Kryptowährungen droht in Pakistan das totale Verbot

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Einem Bericht zufolge droht den Kryptowährungen in Pakistan nun das totale Verbot. Auf Empfehlung eines hochrangigen politischen Komitees arbeitet die Zentralbank des südasiatischen Landes an entsprechenden Maßnahmen.

Ein insgesamt 38-seitiger Bericht eines interministeriellen Komitees zur Verwendung von Kryptowährungen in Pakistan entsprechend dem geltenden Recht wurde von der stellvertretenden Gouverneurin der State Bank of Pakistan (PSB), Sima Kamil, dem Singh High Court übergeben. Dieses Komitee wurde vom Sindh High Court unter der Aufsicht des stellvertretenden Gouverneurs der State Bank of Pakistan (SBP) und Beamten des pakistanischen Finanzministeriums, des Ministeriums für Informationstechnologie, der Telekommunikationsbehörde und der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde eingesetzt.

In diesem Bericht erklärt das Komitee, dass Kryptowährungen entsprechend den nationalen Gesetzen für illegal erklärt werden sollen. Man sei nach sorgfältiger Analyse zum Schluss gekommen, dass es für das Land mehr Risiken als Vorteile in Bezug auf die neuen digitalen Währungen gebe. Auch wird davor gewarnt, dass man die Kryptowährungen beispielsweise für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung benutzen könne. Ein bei den Zentralbanken besonders beliebtes Argument, um den Gebrauch dieser digitalen Anlagen zu verbieten.

Weiters fordert das Komitee das oberste Gericht dazu auf, den „nicht genehmigten Betrieb“ von Krypto-Börsen zu verbieten und dabei auch Strafen zu verhängen, wie es einige andere Länder bereits getan haben. Der Bericht verweist auf die jüngsten Ermittlungen der pakistanischen Federal Investigation Agency (FIA) gegen Krypto-Börsen, darunter Binance, und die Risiken, die Plattformen wie Pattern Trader & Co angeblich für Investoren darstellen sollen.

Damit wird klar, dass die Nutzer von Kryptowährungen in Pakistan stärker unter Druck geraten. Zwar können sie weiterhin Kryptobörsen nutzen, doch zumindest nicht offiziell innerhalb des Landes damit bezahlen. Allerdings müssen das Finanz- und das Justizministerium noch eine endgültige Entscheidung darüber treffen.

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