Terroranschlag in München: Mindestens acht Menschen sollen in Lebensgefahr schweben

Titelbild: Tagesschau-Screenshot

Einen Tag vor Beginn der Münchner Sicherheitskonferenz hat ein 24-jähriger afghanischer geduldeter Scheinasylant einen Mini Cooper gezielt in eine Menschenmenge gelenkt. Es soll mindestens 36 zum Teil Schwerstverletzte geben. Der Fahrer wurde sofort festgenommen.

36 zum Teil schwer und lebensgefährlich Verletzte

Der Anschlag ereignete sich heute Vormittag vor elf Uhr in der Münchner Innenstadt. Dort fand eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi statt. Der Attentäter fuhr mit einem weißen Mini Cooper hinter dem Demonstrationszug her. Dann schlängelte er sich an Polizeifahrzeugen vorbei und fuhr mit mehr als 50 km/h offenbar gezielt und vorsätzlich ins hintere Ende des Demonstrationszuges.

Dabei verletzte er mindestens 36 Personen. Laut Polizeiaussagen befinden sich unter den 36 mehrere Schwerstverletzte, darunter auch acht lebensgefährlich Verletzte. Ein oder zwei Menschen sollen reanimiert worden sein, wohl auch ein Kind.

Bei dem Fahrer soll es sich um einen 24-jährigen afghanischen Scheinasylanten handeln

Polizisten haben einmal auf den Mini Cooper geschossen. Der Fahrer konnte direkt vor Ort festgenommen werden und befindet sich derzeit in Polizeigewahrsam. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach vor Ort von einem Anschlag.

Bei dem Fahrer soll es sich um einen 24-jährigen afghanischen Scheinasylanten namens Farhad N. handeln, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, der aber in Deutschland weiter geduldet wurde. Nach BILD-Informationen wurde Farhad N. im Januar 2001 in Kabul (Afghanistan) geboren. Er soll Ende 2016 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen sein.

Asylantrag wurde schon im September 2017 abgelehnt

Farhad N.s Asylantrag soll laut Tagesspiegel bereits im September 2017 abgelehnt worden sein. Dagegen habe der Afghane geklagt, dies aber ohne Erfolg. Nach Ablehnung seines Asylantrags soll Farhad N. dennoch eine Duldung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben. Damit wurde eine Abschiebung zunächst ausgesetzt.

Update vom 14.02.2025

Anders als ursprünglich gemeldet sei Farhad N. aber nicht ausreisepflichtig gewesen. Die Landeshauptstadt München habe ihm eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis erteilt, teilte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) inzwischen mit. Weiter stimme es nicht, dass der 24-Jährige „polizeibekannt“ war, wie es anfangs hieß. Er seit nicht vorbestraft gewesen.

Bestätigt wurde inzwischen aber, wie der SPIEGEL bereits meldete, dass es Hinweise gibt, dass der afghanische Scheinasylant im Internet „islamistische“ (radikalmuslimische) Inhalte geteilt haben soll. Farhad N. hat laut Polizei „Allahu akbar“ (Allah ist am größten) gerufen. Er bezeichne sich selbst als religiös im Sinne der islamischen Ideologie und es gebe mehrere Hinweise, dass er dem radikalen Islam („Islamismus“) nahe stehe. Er gab ferner zu, das Fahrzeug bewusst und absichtlich in die Menschenmenge gesteuert zu haben, so dass vieles auf einen islamischen Terrorakt hinweist.

Die Polizei München teilt mit, dass bei dem mutmaßlichen Anschlag in München „nach aktuellem Erkenntnisstand 36 Personen“ verletzt wurden. Mindestens acht Menschen sollen in Lebensgefahr schweben. Das bestätigt der Oberbürgermeister Dieter Reiter.

Quelle: Jürgen Fritz