Joachim Wagner- Richter ohne Gesetz: Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat

Fernsehjournalist Wagner warnt vor islamischer Paralleljustiz. Er sieht den deutschen Rechtsstaat durch eine islamische Paralleljustiz gefährdet.

Inhalt des Buches:
Friedensrichter klingt nach einem ehrbaren Beruf. Unbemerkt von der Öffentlichkeit und der Justiz hat sich in muslimisch geprägten Einwanderervierteln eine islamische Paralleljustiz etabliert. Sind sich Täter und Opfer einig, wird die Strafjustiz massiv behindert. Das Strafmonopol des deutschen Rechtsstaates wird systematisch unterlaufen.
Während sich die rechtsstaatlichen Ermittler um Aufklärung bemühten, handeln selbsternannte Friedensrichter einen finanziellen Ausgleich zwischen Opfer- und Täterfamilien aus. Beide Seiten profitieren: Die Täter gehen nicht ins Gefängnis, die Opferfamilien erhalten Geld.
Die an Rechtsstaatlichkeit orientierten Regeln in Deutschland prallen auf ein 3000 Jahre altes System der Schlichtung, welches auf die vorislamische Zeit zurückgeht und bis heute wirkt. Denn das islamische Recht, die Scharia, schreibt es fest. Viele Muslime haben ein anderes Rechtsverständnis als das in Deutschland geltende. Es ist eine traditionelle Sichtweise im islamischen Bereich, dass man Straffälle unter sich regelt.
Die Friedensrichter haben ihr Gutes, wenn sie bei zivilrechtlichen Problemen vermittelten. Bei Strafprozessen haben selbsternannte Friedensrichter keine Rolle zu spielen.

Mein Kommentar:

Ich habe nicht vor, das Buch zu lesen. Ich beziehe mich auf den Klappentext und diverse Interviews, die der Autor Joachim Wagner abgegeben hat. Nicht das Buch, sondern zwei Themen interessieren: Muslime haben eine Paralleljustiz, ein fremdes Rechtsverständnis und das muslimische Recht ist dem deutschen unterlegen.
Jede Schlichtung, die einen Zivilprozess in Deutschland vermeidet, wird von Richtern freudig begrüßt. Gemäß der deutschen Strafprozessordnung wird das Strafmaß vom Richter und nicht vom Opfer festgelegt.
Es verwundert nicht, dass die Scharia sowohl die zivilrechtliche, als auch die strafrechtliche Schlichtung zulässt. Vor 3000 Jahren war der Unterschied zwischen beiden Rechten nicht relevant. Seitdem hat sich die Welt scheinbar verändert. Doch ist der Hinweis auf das Alter eines Rechtssystems ausreichend, um es abzulehnen? Sind es nicht manche Sätze der Bibel gar älter, auf die unser abendländischer Kulturkreis stolz basiert?
Betrachten wir emotionsfrei die deutsche Rechtswirklichkeit. Lebenslänglich sind weniger als 20 Jahre, Sexualstraftäter gewähren wir die Möglichkeit, nach Ablauf der Strafzeit rückfällig zu werden. Opfer warten vergebens auf finanzielle Hilfe, lediglich ihr Gerechtigkeitsgefühl wird befriedigt, solange der Täter von der in Freiheit lebenden Gesellschaft abgesondert ist.
Widerspricht es dem christlich-abendländischen Verständnis, der Gnade den Vorzug zu überlassen? Wäre nicht dem Opfer mehr gedient, wenn es einen finanziellen Ausgleich für Schäden an Leib und Seele erhielte, anstatt zu wissen, dass der Täter für eine bestimmte Zeit seiner Freiheit beraubt wird? Die Scharia schreibt ja nicht vor, dass sich Opfer und Täter einigen müssen! Ist dem Opfer die Strafe für den Täter wichtig, dann verzichtet er auf Geld und wendet sich dem deutschen Recht zu.
Es sind hohe Summen von fünf- bis sechsstelligen Euro-Beträgen, die zwischen den Familien der Opfer und der Täter fließen. Heißt es, dass sich lediglich Reiche von Gefängnisstrafen freikaufen können? Nein. Es bedeutet, dass Arme kein Recht auf Mord und Totschlag haben. Die hohen Transferleistungen zwingen die Täter, weitere Straftaten zu vermeiden, wenn sie nicht aus dem Familienverband ausgestoßen sein wollen. Eine vollzogene Gefängnisstrafe hingegen verwandelt die Täter in den Augen der Familie zu Märtyrern.
Letztendlich sollen wir nicht vergessen, dass auch unter Biodeutschen in deutschen Gerichten Absprachen zur Vermeidung oder zeitlicher Verringerung von Gefängnisstrafen vorkommen. Zahlt nicht die Bundeswehr Blutgeld an Familien getöteter Afghanen, die von deutschen Soldaten unbeabsichtigt des Lebens beraubt wurden? Selbst die nicht mögliche Wiedergutmachung der Millionen ermordeten Juden durch Zahlungen an den Staat der überlebenden Juden geschah in Deutschland mit dem Hintergedanken und in der Hoffnung, dass Israel nicht auf die Gerechtigkeit besteht, alle Täter zu bestrafen.
Zur Vermeidung gesellschaftlicher Spannungen dürfen in einem Rechtsstaat auf Dauer keine verschiedenen, sich widersprechenden Rechtssysteme nebeneinander existieren. Da das islamische Schlichtungsrecht dem deutschen Strafrecht moralisch überlegen ist, dem Opfer nützt, die Gesellschaft schont und den Täter von weiteren Straftaten abhält, sollte das islamische Recht zum Vorteil aller in das deutsche Recht integriert werden.

Über den Autor
Joachim Wagner ist promovierter Volljurist. Ab 1987 war er über fast zehn Jahre Leiter und Moderator für „Panorama“ und stellv. Chefredakteur der Hauptabteilung Zeitgeschehen des NDR. Von 1997 – 2002 leitete er das ARD-Studio in London. Bis Ende 2008 war er stellvertretender Leiter des ARD-Hauptstadtstudios und präsentierte den „Bericht aus Berlin“.

Joachim Wagner
Richter ohne Gesetz: Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat
Gebundene Ausgabe: 240 Seiten
Verlag: Econ (31. August 2011)
ISBN-10: 3430201276
ISBN-13: 978-3430201278
EUR 18,00

Finanzen

Über Nathan Warszawski 535 Artikel
Dr. Nathan Warszawski (geboren 1953) studierte Humanmedizin, Mathematik und Philosophie in Würzburg. Er arbeitet als Onkologe (Strahlentherapeut), gelegentlicher Schriftsteller und ehrenamtlicher jüdischer Vorsitzender der Christlich-Jüdischen Gesellschaft zu Aachen.

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