Zwei Dinge sind auseinanderzuhalten: Auf der einen Seite die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, im Oktober 2010 bekanntgegebene Förderung des Lehrfaches Islamische Theologie etwa an den Universitäten von Tübingen und Münster. Auf der anderen Seite die an diesen Stätten vorgesehene Schullehrehrerausbildung für das Fach Islamkunde. Begrüßenswert ist die Förderung des Faches Islamische Theologie genau dann, wenn durch sie eine ergebnisoffene historisch-kritische Auslegung des Koran gefördert wird. In diesem Sinne äußerte Schavan: „An den Universitäten kann sich eine historisch-kritische Methode im Umgang mit dem Koran entwickeln. […] Mit dem Aufbau dieses neuen Wissenschaftszweiges in Deutschland wollen wir auch internationale Kompetenz einbeziehen. Damit knüpfen wir an eine große Wissenschaftstradition des Islam in vergangenen Jahrhunderten an. Der Schritt der Bundesregierung wird auch international sehr beachtet.“ (http://www.bmbf.de/press/2965.php) Bei alledem wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung offenbar nur unzureichend reflektiert, wie das Thema „Islam“ in den Unterricht zu integrieren ist, soll es nicht separierend wirken. Um an Schulen nicht separierend zu wirken, sollte das Thema „Islam“ Teil eines umfassenderen Unterrichtsfaches sein, Bestandteil eines integrativen Religionsunterrichts, der an den unterschiedlichen prophetischen monotheistischen Religionen von Judentum, Christentum und Islam zumal auch die Ähnlichkeiten herausstellte. Im Beisein aller Schüler. Wobei der Religionsfreiheit insofern Rechnung zu tragen wäre, dass auch die Religionskritik, etwa im Prozess der neuzeitlichen Aufklärung, thematisiert wird. Ohne Zweifel wäre es ein Leichtes, das Fach Religion entsprechend aufzubauen und dabei dem Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 3) Genüge zu tun: „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“
Indem ein gesonderter islamischer Religionsunterricht erteilt wird, lässt man eine Chance ungenutzt verstreichen und fördert aktiv die Segregation: Denn was bedeutet es anderes, wenn ein mehr oder minder großer Teil eines Klassenverbandes ausgegliedert wird, um eine gesonderte Unterweisung zu erhalten? Jeder Auszug einer Teilgruppe aus einem Verband bewirkt Segregation und Fraktionenbildung. Im Falle eines gesonderten islamischen Religionsunterrichts bewirkt die Absonderung, dass die separat Unterrichteten sich sehr viel stärker über ihren tatsächlichen oder vermeintlichen Glauben (in den sie, ungefragt, hineingetauft (Christen) oder väterlicherseits hineingezeugt (Moslems) wurden) definieren werden, als es bei einer integrativen Religionskunde der Fall wäre. Statt diesem Problem irgend gerecht zu werden, äußerte Schavan: „Die neuen Zentren bieten nicht nur hervorragende Voraussetzungen für einen verstärkten theologischen Diskurs in den Hochschulen. Wir wollen zugleich dazu beitragen, dass die vier Millionen Muslime, die in Deutschland leben, in unserer Gesellschaft beheimatet sein können. Dazu gehört auch, dass die Kinder Religionsunterricht erhalten und die Religionsgelehrten in den Gemeinden wie auch die jungen Nachwuchswissenschaftler aus den eigenen Reihen der deutschen Muslime kommen.“ (http://www.bmbf.de/press/2965.php) Wie der Exodus einer Teilgruppe aus dem Klassenverband Integration stiften soll, bleibt durchaus schleierhaft.
