Kein Bekenntnis zu den Grundrechten. Zum
dritten Mal wurden am Aschermittwoch führende Politiker aus Österreich über die
Verletzung von Grundrechten befragt. Auch in diesem Jahr waren die Ergebnisse
ernüchternd. Hier der Karfreitagsbericht mit den aktuellen Fakten.
In diesem Jahr erhielt die österreichische Justizministerin Alma Zadić
einen Brief am Aschermittwoch. Drei Tage
zuvor tanzte sie noch am Juristenball, der in der Wiener Hofburg gefeiert
wurde. Ihr Amt trat die neue
Justizministerin der Koalition mit den GRÜNEN am 7. Januar an.
Schon rund sieben Wochen später, am Faschingssonntag, konnte Justizministerin Zadić am
Juristenball für Fotos posieren: Mit Brigitte Bierlein, die zuvor als eine eingesetzte
Richterkanzlerin das Land führen sollte. Mit Christa Waldheim, der Tochter des
ehemaligen Bundespräsidenten Kurt Waldheim. Mit Christian Pilnacek, dem
gefürchteten Sektionschef des Ministeriums. Pilnacek wurde im April 2019 von
der Leiterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft noch mit einer Strafanzeige
wegen Amtsmissbrauchs verfolgt, nachdem er ein Verfahren blockieren wollte. Am Juristenball
traten die Repräsentanten des Justizministeriums als eine Einheit mit
geschlossenen Reihen auf.
Der Brief am Aschermittwoch sollte Justizministerin Zadić einführen in
den Ernst des Amtes. Es geht um ein Problem, das seit Jahren auf entschiedene
Lösung wartet. Schwere Vorfälle
wurden dokumentiert. Insbesondere geht es um Verletzungen des
Eigentumsrechts durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft. Willkürliche
Enteignungen werden durchgeführt, das gesamte Vermögen wird schlagartig übernommen,
ermöglicht durch Amtsmissbrauch in der Richterschaft, der von den
verantwortlichen Stellen im Justizministerium gedeckt wird. Die Anfrage wurde veröffentlicht auf Tabula
Rasa:
Brief am Aschermittwoch: An
die österreichische Justizministerin
(Tabula Rasa Magazin, 27. 2. 2020)
Abteilung für parlamentarische Anfragen
Der Aschermittwochbrief wurde erkennbar von Thomas Sperlich, dem Kabinettschef der Justizministerin übernommen. Er leitete die Anfrage weiter, unverzüglich, am 27. Februar, um 13 .34 Uhr, mit dem kurzen Vermerk „Bitte um Veranlassung. Danke“. Die Weiterleitung erfolgte an die Abteilung III 1 des österreichischen Bundesministeriums für Justiz. Dort sollte vom zuständigen Beamten, einem Hofrat, die Bearbeitung erfolgen, damit die Bundesministerin die Anfrage beantworten kann.
Tatsächlich
ist die Abteilung III 1 grundsätzlich für die Beantwortung einer solchen Anfrage
zuständig. In dieser Abteilung des Bundesministeriums für Justiz werden auch
die parlamentarischen Anfragen und die Anfragen der Volksanwaltschaft
bearbeitet. In der Geschäftsordnung wird
diese Aufgabe der Abteilung III 1 klar definiert:
„Sicherstellung der Beantwortung bzw. Koordination von Anfragen des Parlaments
und der Volksanwaltschaft sowie der Ausschussbetreuungen“. Die Abteilung III 1 ist weiters die „ressortinterne Verbindungsstelle zu den
parlamentarischen Untersuchungsausschüssen“.
Seilschaft für Enteignungen
Das Thema mit dem üblicherweise gewählten Titel „Missbrauch durch
Sachwalterschaft“ war bereits mehrfach Gegenstand der parlamentarischen
Anfragen an das Bundesministerium für Justiz. So zeigte SPÖ-Mandatar Dietmar Keck in einer
parlamentarischen Anfrage am 31. März 2011 sich empört:
„Nachdem die parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Keck und Genossen vom 22. September 2010 betreffend
Sachwalterschaft (…) bedauerlicherweise unbefriedigend beantwortet wurde,
werden weitere Darlegungen und Fragen (…) zu der Problematik Sachwalterschaft
in Österreich im Allgemeinen und damit ausführlicher angesprochen.“
(Anfrage der Abgeordneten Keck, Dr. Jarolim und GenossInnen an die
Bundesministerin für Justiz betreffend Sachwalterschaftsmissbrauch und
Sachwaltergeschädigte vom 31. 3. 2011).In seiner Anfrage stellte der Abgeordnete Dietmar Keck auch fest:
“Im Rahmen der Kritik wird u. a. von regelrechten Seilschaften unter
Sachwaltern, Anwälten, Notaren, Ärzten, Psychologen und anderen Gutachtern
gesprochen“.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgte am 31. Mai
2011. Die Stellungnahme wurde von der damaligen Justizministerin Beatrix Karl
verantwortet und brachte nicht das geringste Ergebnis. Die detaillierten Fragen
nach „Klüngeleien“ und Amtsmissbrauch
wurden nonchalant abgewehrt. Sogar die Einrichtung einer „zusätzlichen
Beschwerdestelle für Geschädigte“ wurde von der Ministerin abgelehnt. Eine
solche Beschwerdestelle sollte, in der Konzeption des Abgeordneten Keck, dafür
sorgen: „dass Missstände nicht vom
jeweiligen verantwortlichen Richter abgeschmettert werden“.
