Schimmel im Beamtentum wiehert – Bericht der österreichischen Volksanwaltschaft für 2023

Volksanwälte Walter Rosenkranz, Bernhard Achitz, Gaby Schwarz präsentieren den Jahresbericht 2023. (Foto: Volksanwaltschaft)
Volksanwälte Walter Rosenkranz, Bernhard Achitz, Gaby Schwarz präsentieren den Jahresbericht 2023. (Foto: Volksanwaltschaft)

Hohe Dunkelziffer bei Vermögensübernahmen durch Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung.  Die Entscheidungen liegen ausschließlich bei der unabhängigen Gerichtsbarkeit. 6.469 Fälle wurden von der Volksanwaltschaft nicht bearbeitet. Dafür wurden skurrile Geschichten ausführlich im Bericht dokumentiert. Von Johannes Schütz.

„Für viele Menschen ist die Volksanwaltschaft die letzte Anlaufstelle, wenn sie bei einem Problem mit einer Behörde nicht weiterkommen„, erklären die österreichischen Volksanwälte einleitend in ihrem Jahresbericht für 2023.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2023. Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2024, S. 11)

Doch wurden 6.469 Fälle nicht bearbeitet, da dafür „die unabhängige Gerichtsbarkeit zuständig war„. Es wäre demnach der Auftrag der Volksanwaltschaft so definiert, dass keine Aufgabe gegeben ist, beim Verdacht auf Amtsmissbrauch und Korruption in Gerichten:
„In 6.469 Vorbringen ging es um Fragen außerhalb des Prüfauftrags der VA [Volksanwaltschaft], für die die unabhängige Gerichtsbarkeit zuständig war“.
(Ebd., S. 14)

Zu Beschwerden über die Justiz wurden deshalb nur 1.190 Prüfverfahren durchgeführt. Geht man damit von einer Gesamtzahl von 7.659 Fällen aus, die Beschwerden über Justiz und unabhängige Gerichtsbarkeit betrafen, so sind nur 15,5 Prozent diesbezüglich geschilderter Probleme behandelt und dokumentiert worden.

Hohe Dunkelziffer bei Vemögensübernahmen durch Sachwalterschaft

Die Dunkelziffer an solchen Vorfällen muss damit als hoch angenommen werden. Das wurde von der Volksanwaltschaft in früheren Berichten auch offen gestanden, im Zusammenhang mit Vermögensübernahmen durch Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung.  Es wurden Beschwerden bereits am Telefon abgeblockt, indem betont wurde, dass keine Zuständigkeit der Volksanwaltschaft gegeben sei:

„Viele telefonische Anfragen zu Sachwalterschaften, denen nach eingehender Information über Aufgaben und Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft keine schriftlichen Eingaben folgten“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2017, Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien 2018,, S. 139)

Tatsächlich wurde den Betroffenen auch bei persönlichen Vorsprachen erklärt, dass die Volksanwaltschaft bei Beschwerden über Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung nur Versäumnisse der Richter bei den Fristen überprüfen dürfe, aber keinesfalls ungerechtfertigte Verfahren und strafrechtlich relevante Hinweise auf totale Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch.

Deshalb wurde bereits die Einrichtung einer speziellen Prüfstelle für Geschädigte bei gerichtlich verfügter Sachwalterschaft gefordert.  Schon in einer parlamentarischen Anfrage vom 31. März 2011, von den Abgeordneten Dietmar Keck und Hannes Jarolim, wurde eine solche Beschwerdestelle angeregt, damit  „Missstände nicht vom jeweiligen verantwortlichen Richter abgeschmettert werden“. Doch Justizministerin Beatrix Karl lehnte in ihrer Antwort am 31. Mai 2011 eine solche Institution ab.

