Am Aschermittwoch wurden
hochrangige Politiker in Österreich um eine Stellungnahme angefragt. Das Thema
waren massive Verletzungen der Grundrechte. Hier ein Bericht über die Ergebnisse.
Die Anfrage wurde als offene Recherche veröffentlicht auf Tabula Rasa:
Brief am Aschermittwoch: An den österreichischen Bundespräsidenten
(Tabula Rasa Magazin, 6. 3. 2019)
Bei den Vorfällen handelt es sich insbesondere um Verletzungen des
Eigentumsrechts, die durch Amtsmissbrauch im österreichischen Justizapparat
ermöglicht werden. Sachwalter dringen in
Wohnräume ein und übernehmen alle Vermögenswerte. Die Enteignung wird begründet
mit „gesundheitlichen Ursachen“, weshalb der Besitz von Vermögen untersagt
wird.
Bürgermeister der Stadt Wien
Auch Bürger der Stadt Wien sind betroffen. Michael Ludwig wirkt seit Mai 2018 als Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien. Er war zuvor Stadtrat für Wohnen und Wohnbau.
Seine Dissertation ist auch für Historiker in Deutschland von Interesse. Der Politologe Ludwig wählte ein Thema aus den Tagen der DDR: „Das marxistisch-leninistische Konzept der „Partei neuen Typus“ am Beispiel der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“.
Ludwig legte die Dissertation 1992 vor. In der Folge stieg er in die Erwachsenenbildung der Stadt Wien ein und war an Wiener Volkshochschulen tätig, wo er schließlich Vorsitzender des Verbandes der Wiener Volksbildung wurde.
Für den Wiener Bürgermeister
Michael Ludwig antwortete dessen Pressesprecher Hanno Csisinko. Er betonte in
seiner Erklärung das soziale Netz der Stadt Wien:
„Sollte
also eine besachwalterte Person in eine soziale Notlage geraten, so besteht
natürlich die Möglichkeit, Sozialleistungen wie etwa die Mindestsicherung oder
auch Wohnbeihilfe zu beantragen. Darüber hinaus sind auch weitere
Unterstützungen, die jedoch individuell abzuklären sind, vorstellbar“.
(Hanno Csisinko, Pressesprecher von Bürgermeister Ludwig, Email vom 13. 4.
2019)
Damit wurde die dringend notwendige Forderung nach Überbrückungsgeldern für
Betroffene angesprochen, die bis zu einer möglichst raschen Klärung der
Vorfälle zur Verfügung gestellt werden müssen.
Ländern fehlt Kompetenz
Ansonsten verwies Csisinko auf die Zuständigkeit des Bundes:
„Wie Sie selbst in Ihrer ersten
Frage zutreffend formulieren, kann es sich nur um einen vermeintlichen
Amtsmissbrauch im Bereich der Justiz handeln, wofür den Ländern jedwede
Kompetenz fehlt (…) Diese Themenkomplexe obliegen in der Gesetzgebung dem Bund
und werden von den Zivilgerichten judiziert“.
Csisinko wurde in
einem weiteren Schreiben angefragt, ob er mehr über den genauen Ablauf sagen könne, wie ein solcher Vorfall bei
der Stadt Wien vorgetragen werden kann, damit eine Unterstützung möglich wird.
Es wurdePressesprecher Csisinko auch angeboten, dass ein ausführliches
Interview mit Bürgermeister Ludwig veröffentlicht werden kann. Dies mit dem
Hinweis, es seien auch Bürger der Stadt Wien schwer betroffen von den angesprochenen Verletzungen der
Grundrechte, für die ein Versagen auf Bundesebene und im Bereich der Justiz
verantwortlich ist. Es geht um Missstände, die auf Bundesebene nicht bereinigt
werden, weil die zuständigen Institutionen nicht korrekt eingreifen:
„Deshalb sollte die
Überlegung berechtigt sein, dass vom Bürgermeister der Stadt Wien entsprechende
Forderungen gestellt werden“.
(Johannes Schütz: Email vom 13. 4. 2019)
Dafür könne ein ausführliches Interview mit dem Bürgermeister der Stadt Wien veröffentlicht werden.