Abgeordneter
Keck stellte ernsthafte Fragen:
Frage 8: „Wie viele Sachwalter wurden
seit 2006 ihres Amtes enthoben?“
Frage 9: „Gibt es bereits rechtliche
Untersuchungen in Sachen Amtsmissbrauch bei Sachwalterbestellungen gegen (…) Bezirksrichter?“.
Justizministerin
Karl und die Abteilung III 1 des Justizministeriums reagierten mit einer faselnden
Ausrede:
„Diese Fragen entziehen sich einer
Auswertung durch die Verfahrensautomation Justiz. Eine wissenschaftliche
Recherche dieses Ausmaßes würde aber den Rahmen einer parlamentarischen
Anfragebeantwortung sprengen“.
(Beatrix Karl, Bundesministerin für Justiz, Anfragebeantwortung vom 31. 5.
2011)
Wären diese parlamentarischen Anfragen korrekt bearbeitet worden, so hätten die
klaren Hinweise des Mandatars Keck bereits 2011 dafür sorgen müssen, dass
jeglicher Missbrauch durch Sachwalterschaft deutlich und nachhaltig abgestellt
wird. Bedauerlicherweise setzten die Abgeordneten Keck und Jarolim keine
weiteren Initiativen.
Fragen sprengen den Rahmen
Auch Mandatare aller Oppositionsparteien stellten Anfragen im österreichischen
Parlament, um die Problematik des Amtsmissbrauchs bei Sachwalterschaften in die
Debatte zu bringen: FPÖ, GRÜNE, STRONACH, NEOS, BZÖ, LISTE PILZ.
Albert Steinhauser, Justizsprecher der GRÜNEN, stellte mehrfach
parlamentarische Anfragen zu den aktuellen Daten bei der Sachwalterschaft. Fünf Anfragen des Abgeordneten Steinhauser
liegen vor, die er zwischen 2011 und 2016 stellte. Die Antworten fielen karg
aus. Danach verzichteten Abgeordneter
Steinhauser und die GRÜNEN offenbar auf weitere Anfragen.
Die Fragen von
Albert Steinhauser behandelten beispielsweise das Thema „Clearing“, das als eine
Institutionalisierung vorgesehen wäre, um ein Verfahren auf Sachwalterschaft zu
überprüfen und die Einstellung zu bewirken. Steinhauser fragte am 6. Juli 2012:
„Wie oft wurde in Clearingberichten (…)
die Nichteinleitung/Einstellung des Sachwalterbestellungsverfahrens empfohlen“.
(Albert Steinhauser, Anfrage an die Bundesministerin für Justiz, 6. 7. 2012)
Auch in diesem Fall behauptete die Abteilung III 1 des Justizministeriums, dass
eine solche Recherche nicht durchgeführt werden kann:
„Dazu stehen mir keine statistisch
auswertbaren Daten zur Verfügung. Eine händische Auswertung im Einzelfall wäre
mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden.“
(Beatrix Karl, Bundesministerin für Justiz, Anfragebeantwortung vom 6. 9.
2012)
Damit wurde vermieden, dass Auskunft gegeben
wird, ob Sachwalterschaft überhaupt durch die sogenannten „Clearingstelle“
abgewehrt werden kann oder diese Instanz nur eine reine Alibifunktion
darstellt, um richterliche Willkür besser zu legitimieren.
Ungenügend vorbereitet
Die
katastrophalen Leistungen der Abteilung III 1 bei der Bearbeitung von
parlamentarischen Anfragen sind seit Jahren klar erkennbar. Die Art dieser Antworten kann nur als
skandalös bezeichnet werden. Die
Abteilung III 1 wollte offenbar vorführen, dass das Instrument der parlamentarischen Anfrage wertlos ist. Dies sollte bisher so lange
durchgehalten werden, bis die Mandatare resignieren.
Justizministerin Zadić und ihre Mitarbeiter im Kabinett sollten die wiederholten Anfragen des Justizsprechers der GRÜNEN eigentlich kennen, die vom Bundesministerium für Justiz beantwortet wurden. Kabinettschef Sperlich hätte deshalb die Anfrage an die neue Justizministerin der GRÜNEN nicht mehr an die Abteilung III 1 weiterleiten dürfen, die bei der Bearbeitung parlamentarischer Anfragen bereits auffällig wurde.
Diese Schwachstelle im Ministerium ist bereits hinreichend bekannt. Die neue Justizministerin hätte die Stelle sofort neu besetzen müssen, um Handlungsfähigkeit zu beweisen. Der Stab im Kabinett von Justizministerin Zadić zeigte damit, dass die Vorbereitung auf das Amt nicht genügend ist.
