Das deutsche Zensursystem: Verfolgung Andersdenkender

zensur einschränkungen, Quelle: stevepb, Pixabay License Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig

Das legendäre US-Nachrichtenmagazin 60 Minutes strahlte am Sonntag eine Sendung darüber aus, wie es in Deutschland beim Thema Redefreiheit zugeht. In den USA ist man teilweise entsetzt, wie bei uns mit diesem konstituierenden Grundrecht umgesprungen, welches Zensursystem zur Verfolgung Andersdenkender hier implementiert wurde.

Deutsche Staatsanwälte und fragwürdige linke Organisationen behaupten, Redefreiheit brauche „Grenzen“

Am Sonntagabend widmete sich das renommierte investigative CBS-Nachrichtenmagazin 60 Minutes, das mehr Emmy Awards als jede andere Prime-Time-Sendung in den USA gewann, dem Thema: Wie groß ist die Redefreiheit in Europa? „Policing the Internet“ heißt der Beitrag, in dem deutsche Funktionäre erklären, warum sie glauben, dass freie Rede eingeschränkt gehört. Die Moderatorin Sharyn Alfonsi sprach unter anderem mit den drei Göttinger Staatsanwälten Svenja Meinunghaus, Dr. Matthäus Fink und Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue. Alle drei sind auf die Verfolgung sogenannter „Hatespeech“ spezialisiert.

In dem Gespräch erläutern sie, welche Konsequenzen Menschen zu befürchten haben, die andere „beleidigen“. Ganz konkret wird es, als die 60 Minutes-Reporter eine solche Hausdurchsuchung im Morgengrauen filmen. In Vollmontur steht die Polizei zu dritt vor der Tür und verlangt Einlass wegen eines als „rassistisch“ eingeschätzten Memes. Schließlich konfisziert sie Smartphones und Computer. Es sind Bilder, die man im deutschen Fernsehen bisher noch nie gesehen hat. „Hass im Netz“ könne zu Gewalt führen, behaupten die Staatsanwälte.

Zu Wort kommt auch Josephine Ballon, CEO der Organisation HateAid, die unter anderem von der linksradikalen NGO Compact ins Leben gerufen wurde und die teilweise von Steuergeldern finanziert wird. Auf die Frage, ob diese Entwicklung nicht das Menschenrecht auf Redefreiheit, DIE Grundlage jeder freiheitlichen Demokratie, einschränke, meint Ballon: Redefreiheit brauche „Grenzen“. Ohne diese Grenze könne eine kleine Gruppe von Menschen sich auf „endlose Freiheit“ stützen, alles zu sagen, während die andern sich einschüchtern ließen. Dadurch sieht Ballon die Gesellschaft gefährdet, wenn man diese Menschen frei sprechen lasse.

Die Staatsanwälte feixen vor Freude, wenn Menschen wegen angeblicher „Hassrede“ ihr Smartphone konfisziert wird

Ähnlich sehen es auch die drei Staatsanwälte. Redefreiheit könne Menschen „verletzen“, meinen sie. Weniger sensibel zeigen sie sich allerdings gegenüber den angeblichen Missetätern. „Wie reagieren die Menschen, wenn ihnen das Handy weggenommen wird?“, fragt die Reporterin. „Sie sind geschockt“, antwortet Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue. Dann brechen alle drei in feixendes Gelächter und Kichern aus. 

Als die Moderatorin darauf hinweist, dass die Menschen ihr ganzes Leben auf dem Handy hätten, nicken die drei Staatsanwälte. Das Konfiszieren der persönlichen Smartphones sei eine Art von Strafe. „Es ist sogar schlimmer als die Strafe, die man zu zahlen hat.“

Genau das ist aber nicht der Sinn einer Beschlagnahmung, die der Beweissicherung dienen muss! und nicht als Bestrafung eingesetzt werden darf. Dies ist eine Form des Missbrauchs, auf den bereits die Richterin Dr. Clivia von Dewitz explizit hingewiesen und scharf moniert hat.

In den USA löst dieses Vorgehen gegen eigene Bürger Entsetzen aus

In den USA ist man über den Beitrag teilweise regelrecht schockiert, wie es in Deutschland zugeht. Mehrere Szenen gingen in den sozialen Medien viral. Auch Elon Musk teilte sie und kurz darauf auch US-Vizepräsident J.D. Vance. Vance nannte das Vorgehen der deutschen Behörden und Staatsanwälte „orwellianisch“. Er schrieb:

„… die Kriminalisierung der Rede wird eine erhebliche Belastung für die europäisch-amerikanischen Beziehungen darstellen. Das ist orwellianisch, und jeder in Europa und den USA muss diesen Wahnsinn ablehnen.“

Anabel Schunke macht seit Jahren einschlägige Erfahrungen mit der Staatsanwältin Svenja Meininghaus

