Wer Immobilien und andere wertvolle Vermögenswerte besitzt, wird früher oder später mit dem Thema Nachlass konfrontiert werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Übertragung von Eigentum in der Regel mit hohen Kosten verbunden ist. Laut Prognosen werden die Steuern für Erben und Schenkungen im Jahr 2023 sogar noch höher ausfallen als bisher.
„Wer über wertvolle Vermögenswerte wie Immobilien verfügt, beschäftigt sich zwangsläufig irgendwann mit dem Thema Nachlass“, berichtet der Stiftungsberater Sascha Drache. „Leider wird es aktuell immer schwieriger, die hohen Steuern zu umgehen. Eine mögliche Lösung kann die Eigentumsüberlassung an eine Stiftung sein.“ Gerne erklärt der Experte für Stiftungsrecht in diesem Artikel, welche Vorteile sich aus einer Stiftungsgründung als Alternative zu herkömmlichen Nachlasskonzepten ergeben.
Stiftung als Schutz vor massiven Steuererhöhungen
Für Erben und Beschenkte kann die Steuerentwicklung des kommenden Jahres Expertenprognosen zufolge einen Unterschied in fünf- bis sechsstelliger Höhe ausmachen. Immer mehr Vermögende denken angesichts der neuen steuerlichen Bewertung darüber nach, eine Stiftung zu gründen. Dadurch können Familien ihre Besitztümer über Generationen hinweg steuerfrei übertragen. Mittlerweile lohnt sich eine Stiftungsgründung oft bereits ab einem Vermögen in Höhe von 250.000 Euro. Kein Wunder, dass mittlerweile jeder zweite wohlhabende Deutsche die Stiftung als Alternative zu herkömmlichen Nachlasskonzepten nutzt.
Stiftungsgründung zur besseren Planung der Erbschaftssteuer
Der wesentliche Vorteil einer Stiftung besteht darin, dass das Vermögen auf die Stiftung übertragen wird. Dennoch behält der Stifter als Vorstand dauerhaft die Kontrolle über seine Vermögenswerte. Gerade für Immobilienbesitzer ist eine Stiftung äußerst attraktiv: Da ihre Immobilie der Stiftung gehört, muss im Erbfall des Stifters keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Die ersatzweise Versteuerung der laufenden Gewinne liegt bei 15 Prozent. Zudem kann die Immobilie nach zehn Jahren steuerfrei veräußert werden. Auch Renovierungs- und Instandhaltungskosten lassen sich steuerlich geltend machen. Dadurch lässt sich die individuelle steuerliche Situation nachhaltig optimieren. Gerade für Immobilienbesitzer ist eine Beratung durch einen Stiftungsexperten daher von großem Interesse, zumal damit zu rechnen ist, dass die Anhebung der Erbschaftssteuer nicht die letzte Hiobsbotschaft für Vermögende gewesen sein dürfte.