Vorgänger scheiterte
Wie eine Unterstützung der Stadt
Wien für Betroffene möglich wird, das war bisher nicht klar. Informiert über
Verletzungen der Grundrechte versagte Michael Häupl, der langjährige Vorgänger
im Amt des Wiener Bürgermeisters.. Er war fast 24 Jahre der Bürgermeister von
Wien.
Häupl ließ entsprechende Hinweise über Verletzungen des Eigentumsrechts von seinen Mitarbeitern an die Ombudsstelle des Justizministeriums weiterleiten.
Dort antwortete Mag. Julia Kainc am 26. Mai 2015 und zeichnete für die
Leiterin der Justiz Ombudsstelle Wien:
„Ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom
19.5.2015 an die Präsidialabteilung des Bürgermeisters, die an die
Justiz-Ombudsstelle Wien weitergeleitet wurde (…). Sie äußern den Verdacht,
dass der bestellte Sachwalter Dr. Burghardt Gelder unterschlägt. Dazu teile ich
mit, dass die Justiz-Ombudsstelle inhaltlich in ein Verfahren nicht eingreifen
kann“.
(Julia Kainc, Justiz Ombudsstelle Wien: Email vom 26. 5. 2015)
Für das Schreiben von Mag. Kainc wurde der Briefkopf „Oberlandesgericht Wien“ verwendet. Nach dieser Antwort der Ombudsstelle des Justizministeriums folgten abermals Hinweise an den Bürgermeister und mehrere Stellen der Stadt Wien, dass die Justiz Ombudsstelle keine Maßnahmen setzt.
Danach wehrte Mag. Kainc abermals eine Anfrage ab, die das Büro des Bürgermeisters an die Justiz Ombudsstelle richtete. Kainc zeichnete am 16. Dezember 2015 für die Leiterin der Justiz Ombudsstelle:
„Ich nehme Bezug auf Ihre an den Herrn
Bürgermeister gerichtete E-Mail vom 9.12.2015, welcher von der
Magistratsdirektion der Stadt Wien der JustizOmbudsstelle Wien weitergeleitet
wurde. (…). Ich weise neuerlich darauf hin, dass das Bezirksgericht
Donaustadt zur Führung des Pflegschaftsverfahren zuständig ist. Abschließend
teile ich mit, dass eine Überprüfung von Gerichtsentscheidungen durch die
Justiz-Ombudsstelle Wien nicht möglich ist“.
(Justiz Ombudsstelle Wien: Email vom 16. 12. 2015)
Karrieren im Justizapparat
Kainc konnte inzwischen im österreichischen Justizapparat den nächsten
Karriereschritt erreichen, sie avancierte im Juli 2018 zur Leiterin des bereits
berüchtigten Bezirksgerichts Donaustadt. Ihr Vorgänger in der Donaustadt, Mag.
Peter Treichl, wurde ebenfalls für eine höhere Aufgabe erwählt, er wurde als
Vizepräsident des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien bestellt.
An diesem Landesgericht für Zivilrechtssachen fallen bekanntlich die
Entscheidungen bei Rekursen, die im Zusammenhang mit Sachwalterschaftsverfahren
eingebracht werden, nachdem ein Bezirksgericht die Enteignung mit einem
Bescheid durchführen lassen will. Eine
Richterin schrieb dort bei einem solchen Rekurs in das Urteil: „Es soll versilbert werden“.
Zu diesem Urteil des Landesgerichts siehe:
Enteignung durch das Instrument Sachwalterschaft
(The European, 11. 7. 2017)
Treichl und Kainc arbeiten mit Burghardt zusammen, der weiterhin von ihnen
als Sachwalter eingesetzt wird, obwohl die beiden Richter deutlich über seine
Handlungsweisen informiert wurden, die strafrechtlich relevante Tatbestände
bedeuten. Wie das Schreiben von Kainc
vom 26. Mai 2015 beweist, in Beantwortung der Anfrage des Wiener
Bürgermeisters, wurde sie schon als Mitarbeiterin der Justiz Ombudsstelle mit den Taten von Burghardt konfrontiert.
Doch wurde am Bezirksgericht Donaustadt bereits 2005 das Erbe des populären
Musikers Falco („Der Kommissar geht um“) angegriffen und dessen
Mutter Maria Hölzel enteignet. Sie wurde
aus „gesundheitlichen Gründen“ enteignet, doch kann man Maria Hölzel
auf Fotos sehen, wo sie im Februar 2005 noch in guter Verfassung war,
abgebildet gemeinsam mit Freunden. Sie
war damals 78 Jahre alt.
