Die Arbeits- und Sozialminister*innen der Bundesländer senden heute ein deutliches Signal an die Bundesregierung: zur Bekämpfung von Kinderarmut brauche es die Einführung einer Kindergrundsicherung. Das Ausmaß der Kinderarmut sei weiterhin zu groß, daher müssten umfassende Maßnahmen folgen. Mit ihrem Beschluss fordert die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) die Bundesregierung auf, eine Kindergrundsicherung auf Bundesebene einzuführen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt den Beschluss, mahnt jedoch an, dass jetzt Taten folgen müssen. Die Bekämpfung von Kinderarmut braucht Priorität.
„Der Beschluss der ASMK ist ein wichtiges und deutliches Signal an die Bundesregierung, endlich wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut umzusetzen. Aktuelle Zahlen belegen, dass die Kinderarmut nach wie vor ein riesengroßes Problem ist. Die Corona-Krise hat dieses Problem vielerorts noch verschärft. Wer jetzt nicht schnell und konsequent handelt, nimmt in Kauf, dass die Kinderarmut weiter steigen wird“, mahnt Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, und fordert die Einführung einer Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch verdient.
„Es mangelt uns seit Jahren nicht an Erkenntnissen zur Kinderarmut, aber es mangelt an politischem Willen wirklich etwas zu tun. Mit reinen Lippenbekenntnissen muss jetzt Schluss sein. Priorität muss die Bekämpfung der Kinderarmut haben und zwar auf allen politischen Ebenen“, fordert auch Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. Der Bund müsse hier seiner Verantwortung endlich gerecht werden und die ökonomische Situation von Kindern und Jugendlichen mit einer sozial gerechten Kinder- und Familienförderung verbessern. Auf Länder- und kommunaler Ebene brauche es neben der Kindergrundsicherung Investitionen in Bildung und soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche und ihre Familien.
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG will mit seiner Kindergrundsicherung zwei Ziele erreichen: die Bekämpfung von Kinderarmut und die gerechte Ausgestaltung der Kinder- und Familienförderung. Die Kindergrundsicherung soll in der Höhe die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen abdecken und fasst eine Vielzahl an bisher bestehenden Leistungen zusammen, wie das Kindergeld und den Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag und die Hartz IV-Leistung für Kinder. So wird sie einfach und verständlich. Zudem wird sie sozial gerecht ausgestaltet, mit steigendem Einkommen sinkt die Kindergrundsicherung langsam ab und sie wird automatisch und unbürokratisch von einer einzigen Stelle ausgezahlt, damit alle Familien auch wirklich erreicht werden.
Mehr Informationen zur Kindergrundsicherung finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.