„Neue steigende Abtreibungszahlen beweisen: Statt öffentlicher Werbung für Abtreibung (§ 219a StGB) brauchen wir dringend mehr Werbung und Hilfe für das Leben mit einem Kind!“

Kinderspielplatz, Foto: Stefan Groß

Anlässlich steigender Abtreibungszahlen und der aktuellen Diskussion um eine gesetzliche Zulassung der „Werbung für Abtreibung“ durch Streichung des § 219a StGB nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, Stellung:

Schon zum dritten Mal meldet das Statistische Bundesamt steigende Abtreibungszahlen: Die Abtreibungszahlen sind auch im 3. Quartal 2017 wieder um 2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Seit Jahresbeginn 2017 sind damit bereits über 75.000 Abtreibungen von den Ärzten gemeldet worden. „Knapp drei Viertel (72 %) der Frauen, die im dritten Quartal 2017 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 17 % zwischen 35 und 39 Jahre. Knapp 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter. Die unter 18-Jährigen hatten einen Anteil von 3 %. Rund 40 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch keine Lebendgeburt.“ (DeStatis). Bei den meisten anderen Frauen wäre es, wie Studienzeigen, ihr zweites oder drittes Kind.

Frauen entscheiden sich meist nur einmalig im Leben und selten leichtfertig und häufiger für eine Abtreibung. Ein solcher Schritt hat für jede Frau eine ultimative Bedeutung. Denn sie „befreit“ sich nicht von „Schwangerschaftsgewebe“ oder einer „befruchteten Eizelle“, wie es meist unsachgemäß und wenig „aufklärend“ von Abtreibungspropagandisten heißt, sondern sie beendet das Leben eines lebensfähigen Kindes, häufig in der 8-12 Schwangerschaftswoche. Sie geht außerdem auch persönliche gesundheitliche Risiken ein, die sich direkt danach oder später als erheblich und belastend für sie erweisen können.

Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verpflichten den Staat, Würde, Leben und Unversehrtheit jedes Menschen in jeder Lebensphase zu stützen. Aus diesen wichtigen Gründen ist ein fundiertes Beratungs- und Hilfsangebot an Schwangere im Schwangerschaftskonflikt eine dringend gebotene staatliche Pflicht und Aufgabe. Über 94 % aller Schwangeren treiben leider aus sozialen und 4 % aus medizinischen oder kriminologischen Gründen ab. Auch dies belegt, wie dringlich es ist, Frauen in einer solch schwierigen Lebens- und Ausnahmesituation als Gesellschaft nicht allein zu lassen, sondern flächendeckend aktive und kompetente Beratung anzubieten, die Unterstützungsangebote machen können, die die Frau und das Lebensrecht des Kindes schützen helfen.

Warum sich angesichts hoher und wieder steigender Abtreibungszahlen gerade in diesen Wochen Parlamentarier der Linken, SPD, Grünen und FDP in einer interessanten, neuen und ideologisch motivierten „Spontan-Koalition“ im Bundestag für eine parteiübergreifende Initiative einsetzen, um die Zulassung der öffentlichen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu fordern, ist angesichts der tatsächlich akuten Probleme und Sorgen junger Frauen und Familie völlig unverständlich.

Wer trotz der Tatsache, dass bereits seit etlichen Jahren bundesweit mindestens jede 6.-7. Schwangerschaft mit einer Abtreibung beendet wird, fordert, dass mehr und noch offener für Abtreibung geworben werden sollte, geht an der Wirklichkeit in unserem Land bewusst und ideologisch blind vorbei.

Neben Abgeordneten der Linken hat sich auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dafür ausgesprochen, das gesetzliche Verbot der Werbung für Abtreibung abzuschaffen, weil es angeblich der § 219a StGB, so die „Pseudo-Sorge“ des Justizministers, sei, der „Frauen in extremen Notlagen den Zugang zu Informationen“ erschwert und zudem noch „ein Relikt aus der NS-Zeit“ sei. Er unterstütze deshalb eine entsprechende Initiative und vermutlich wohl auch eine Bundesratsinitiative der Grünen (unter Führung des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt) im Januar 2018. „Der Paragraf erschwert Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiert die Ärzteschaft“, verstärkt Herr Behrendt.