Weiters wollte der vom Gericht in Wien Donaustadt beauftragte Sachwalter auch
die Falco Stiftung auflösen, die die Förderung von Nachwuchsmusikern
vorsah. Es ging dabei um ein Vermögen in
Millionenhöhe und die weiterhin einträglichen Tantiemen des Musikers.
Will internationales Vorbild sein
Bei der Justiz Ombudsstelle scheiterte Bürgermeister Michael Häupl, als es
um die Verteidigung des Rechts auf Eigentum ging. Dennoch wollte Häupl für Wien
den Titel „Menschenrechtsstadt“ mit kräftigen Worten erlangen und
behalten. Setzte aber weiterhin keine
Schritte zur Verteidigung der elementaren Grundrechte.
„Wien ist Menschenrechtsstadt und
soll noch stärker zum internationalen Vorbild werden“, verkündete
Bürgermeister Häupl im Dezember 2014.
Um ein Image als Menschenrechtsstadt für Wien zu bauen, beauftragte die
Gemeinde Wien im Mai 2013 Univ.-Prof. Manfred Nowak mit der Erstellung einer
Studie, die als Zielsetzung definierte:
Die Stadt Wien bei ihrem Vorhaben, sich
intern und extern als „Stadt der Menschenrechte“ deutlicher zu
positionieren, durch eine wissenschaftliche Expertise zu unterstützen.
(Nowak, Manfred: Studie zum Thema „Wien – Stadt der
Menschenrechte“. Wien, 2013, S. 2)
Die Studie wurde im November 2013 vorgelegt. In der Hoffnung, wie der Autor Nowak im Vorwort weiter ausführte, dass die Stadt Wien als Stadt der Menschenrechte sich erklären kann. Zu diesem Zeitpunkt waren die eklatanten Verletzungen der Grundrechte und des Eigentumsrechts bereits bekannt, auch durch die jährlichen Berichte der österreichischen Volksanwaltschaft. Dennoch werden diese Vorfälle in der Studie von Nowak nicht erwähnt.
Menschenrechtsstadt ohne Anwalt
Autor Manfred Nowak ist auch Kodirektor des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte Wien, mit dessen Mitarbeitern die Studie erstellt wurde. Im Vorwort dankt Nowak ausdrücklich Hannes Tretter, der ebenfalls als Leiter des Boltzmann Instituts für Menschenrechte eingesetzt wurde.
Univ.-Prof. Tretter ist uns bereits bekannt. Er wurde angefragt, ob er
einen Menschenrechtsanwalt nennen könne, der bei Verletzungen des
Eigentumsrechts, die durch Amtsmissbrauch geschehen, die Betroffenen vertreten
würde. Tretter musste bedauern, er konnte keinen Anwalt dafür nennen:
Gibt es in Österreich eigentlich einen Anwalt der die
Menschenrechte verteidigt?
(Tabula Rasa Magazin, 7. 9. 2018)
Obwohl in Wien kein Menschenrechtsanwalt gefunden werden kann, der gegen Amtsmissbrauch vorgeht, erklärte die Stadt Wien sich zur „Menschenrechtsstadt“, dabei unterstützt von eben jenem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, das an einer solchen Aufgabe scheitert. Damit dennoch eine Legitimation für die Behauptung Menschenrechtsstadt ausgewiesen werden kann, gibt Studienautor Nowak eine Empfehlung:
„dass es für Wien am zweckmäßigsten wäre, die Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt zu unterzeichnen“ (Manfred Nowak: Studie, S. 59).
Damit will Wien den Titel „Menschenrechtsstadt“ zur Schau stellen, obwohl bereits seit Jahren der Schutz des Eigentumsrechts nicht gewährleistet wird. Eine Lösung für diese pikante Aporie findet Nowak schließlich in seiner Studie:
„Natürlich steht es jeder Stadt frei, sich autonom zur Stadt der Menschenrechte zu erklären“, befindet Nowak. (Manfred Nowak: Studie, S. 13)
Gestärkt durch diese Empfehlungen von Nowak erklärte Wien schließlich im
Dezember 2014 mit einer pompösen Deklaration im Gemeinderat sich zur
„Stadt der Menschenrechte“.
