Islamische Bank in Deutschland?

Als erste Scharia-Bank in Deutschland und im €-Raum erhält die Kuveyt Türk Bank in Mannheim die Vollbanklizenz für Firmen und Privatkunden. Das Angebot soll sich nicht nur an Muslime, sondern auch an Angehörige anderer Religionen richten, die die Ethik einer Islamischen Bank teilen.

Die Kuveyt Türk Bank geht davon aus, dass Islamic Banking in Deutschland ein Erfolg sein wird, denn die Sparquote der Muslime ist doppelt so hoch wie die des Bundesdurchschnitts. Negativ wirkt sich aus, dass ein islamisches Finanzsystems in der Türkei weder bekannt, noch vorhanden ist, weshalb deutsche Muslime mit türkischen Wurzeln weiterhin konventionelle Banken bevorzugen werden.

Was unterscheidet eine Islamische von einer konventionellen Bank?

Finanzgeschäfte einer Bank sind Islam konform, wenn sie sich nach dem islamischen Recht richten, der Scharia, die auf den Koran beruht. Nach der Scharia sind Alkohol, Glücksspiel und Prostitution verboten. An Geschäften mit diesen verbotenen Produkten darf sich eine Islamische Bank nicht beteiligen. Wegen des Zinsverbotes (Riba-Verbot) verzichten Bank und Kunde auf Zinsen. Spekulationsgeschäfte sind ebenfalls ein Tabu. Über die Einhaltung der religiösen Gebote in der Bank wacht ein Scharia-Rat, dem nur Kenner der Scharia angehören. Im Gegensatz zu „ethischen Banken“ wie Umweltbanken verfügt die Islamische Bank über keine Positivliste, sondern nur über eine Negativliste.

Wie verdient die Islamische Bank ihr Geld?

In London gibt es bereits Islamische Banken, die aus Pakistan kommen. Wegen der Islamisierung des dortigen Finanzsystems gibt es in Pakistan Scharia konforme Banken. In der Türkei gibt es keine Islamische Banken, da der EU-Anwärter als moderner Staat über ein Bankwesen verfügt, das den wirtschaftlichen Erfordernissen bestens angepasst ist. Die Türkische Scharia-Bank wird sich deshalb in Deutschland auf das kleine Gebiet der Immobilienfinanzierung beschränken.

Während die meisten britischen Muslime ursprünglich aus dem indischen Subkontinent stammen, kommen in Deutschland die meisten Muslime aus der Türkei. Das Hauptgeschäft einer Türkischen Islamischen Bank in Deutschland wird die Immobilienfinanzierung für religiöse Muslime mit türkischen Wurzeln sein. Die Bank kauft das Haus, der Kunde zahlt der Bank das Geld mit einem Aufschlag zurück. Die Abzahlung erfolgt in Raten. Die Bank übergibt am Ende das Haus dem Kunden.

Islamische Banken in Großbritannien

Wie gut, oder wie schlecht, eine Islamische Bank im westlichen Wirtschaftssystem funktioniert, kann man mit Einschränkungen aus den Erfahrungen in Großbritannien ersehen. Zusätzlich zur Bankaufsicht wird die Entscheidung des Scharia-Rates (Sharia Board) berücksichtigt, die nicht den Gepflogenheiten Großbritanniens widersprechen darf, da Banken in England dembritischen und nicht dem Scharia Recht unterstehen. Hier entstehen einige an sich unauflösliche Widersprüche, die nur mit Kniffe beseitigt werden können. So sind Garantien von Bankeinlagen verboten, da nach der Scharia jeder Einzelne für sein Geld bürgt. Die britische Aufsichtsbehörde verlang jedoch derartige Garantien. Der Widerspruch wird dadurch aufgelöst, dass die Islamische Bank der Finanzaufsicht die Garantie übermittelt, der muslimische Bankkunde aber gegenüber der Islamischen Bank auf eben diese Garantie verzichtet, um überhaupt die Finanzierung zu erhalten.

Nach der Scharia dürfen keine „Leergeschäfte“ stattfinden. Man darf nur das verkaufen, worüber man im Moment des Verkaufes verfügt. Deshalb wird die Immobilie zuerst von der Bank bezahlt und gekauft und erst nach Abzahlung einer vereinbarten höheren Summe dem Bankkunden weiterverkauft. Es entfallen doppelte Grundsteuer, für die der Bankkunde aufkommen muss. Um diesen teuren Nachteil zu vermeiden, ist in Großbritannien der „Finance Act 2003“ eingeführt worden, der dem Käufer eines Hauses von einer Islamischen Bank die Grundsteuer erlässt.