Wohlerworbenes Vermögen wird übernommen

Von den 1.190 Prüfverfahren der Volksanwaltschaft zur Justiz im Jahr 2023 betrafen 721 den Bereich des Strafvollzuges. An zweiter Stelle wurden 93 Vorfälle bei Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung genannt, dabei bezeichnet die Volksanwaltschaft die totalen Vermögensübernahmen mit diesem Euphemismus:
Beklagt wurde (…) die nicht ausreichende Zurverfügungstellung von Geldmitteln“.
(Bericht der Volksanwaltschaft 2023, Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, ebd., S. 131)

Mit dieser Formulierung vermittelt die Volksanwaltschaft den Eindruck, dass Förderungen oder Subventionen gezahlt werden sollen, tatsächlich handelt es sich um das wohlerworbene Vermögen der Betroffenen, das von Sachwaltern und Gerichten willkürlich übernommen und nicht mehr ausbezahlt wurde.

Strukturen im Behördenapparat installiert

Es sind seit Jahren Strukturprobleme erkennbar, die bereinigt werden müssen. Es wurde ein System in der österreichischen Justiz und Gerichtsbarkeit seit Jahrzehnten aufgebaut und installiert, das willkürliche Vermögensübernahmen massenweise ermöglichen soll. In diesem Zusammenhang sprachen Amtsträger in Österreich in den vergangenen Jahren gerne von der „Eleganz der Verfassung“.

Dennoch wird im aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft kein einziger Fall bezüglich Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung dargestellt.  Im Kapitel Justiz werden nur 38 Beschwerden zum Strafvollzug beschrieben.  Dabei wird erkennbar, dass den Beschwerden von Beamten über die Arbeitsbedingungen gerne und ausführlich Platz im Bericht eingeräumt wird, allerdings erwecken diese Geschichten eher den Eindruck von Skurrilität.

Schimmelbefall in der Beamtendusche

So machten Bedienstete des Forensischen Zentrums in Wien-Favoriten die Volksanwaltschaft auf  einen Schimmelbefall in der Beamtendusche aufmerksam und betonten, „dass der Schimmelbefall seit vier Jahren bekannt ist„. Dokumentiert als Einzelfall: 2022-0.841.013 (VA/BD-J/B-1).

Die Volksanwaltschaft fragte dazu beim Bundesministerium für Justiz an:
„Das BMJ teilte mit, dass es Mitte Dezember 2022 zu einer Besichtigung der betroffenen Räumlichkeiten kam. Dabei wurde eine Generalsanierung der Duschräume sowie der Einbau einer Zu- und Abluftanlage mit Anfang des Jahres 2023 beschlossen. Die VA [Volksanwaltschaft] begrüßt diese Maßnahmen“.
(Ebd. , S. 136)

Offensichtlich muss bei schimmeligen Beamtenduschen in Österreich die Volksanwaltschaft eingreifen. Es wird nicht in Frage gestellt, dass diesbezüglich eine Zuständigkeit gegeben sei. Obwohl jeder Malermeister, auch Amateurhandwerker, in der Lage wäre, eine diesbezügliche Renovierung der Duschwände mit einem Spezialanstrich innerhalb weniger Stunden rasch durchzuführen. Es entsteht der Eindruck, dass der Autor des Jahresberichts der Volksanwaltschaft, um eine strenge Zensur zu umgehen, mit dem Stilmittel der Metaphorik arbeitet.

Entsprechend auch die weiteren Beschwerden, die die österreichische Volksanwaltschaft ernsthaft betrachten möchte. In der Justizanstalt Wien-Simmering waren Bedienstete empört über „vermisste Wertschätzung„. Demnach wären sie in die Entscheidung über die Umwidmung eines Innenhofes der  Anstalt nicht eingebunden gewesen. Der Hof  könne nicht mehr als Parkplatz für die Autos der Bediensteten verwendet werden. „Die Volksanwaltschaft bedauert die Situation“.

Schon wenige Wochen später konnte „die Problematik mit den Stellplätzen gelöst werden. Für die Bediensteten wurde die Möglichkeit erwirkt, ein Parkpickerl für den Bezirk erwerben zu können und den PKW im öffentlichen Raum abzustellen“.
(Ebd., S. 150)

Positiv berichtet die Volksanwaltschaft über einen zufriedenstellenden Umbau in der Justizanstalt Salzburg-Puch:
„Der gesamte Bereich überzeugt hinsichtlich der Großzügigkeit der Hafträume (…) Einziger Wermutstropfen ist das schmale Einfahrtstor, durch das gerade noch ein Kleinbus passt“.
(Ebd, S. 137)