Menschenrechtsbüro der Stadt Wien
Am 7. September 2015 eröffnete Wien ein Menschenrechtsbüro, um die „Menschenrechtsstadt“ im öffentlichen Auftritt zu institutionalisieren. Das Menschenrechtsbüro wurde somit zu einem Zeitpunkt eingerichtet als Bürgermeister Michael Häupl deutlich an der Ombudsstelle des Justizministeriums scheiterte.
Er brachte dieses Thema nicht in die Öffentlichkeit, obwohl üblicherweise jeden Dienstag ein Mediengespräch mit Bürgermeister Häupl vorgesehen war. Gerne auch im berühmten Café Landtmann, das neben dem Burgtheater an der Ringstraße liegt.
Das Menschenrechtsbüro der Stadt Wien wurde ebenfalls von den Verletzungen der Grundrechte informiert. Doch es wurden auch von dieser Einrichtung keine Maßnahmen gesetzt. Mit der Leitung des Menschenrechtsbüros wurde Shams Asadi beauftragt. Sie war zuvor mit Fragen der Stadt- und Regionalplanung befasst.
Auf entsprechende Hinweise antwortete Shams Asadi am 20. Juli 2016:
Leider müssen wir Ihnen mit Bedauern
mitteilen, dass in der von ihnen geschilderten Angelegenheit keine
Zuständigkeit der Stadt Wien, somit auch nicht des Menschenrechtsbüros der
Stadt Wien gegeben ist. (…) Auch das
Menschenrechtsbüro der Stadt Wien hat keinerlei Kompetenzen zur Überprüfung der
Einhaltung von Menschenrechten durch andere Behörden oder Gerichten!“.
(Shams Asadi, Menschenrechtsbeauftragte der Stadt Wien, Email vom 20. Juli
2016. Hervorhebung im Original)
Demnach könnte die sogenannte „Menschenrechtsstadt“ Wien es nicht zum Thema
machen, wenn die Grundrechte in der Stadt in einer brutalen Weise verletzt
werden.
Leitungsfunktionen kompetent besetzen
Allerdings stammt Shams Asadi auch aus dem Iran, wo sie ihre Kindheit und
Jugend verbrachte. Sie studierte Architektur und Stadtplanung an der
Technischen Universität Wien. Danach war
die Diplomingenieurin in einer Magistratsabteilung der Stadt Wien mit Fragen
der Raumplanung beschäftigt.
Es ist durchaus möglich, dass Shams Asadi es nicht schafft, aufgrund ihrer
Voraussetzungen, die Grundrechte in Wien zu sichern. Sie ist eventuell mit den Institutionen in
Österreich nicht ausreichend vertraut, um die Einhaltung der Grundrechte
durchzusetzen. Insbesondere in der schwierigen Situation, in der Österreich
seit Jahren im Zusammenhang mit der Verletzung von Grundrechten sich befindet.
Shams Asadi hätte in Wien auch eine andere Funktion im Zusammenhang mit
Grundrechten übernehmen können. Nämlich für eine Dokumentationsstelle über die
Verletzung von Menschenrechten im Iran. Entsprechende Reports könnten dann von
ihr jährlich bei einer Veranstaltung vorgelegt werden. Das wäre eine sehr wichtige Aufgabe, die
Shams Asadi wohl gut erfüllen könnte.
Der Titel „Menschenrechtsstadt“ sollte auch mehr bedeuten, als
die Grundrechte in der eigenen Stadt einzuhalten, was eigentlich eine
Selbstverständlichkeit sein sollte, in einem Land, das den westlichen Demokratien
angehören möchte. Damit der Titel „Menschenrechtsstadt“ einen Sinn
macht, sollte auch ein Engagement für Menschenrechte in anderen Ländern
vorgewiesen werden. Entsprechend müsste
der Einsatz für Menschenrechte im Iran und weiteren Ländern aussehen.