Islam, Scharia und Banking

Nach dem Christentum ist der Islam mit knapp 1,6 Milliarden Anhänger weltweit die zweitgrößte Religion. „Islam“ bedeutet „Unterwerfung“ [vor Allah]. Das Ziel des gläubigen Muslims ist es, ein Leben nach dem Willen Allahs zu führen, um nach dem Tod im Paradies belohnt zu werden.

Die Scharia selbst in nicht verhandelbar. Veränderlich ist lediglich das irdische Recht „Fiqh“, welches auch islamische Finanzdienstleistungen einschließt. Zins (arab. Riba) und Wucher sind in der Scharia ein- und dasselbe. Einem gläubigen Muslim ist es unabhängig von der Religion des Geschäftspartners strikt verboten, Zinsen zu nehmen oder zu zahlen. Auch der Zinseszins ist im Verbot eingeschlossen. Das Zinsverbot wird im Koran nicht begründet. Scharia konform und erlaubt sind die erfolgsabhängige Prämie für die Überlassung von Geldeigentum und ein Disagio (Abschlag) für eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens. Das Zinsverbotes wird mit „Fiqh“ begründet, dass es der Gesellschaft und dem wirtschaftlichen Fortschritt schadet, wenn jemand von Zinseinnahmen lebt statt zu arbeiten. Da alle Banken in Deutschland derzeit dem Sparer keine Zinsen zahlen, handeln deutsche Banken und Kleinsparer Scharia konform, was den kleinen Sparer in die Enge treibt. Ob nun das Zinsverbot für die moderne Wirtschaft von Vorteil oder von Nachteil ist, spielt für die Islamische Bank keine Rolle, da das Zinsverbot im gesamten Islam anerkannt ist und somit keiner Rechtfertigung bedarf.

Verzugszinsen darf die Islamische Bank von ihren Kunden nicht erheben, jedoch durch den Verzug anfallende Verwaltungskosten verlangen, die höher als übliche Verzugszinsen sind.

Auch wenn Risiken im Islam bekannt sind, ist die Spekulation (Gharar) nach der Scharia verboten. In einem Kaufvertrag wird der Kaufgegenstand und der Kaufpreis klar und eindeutig bestimmt. Leerverkäufe sind nicht zulässig. Leerverkäufe sind Verkäufe von Waren und Wertpapieren, über die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Kaufvertrages nicht verfügt.

Konventionelle Versicherungen (Gebäudeversicherung) sind nach islamischen Recht ebenfalls verboten, da sie unter der Spekulation fallen. Denn der Versicherungsfall tritt nach einem nicht vorher bekanntem Ereignis ein. Die islamische Versicherung „Takaful“ beruht auf Spenden.

Nach islamischen Recht darf jeder Vertrag nur eine einzige Transaktion regeln. Kombinationsverträge sind nicht zulässig. Ein Kaufvertrag und ein Mietvertrag müssen in zwei voneinander unabhängigen Verträgen vorliegen. Gewinne dürfen nach der Scharia nur von einem Muslim erzielt werden, wenn er gleichzeitig das Verlustrisiko trägt. Eine absolute Verlustabsicherung, wie sie bei deutschen Banken üblich sind, ist nach islamischen Recht nicht zulässig.

Statt Zinsen wird ein Aufschlag vereinbart. Die islamische Immobilienfinanzierung ist für die Scharia-Bank risikoreicher als die konventionelle Immobilienfinanzierung. Deshalb ist sie teurer.

Im Vordergrund der islamischen Immobilienfinanzierung steht der soziale Aspekt mit der Absicht, das Wohlwollen Allahs auf sich zu ziehen. Der finanzielle Aspekt soll zweitrangig sein.

Die Verbote der Scharia können beim Eintreten eines Notstandes ausgesetzt werden. Ein Notstand liegt vor, wenn ein Muslim, der in Deutschland lebt und für sich und seiner Familie ein Haus kaufen will, nicht über den notwendigen Geldbetrag verfügt und auch keine Scharia konforme Bank in Deutschland aufsuchen kann. Hierzu erlassen muslimische Gelehrte ein Rechtsauskunft (Fatwa). Die meisten Gelehrten lehnen den Notstand beim Kauf einer Immobilie ab.

Islamisches gegen deutsches Recht

Islamische Finanzprodukte konventioneller Banken in Deutschland werden seit 2008vom Zentralrat der Muslime zertifiziert. Eine letztverbindliche zentrale Instanz, die von allen, oder zumindest von der Mehrheit der Muslime anerkannt ist, ist nicht vorhanden. Es gibt nicht einen (1) Islam und es gibt auch keine gemeinsame Scharia, die von allen Muslimen anerkannt wird. Somit sind Schiedsvereinbarungen nach der Scharia in Deutschland nicht möglich. Die islamische Immobilienfinanzierung ist nur möglich, wenn sowohl deutsches, als auch islamisches Recht erfüllt sind.