Unattraktives Gehalt

In der Justizanstalt Garsten wurde das „unattraktive Gehaltsschema“ zu einem Thema für die Volksanwaltschaft. Die Sozialarbeiter würden deshalb eine besser bezahlte Arbeit in der Privatwirtschaft vorziehen. In der Justizanstalt Garsten würden nur „knapp 120  vollbeschäftigte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter“ arbeiten, die als Bundesangestellte auf Planstellen mit einem Gehalt für A2/2 entlohnt werden. Dies entspräche nicht der Ausbildung. Zusätzlich sind in der JA Garsten noch 38 Vollzeitkräfte tätig, die von der Justizbetreuungsagentur vermittelt werden.

Das Bundesministerium für den Öffentlichen Dienst teilte der Volksanwaltschaft mit, dass künftig der Gehalt von A2/4 bezahlt werde. Dazu befindet die Volksanwaltschaft:
„Die VA nimmt die getroffenen Veranlassungen zur Kenntnis. Es ist zu hoffen, dass mit den Gehaltserhöhungen zumindest der derzeitige Personalstand gehalten werden kann“.
(Ebd., S. 152)

Doch sollte angemerkt werden, dass an den österreichischen Universitäten zahlreiche Beschäftigte über Jahrzehnte ausgebeutet wurden. Zehn Mitarbeiter zuständig für tausend Studierende. Mit einem Gehalt, geringer als für das Personal in der Justizanstalt Garsten, eine Entlohnung, die keinesfalls der Ausbildung entsprach. Für die qualifizierte Betreuung von Studierenden, die in der Republik Österreich offensichtlich weniger geschätzt wird, als die Beschäftigung mit Häftlingen.

Absurde Fälle:
Keine Pfeile im Gefängnis und Haft nach Fluchtversuch

In der Justizanstalt Stein klagten Insassen, dass am Gang der Abteilung kein Tischfußballgerät zur Verfügung stehe. Auch fehlten Ergometer:
„Auf einer Abteilung gab es am Gang zwar eine Dartscheibe, Pfeile dazu jedoch nicht“.
(Ebd., S. 138)

In der Justizanstalt Klagenfurt wurde einem Strafgefangenen ein Ausgang gewährt, von dem er nicht in das Gefängnis zurückkehrte. Stattdessen wurde er Monate später von der Polizei in Wien aufgegriffen und in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert. Es wurde beklagt, dass ihm dieser Ausgang „zur Gänze nicht in die Strafzeit eingerechnet“ wird, er also den Zeitraum seiner Flucht noch im Gefängnis verbringen muss.
(Ebd., S. 152f.)

Nach einem Fluchtversuch von der Justizanstalt Hirtenberg wurde ein Häftling in die Justizanstalt Stein gebracht. Im Gefängnis Hirtenberg hätte er Funkkopfhörer verwendet, die ihm in der Strafanstalt Stein nicht mehr ausgehändigt wurden. Dazu bemerkte die Volksanwaltschaft:

„dass der Besitz der Funkkopfhörer als „technisches Gerät‟ wohl im Rahmen einer Vergünstigung bewilligt worden wäre und die Vergünstigung formell entzogen worden sei“.

Das Bundesministerium für Justiz gab dazu die Stellungnahme, dass die Funkkopfhörer „aus Gründen der Sicherheit‟ abgenommen wurden. Doch beschwichtigte das Justizministerium,
„dass einmal gewährte Vergünstigungen auch bei Vollzugsortsänderungen in der Folgeanstalt fortwirken würden“.
(Ebd., S. 138f)

In der Justizanstalt Hirtenberg sollten Gefangene sogenannte „Substitutionsmedikation“ vor dem Beamten mit einem Joghurt schlucken. Laut Volksanwaltschaft beklagten die Häftlinge, dass die Joghurtbecher mit dem Wort „Gift“ beschriftet seien. Der Fall wird als „Inadäquate Kennzeichnung“ geführt.
(Ebd., S. 144)

