge tragen, dass die Kommunen sich diese auch leisten können, damit sie nicht die Buhmänner sind“, machte Meißner deutlich. Gleichzeitige warf die CDU-Sozialpolitikerin der Landesregierung Doppelzüngigkeit vor, wenn sie jetzt durch die angekündigte Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 Barrierefreiheit beispielsweise für Internetseiten einfordere, es jedoch immer noch nicht geschafft habe, wenigstens den Internetauftritt der Landesregierung barrierefrei zu gestalten. „Offenbar wissen weder Ministerin Werner noch der Staatskanzleichef Hoff über irgendwelche Fortschritte in Sachen Barrierefreiheit zu berichten, obwohl wir das Thema jetzt schon zweimal im Landtag aufgerufen haben“, verwies Meißner abschließend auf eine Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie (Drs. 6/5772).