Wenn die Immobilie zunächst von der Bank gekauft wird, so ist die Bank bis zum Verkauf an den Bankkunden für sämtliche Mängel nach dem Gewährleistungsrecht verantwortlich. Deshalb wird die islamische Bank im gesetzlichen Rahmen versuchen, die Gewährleistungsrechte, die sie gegenüber dem Ursprungsverkäufer hat, dem Kunden abzutreten, um die gesetzlich geforderte Gewährleistung zu umgehen. Dies scheint nach deutschem Recht im Bereich des Möglichen zu liegen.

Der Verkauf von Forderungen ist nach der Scharia nicht erlaubt (Leergeschäfte, Spekulation), nach deutschem Recht möglich. Die Möglichkeit muss ausgeschlossen werden, was nach deutschem Recht zulässig ist.

Mietkauf, Takful und GbR

Neben der „Murabaha“, in der die Scharia-Bank die Immobilie kauft und später dem Bankkunden verkauft, erlaubt die Scharia den Mietkauf (Ijara wa Iqtina): Bis zum endgültigen Verkauf wird das Haus an den Kunden vermietet. Hier treten zu den bereits erwähnten Problemen weitere auf. Da die Mietzahlungen von vorneherein festgelegt sein müssen, ist eine Mietminderung bei Mängeln nicht möglich, was wiederum dem deutschen Recht widerspricht. Zusätzlich wird der Mieter für die Kosten der Gebäudeversicherung aufkommen müssen, die die Bank abschließt und die eine Scharia konforme Versicherung (Takful) sein muss, ansonsten der Ganze Handel nicht Scharia konform ist. Bei Vertragsverletzung durch den Mieter, darf nach der Scharia die Bank als Vermieter dem Mieter fristlos kündigen, was nach deutschem Recht selten möglich ist. Gerät der Mieter mit den Zahlungen in Verzug, so darf die Scharia-Bank wegen Riba-Verbot keine Verzugszinsen verlangen. Es kann eine Strafzahlung vereinbart werden, die für einen gemeinnützigen Zweck bezahlt wird, um den Mieter zu veranlassen, den vereinbarten Zahlungen rechtzeitig Folge zu leisten. Die Strafzahlungen sollen nicht an die Bank gehen.

Der Mietkauf ist für den Käufer mit überaus hohen Kosten verbunden. Neben doppelten Grunderwerbssteuer, Notar- und Anwaltskosten kommen hohe Mieten hinzu, weil der normalen Miete Versicherung, Instandhaltung, Bankgewinn und Tilgung des Kaufpreises zugeschlagen werden.

Es gibt noch andere Möglichkeiten der Scharia konformen Finanzierung, die solange zurechtgebogen wird, bis sie ins deutsche Recht passen. Diese ziehen weitere Probleme nach sich, wie die Gründung einer GbR, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mit Bank und Kunde als Anteilseigner.

Fazit: Scharia ist teuer

Wegen fehlender Sicherheiten, die Islamische Banken nicht verlangen dürfen, werden die Kosten der Scharia-Banken steigen. Zusätzlich fallen auf den Kunden doppelte Grunderwerbssteuer und bei zwei Verträgen doppelte Notar- und Anwaltskosten. Zumindest die doppelte Grunderwerbssteuer wird in Großbritannien durch eine Ausnahmeregelung für islamische Immobilienfinanzierung vermieden. Die Islamische Bank kann bezüglich der Finanzierung nicht mit einer konventionellen Bank konkurrieren. Die Zielgruppe wird der gläubige Muslim sein, dem der religiöse Faktor wichtiger als das Geld ist, was für einen Durchschnittsdeutschen schwer nachvollziehbar ist. Eine Fatwa, dass Muslime zur Hausfinanzierung eine Islamische Bank aufsuchen müssen, ist wenig erfolgversprechend, da es keine allgemeingültige Fatwas gibt. Eher wird eine solche Fatwa die Muslime von ihrer Religion entfremden. Selbst bei einer Scharia konformen Immobilienfinanzierung wird in Deutschland deutsches Recht angewandt werden. Es ist nicht möglich, einen Vertrag über eine Immobilie nach islamischen Recht zu schließen.

Als Fazit gilt, dass der Muslim, der eine Immobilie Scharia konform finanzieren will, um Mehrkosten nicht herumkommen wird..

Friederike Wurst:
Immobilienfinanzierung und Islamic Banking
ISBN: 978-3-631-60742-8
Peter Lang (Verlag)
49,95 €

Finanzen

Über Nathan Warszawski 535 Artikel
Dr. Nathan Warszawski (geboren 1953) studierte Humanmedizin, Mathematik und Philosophie in Würzburg. Er arbeitet als Onkologe (Strahlentherapeut), gelegentlicher Schriftsteller und ehrenamtlicher jüdischer Vorsitzender der Christlich-Jüdischen Gesellschaft zu Aachen.

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