Oberstaatsanwalt ist bekannt
Der Leiter der Abteilung III 1 des österreichischen Bundesministeriums für
Justiz ist Oberstaatsanwalt Mag. Thomas Köberl.
Er ist uns von früheren Recherchen bereits sehr bekannt. Eine
Dokumentation von Korrespondenzen mit Mag. Köberl wurde veröffentlicht:
Der
Oberstaatsanwalt
Serie:
Justizskandal in Österreich (6)
(Qolumnist, 17. 9. 2019)
Mit mehreren Anfragen kamen wir immer wieder in die Blockade des
Oberstaatsanwaltes Köberl. Bei fünf Anfragen begegnete uns Mag Köberl in fünf
Funktionen: Als Menschenrechtskoordinator, als Beauftragter des Bundesministers
für Justiz, als Leiter der Abteilung III
1, als Verantwortlicher der „Kompetenzstelle Rechtsschutz“, als
Oberstaatsanwalt.
In seiner Funktion als Oberstaatsanwalt konnte er „aus Kapazitätsgründen“
Strafanzeigen nicht bearbeiten, die den nachweislichen Amtsmissbrauch eines
Bezirksrichters aufzeigten. Betroffen
war das berüchtigte Bezirksgericht Wien Donaustadt, wo sogar die Mutter des
populären Sängers Falco enteignet wurde.
Köberl wurden Strafanzeigen gegen den Leiter des Bezirksgerichts Wien
Donaustadt zugestellt. Oberstaatsanwalt Köberl zeigte sich überfordert:
„Wir nehmen die
Dokumente in der Rechtschutzstelle zur Kenntnis, können aber zu unserem
Bedauern aus Kapazitätsgründen keine Vorprüfung und Weiterleitung von
Strafanzeigen vornehmen“.
(Email von Oberstaatsanwalt
Köberl, 10. 8. 2016)
War das Bezirksgericht
Donaustadt am 1. Januar 2006 noch für 847 Fälle von Sachwalterschaft
verantwortlich, so waren es am 1. Januar 2017 bereits 1.333 Fälle.
Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung aller Fälle des
Bezirksgerichtes Donaustadt, die dringend notwendig ist, wird damit von Jahr zu
Jahr mehr an „Kapazität“ erfordern. Es wäre deshalb ratsam gewesen, gleich beim
ersten Hinweis den Amtsmissbrauch zu beenden.
Zentrale Anlaufstelle
In einer
Anfrage an den damaligen Justizminister Wolfgang Brandstetter wurde schon am
11. Juli 2016 auf einen kriminellen Vorfall durch eklatanten Amtsmissbrauch in
einem österreichischen Gericht hingewiesen. Die Antwort des Bundesministeriums
für Justiz wurde ohne Namensnennung und ohne Unterschrift gesendet.
Selbstverständlich auch ohne Ergebnis. Mit freundlichen Grüßen des
Bundesministeriums für Justiz. Erkennbar war nur durch die Email-Adresse, dass
das Schreiben von Abteilung III 1 gesendet wurde: iii1_bk@bmj.gv.at.
Um den Verfasser der anonymen Antwort zu eruieren, wurde der Sektionschef
der Sektion III und sechs weitere Personen angefragt. Es erfolgte eine Antwort von Mag. Köberl:
„Dieses
Schreiben wurden von Hrn. Mag. Thomas Köberl verfasst. Leiterin der Abt III1
ist Fr. Dr. Maria Wais. Dr. Alexander Pirker ist Leiter der Abteilung III2. Fr.
Mag. Beck arbeitet nicht in der Rechtschutzstelle, sondern in der Stabsstelle
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Um zu vermeiden, dass Sie sich mit
diesen Interna herumschlagen müssen, gibt es eine zentrale Anlaufstelle für
Sie“.(Oberstaatsanwalt Thomas Köberl, AbteilungIII 1, Email vom 19. 7. 2016)
Diese zentrale Anlaufstelle sollte Oberstaatsanwalt Mag. Köberl bleiben.
Aktuelle Antwort
In Kenntnis dieser Vorgeschichte ist die aktuelle Antwort der Abteilung III
1 wenig erstaunlich. Wieder antwortete
die Abteilung III 1 ohne Unterschrift des verantwortlichen Referenten. Damit
soll die Antwort offenbar als Stellungnahme von Justizministerin Zadić bewertet
werden. Das entspricht den Usancen bei
den parlamentarischen Anfragen, bei denen die Justizminister fraglos die Texte
der Abteilung III 1 vorlesen, damit die Stellungnahmen von Mag. Köberl.
From iii1_bk@bmj.gv.at
To @mediaconsulting.at
Subject Antwort:
Date Feb 28, 2020 04:19 PST
Sehr geehrter Herr Mag. Schütz!
Wie Sie richtig schreiben behandelt die Volksanwaltschaft Beschwerden und keine Fälle von „Enteignungen“ im Zusammenhang mit dem Erwachsenenschutzrecht
(ehemals: Sachwalterschaftsrecht).
