„Jeder hat das Recht, selbstbestimmt zu sterben, auch mit der Hilfe von Dritten. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil zum Paragrafen 217 (Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe) entschieden. Doch was sagt Paragraf 217 genau aus?“
Wir erklären die aktuelle Rechtslage: