
Willkürliche Vermögensübernahmen als zunehmendes Problem in Österreich. Das belegen Statistiken.
Es gibt ernste Probleme mit der Justiz in Österreich. Dies belegen die Jahresberichte der österreichischen Volksanwaltschaft. Darin wird die Anzahl an Beschwerden genannt, die Fehlverhalten der Gerichte betreffen:
2023: 6.469 Fälle
2022: 7.047 Fälle
2021: 6.930 Fälle
2020: 5.199 Fälle
2019: 4.574 Fälle
2018: 4.340 Fälle
2017: 3.994 Fälle
2016: 4.273 Fälle
2015: 3.912 Fälle
2014: 4.079 Fälle
Es muss damit eine erhebliche Steigerung der Proteste über österreichische Gerichte konstatiert werden, stieg die bereits hohe Zahl doch seit 2014 (4.079 Fälle) bis 2023 (6.469 Fälle) noch um rund 63 Prozent.
Willkürliche Vermögenskonfiskation
Zahlreiche Fälle betreffen willkürliche Vermögenskonfiskation durch Amtsmissbrauch. Die totale Übernahme des Vermögens wird zivilrechtlich durchgeführt durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft. Seit 2018 etikettiert mit den Begriffen Erwachsenenvertretung und Erwachsenenschutz.
Im Bericht der Volksanwaltschaft 2010 wurde erklärt:
„15 Prozent aller Beschwerden über die Justiz und Justizverwaltung betreffen den Bereich der Sachwalterschaft. Im Brennpunkt der Kritik steht dabei die Vermögensverwaltung“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2010, Wien, 2011, S. 126)
Todesfälle: „ex“
Todesfälle bei gerichtlich angeordneten Sachwalterschaften und Erwachsenenvertretungen werden in der Statistik der österreichischen Justiz vermerkt als „ex“:
„Tod des Betroffenen (‚ex‘)“.
Laut der aktuellen Statistik der österreichischen Justiz gab es bei gerichtlich angeordneten Erwachsenenvertretungen in Österreich:
2024: 11.335 Todesfälle
2023: 11.089 Todesfälle
2022: 11.017 Todesfälle
(Quelle: Die österreichische Justiz: Erwachsenenvertretungsstatistik 01.01.2025. Erstellt am 20. 1. 2025. Wien, 2025)
2024: 8.830 neue Fälle
Die Todesfälle wurden, wie schon in vorhergehenden Jahren, möglichst ausgeglichen durch neu befohlene Fälle.
Neu angeordnet wurden gerichtliche Erwachsenenvertretungen
2024: 8.830 neue Fälle
2023: 8.930 neue Fälle
2022: 9.557 neue Fälle
Gerichtlich angeordnete Erwachsenenvertretungen in Österreich insgesamt:
1. 1. 2025 : 34.762 Fälle
1. 1. 2024: 35.066 Fälle
1. 1. 2023: 36.414 Fälle
(Quelle: Die österreichische Justiz: Erwachsenenvertretungsstatistik 01.01.2025. Erstellt am 20. 1. 2025. Wien, 2025)
Tausende Fälle willkürlicher Vermögensübernahmen in Österreich
Dokumentiert wurden bei der Volksanwaltschaft für den Zeitraum von 2010 bis 2023 an Beschwerden über Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung:
2.199 Fälle.
2010: 106 Fälle (rund)
2011: 120 Fälle (mindestens)
2012: 164 Fälle
2013: 188 Fälle
2014: 233 Fälle
2015: 219 Fälle
2016: 239 Fälle
2017: 218 Fälle
2018: 159 Fälle
2019: 134 Fälle
2020: 123 Fälle
2021: 101 Fälle
2022: 102 Fälle
2023: 93 Fälle
Hohe Dunkelziffer
Zahlreiche Klagen wurden von der Volksanwaltschaft nicht bearbeitet, da dafür „die unabhängige Gerichtsbarkeit“ zuständig wäre:
„Zusätzlich erreichten die VA [Volksanwaltschaft] viele telefonische Anfragen zu Sachwalterschaften, denen nach eingehender Information über Aufgaben und Zuständigkeiten der VA keine schriftlichen Eingaben folgten“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2015, Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2016, S. 160)
Im Jahresbericht 2020 wurde von der Volksanwaltschaft für Sachwalterschaft der Begriff „Erwachsenenschutz“ eingesetzt. Zu den Klagen über die „unabhängigen Gerichte“ wurde erkannt:
„Wie in den Vorjahren betraf ein großer Teil der Eingaben Sachverhalte, deren Klärung in die ausschließliche Zuständigkeit der unabhängigen Gerichte fiel. Die in den Eingaben angesprochenen Probleme umfassten den Erwachsenenschutz (…).“
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2020, Band Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2021, S. 101)
Sachwalter sind „hinlänglich bekannt“
Die Sachwalter, die in den Beschwerden genannt werden, sind seit Jahren deutlich bekannt:
„Auch dieses Jahr hat die Kritik Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betroffen die der VA (Anm.: Volksanwaltschaft) bereits hinlänglich bekannt sind.“
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2017, Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Hg. Volksanwaltschaft, Wien, 2018, S. 149)
Auch Betroffenen, die zuvor über beträchtliches Vermögen und hohe Renten verfügten, wurde von den Sachwaltern das notwendige Geld für die grundlegende Versorgung entzogen, für Nahrung, Medikamente, Kleidung und Heizung:
„Vielfach richteten sich die Beschwerden auch gegen die finanziellen
Dispositionen der Sachwalterin oder des Sachwalters. So würde den
Betroffenen nicht genug Geld für Nahrung, Medikamente, Kleidung
und Heizung zur Verfügung gestellt werden“
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2011, Wien, 2012, S. 171)
Diese Übergriffe sind der Volksanwaltschaft seit mehr als zwanzig Jahren bekannt. Im Jahresbericht der Volksanwaltschaft für 2004 findet man die Aussage:
„Die VA [Volksanwaltschaft] wird seit Jahren von Personen kontaktiert, die Probleme im Zusammenhang mit Sachwalterschaften aufzeigen“.
(Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2004 an den Nationalrat und den Bundesrat, Wien, 2005, S. 108)
Gesellschaftliche Kontrolle der Gerichte notwendig
Die österreichische Volksanwaltschaft betont bei solchen Fällen:
„„ging es um Fragen außerhalb des Prüfauftrags der VA [Volksanwaltschaft], für die die unabhängige Gerichtsbarkeit zuständig war“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat 2023, Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2024, S. 14)
Damit wurde vermittelt, dass der österreichischen Volksanwaltschaft untersagt ist, bei Amtsmissbrauch und Korruption von Gerichten einzugreifen.
Doch wird in demokratischen Ländern, die an westlichen Werten orientiert sind, nicht grundsätzlich verzichtet, die Tätigkeit der Richter zu überprüfen. Es gibt Staaten, die eine Kontrolle der Justiz durch das Ombudsman Institute ausdrücklich vorsehen. Als Beispiel muss Schweden genannt werden, bekanntlich das erste Land in dem ein Ombudsmann eingerichtet wurde, bereits 1809 als „Justitieombudsman“. Mit der ausdrücklichen Aufgabe, die Gerichte zu überwachen.
Dies betonte auch der Europäische Bürgerbeauftragte Nikiforos Diamandouros in einem Vortrag, in dem er Rule of Law als fundamentales Prinzip betonte. Dazu zählt jedenfalls:
„to supervise the courts“:
„The functions of the institution were to supervise the courts and other public authorities, to deal with complaints from citizens, and to prosecute officials and government ministers who behaved unlawfully“.
(P. Nikiforos Diamandouros, „The Ombudsman Institution and the Quality of Democracy“, Lecture by the European Ombudsman P. Nikiforos Diamandouros, 17. 10. 2006, www.ombudsman.europa.eu/en/speech/en/348)
Österreichischer Mythos von der Unabhängigkeit des Richtertums
Hingegen wurde in Österreich ein false narrative von einer „Unabhängigkeit des Richtertums“ geschaffen. Ursprünglich hatte diese Formulierung selbstverständlich eine gegensätzliche Bedeutung, nämlich dass Gerichte bei der Verurteilung von tatsächlichen Straftätern nicht in ihrer Handlungsweise eingeschränkt werden. Keinesfalls konnte daraus das Recht abgeleitet werden, Richter dürften uneingeschränkt Willkürakte und Amtsmissbrauch exekutieren, selbst unverfolgt Straftaten, finanziell oder auch politisch motiviert, nach eigenem Belieben durchführen.
Derzeit wäre der Auftrag der österreichischen Volksanwaltschaft definiert, dass keine Untersuchung bei Amtsmissbrauch der Justiz durchgeführt werden darf. Doch ist eine gesellschaftliche Kontrolle der Gerichte zwingend erforderlich, die korrekte Tätigkeit muss exakt und verantwortungsvoll überprüft werden. Kann die Volksanwaltschaft damit nicht beauftragt werden, so muss die gesellschaftliche Kontrolle der Richter mit weiteren und neuen Institutionen solide gesichert werden. Eine diesbezügliche Korrektur hätte seit Jahren dringend erfolgen müssen.
System in der österreichischen Justiz installiert
Der Amtsmissbrauch findet in den österreichischen Gerichten statt und kann deshalb durch österreichische Gerichte nicht mehr bereinigt werden. Die relevanten Stellen, die dieses System decken müssen, wurden in der österreichischen Justiz seit Jahrzehnten entsprechend besetzt.
Nachweislich involviert sind nicht nur Bezirksgerichte, sondern auch Landesgerichte für Zivilrechtssachen, der Oberste Gerichtshof, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Berater des österreichischen Bundespräsidenten für „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“. Die Staatsanwaltschaft verweigert die notwendigen Ermittlungen. Die Korruption reicht bis in das Bundesministerium für Justiz, mehrere Abteilungen decken den Amtsmissbrauch und die willkürlichen Vermögensübernahmen.
EU muss Maßnahmen setzen
Die Europäische Union ist jetzt gefordert, deutliche Maßnahmen zum Schutz des Eigentumsrechts in ihren Mitgliedsländern zu setzen. Ein Artikel-7-Verfahren nach dem EU-Vertrag von Lissabon muss gegen Österreich eingeleitet werden.
Die österreichische Justiz muss, schon aufgrund ihrer internationalen Aktivitäten, als führende Kraft bei willkürlichen Vermögenskonfiskationen betrachtet werden, die wesentlichen Einfluss auch auf die Behörden in anderen Ländern der EU nehmen will. Eine Kommission der Europäischen Union wird die Justiz in Österreich und ihren Einfluss auf weitere Länder überprüfen müssen.
Links:
Justiz-Desiderata: Welche Fortschritte wir 2025 erreichen sollten
Tabula Rasa Magazin, 28. 12. 2024,
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-justiz-desiderata-welche-fortschritte-wir-2025-erreichen-sollten
Struktur der massenweisen Enteignung:
Das österreichische Justizministerium
Tabula Rasa Magazin, 13. 10. 2017,
www.tabularasamagazin.de/struktur-der-massenweisen-enteignung-das-oesterreichische-justizministerium