Diese Behauptung ist geradezu absurd, irreführend und realitätsfern, weil es nicht nur im Internet Zig-Tausende von Infos und Links gibt, die Abtreibung als alltäglich darstellen. Zudem gibt es ein weltweit einzigartiges Netz von über zweitausend staatlichen und privaten Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen, die mehr oder weniger rund um die Uhr heute wohnortnah und flächendeckend persönlich und online erreichbar sind und Informationen zur Abtreibung für die Frauen bereit halten

Diese gezielt aufgebaute und inszenierte linke „Anti-Weihnachtskampagne“ belegt, daß es diesen Verantwortlichen weder um das Wohl der betroffenen Frauen noch um den Schutz der Kinder geht. Viele Studien belegen und die Erfahrung aller Beteiligten zeigen eindrucksvoll, dass die gesundheitlichen Risiken einer Abtreibung für die Frau weder physisch und psychisch unerheblich sind. Es geht bei einer Abtreibung eben nicht um einen Zahnarztbesuch, sondern um eine nicht revidierbare Lebensentscheidung über das eigene Leben der Mutter, ihre soziale Lage und über die Zukunft eines ungeborenen Kindes. Sie verlangen schon aus diesen Gründen dringend eine umfassende Beratung der Frau durch spezialisierte Fachkräfte und zudem einen informierten Entscheidungsprozess, wie es bei jeder einfachen OP mit Narkose ausdrücklich vorab zu Recht üblicher Standard ist.

In den langjährigen, intensiven Parlamentsdebatten um den § 218 und 219 StGB haben bisher das Wohl der Frau  u n d  des Kindes im Mittelpunkt gestanden. Leider ist der Schutz des Kindes seither immer weiter missachtet und staatlicherseits in der Informationsarbeit häufig ausgeblendet worden. Dennoch, und dies ist sicher vielen Kritikern ein besonderer Dorn im Auge, hält der § 219a StGB wörtlich fest, dass das ungeborene Kind auch seiner Mutter gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat. Daher bietet der Staat folgerichtig und aktiv umfassende Beratung an, wenn die Mutter, meist im 2. und 3. Monat der Schwangerschaft, persönlich oder aufgrund der Partnerschaft keine oder wenig Perspektive für ein Leben mit ihrem Kind sieht. Die weiterhin hohen Abtreibungszahlen sind leider ein überdeutlicher Indikator, dass die Hilfsangebote und die Kinderfreundlichkeit in unserem Lande deutlich zu gering sind und entschieden mehr politische Initiativen, Werbung und Einsatz das wichtigste politische Gebot der Stunde sind, nicht aber die Werbung für Abtreibung!

Wenn ausgerechnet Minister Maas, der ansonsten mit Überzeugung ein staatliches Kontrollgesetz nach dem anderen formuliert, nun im Gegenteil dazu zum § 219a StGB äußert: „Die Zeiten, in denen der Staat das Kontrollrecht über die Körper seiner Bürger beansprucht, gehören zum Glück der Vergangenheit an.“, wird überdeutlich, wie hier mit völlig verschobenen Maßstäben argumentiert wird. In der Logik dieser Argumentation müsste sofort jede öffentliche Werbung für Suchtprävention, jedes Kampagne zur Sexualaufklärung „Mach´s mit (Kondom)!“, jedes Verbot der Tabakwerbung, oder Werbung für Suizidprävention, oder andere staatlichen Kontrollen und Interventionen wie z.B. Pflichtimpfungen, zukünftig unterlassen werden. Dagegen gilt aber in allen Lebensbereichen: Der Staat hat die Pflicht, die Gesundheit und das Recht auf Leben jederzeit nach Möglichkeit zu schützen und nicht jetzt für dessen „private“ ärztliche Beendigung auch noch Werbung zuzulassen!

Erst im Jahre 1995 hat das Parlament den § 219b nochmals behandelt und so erneut beschlossen. Es ist also mitnichten ein „Nazi-Erbe“. Seither zeigen die über 2,2 Millionen gemeldeten Abtreibungen, dass es offensichtlich erschreckend leicht und unkompliziert ist, in Deutschland bis zum Ende des 9. Schwangerschaftsmonats Kinder abzutreiben. Und dies auch noch als steuerfinanzierte „medizinische“ Dienstleistung weitestgehend staatsfinanziert, also „kostenlos“, was leider auch verdeckt werbend wirkt. Ganz sicher mangelt es heute aber nirgendwo den Frauen in Deutschland an breit verfügbarer Information und „indirekter“ Werbung für Abtreibung in Wohnortnähe.“

 

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