Selbst im Wiener Community TV, das seit 2005 als okto.tv auf Sendung ist,
könnte Shams Asadi für eine passende Aufgabe gewählt werden. Etwa als
Programmintendantin, wie solche Funktionen dort gerne genannt werden, für
sprachliche Minderheiten, die ihre Anliegen in Sendungen vortragen wollen. Doch die Grundrechte in Wien müssen durch
eine Persönlichkeit gesichert werden,
die mit den Gegebenheiten in Österreich sehr genau vertraut ist und auch
die erforderlichen Maßnahmen setzen will.
Erklärung des Menschenrechtsbüros
Mit dem Aschermittwochbrief sollte das Menschenrechtsbüro der Stadt Wien
nochmals die Möglichkeit erhalten, eine Erklärung abzugeben, weshalb die
Grundrechte in Wien nicht verteidigt werden können.
Nach dem zweiten Hinweis auf die Anfrage kam am 13. März 2018 vom
Menschenrechtsbüro die Verständigung:
„Frau DI.In Asadi ist zur Zeit auf
Urlaub und ab 18.3.2019 wieder im Büro erreichbar. Sie wird Ihnen dann gerne
antworten“.
Für das Menschenrechtsbüro antwortete dann Verena Windisch am 9. April. Sie
erklärte, dass das Thema Sachwalterschaft nicht direkt im Kompetenzbereich des
Menschenrechtsbüros liege. Sie betonte schließlich das Interesse an
Kooperationen:
„Auf Grund dessen,
dass das Menschenrechtsbüro als Schnittstelle fungiert, haben wir nur die
Möglichkeit die betroffenen Personen an die zuständigen Organisationen
weiterzuvermitteln. Wir nehmen dieses Thema sehr ernst und werden im Zuge
unserer Möglichkeiten alles tun, damit der Schutz der Menschenrechte gewahrt
wird. Wir sind für jede Kooperation bereit. (…) Wir gratulieren Ihnen für Ihre
gelungene Zeitschrift“.
(Verena Windisch, Menschenrechtsbüro Wien, Email vom 9. April 2019)
Die zuständigen Organisationen wären wohl die Volksanwaltschaft und die
Ombudsstelle des Justizministeriums, deren katastrophaler Zustand bereits
vorgestellt wurde.
Dennoch wird mit dem Schreiben von Verena Windisch zum ersten Mal ein klares Bekenntnis abgegeben, dass die Verletzungen der Grundrechte in Wien beendet werden sollen. Dies war bisher keine Selbstverständlichkeit in Wien.
Restitutionsbeauftragter
der Stadt Wien
Wien musste schon einmal einen „Sonderbeauftragten für
Restitutionsfragen“ bestellen. Es wurde damit Kurt Scholz beauftragt, der
frühere Präsident des Stadtschulrates. Es sollte dabei um die Rückgabe von
Eigentum gehen, das in der Zeit des Nationalsozialismus übernommen wurde. Kurt Scholz war schon als Präsident des Stadtschulrates recht populär, weil
er regelmäßig in den Gesellschaftskolumnen der Zeitungen auftauchte, als
Teilnehmer an diversen Events der Wiener Society.
Von der Tätigkeit der Restitution dürfte er hingegen nicht sehr begeistert gewesen sein. Man hätte angenommen, dass ein ehemaliger Restitutionsbeauftragter der Stadt Wien, er bekleidete diese Funktion von 2001 bis 2008, sich dafür einsetzen möchte, dass in der Stadt nicht noch einmal Enteignungen und Verletzungen der Grundrechte geschehen.
In dieser Hoffnung wurde Kurt Scholz von
den Vorfällen informiert. Doch der Restitutionsbeauftragte der Stadt Wien a. D.
befand am 4. April 2015:„Leider erblicke ich nach der
Lektüre Ihrer Nachricht keinerlei Zuständigkeit für Ihr Anliegen. Ich verfüge
zu den von Ihnen angesprochenen Themen über keine Erfahrungen“.
(Kurt Scholz, Email vom 4. 4. 2015)
In der Regierungserklärung des damaligen
Bürgermeisters Michael Häupl vom 27. April 2001 kann man zum Thema
„Restitution“ erfahren:
„Mehr als den Elterngenerationen vor
uns, ist uns die Verantwortung für dieses ‚Nie wieder!‘ in die Hände gelegt
worden“.