Aus der bloßen Anzahl an Beschwerden können zwar Hinweis auf mögliche Problemfelder
gezogen werden, der Anzahl an Beschwerden kommt aber keine
Aussagekraft über ihre Berechtigung zu.
Das österreichische Erwachsenenschutzrecht nimmt international eine
Vorreiterrolle ein und stellt die Autonomie der Betroffenen – also den
weitestmöglichen Erhalt
ihrer Entscheidungsfreiheit – in einem ausgewogenen System zwischen Freiheit, Fürsorge und gerichtlicher Kontrolle an oberste Stelle.
Eine pauschale Beurteilung möglicher Rechtsverletzungen im Einzelfall ist dem
BMJ nicht möglich.
Grundsätzlich stellt das österreichische Rechtssystem vom Verwaltungs über das
Amtshaftungs- bis zum Schadenersatz- und Strafrecht aber eine Vielzahl an
Mechanismen zur Verfügung, um im Einzelfall die notwendige Abhilfe zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Justiz
Kompetenzstelle III PKRS
RECHTSSCHUTZSTELLE
Museumstraße 7, 1070 Wien
Tel.: 0800 99 99 99 und +4315263686
E-Mail: III1_bk@bmj.gv.at
www.bmj.gv.at
Lingua Tertii Imperii
Der Philologe
Victor Klemperer beschrieb die Methoden der Lingua Tertii Imperii, also den
Sprachgebrauch, der in der Zeit des Nationalsozialismus entwickelt wurde, in
seinem grundlegenden Werk LTI. Diese Methoden sind das unverkennbare Vorbild
für die Argumentation und die Wahl der verfälschenden Begriffe in den Antworten
des österreichischen Bundesministeriums für Justiz.
Das kann man am Beispiel des verdorbenen Begriffs „Erwachsenenschutz“
belegen, der eingesetzt wird, um von der „Sachwalterschaft“ abzulenken,
die seit Jahren mit derart kriminellen Vorfällen in Verbindung stand, dass eine
neue Bezeichnung erforderlich wurde. Mit
einem „Erwachsenenschutzgesetz“ sollten die strafrechtlich relevanten Angriffe
auf das Eigentum nochmals legitimiert werden.
Doch ist „Erwachsenenschutz“ ein Euphemismus. Es müsste die Frage
beantwortet werden: Vor welchen Gefahren und auf welche Weise sollen die
Erwachsenen denn geschützt werden? Offenbar vor der Gefahr, das eigene Vermögen
für die eigenen Projekte zu verwenden.
Wie wird vor einer solchen „Gefahr“ beschützt? Mit brutalen
Plünderungen, die das Leben im eigenen Haus beenden sollen. Das „Erwachsenenschutzgesetz“
ist deshalb eine Art von Spottgesang, mit der Geplünderte in der Republik
Österreich sarkastisch verhöhnt werden.
Köberl stimmte in seiner aktuellen Antwort auf
den Aschermittwochbrief nochmals einen solchen Hohngesang an. Wieder spricht er vom „Erwachsenenschutz“,
wenn es um Plünderungen geht. Wieder
negiert er die Berechtigung der „Beschwerden“, verweigert aber gleichzeitig,
die Vorfälle zu untersuchen, bei denen alle Vermögenswerte willkürlich
übernommen wurden, damit auch Wertpapierkonten, Immobilien, Goldschmuck, womit
eindeutige Enteignungen gegeben sind.
Dann verweist Köberl noch auf die Möglichkeiten des „Strafrechts im österreichischen Rechtssystem“, verwehrte aber als
Oberstaatsanwalt schon 2016 die Bearbeitung solcher Strafanzeigen, wie wir aus
den früheren Korrespondenzen wissen.
Bei Sachwalterschaft sollte es selbstverständlich sein, dass routinemäßig
Kontrollen über das ordnungsgemäße Gebaren durchzuführen sind, um eine korrekte
Treuhandschaft zu überprüfen. Denn Sachwalterschaft bedeutet eigentlich
Treuhandschaft und nicht Vermögenskonfiskation. Doch selbst wenn eindeutige
Beweise auf gewerbsmäßigen Betrug vorliegen verweigert das Bundesministerium
für Justiz jegliche Form der Untersuchung. Verräterisch ist auch die Formulierung: „Eine pauschale Beurteilung möglicher
Rechtsverletzungen im Einzelfall ist dem BMJ nicht möglich“. Geht es Köberl jetzt um die Beurteilung
einzelner Fälle oder sollen „pauschal“ die Strukturen des Missbrauchs
untersucht werden, also eine Interpretation auf Grundlage der Analyse
zahlreicher Einzelfälle erfolgen?
Das Verhalten, das Oberstaatsanwalt Köberl
vorführt, geschieht mit voller Absicht und kann nur noch strafrechtlich
bewertet werden.
Der österreichische Virus
Schließlich bleibt Köberl noch eine gefährliche Drohung:
„Das österreichische Erwachsenenschutzrecht
nimmt international eine Vorreiterrolle ein“.
