Neues aus dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Die Väter des Grundgesetzes haben die Institution des Bundesverfassungsgerichts aus der Erkenntnis heraus geschaffen, da ihnen aus leidvoller Erfahrung bekannt war, wie sich politische Parteien aus Gründen des Machterhalts und der Durchsetzung von Weltanschauungen immer weiter von den in der Verfassung geregelten Grundsätzen entfernen. Dass auch eine Änderung in der Verfassung möglich ist, dürfte bekannt sein. Allerdings hat man aus naheliegenden Gründen dieses nur möglich gemacht, wenn eine Zweidrittelmehrheit dieser zustimmt.
Es soll doch tatsächlich noch Mitbürger geben, welche die Illusion haben, dass das Verfassungsgericht nichts mit Politik zu tun hat. Es ist klarzustellen, dass man bei der Auslegung von Gesetzen allgemein zu der Auffassung gelangen kann, dass juristische Akrobaten, auch Winkeladvokaten genannt, ihr Honorar damit verdienen, dem Neoliberalismus Geltung zu verschaffen.
Es bleibt festzustellen, dass es der menschlichen Natur entspricht, unterschiedliche Auffassungen aufgrund der eigenen Wahrnehmung der Bildung sowie der Philosophie zu vertreten. Dieses kommt selbstverständlich auch in der Auslegung des BVG zum Tragen. Deshalb wird bei der Besetzung der Positionen im Verfassungsgericht in der Regel eine Auslese nach Parteibüchern (Proporz) vorgenommen.
Allerdings muss man die Glaubwürdigkeit des Verfassungsgerichts in Zweifel ziehen, wenn dieses versucht, Weltanschauungen und inhaltslose Lehren zur allgemeinen Geltung zu verhelfen. So gibt es zum Beispiel sehr viele Bürger, welche die Auffassung vertreten, dass der Neoliberalismus, wie er heutzutage von den Regierungsparteien vertreten wird, verfassungswidrig ist. Dieser führt nämlich zur Aus- und Abgrenzung von Bürgern. Es wird nicht zu Unrecht die Auffassung vertreten, dass es sich beim Neoliberalismus um eine Weltanschauung handelt, welche die totale Ökonomisierung der Menschen zum Ziel hat, und deshalb gegen die Menschwürde verstößt. So werden Mitbürger ihrer Grundrechte beraubt, da sie das Pech hatten, unter die Gesetzgebung des ALGII zu fallen. Mit einer sittenwidrigen Gesetzgebung, welche über so genannte Eingliederungsvereinbarungen arbeitet, erfolgt die totale Unterwerfung der Betroffenen. Hinzu kommt, dass es sich bei der Förderung der Betroffenen meistens um Scheinaktivitäten wie das verfassen von Bewerbungsschreiben und ähnlichen Unsinn handelt. Es würde den Rahmen dieser Ausführungen sprengen, auf die weiteren Einzelheiten einzugehen.
Es dürfte bekannt sein, dass die politischen Parteien immer häufiger gegen die bestehende Verfassung der Bundesrepublik bewusst und unbewusst verstoßen. Es sind zumeist diejenigen, welche auf die Verfassung vereidigt werden, und den Nutzen des Deutschen Volkes mehren sollen. Offensichtlich wird von diesen der Begriff Volk unterschiedlich definiert.
Es wird seitens der Regierenden auf den Versuch verzichtet, eine Verfassungsänderung durchzuführen, da die Überwindung der Zweidrittelhürde in Sachen Mehrheit offensichtlich zu schwierig erscheint. Leichter ist es, zunächst verfassungswidrige Gesetze zu erlassen, und abzuwarten, bis über eine Verfassungsklage eine Korrektur zu erfolgen hat. Damit kann man Zeit gewinnen und Tatsachen schaffen. Wenn dann ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfolgt, welches den Verstoß gegen die Verfassung bescheinigt, und eine Änderung fordert, dann ist es keinesfalls sicher, dass die Regierungsparteien dem auch rechtzeitig nachkommen. Als aktuelles Beispiel ist der ungeheuerliche Tatbestand zu erwähnen, dass wir zur Zeit kein gültiges Wahlrecht mehr haben. Man stelle sich vor, es werden vorzeitige Neuwahlen erforderlich, und dieses Manko gerät in die Streitigkeiten der politischen Parteien. Lobend zu erwähnen ist natürlich, dass die Gesetzgebung zwecks Diätenerhöhung der Abgeordneten rechtzeitig greifen konnte.