(www.wien.gv.at/verwaltung/restitution)
Deshalb erschien es berechtigt, den
früheren Restitutionsbeauftragten Kurt Scholz nochmals über aktuelle
Enteignungen in der Stadt Wien in Kenntnis zu setzen. Doch am 10. April 2015
bestätigte Kurt Scholz seine Aussage:
„Leider muss ich Ihnen zum zweiten
Mal mitteilen, dass ich für die von Ihnen angeschnittenen Themen keinerlei
Zuständigkeit meinerseits erblicke. Ich ersuche Sie, mir zu diesen Fragen
keinerlei Mails mehr zu senden. Immer noch mit freundlichen Grüßen Kurt
Scholz“.
(Kurt Scholz, Email vom 10. 4. 2015)
Übrigens, Kurt Scholz fungiert seit 2011 als Vorsitzender des Zukunftsfonds der
Republik Österreich. Der Fonds ist mit den verbliebenen Mitteln aus dem
Versöhnungsfonds zur Zwangsarbeiter-Entschädigung dotiert. Kurt Scholz ist
aktuell noch mit dieser Funktion betraut.
Forschungsbeauftragter der Stadt Wien
Das Gebaren des österreichischen Zukunftsfonds wird in weiteren Beiträgen
noch betrachtet.
Hier soll noch der ehemalige Beauftragte der Stadt Wien für Universitäten und Forschung dargestellt werden. Der jetzige Bundespräsident Alexander van der Bellen bekleidete diese Funktion von 2011 bis Jahresende 2015. Alexander van der Bellen stieg 1994 als Abgeordneter des Nationalrates in die Politik ein. Er war zuvor Universitätsprofessor für Finanzwissenschaft an der Universität Innsbruck und erhielt als Ordinarius den Lehrstuhl für Volkswirtschaft an der Universität Wien. Doch Alexander van der Bellen lehrte und forschte auch an der Verwaltungsakademie des Bundes,wo die Führungskräfte der österreichischen Bundesministerien ausgebildet werden.
Alexander van der Bellen wurde zu den Verletzungen des Eigentumsrechts bereits am 30. März 2015 angefragt in seiner Funktion als Forschungsbeauftragter der Stadt Wien. Es ging damals um Unterstützung beim Schutz einer Forschungsbibliothek, die durch einen Gerichtsbeschluss, der nur durch Amtsmissbrauch erklärt werden kann, von einer willkürlichen Enteignung und Plünderung bedroht wurde.
Der Forschungsbeauftragte der Stadt Wien erhielt eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung und den Hinweis:
„Ich recherchierte inzwischen zum
Sachwalter Burghardt. Es besteht der begründete Verdacht, dass er in hunderten
Fällen Unterschlagungen vornahm. Es müssten längst Strafverfahren gegen ihn
eingeleitet sein und seine Unterlagen und Geldflüsse überprüft werden. Es
bleibt völlig unklar, warum der Eindruck vermittelt wird, dass man in
Österreich Enteignungen vornehmen kann, ohne dass Einspruch erfolgt“.
(Johannes Schütz: Email vom 30. März 2015)
Van der Bellen antwortete dazu als Forschungsbeauftragter der Stadt Wien am
27. Mai 2015:
„Es tut mir leid, dass meine Antwort so
lange gedauert hat; ich hatte Ihr mail verlegt. Ich empfehle Ihnen, mit der
Justiz-Ombudsstelle oder der Volksanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. Die
Adressen finden Sie unten“.
(Alexander van der Bellen, Forschungsbeauftragter der Stadt Wien, Email vom 27.
5. 2015)
Amt des Bundespräsidenten
Nachdem mit weiteren Stellen keine Lösung erzielt werden konnte, wurde van der Bellen nochmals im Dezember 2015 angefragt. Es antwortete Mag. Robert Kogler, der Büroleiter des Forschungsbeauftragten der Stadt Wien:
„Gerne leite ich Ihre Nachricht an
Alexander Van der Bellen weiter. Allerdings ist seine Beauftragung mit der
kürzlich abgelaufenen Legislaturperiode des Gemeinderats zu Ende gegangen.
Unser Büro existiert noch bis Jahresende“.