Doch Michael
O`Flaherty, der Direktor der Europäischen Grundrechteagentur, forderte schon im
Juli 2017 eine Stellungnahme über die Verletzung von Grundrechten in der
Republik Österreich, im Zusammenhang mit den Methoden der Sachwalterschaft.
Justizminister Wolfgang Brandstetter musste damals Auskunft geben. Auch
Brandstetter wollte den „Erwachsenenschutz“ in Österreich als Vorbild für
andere Länder darstellen. Es folgte eine Presseaussendung des österreichischen
Bundesministeriums für Justiz mit der entsprechenden Propaganda. Demnach würden
die Grundrechte.
„im Rahmen der österreichischen Reform der
Sachwalterschaft mustergültig berücksichtigt werden“.
(Bundesministerium für Justiz, Presseaussendung vom 7. Juli 2017)
Offenbar will die österreichische Justiz diese dubiose „Mustergültigkeit“ in andere Länder übertragen. Doch weitere Länder der Europäischen Union dürfen nicht mit diesem österreichischen Virus sich infizieren. Der Amtsmissbrauch in der österreichischen Justiz darf nicht zum Vorbild für weitere Länder in der Europäischen Union werden.
Eine solche Gefahr ist gegeben, da Österreich insbesondere in den Ländern
Südosteuropas weiter an Einfluss gewinnen will. Österreich kam wesentliche
Bedeutung als Orientierung für mitteleuropäische Länder bei der
EU-Osterweiterung zu. Auch aktuell betont das
Justizministerium der Republik Österreich, dass Unterstützung beim Aufbau von
Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern gegeben wird. Demnach will das
Österreichische Bundesministerium für Justiz den Ländern in Südosteuropa seine
“Expertise” bei der Durchführung einer Rechtsreform gewähren. Laut
Justizminister Brandstetter:
„Haben wir uns allein in den vergangenen 10 Jahren in 14 Ländern engagiert.”
(Justizminister Wolfgang Brandstetter: Presseaussendung 10. April. 2014.)
Anfrage an den Kabinettschef
Kabinettschef Sperlich wurde am 29. Februar über die Antwort der Abteilung III
1 informiert. Er wurde darauf aufmerksam
gemacht, dass die Anfrage an die Justizministerin als „Brief am Aschermittwoch“ bereits veröffentlicht wurde und erhielt den
Link auf den Beitrag:
„Die Stellungnahme der Bundesministerin
für Justiz wird ebenfalls veröffentlicht. Deshalb muss ich die Frage stellen,
ob die Bundesministerin für Justiz noch eine persönliche Stellungnahme zum
Thema abgeben möchte. Oder ob die Antwort der Abteilung III 1 die Zustimmung
der Bundesministerin für Justiz findet und diese somit als abschließend zu
beurteilen wäre“.
(Johannes Schütz, Email an Kabinettschef Thomas Sperlich, 29. 2. 2020).
Es erfolgte keine weitere Antwort von Kabinettschef Sperlich. Damit ist die
Antwort von Justizministerin Zadić, ausgefertigt von Abteilung III 1 ihres
Ministeriums, wie es gerne in solchen Fällen genannt wird: „Als abschließend zu
beurteilen“.
Anfragen an den Vizekanzler
Wie im Aschermittwochbrief angekündigt, wurden auch Vizekanzler Kogler und
Sozialminister Anschober um Stellungnahmen angefragt. Dabei sollte insbesondere
die Frage der Überbrückungsgelder geklärt werden, die für die Betroffenen dringend
erforderlich sind, bis zu einer möglichst raschen Aufklärung der Vorfälle, bei
überfallsartigen und totalen Vermögenskonfiskationen, die durch Amtsmissbrauch
der österreichischen Justizbehörden gegeben sind.
Vizekanzler Werner Kogler und Sozialminister Anschober erhielten am 27. Februar die Anfrage und jeweils zwei
Erinnerungsschreiben am 11. März und 26. März.
Kopien der Schreiben an Vizekanzler Werner Kogler, der als Bundesminister für
Kunst, Kultur , öffentlichen Dienst und Sport bestellt wurde, erhielten jeweils
auch Dieter
Brosz, sein Kabinettschef, Gabriele
Zornig, seine Pressesprecherin, Sebastian Wünsch, der Pressesprecher des
Bundesministers und Natascha Burger, die das Sekretariat von Vizekanzler Werner
Kogler führt.Kopien der Schreiben an Rudolf Anschober, dem Bundesminister für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, erhielten auch Ruperta Lichtenecker, die Leiterin seines
Kabinetts, Margit Draxl, seine Pressesprecherin, Katharina Häckel-Schinkinger, die Pressereferentin,
Adrian Hinterreither, der Pressereferent und Martina Nouira-Weißenböck, seine Sekretärin.
In den Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Anfrage als
Aschermittwochbrief bereits veröffentlicht wurde und ein Beitrag über das
Ergebnis der Anfrage erscheinen wird. Die Publikation der Anfrage wurde genau
zitiert und mit einem Link genannt. Für den Bericht werden Stellungnahmen des
Viezekanzlers und des Sozialministers benötigt.
