Mohring fordert Nachbesserungen bei der EU-Datenschutzgrundverordnung

Datenschutz praxistauglich und rechtssicher ausgestalten

Europa-Flagge, Foto: Stefan Groß

Erfurt – „Die EU-Datenschutzgrundverordnung darf weder zu Wettbewerbsnachteilen für Thüringer Unternehmen führen, noch darf sie das ehrenamtliche Engagement in unserer vielfältigen Vereinskultur behindern. Wir brauchen deshalb einen Datenschutz, der praxistauglich, mittelstands- und ehrenamtsfreundlich ist.“ Mit diesen Worten hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Mike Mohring, die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für Nachbesserungen in der Rechtsanwendung, den Gesetzen auf Bundesebene sowie bei der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) selbst einzusetzen. Dort, wo landesgesetzliche Möglichkeiten für eine Milderung der strengen EU-Regeln bestehen, soll die Landesregierung diese konsequent nutzen. Einen entsprechenden Antrag will die CDU-Fraktion auf die Tagesordnung der Plenarsitzung in der kommenden Woche setzen. „Die Datenschutzregeln in Bund und Ländern müssen alle Freiheiten und Ausnahmemöglichkeiten, die das EU-Recht lässt, vollständig ausschöpfen und dürfen nicht über den EU-Standard hinausgehen“, machte Mohring deutlich.

Nach dem Willen der CDU-Fraktion soll eine Sanktionierung von Verstößen gegen die Datenschutzregeln nach dem österreichischen Modell erfolgen, das Strafen in vielen Fällen nur für Wiederholungstäter vorsieht. Gleichzeitig soll sich die Landesregierung dafür einsetzen, Organisationen bis 50 Mitarbeiter grundsätzlich von der Verpflichtung zu befreien, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Nur Organisationen, die besonders sensible personenbezogene Daten in erheblichem Umfang speichern oder erarbeiten, sollen auch schon ab zehn Mitarbeitern zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein. „Im Zentrum unserer Forderungen stehen kleine und mittelständische Unternehmen sowie Vereine und Organisationen mit überwiegend ehrenamtlichen Vorständen, die wir vor den negativen Auswirkungen der EU-DSGVO schützen wollen“, verwies Mohring auf eine weitere Forderung des CDU-Antrags. Für sie soll deshalb die Meldepflicht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz von 72 Stunden auf zwei Wochen erhöht werden. Weiter sieht der CDU-Antrag vor, dass Organisationen mit maximal 50 Mitarbeitern von den Vorschriften zur Führung eines Verfahrensverzeichnisses und Lösch-, Berechtigungs- und Sicherheitskonzepten auszunehmen sind.

Mohring verwies auf die enormen Herausforderungen, vor denen kleine und mittelständischen Unternehmen sowie Vereine in Thüringen durch die EU-DSGVO stehen. „Entscheidend ist, dass die Rechte der Verbraucher gewahrt bleiben und gleichzeitig auf Daten basierende Geschäftsmodelle möglich bleiben. Gerade mit Blick auf unsere kleinteilige Unternehmens- und Vereinslandschaft muss beim Datenschutz das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten“, erklärte Mohring. „Die Datenschutzgrundverordnung wird nur Akzeptanz finden, wenn wir unbotmäßige Härten beseitigen. Dafür muss sich die Landesregierung jetzt konsequent einsetzen.“

 

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