(Robert Kogler, Büroleiter von Alexander van der Bellen, Email vom 9. 12. 2015)
Kurz nach dieser Antwort, nämlich am 8. Januar 2016, kündigte van der Bellen öffentlich an, dass er für die Funktion des österreichischen Bundespräsidenten kandidieren werde. Er veröffentilchte dafür ein Video auf Youtube mit dem Motto: „Mutig in die neuen Zeiten! Van der Bellen kandidiert als Bundespräsident“ (www.youtube.com/watch?v=ba4jalujuR0).
Nach seinem ersten Wahlerfolg, der von seinem Gegenkandidaten wegen des Verdachts auf Wahlbetrug angefochten wurde, erklärte van der Bellen am 18. Juni: „Vertrauen wir in unseren Rechtsstaat“.
Auifgrund dieser Aussage über den Rechtsstaat wurde Alexander van der Bellen am 23. Juni 2016 nochmals auf die Problematik von Enteignungen in Österreich aufmerksam gemacht. Es antwortete Oliver Korschil vom Team van der Bellen:
„Alexander Van der Bellen hat Ihr
Schreiben mit Sorgfalt gelesen und mich gebeten, Ihnen zu antworten. Abgesehen
davon, dass Alexander Van der Bellen noch nicht als Bundespräsident angelobt
ist, muss ich Ihnen aber mitteilen, dass der österreichische Bundespräsident
generell im Rahmen seines verfassungsmäßigen Wirkungsbereiches nicht die
Möglichkeit hat, Gerichtsverfahren oder von Gerichten getroffene Entscheidungen
zu prüfen“.
(Oliver Korschil, Team van der Bellen, Email vom 30. 6. 2016)
Am 26. Januar 2017 wurde Alexander van der Bellen als Bundespräsident der Republik Österreich angelobt. Oliver Korschil wurde sein Büroleiter in der Präsidentschaftskanzlei der Wiener Hofburg. Der Aschermittwochbrief wurde auch an Oliver Korschil und an seine Pressesprecher gesendet.
Durch die Antwort, die Alexander van der Bellen und sein Mitarbeiter Korschil bereits im Juni 2016 sendeten, war man bereits informiert, dass er auch im Amt des Bundespräsidenten nicht beabsichtigte, für den Schutz der Grundrechte sich einzusetzen. Auch eklatanten Amtsmissbrauch und Korruption würde er wohl nicht „prüfen“ oder gar in die Kritik nehmen wollen. Dennoch sollte Bundespräsident van der Bellen mit der Anfrage im Aschermittwochbrief nochmals die Gelegenheit erhalten, eine Erklärung abzugeben.
Berater des Bundespräsidenten
Für Bundespräsident Alexander van der Bellen wurde der Aschermittwochbrief von Ludwig Adamovich beantwortet, dem Berater für „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“.
Dabei sollte insbesondere die Antwort, die Adamovich auf die zweite Frage
gab, zum Nachdenken anregen. Die konkrete Frage dazu lautete:
„Welche Maßnahmen sollen in Österreich
gesetzt werden, damit diese Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des
Eigentumsrechts nie wieder sich ereignen können?“.
(Siehe Brief am Aschermittwoch)
Ludwig Adamovich antwortete:
„Da es keinerlei Beweis für
Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des Eigentumsrechts gibt, ist
diese Frage nicht zu beantworten. Das Gleiche gilt für die letzte Frage“.
(Ludwig Adamovich, Berater des österreichischen Bundespräsidenten,
Schreiben vom 8. 3. 2019)
Diese Reaktion von Adamovich ist nur erklärbar, wenn er jedenfalls von den
aktuellen Verletzungen des Eigentumsrechts in Österreich in Kenntnis ist.
Ansonsten hätte er auch betonen können, dass solche Vorkommnisse nie wieder
geschehen dürfen und der Aufbau von Strukturen in der Justiz, die einen solchen
Amtsmissbrauch gestatten, keinesfalls geduldet wird.
Aber die Antwort von Ludwig Adamovich muss auch aus einer historischen Perspektive bewertet werden. Es könnte sein, dass er irritiert ist, beim Anliegen, „es solle nie wieder sich ereignen“. Denn es blieben Kontinuitäten in Österreich erhalten, die Adamovich jedenfalls gut kennt.