In dieser Phase wäre es Sache des Präsidenten des BVG Herrn Voßkuhle einige deutliche Worte an die Parteien und an die Öffentlichkeit zu richten um diese unhaltbaren Zustände an- zuprangern. Stattdessen erfolgt lediglich der Ausdruck des Bedauerns vom Bundestagspräsidenten über die Verstöße und Verbiegungen des Grundgesetzes. Was Herr Voßkuhle lediglich der Öffentlichkeit bisher verkündet hat, ist die Forderung, den Begriff Menschenwürde nicht inflationär zu verwenden.
Die neueste Forderung von Herrn Voßkuhle, die Überlastung des Verfassungsgerichts über Gebühren zu verringern, um u. a. Querulanten abzuwehren, stößt bei Demokraten auf Verwunderung. Verwunderung ist ein gemäßigter Ausdruck für das offensichtliche fehlende Geschichts- und Rechtsbewußtsein des Nachfolgers von Herrn Papier. Es fällt dann in diesem Zusammenhang sofort die politische Nähe des Herrn Voßkuhle zur FDP auf.
Aus leidvoller Erfahrung des 3. Reiches und der DDR müsste es Herrn Voßkuhle bekannt sein, was mit dem Begriff Querulant zu verbinden ist. Alle Kritiker oder Andersdenkende werden zunächst als uneinsichtige Querulanten diskriminiert, um dann kriminalisiert zu werden. Das Abblocken von Klagen über Gebührenerhebung aus Kostengründen stellt nach Auffassung des Verfassers eine neoliberale Vorgehensweise zwecks Filterung dar, um in vielen Fällen systemkritischen Klagen, welche sich gegen eine bekannte Weltanschauung richten, Einhalt zu gebieten. Wäre es nicht besser, wenn man sich bemühen würde, sich den Klagen in der bisherigen Form anzunehmen? Die Hauptflut der Verfassungsklagen dürfte sich auf die Verfassungswidrigkeit der Sozialgesetzgebung beziehen. Es ist mehr als zweifelhaft zu behaupten, dass Querulanten mehr als 500 Klagen einreichen, um einen derartigen Vorgang dann als Beispiel für eine notwendige Gebühreneinführung zu benutzen. Die Glaubwürdigkeit des Herr Voßkuhle ist nach Auffassung des Verfassers als gefährdet anzusehen. Demnach werden Maßnahmen erforderlich, welche die Glaubwürdigkeit des BVG als solches zu sichern.
In diesem Zusammenhang wird an die Vorgehensweise in der ehemaligen DDR erinnert. Verfassungsbeschwerden mussten in Form einer Eingabe zunächst der örtlichen Parteileitung vorgelegt werden. Was die Folge einer derartigen Vorgehensweise dann war, dürfte nachhaltig bekannt sein. Es erfolgte eine Ausgrenzung und oftmals eine „rechtmäßige“ Verurteilung mit Gefängnisstrafe. Nach Verbüßung dieser hatte der Betroffene dann eine so genannte Wiedereingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen, welche beim Verstoß sofortige Sanktionen ermöglichte. Diese Wiedereingliederungsvereinbarung wurde damit begründet, dass man seitens der Deutschen Demokratischen Republik bestrebt ist, einen für die Republik nützlichen Bürger wieder zu installieren.
Bürger als Querulant darzustellen und dann zu sanktionieren sollte wohl offensichtlich in der BRD über das Informationssystem ELENA erfolgen. Wenn die Betroffenen dann bei der BAA irgendwann ALGII beantragen müssen, dann hätte das zur Folge, eine Wiedereingliederungsvereinbarung zu unterschreiben um wieder als nützlicher Bürger für die Bundesrepublik Deutschland anerkannt zu werden. Als besonders delikat ist anzumerken, dass auch Richter und Staatsanwälte von ELENA erfasst werden sollten.
Nur den intensiven Bemühungen und dem Einsatz von so genannten Querulanten dürfte es zu verdanken sein, dass dieses, von einem rechtmäßig verurteilten Herrn Hartz erfundene Informationssystem, nunmehr der Vergangenheit angehört. Allerdings sind die Querulanten in diesem Land aufgerufen ständig sich gegen Versuche der Bevormundung und Entrechtung der Mitbürger zur Wehr zu setzen.

Über Westphal Rainer 94 Artikel
Rainer Westphal, geboren 1944, ist seit 2 Jahren freiberuflich auf dem Sektor „Betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung“ mit dem Schwerpunkt Controlling tätig. Nach Abschluss der Mittleren Reife studierte er nebenberuflich Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Arbeitsrecht. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Geld- und Devisenhandel verfügt er über entsprechende interne Branchenkenntnisse.

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