Die Journalistin und Kolumnistin Anabel Schunke schreibt dazu:

»Frau Meininghaus ist übrigens die zuständige Staatsanwältin in meinem Volksverhetzungsfall. Ich erkläre es noch einmal, für die, die es nicht mitbekommen haben:

Ich wurde in 2022 wegen „Volksverhetzung“ angezeigt. Nicht von einer Privatperson, sondern durch die von Nancy Faeser damals neu geschaffene Meldestelle für „Hass und Hetze im Netz“. Für diese damals tätig: Svenja Meininghaus. Die zuständige Staatsanwältin, die entschieden hat, den Fall zu verfolgen: Svenja Meininghaus. Die Staatsanwältin, die sich nicht damit zufrieden geben wollte, dass der Richter den Strafbefehl nicht erlassen wollte, weil es für ihn keine Aussicht auf Verurteilung gab: Svenja Meininghaus.

Kurzum: Die Frau hat richtig Bock. Seit fast drei Jahren schlagen wir uns jetzt mit dem Fall rum. Jeder meiner Anwälte ist der Meinung, dass das Ganze hochgradig politisch motiviert ist. Es ist und bleibt keine Volksverhetzung, aber man möchte mich unbedingt rechtskräftig verurteilen. Wir werden dagegen ankämpfen.

Übrigens auch witzig: Wenn ich Leute im Netz wegen Bedrohungen und Beleidigungen angezeigt habe, landete das auch bei Frau Meininghaus. Das wird aber immer alles eingestellt.«

Prof. Dr. Stefan Homburg: Dr. Matthäus Fink ist ein Aktivist, der seit Jahren Strafverfahren gegen mich eröffnet

Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Stefan Homburg schreibt:

»Es war Staatsanwalt Dr. Matthäus Fink (Bildmitte), der gegen mich den Strafbefehl in Sachen Buyx erließ. Da Fink meiner Anwältin weder Akteneinsicht noch rechtliches Gehör gewährte, konnte sie nicht darlegen, dass ich Frau Buyx weder genannt noch gemeint hatte. Der Prozess läuft noch.

HintergrundFink ist ein Aktivist, der seit Jahren Strafverfahren gegen mich eröffnet. In sein Visier kam ich wohl durch mein Eintreten für Impffreiheit, ein grünes NoGo. Denunziert werde ich bei Fink meist von Grünen wie Habeck-Berater Simon Jäger oder Gerhard Torges, der unter dem Meme #OpKalteWut offen zu Straftaten aufruft. Das politische Ziel der Göttinger Hass-Staatsanwälte besteht darin, Accounts wie meinen oder den von Annabel Schunke zu canceln. Wer Habecks Wirtschaftskompetenz oder Baerbocks diplomatisches Geschick lobpreist, hat nichts zu befürchten.«

Am schlimmsten sei es in den grün-regierten Bundesländern Ländern Niedersachsen (rot-grün regiert), NRW (schwarz-grün regiert), Baden-Württemberg (grün-schwarz regiert) und – „das ist kein Fehler, Bayern!“, so Prof. Homburg weiter. Ob Corona, Habeck-Hausdurchsuchung oder sonstiges Unrecht: Söder sei „der schlimmste und best getarnte Grüne Deutschlands“. Ich vermute, damit meint er, der schlimmste Feind der Freiheit.

Dr. habil. Ulrich Vosgerau: Es geht immer mehr in Richtung Erziehungsdiktatur

Der Staatsrechtler Dr. habil. Ulrich Vosgerau schreibt:

»Das war heute eindeutig das Thema des Tages: die 60-Minutes-Sendung und die Reaktionen in den USA darauf. (…) Im Ausland, v.a. eben in den USA, beginnt sich herumzusprechen, daß Deutschland längst keine „westliche Demokratie“ mehr ist. Denn in einer westlichen Demokratie erfolgt die Meinungsbildung von unten nach oben ohne staatliche Ingerenz, und die Presse ist privat. Und die Meinungsfreiheit wird umfassend gewährleistet.

In Deutschland hat sich hingegen seit der Wiedervereinigung schrittweise ein politisch-medialer Komplex gebildet, in dem die GRÜNEN heimliche Staats- und Medienpartei sind und der seine utopischen, quasireligiösen … Vorstellungen in die Verfassung, ins Grundgesetz hineinprojeziert. Auf einmal gilt als Verfassungsfeind, wer die Utopien der neuen Priesterkaste nicht teilt…

(…) auf die richtige Anwendung des Verfassungsrechts kann man sich derzeit in Deutschland nicht mehr blind verlassen – es geht immer mehr in Richtung „Erziehungsdiktatur“. Auch das muß in den USA Thema werden – damit transatlantischer Druck aufgebaut werden kann und die uns notfalls helfen. Denn immer mehr breitet sich die Befürchtung aus: nach der nächsten Wahl, die nicht zur Zufriedenheit der staatlich finanzierten Linksaktivistenszene ausfallen wird, könnten alle Masken fallen…«