Sein Vater Ludwig
Adamovich senior war Berater im Dollfuß-Schuschnigg-Regime und wurde 1938 zum
Justizminister ernannt. Es war die Zeit des Austrofaschismus, der die
Ausschaltung aller oppositionellen Parteien und Kräfte betrieb. Politische
Gegner von Dollfuß wurden in Anhaltelagern interniert. Diese Verhaftungen waren
auch von finanziellen Übernahmen begleitet. Vereine und Organisationen der
oppositionellen Parteien wurden aufgelöst und ihre Vermögenswerte enteignet.
Die aktuellen Enteignungen werden jedenfalls auch durch die jährlichen Berichte
der österreichischen Volksanwaltschaft belegt. Weiters wurde der
österreichische Bundespräsident über solche Malversationen in der Justiz und
Verletzungen des Eigentumsrechts von Betroffenen informiert.
Ein ausführlicher Beitrag zur Antwort von Ludwig Adamovich erschien bereits auf
Tabula Rasa:
Österreichische Präsidentschaftskanzlei deckt Enteignungen: Bericht
zum Aschermittwochbrief
(Tabula Rasa Magazin, 19. 3. 2019)
Die enttäuschende Antwort von Volksanwalt Kräuter wird in einem späteren
Beitrag noch vorgestellt.
Dokumentation:
Schreiben des Pressesprechers von Bürgermeister Michael Ludwig
From Csisinko Hanno
To „Johannes
Schuetz“
Subject AW: Stellungnahme von
Bürgermeister Ludwig
Date Apr 12, 2019 10:23 PST
Cc Weis Paul
Sehr geehrter Herr
Mag. Schütz,
die Beantwortung Ihrer Anfrage dürfte leider irgendwo hängengeblieben sein.
Bitte um Entschuldigung, sollte der Fehler in unserem Bereich gelegen haben.
Ich darf daher nachfolgend noch einmal inhaltlich auf das Thema und Ihre Fragen eingehen.
Unsere Bundesverfassung sieht eine ausgeprägte Gewaltenteilung vor. In vertikaler Hinsicht sind Legislative, Exekutive und Gerichtsbarkeit strikt voneinander getrennt und in horizontaler Hinsicht sind die Kompetenzen des Bundes klar von jenen der Länder abgegrenzt. Hinsichtlich der von ihnen aufgeworfenen Thematik ist in erster Linie auf Artikel 10 Absatz 1 Ziffer 6 zu verweisen. Darin ist zweifelsfrei festgelegt, dass Angelegenheiten des Zivilrechtswesens (von wenigen Ausnahmen wie etwa dem Ausländergrundverkehr) eindeutig in die Kompetenz des Bundes fallen. Zumal Sachwalter ausschließlich durch Gerichte bestellt werden, obliegen alle diesbezüglichen Regelungen dem Bundesgesetzgeber. Wie Sie selbst in Ihrer ersten Frage zutreffend formulieren, kann es sich nur um einen vermeintlichen Amtsmissbrauch im Bereich der Justiz handeln, wofür den Ländern jedwede Kompetenz fehlt, zumal auch die Verfolgung strafrechtlich relevanter Tatbestände ausschließlich der Staatsanwaltschaft obliegt.
Die getroffenen Ausführungen treffen vollumfänglich auch auf die von Ihnen angesprochenen Themenbereich einer allfälligen Entschädigung durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten eines Sachwalters bzw. einer von Ihnen in den Raum gestellten Auszahlung von Überbrückungsgeldern zu. Diese Themenkomplexe obliegen in der Gesetzgebung dem Bund und werden von den Zivilgerichten judiziert.
Ich darf abschließend darauf verweisen, dass gerade Wien über ein sehr engmaschiges soziales Netz verfügt. Sollte also eine besachwalterte Person in eine soziale Notlage geraten, so besteht natürlich die Möglichkeit, Sozialleistungen wie etwa die Mindestsicherung oder auch Wohnbeihilfe zu beantragen. Darüber hinaus sind auch weitere Unterstützungen, die jedoch individuell abzuklären sind, vorstellbar.
Mit freundlichen
Grüßen
Hanno Csisinko
Links:
Brief am Aschermittwoch: An den österreichischen Bundespräsidenten
(Tabula Rasa Magazin, 6. 3. 2019)
Österreichische Volksanwaltschaft legt Jahresbericht für 2017 vor:
Erschreckende Fakten über die Verletzung von Grundrechten
(Tabula Rasa Magazin, 10. 5. 2018)