Trotz dieser Klarstellung über die Zielsetzung der Anfrage erfolgte nicht die
geringste Reaktion von Vizekanzler Kogler und Sozialminister Anschober. Es gab
kein Bekenntnis zu den Grundrechten und zum Recht auf Eigentum, was bei einer
solchen Anfrage eigentlich als Selbstverständlichkeit erwartet wird, in einem
Staat, der zu den westlichen Demokratien und zur Europäischen Union zählen
möchte. Damit bleibt auch die Frage der dringend erforderlichen
Überbrückungsgelder weiterhin ungelöst.
Kabinett und Pressesprecher der beiden Bundesminister zogen es vor, keine Antwort zu senden.
Die Glawischnig-Partei
In Österreich leiden die GRÜNEN noch an den Folgen der Glawischnig-Partei. Enge Mitarbeiter der ehemaligen Parteivorsitzenden
Eva Glawischnig werden weiterhin an Schlüsselpositionen eingesetzt.
Glawischnig
übernahm im Oktober 2008 die Partei der österreichischen GRÜNEN. Ihr Büroleiter
war Oliver Korschil, der im März 2009 von Glawischnig zum Kommunikationschef
der GRÜNEN ernannt wurde. In der dazu erfolgten Presseaussendung wurde seine
strategische Begabung besonders hervorgehoben:
„Er hat seit vielen Jahren ausgezeichnete politisch-strategische und
kommunikative Arbeit geleistet“.
(Glawischnig: Oliver Korschil
wird neuer Kommunikationschef der Grünen, OTS-Presseaussendung, 20.
3. 2009)
Korschil wurde 1966 in Klagenfurt geboren, Glawischnig 1969 in Villach. Korschil war ein alter
Wegbegleiter von Glawischnig, schon vor ihrer Zeit bei den österreichischen
GRÜNEN. Die beiden Kärntner sollten dann den Ton in der Partei der GRÜNEN vorgeben.
Jetzt wirkt Oliver Korschil als Büroleiter des Bundespräsidenten Alexander van
der Bellen.
Schon vor der Angelobung von Alexander van der Bellen zum Bundespräsidenten
wehrte Korschil Hinweise auf Verletzungen der Grundrechte durch
Vermögenskonfiskationen ab, obwohl er informiert wurde, dass diese durch
Amtsmissbrauch in den Justizbehörden entstehen:
„muss ich Ihnen aber mitteilen, dass der österreichische
Bundespräsident generell im Rahmen seines verfassungsmäßigen Wirkungsbereiches
nicht die Möglichkeit hat, Gerichtsverfahren oder von Gerichten getroffene
Entscheidungen zu prüfen“.
(Vgl. dazu Brief am Aschermittwoch 2019: An den
österreichischen Bundespräsidenten, Tabula Rasa Magazin, 6. 3. 2019)
Demnach dürfe, laut Korschil, der österreichische Bundespräsident
Amtsmissbrauch und Korruption in der österreichischen Justizbehörde nicht
prüfen, damit auch nicht kommentieren, selbst wenn anrüchige Sittenlosigkeit in
der Richterschaft diagnostiziert werden muss.
Als enge Mitarbeiterin von Glawischig gilt auch Gabriele Zornig, die als ihre
Pressesprecherin wirkte. Sie sollte die Dritte im Bunde mit Kommunikationschef
Korschil sein. In der Presseaussendung betonte Glawischnig:
„Gemeinsam mit meiner Pressesprecherin Gabi Zornig waren wir schon bisher
ein gut eingespieltes Team“.
(Glawischnig: Oliver Korschil
wird neuer Kommunikationschef der Grünen, OTS-Presseaussendung, 20.
3. 2009)
Jetzt soll Gabriele Zornig als Pressesprecherin von Vizekanzler Kogler
weiterhin die Strategien der Grünen vermitteln. Doch angefragt über die
Verletzung von Grundrechten durch Vermögenskonfiskationen, da möchte sie keine
Auskunft geben.
Auch Thomas Sperlich, der Kabinettschef von Justizministerin Zadić,
war ein Player im Team von Glawischnig, als Bund-Länder-Koordinator der GRÜNEN.
Korschil, Zornig, Sperlich, alle drei sind weiterhin in Schlüsselpositionen der
GRÜNEN tätig. Nur Glawischnig musste gehen.
Die Leiden der jungen Grünen
Vor ihrem
Rücktritt wurde Glawischnig mit Gerüchten über Korruption konfrontiert. Dann wollte sie die Jungen Grünen unter ihre
Knute nehmen.
Nachdem sie die Vorsitzende Glawischnig zum Rücktritt aufforderten, wurden die
Jungen Grünen im März 2017 komplett aus der Partei ausgeschlossen. Glawischnig und ihr Bundesgeschäftsführer
begannen, eine neue Jugendorganisation aufzubauen, die als „Plattform“ starten
sollte. Die Jungen Grünen erklärten dazu in einer Presseaussendung, dass der
Konflikt durch eine grundsätzliche Frage ausgelöst wurde:
“Will die Partei sich öffnen, demokratisieren und wachsen –
oder aus Angst alles klein halten?“
(Stellungnahme der Jungen
Grünen zum Ausschluss durch die Parteispitze, OTS-Presseaussendung, 25.