Das Grund- und Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung ist für eine freiheitliche Demokratie schlechthin konstituierend

Wolfgang Kubicki, Jurist, Rechtsanwalt und Bundestagsvizepräsident (FDP), schreibt:

»Wer im Angesicht solcher Bilder noch beruhigt schlafen kann, hat den Wert der Meinungsfreiheit für das demokratische Gemeinwesen nicht verstanden. Die Freiheit der Meinungen ist die Grundlage der Freiheit überhaupt. Diese Durchsuchungen unterhöhlen das Vertrauen in die Geltung des Grundgesetzes…«

Und Prof. Dr. jur. Arnd Diringer, notiert:

»Wahnsinn! Sie wissen, dass ihr Vorgehen eine Strafe für den Betroffenen ist. Unabhängig davon, ob der überhaupt eine Straftat begangen hat. Und schlimmer als die Strafe, die bei einer tats. Straftat vorgesehen ist. Und sie lachen darüber. Hier muss der Gesetzgeber eingreifen!

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“Für „eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend“. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 400/57«

Das Bundesverfassungsgericht stellt dabei auch fest, wie weit das Grund- und Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 GG geht:

Das heißt, auch Meinungsäußerungen, die als unwahr, grundlos, emotional (z.B. aus Hass, Verachtung, Missgunst), wertlos und gefährlich eingeschätzt werden, fallen unter den Schutz des Artikel 5 GG, sind von dem Grund- und Menschenrecht auf Redefreiheit abgedeckt, solange nicht ein klar definierter Straftatbestand erfüllt wurde.

Entlarvung des deutschen Zensursystems, das politisch Andersdenkende verfolgt

Aya Velázquez, Independent journalist, cultural anthropologist schreibt auf Englisch, ins Deutsche übersetzt:

»Großartiger Dokumentarfilm von „60 Minutes“, der das deutsche Zensurregime entlarvt. Er stellt unsere Realität hier sehr gut dar – mein einziger Einwand wäre, dass die Realität in Deutschland noch schlimmer ist. Deutsche Zensurmaßnahmen gegen sogenannte „Hassverbrechen“ sind Instrumente der politischen Verfolgung Andersdenkender, weil sie nicht auf alle Menschen gleichermaßen, sondern nur selektiv auf wenige angewandt werden. (…)

Mitglieder der neokonservativen/rechtsgerichteten AfD („Alternative für Deutschland“) dürfen legal als „Nazis“ bezeichnet werden – es gibt keine einzige erfolgreiche Verurteilung dagegen. Die AfD-Parteivorsitzende Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“ zu bezeichnen, ist für ein deutsches Gericht völlig in Ordnung. (…)

Es versteht sich von selbst, dass Staatsanwälte auch Verleumdung gegen Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mit viel mehr Leidenschaft und Engagement verfolgen als gegen normale Menschen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat mehr als 800 Anzeigen gegen Privatpersonen erstattet. Die Häuser der Betroffenen wurden morgens um sechs Uhr von der Polizei durchsucht, ihre elektronischen Geräte wurden beschlagnahmt und ihre Familien, darunter auch ihre Kinder, wurden durch die Vorfälle oft traumatisiert.«

Eine Gleichheit vor dem Gesetz gibt es in Deutschland faktisch nicht mehr

Und weiter schreibt Aya Velázquez:

»Hausdurchsuchungen, oft im Rahmen sogenannter „Aktionstage gegen Hass“, gehören zur „Neuen Normalität“ in Deutschland, die spätestens 2020 in Kraft trat. Doch die Strafverfolgung gilt nur für einige, nicht für alle Bürger gleichermaßen. Das neue deutsche Zensurregime ist vor allem ein Instrument der politischen Verfolgung jeglicher Form von Widerstand gegen die Regierung. (…)

Eine Gleichheit vor dem Gesetz gibt es in Deutschland faktisch nicht mehr. Die neue 60-Minuten-Doku über das deutsche Zensurregime schockiert die Welt zu Recht. Die Realität ist hier jedoch noch schlimmer.«

The voice of X’s Global Government Affairs team:

»Deutschland stellt innerhalb der Europäischen Union die meisten rechtlichen Forderungen nach Benutzerdaten an X, wobei sich etwa 87 % dieser Forderungen auf Rededelikte beziehen. X ist der Ansicht, dass diese rechtlichen Forderungen nach Benutzerdaten rechtswidrig sind und hat sowohl vor deutschen Bundes- als auch Landesgerichten Klage eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe in die Privatsphäre und Meinungsfreiheit unserer Benutzer anzufechten.«

Quelle: Jürgen Fritz

 

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