Kriminelle Schutzsuchende sollten die ganze „Härte des Rechtsstaats“ zu spüren bekommen, aber die Praxis sieht anders aus!

Polizeiautos, Foto: Stefan Groß

Kriminelle Schutzsuchende sollten die ganze „Härte des Rechtsstaats“ zu spüren bekommen, hört man von Politikern immer wieder. In der Praxis sieht es allerdings meist ganz anders aus.

In Bergisch-Gladbach wurde ein Familienvater am frühen Abend in der Fußgängerzone von einer Gruppe junger Männer, zu denen keine näheren Angaben gemacht werden, angegriffen, zu Boden geschlagen und weiter mit Kopftritten traktiert. Der Mann erlag kurz darauf seinen Verletzungen.

Nun hat ein 18-jähriger „Kölner“ die „Tat eingeräumt. Seine Angaben decken sich mit den ersten Ergebnissen der Obduktion des Toten“, wird Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von Kölner Stadtanzeiger zitiert. Nach der Vernehmung ist der Täter wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Die hanebüchene Begründung des Oberstaatsanwalts: „Der Tatverdacht der Körperverletzung mit Todesfolge rechtfertigt keine Untersuchungshaft. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der 18-Jährige einen festen Wohnsitz bei seiner Mutter hat und nicht vorbestraft ist.“

– Quelle: http://www.ksta.de/28355486 ©2017

Der Familie, die gerade ihren Vater wegen einer verweigerten Zigarette verloren hat, muss das wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen. Fast noch schlimmer ist, wie mit dem Getöteten umgegangen wird. Der Mann sei betrunken gewesen. Das klingt wie: selber schuld. Wäre er nicht alkoholisiert gewesen, wäre er nicht so gefallen, dass er sich selbst tödlich verletzte. Die paar Tritte gegen den Kopf, mit denen der bereits am Boden Liegende noch traktiert wurde, seien nicht tödlich gewesen, wird das Obduktions-Gutachten zitiert.

Zur Herkunft des „Kölners“ gibt es bisher keine genaueren Angaben. Mein Leser H.K., der sich bei der zuständigen Polizeidienststelle danach erkundigte, bekam erst die Antwort, man sei noch nicht sicher, sobald man es sei, wolle man die Öffentlichkeit natürlich informieren.

Nachdem die Identität des Täters zweifelsfrei feststeht, ziert sich die Polizei immer noch. H.K. bekam auf erneute Anfrage vom „Beschwerdemanagement“ des Polizeipräsidiums Köln folgende Mail:

Sehr geehrter Herr K.,

Ihre Schreiben vom 02.09.2017 an die Polizei Köln wurden uns zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.

Um Ihre Fragen beantworten zu können, bitte ich um Rückruf bzw. um Mitteilung Ihrer Rufnummer, damit ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch erörtert werden kann.

Im Auftrag

Natürlich weiß inzwischen jeder, dass es sich um Migranten, Schutzsuchende oder solche, „die neu dazugekommen sind“, handelt, wenn die Identität hartnäckig verschwiegen wird.

Wie anders agiert wird, wenn es sich um eine vermeintlich rechtsradikale Tat handelt, zeigt ein Fall, der sich vor elf Jahren in Potsdam zugetragen hat. Auch hier war ein Familienvater, ebenfalls betrunken, zusammengeschlagen worden und lag wochenlang im Koma. Nur war der Mann Deutsch-Äthiopier, was der Medienöffentlichkeit zur Gewissheit machte, dass es sich um eine rassistische Gewalttat in „Nazi-Potsdam“ handeln müsse.

Sehr schnell wurde auch ein angeblicher Täter festgenommen und nach Karlsruhe geflogen, weil die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernahm wegen „Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“. Monatelang wurde der Mann in Untersuchungshaft gehalten und schließlich angeklagt, obwohl der von der Soko „Charlottenhof“ eingeschaltete Vernehmer der Mordkommission, der schon dem Hintze-Entführer Sergej Serow Details entlockt hatte, zur Überzeugung gelangte, dass der Beschuldigte nicht der Täter war.

Am Ende stellte sich heraus, dass es einen Handymitschnitt gab, aus dem hervorging, dass der Deutsch-Ätihopier den Streit angefangen hatte und die andere Stimme nicht die des Beschuldigten war. Justitia ist in Deutschland längst nicht mehr blind, sondern einäugig.

Ein Rechtsstaat, der sich dem Verdacht aussetzt, nachsichtig gegenüber einer bestimmten Tätergruppe zu sein, verdient diesen Namen nicht mehr. Medien, die sich despektierlich über Opfer von Tötungsdelikten äußern, dürfen sich über die Verachtung, die man ihnen entgegenbringt, nicht wundern.

Im Wahlkampf betonen Politiker, dass kriminelle Schutzsuchende selbstverständlich abgeschoben werden müssten. Die Union behauptet in ihrem „Regierungsprogramm“ sogar, sie hätte die „Abschiebung von Straftätern erleichtert“. Allerdings ist Papier geduldig und mit der Praxis hat die Behauptung nichts zu tun. Die Verschleierung ihrer Identität ist jedenfalls nicht hilfreich, wenn man es mit der Abschiebung von Straftätern wirklich ernst meint.

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Union in Hinblick auf die Bundestagswahl auch verspricht: „Wir verstärken unsere Bemühungen, diejenigen zurückzuführen und gegebenenfalls abzuschieben, deren Anträge auf Asyl rechtskräftig abgelehnt werden.“

Auch diese Aussage hat mit der Wirklichkeit kaum etwas zu tun. Am heutigen 5. September brachte das Morgenmagazin der ARD einen Beitrag über die Überlastung der Verwaltungsgerichte durch Klagen gegen abgelehnte Asylbewerbungen. Es liegen zehntausende davon auf Halde in den Gerichten. In jeden einzelnen Fall muss noch einmal nachgeprüft werden, ob die Entscheidung richtig war. Heerscharen von Anwälten müssen vom Steuerzahler finanziert werden, um eine solche rechtsstaatlich getroffene Entscheidung anzufechten. Wenn es dann zum Gerichtstermin kommt, erscheinen häufig weder die Kläger noch die Anwälte.

Es wäre ein Leichtes für die Politik, diesem Missbrauch des Rechtsstaats einen Riegel vorzuschieben. Mindestens sollten die Anwälte, die Verfahren anstrengen und dann nicht zum Termin erscheinen, belangt werden. Verwaltungsgerichte, die mit Asylverfahrensklagen zugeschüttet werden, können ihren eigentlichen Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen. Das ist eine gefährliche Schwächung des Rechtsstaats.

Von der Politik wird argumentiert, Deutschland müsse seinen „humanitären Verpflichtungen“ nachkommen. Es gibt aber keine humanitäre Verpflichtung, die verlangt, den eigenen Staat zu destabilisieren durch Überforderung der Verfassungsorgane.

Allerdings kann man selbst in diesem merkwürdigen Wahlkampf, der in nie da gewesener Weise darauf ausgerichtet ist, die Wähler zu sedieren, erkennen, dass die Politik der Altparteien nicht darauf gerichtet ist, die Gefährdungen der Rechtsstaatlichkeit einzudämmen. Nach der Wahl kommen „Resettlement und Relocation“, wie es die Union in ihrem „Regierungsprogramm“ ankündigt. Was darunter zu verstehen ist, wird in einem Extra-Beitrag untersucht.

Quelle: Vera Lengsfeld

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