3. 2017)
Der Ausschluss
der Jungen Grünen aus der Partei löste Unverständnis in den
Länderorganisationen der Grünen aus, insbesondere in Vorarlberg und Tirol. Am 18. Mai 2017 musste Glawischnig ihren
Rücktritt erklären und am 23. Mai 2017 alle Ämter aufgeben. Es wurden dafür „gesundheitliche Gründe“ genannt. Doch bereits im März 2018 tauchte Glawischnig
wieder auf, als „Verantwortungsmanagerin“ und „Nachhaltigkeitsmanagerin“ des
Glücksspielkonzerns Novomatic. Glawischnig erklärte zu ihrem neuen Posten in
einem Interview: „Ich wollte schon immer bei
den ganz Großen dabei sein“.
Novomatic, das ist jener Glücksspielkonzern, der im Gespräch von
Heinz-Christian Strache auf Ibiza für Aufregung sorgte. Strache erklärte die
Usancen der Parteienfinanzierung in Österreich und stellte dabei fest: „Novomatic zahlt alle“.
Der Tanz der Justizministerin
Glawischnig studierte Rechtswissenschaft an der Universität Graz. Wäre sie die Parteivorsitzende der GRÜNEN
geblieben, so hätte sie wohl in einer Regierungskoalition das Amt der
Justizministerin übernehmen sollen.
Durch den Abgang von Glawischnig wurde auch dieser Posten bei den GRÜNEN
vakant. Damit war der Weg frei für Alma Zadić. Die Rechtsanwältin Zadić, die 1984 in Bosnien
geboren wurde, kam erst im November 2017 als Abgeordnete ins österreichische
Parlament. Peter Pilz brachte sie in die Politik. Als ein Zeichen für gute
Integrationspolitik. Gedacht als ein
Kontrast zur Ideologie von Sebastian Kurz.
Pilz gilt als ein Archetyp der österreichischen GRÜNEN, der 1986 beim ersten
Einzug der Umweltbewegung ins Parlament dabei war. Pilz galt in der Öffentlichkeit insbesondere
als ein Mann, der Polizeiübergriffe nicht dulden wollte, die in Österreich oft
grausam waren.
Pilz musste einen Zusammenbruch der GRÜNEN befürchten und entschloss, mit einer
eigenen Partei, der „Liste Pilz“, in den Wahlkampf für die Nationalratswahl im
Oktober 2017 zu ziehen. Pilz kam mit 4,4
% noch knapp in das Parlament, während die GRÜNEN 8,6 % ihrer Stimmen verloren und mit 3,8 % scheiterten. Das Ende der österreichischen GRÜNEN schien
nach der Ära Glawischnig gekommen.
Doch dann wurde Peter Pilz, kurz nach seinem Erfolg bei der Nationalratswahl,
zu seinem Rücktritt gezwungen, den er am 4. November erklärte, noch vor dem
ersten Auftritt seiner Partei im Parlament, den Zadić am
9. November feierte. Es
entstand der Eindruck als würde Alma Zadić
die Liste Pilz rasch übernehmen, obwohl sie über wenig politische Erfahrung verfügte.
Die „Liste Pilz“ wurde umbenannt und
sollte den Namen „Jetzt“ erhalten.
Ob der angebliche Skandal um Peter Pilz hält, das müsste im Detail noch untersucht werden. Es gab Vorwürfe der sexuellen Belästigung, die eine Mitarbeiterin der ÖVP vortrug, die anonym bleiben wollte. Jedenfalls wäre der Verdacht berechtigt, dass Peter Pilz, mit einer eigenen Partei auftretend, doch von der österreichischen Polit-Seilschaft gefürchtet wurde, vielleicht hätte er parlamentarische Anfragen nachhaltiger verfolgen wollen. So wurde Pilz rasch eliminiert.
Nach dem
schnellen Rücktritt von Peter Pilz konnte die „Liste Pilz“ ihre Wähler nicht
halten, was nicht erstaunlich ist. Vor der Nationalratswahl im September 2019
zeigten die Umfragen, dass die „Liste Pilz“, mit dem neuen Parteinamen „Jetzt“,
den Einzug ins Parlament nicht mehr schaffen wird. Da erklärte Zadić,
dass sie für die „Liste Pilz“ nicht mehr antreten werde. Zadić entschied sich für eine Kandidatur bei
den GRÜNEN und wurde belohnt. Mit dem Ministeramt für Justiz.
Die GRÜNEN feierten bei der Nationalratswahl 2019 ihre Auferstehung mit 13,9 %
und konnten eine Koalition mit Sebastian Kurz vereinbaren, die Regierungsämter
brachte. Doch die Zeiten der Parteigründer und frühen Paradepolitiker der
österreichischen GRÜNEN sind längst vorbei. An Herbert Fux oder Freda
Meissner-Blau erinnert diese Partei kaum.
Partystimmung als Politik
Das Amt der Justizministerin sollte mehr bedeuten als in Partystimmung am
Juristenball auftreten und Festreden halten. Zur Vorbereitung auf ein solches
Ministeramt, insbesondere für das Justizministerium, zählt die Recherche über
die Qualifikation des Beamtenstabes. Dabei muss auch überprüft werden, ob ein
Verdacht auf Amtsmissbrauch und Korruption vorliegt.
Das Kabinett der neuen Justizministerin hätte die Berichte der
Volksanwaltschaft lesen müssen, in denen Hinweise auf Fehlverhalten im Bereich
des Ministeriums ausreichend dokumentiert sind.
Aber auch die Analyse der parlamentarischen Anfragen an die Vorgänger im
Amt des Justizministers hätten erkennen lassen, dass entschiedene Maßnahmen
dringend erforderlich sind.
Oberstaatsanwalt Köberl und weitere Beamte des Ministeriums, dazu zählt
beispielsweise Ruth Straganz-Schröfl, die als Dienstaufsicht über die Richterinnen und
Richter in der Abteilung III 6 wirkt, hätten sofort von ihren Posten abgezogen
werden müssen. Gegen diese Beamte sind disziplinarrechtliche und auch
strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten, damit Recht und Ordnung im
österreichischen Justizministerium endlich wieder einen Platz finden.
Das österreichische Justizministerium muss von Amtsmissbrauch und Korruption
entschieden gereinigt werden. Es ist
jetzt bereits erkennbar, dass Zadić
nicht über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, um das
Krisenmanagement im Justizministerium zu übernehmen.
Reeducation erfoderlich
Die staatlichen Institutionen in Österreich stellen seit Jahren hemmungslos zur
Schau, dass sie nicht bereit sind, den Rechtsstaat zu verteidigen. Deshalb wird
die Europäische Union ihrem Mitgliedsstaat Österreich die dringend notwendige
Unterstützung gewähren müssen. Durch ein
Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages von Lissabon, der bei Verletzungen
der Grundrechte strenge Sanktionen vorsieht.
In der Folge muss eine Kommission der EU die Vorfälle in Österreich genau
überprüfen. Alle korrupten Richter und die korrupten Beamten, die die Vorfälle
decken, sind aus ihren Ämtern zu entfernen und vor strenge Strafgerichte zu
stellen.
Da die Korruption in der österreichischen Richterschaft derart massiv geworden
ist, dass eine Lösung in Österreich nicht mehr unverzüglich gefunden werden
kann, wird man die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland
ersuchen müssen, Richter nach Österreich zu entsenden, die in einer
Übergangsperiode dafür sorgen, dass der Rechtsstaat wiederhergestellt wird.
In einem ausführlichen Hearing, das für die Öffentlichkeit im Fernsehen
übertragen wird, sind die politischen Implikationen dieses ungeheuerlichen
Justizskandals zu untersuchen.
Da die imperiale Architektur des Wiener Justizpalastes offenbar zu
übertriebenen Gefühlen an Grandiosität bei den Staatsbediensteten führte, ist
eine Sperre des Gebäudes ratsam. Für die weitere Arbeit der österreichischen
Justizbehörde sollte ein nüchternes Gebäude eingerichtet werden.
Im historischen Justizpalast sollte ein Museum eingerichtet werden, das in
Österreich dringend notwendig ist, um das Bewusstsein über Grundrechte zu
fördern und auf ein Niveau zu bringen, der dem Standard westlicher Demokratien
entspricht. Ein Museum für Grundrechte und Geschichte der Justizverbrechen.
Die Akten im Justizpalast werden gesichert und in einer Forschungsabteilung zur
Verfügung gestellt. Nach dem Vorbild der Gauck-Birthler-Behörde , die nach dem
Zusammenbruch der DDR entstand, dort als Behörde des Bundesbeauftragten für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik.
Insgesamt ist der Verfall der politischen Sitten in der Republik Österreich in
den vergangenen Jahren so eskaliert, dass alle staatlichen Institutionen neu
aufgesetzt werden müssten. Die Europäische Union kann sich dafür an den
Methoden orientieren, die die Alliierten nach dem II. Weltkrieg anwendeten. Als
Reeducation. Damit Österreich noch einmal eine Zukunft erhält.
Links:
Aschermittwoch 2020:
Brief am Aschermittwoch: An die österreichische Justizministerin
(Tabula Rasa Magazin, 27. 2. 2020)
Karfreitagsbericht 2019:
Karfreitagsbericht aus Österreich: Recherche über Verletzungen der Grundrechte in der Stadt Wien
(Tabula Rasa Magazin, 19. 4. 2019)
Karfreitagsbericht 2018:
Der österreichische Justizskandal braucht Krisen-PR: Neustart der Justiz in Wien dringend erforderlich
(Tabula Rasa Magazin, 3. 4. 2018)