Integrative Religionskunde an den Schulen beinhaltete, dass keine Aufspaltung des Klassenverbandes in religiös definierte Teilgruppen erfolgt. Es wären Lehrpläne für das Fach Religionskunde zu erarbeiten, die eine Zusammenschau der drei großen prophetischen Religionen bieten. Mit dem gemeinsamen Nenner im Blickpunkt ließen sich im Rahmen einer integrativen Religionskunde Fragen wie die folgende hervorragend behandeln und bejahen: „Dürfen arabische Christen Gott ‚Allah’ nennen?“ (dies ist zugleich der Titel eines aufschlussreichen Aufsatzes von Thomas Schirrmacher, siehe http://bucer.eu/uploads/media/mbstexte096.pdf). In einer integrativ angelegten Religionskunde erführen die Schüler – Juden, Christen wie Moslems – etwa, dass „Allah“ den alttestamentarischen Gottesbezeichnungen „El“ und „Elohim“ entspricht.
Woher sollen die Lehrer für das integrative und somit auch integrierende Fach Religionskunde kommen? Wenn es so ist, dass der Staat aufgrund seiner weltanschaulichen Neutralität nicht allein über die Inhalte des Religionsunterrichts entscheiden kann, mag er auf die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften angewiesen sein. Doch gibt es keinen Grund dafür, in einem aufgeklärten Fach Religionskunde den Stoff „Islam“ ausschließlich von ehemaligen Stundenten islamischer Theologie und/oder Moslems unterrichten zu lassen. Ebenso wenig wie es einen Grund dafür gibt, dass ein Absolvent der Islamischen Theologie nicht in der Lage sein sollte, Schüler in Sachen Judentum oder Christentum zu unterrichten. In diesem Sinne fragt Hans Küng: „Kann ein gläubiger Jude oder Muslim sich wirklich sachgemäß über das Christentum äußern? Antwort: Zumindest so sachgemäß wie ein Franzose über Deutschland und ein Deutscher über Frankreich… Vermag nicht der ‚fremde Blick’ des je anderen oft leichter Probleme und Chancen zu erkennen als der des Insiders, dem alles schon vertraut ist?“ (H. Küng, Projekt Weltethos, Piper Verlag 1992, S. 138) Es geht ja nicht um die Ausübung einer bestimmten Religion, sondern darum, Wissen über Religionen vermittelt zu bekommen, das den Schülern ein mündiges und aufgeklärtes Urteil ermöglicht. Auf dem Lernniveau der Schule dürfte die fachliche Spezialisierung auf eine der drei großen prophetischen Religionen noch keine entscheidende Rolle spielen; und es wäre einfach zu bewerkstelligen, die Ausbildung von Lehramtsstudenten entsprechend anzupassen. Ganz anders freilich ist die Situation an den Universitäten: Eine historisch-kritische Auslegung des Koran erfordert Fachwissen, wie es zumeist nur dem Spezialisten zur Verfügung steht.
Bundesbildungsministerin Schavan gilt die Einrichtung neuer Zentren für islamische Theologie in Tübingen und Münster/Osnabrück zwecks Ausbildung von Imamen und Islam-Lehrern als „ein wesentlicher Beitrag zur Integration von Muslimen“ (http://www.bmbf.de/press/2965.php). Dieses Urteil scheint aus zwei Gründen anfechtbar. Zum einen führt der von den künftigen Lehrern zu erteilende – von den anderen prophetischen Religionen losgelöste – Islamunterricht zur räumlichen, geistigen und kommunikativen Trennung der Schüler voneinander. Zum anderen hätte im Vorfeld der Etablierung neuer Islamzentren deutlicher etabliert werden müssen, dass die dort vorzunehmende Forschung tatsächlich im Dienste einer nachholenden historisch-kritischen Auslegung des Koran stehen soll. Wobei diese Forschung vorbehaltlos ergebnisoffen zu sein hätte. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) im September 2008 seine Mitarbeit im Beirat des Zentrums für Religiöse Studien an der Universität Münster beendete. Als Grund wurden die Forschungsergebnisse von Prof. Sven Kalisch angegeben. Es wurde davon abgeraten, bei ihm zu studieren, da er an den Grundfesten des Islam rüttele, etwa indem er die Existenz Mohammeds anfechte.
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