Beim Bundesministerium für Inneres kritisierte die Volksanwaltschaft, das „unzulässige Stempeln eines Reisepasses„. Bei der Einreise über den Flughafen Schwechat. Demnach solle kein Stempel im Reisepass erfolgen.  Die Volksanwaltschaft konnte einen Erfolgsbericht vorlegen:
„das Stadtpolizeikommando Schwechat (…) sich für das fälschliche Vorgehen des Beamten entschuldigt. Mit dem betroffenen Grenzkontrollorgan sei ein Sensibilisierungsgespräch geführt worden (…)  Die VA beurteilte die Beschwerde als berechtigt, begrüßte aber die Entschuldigung und das Sensibilisierungsgespräch“.
(Ebd., S. 124)

Volksanwaltschaft als Instrument der Parteipolitik

Offensichtlich ist es das Ziel der Volksanwaltschaft, dass tatsächliche Missstände und Skandale in den Berichten verborgen bleiben. Die Volksanwaltschaft soll nur der Parteipolitik dienen. Es sollen politische Forderungen, für die jeweilige Klientel, über die Volksanwaltschaft nachdrücklich durchgesetzt werden. Dies wurde in diesem Jahr erkennbar mit den skurillen Hinweisen auf die schlechten Arbeitsbedingungen für Beamte im öffentlichen Dienst.

Auch in den vergangenen Jahren war diese Einstellung der Volksanwaltschaft deutlich  bemerkbar, mit der Forderung nach Schwerarbeiterlohn für Totengräber, die ein Grab pro Tag ausheben. Mit dem Ansinnen, dass die Kosten für Tätowierungen von der Krankenkassa bezahlt werden müssen, da diese therapeutisch bei psychischen Störungen wirken. Mit dem Begehren, dass „verbotene Waffen“ nicht konfisziert werden sollen.

Hingegen dürfen ehrbare Bürger ausgeplündert und verfolgt werden. Durch das „unabhängige“ Richtertum der österreichischen Justiz. Mit einer entwickelten Methode von Sachwalterschaft. Die Volksanwaltschaft lehnt in solchen Fällen jegliche Unterstützung ab.

Zusammenfassend muss beurteilt werden:
Die österreichische Volksanwaltschaft ist kein Vorbild für andere Länder, bei der Einrichtung der Institution Ombudsman.

Links:

Das Versagen der Volksanwaltschaft:
Ein Einblick in Recherchen
Tabula Rasa Magazin, 6. 6. 2024
Politiker nennen die Zuständigkeit der österreichischen Volksanwaltschaft. Bei willkürlichen Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch.  Die hohe Zahl an Beschwerden wird bestätigt. Doch die Volksanwälte setzen keine Maßnahmen.
www.tabularasamagazin.de/das-versagen-der-volksanwartschaft-ein-einblick-in-recherchen

Bericht der österreichischen Volksanwaltschaft für 2022 wurde präsentiert: Keine Maßnahmen bei Übergriffen durch Sachwalter
Tabula Rasa Magazin, 1. 5. 2023
Willkürliche Vermögenskonfiskation bei Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung.  Mehr als 100 Beschwerden wurden wieder im Bericht der Volksanwaltschaft genannt. Doch werden die Hinweise auf Amtsmissbrauch ignoriert.
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-bericht-der-oesterreichischen-volksanwaltschaft-fuer-2022-wurde-praesentiert-keine-massnahmen-bei-uebergriffen-durch-sachwalter

Für Tätowierungen und verbotene Waffen:
Jahresbericht der österreichischen Volksanwaltschaft wurde vorgelegt
Tabula Rasa Magazin, 4. 6. 2020
Die österreichische Volksanwaltschaft präsentierte den Jahresbericht für 2019. Eine Dokumentation über Fehlverhalten und Amtsmissbrauch öffentlicher Stellen in Österreich.  Doch die neuen Volksanwälte bleiben Teil des Systems. Kein Schutz des Rechts auf Eigentum. Hier ein kritischer Bericht mit den aktuellen Zahlen.
www.tabularasamagazin.de/fuer-taetowierungen-und-verbotene-waffen-jahresbericht-der-oesterreichischen-volksanwaltschaft-wurde-vorgelegt

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Über Johannes Schütz 108 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel