Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt und damit den Ball zurück in das Feld der Politik gespielt. Eine Entscheidung darüber, ob eine Teil-Impfpflicht verfassungsgemäß ist, ist die Entscheidung allerdings nicht. Ich finde, die Ampel-Koalition muss angesichts der Umsetzungsprobleme in den Ländern und Kreisen und mit Blick darauf, dass die Impfung bei Omikron überhaupt nicht mehr davor schützt, sich und andere anzustecken, das Gesetz zurücknehmen.
Wer die einrichtungsbezogene Impfpflicht möchte, muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein: Noch mehr Pflegekräfte werden ihren Beruf an den Nagel hängen, die Versorgung pflegebedürftiger Menschen wird mancherorts nicht mehr gewährleistet sein. Der Pflegenotstand, der bereits vor Corona bestand, wird sich weiter verschärfen – und das ohne jeden nachvollziehbaren Grund. Wem hilft ein Gesetz, das die Überlastung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nur verstärken wird? Die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die im Dezember innerhalb einer Woche durch den Bundestag gedrückt wurde, war reiner Aktionismus.
Statt an diesem unnützen Gesetz festzuhalten, sollte die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen in der Pflege endlich verbessern, einen angemessenen Pflegebonus auszahlen, mit Rückkehrprämien um bereits ausgeschiedene Pfleger werben und für bessere Gehälter sorgen. Das Pflegepersonal, das seit Beginn der Pandemie an vorderster Front im Dienste der Gesellschaft geschuftet und dafür oft genug die eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt hat, verdient Respekt und nicht, dass man ihnen den Stuhl vor die Tür setzt!
Quelle: Facebook