Die Schwarmfinanzierung in Deutschland verzeichnet auch nach
Einführung des Kleinanleger-Schutzgesetzes ein hohes Wachstum. In den 30
Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 2015 konnten die Schwarmfinanzierer 279
Millionen Euro vermitteln. In den 30 Monaten davor waren es lediglich 70
Millionen. Das geht aus einer Studie des ifo Instituts und der Universität
Bremen für das Bundesfinanzministerium hervor.
Insgesamt wurden zwischen 2011 und April 2018 Finanzierungen in Höhe von 364
Millionen Euro vermittelt. Die Wachstumsrate betrug satte 197 Prozent pro Jahr.
„Die Befürchtung, das Gesetz werde diese Finanzierungsart bremsen, hat sich
nicht bewahrheitet“, sagt Christa Hainz, stellvertretende Leiterin des ifo
Zentrums für Internationalen Institutionenvergleich und Migrationsforschung.
Lars Hornuf, Professor für Finanzdienstleistungen und Finanztechnologie in
Bremen, ergänzt, dass er „gleichzeitig noch viel Verbesserungspotenzial“ sieht.
„Zum Beispiel könnten die Anlagen an einem Sekundärmarkt handelbar gemacht
werden.“
Unter Schwarmfinanzierung (englisch Crowdfunding) versteht man eine Form der
Finanzierung über eine Gruppe von Internetnutzern.
Das Wachstum in den letzten Jahren wurde vor allem von den
Immobilienfinanzierungen getrieben, auf die mittlerweile 220 Millionen Euro
entfallen.
Im Beobachtungszeitraum kam es bei 73 der insgesamt 743 erfolgreichen
Finanzierungsrunden zu Insolvenzen, die meisten jedoch vor Inkrafttreten des
Gesetzes.
Auch die im Gesetz erlaubten Ausnahmen und Befreiungen zeigen ihre Wirkung.
Mittlerweile werden überwiegend Darlehen mit Erfolgsbeteiligung und vor
allem Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen verwendet. Außerdem kommen mehr
Emittentinnen in die Nähe des Grenzwertes von 2,5 Millionen Euro. Auch
werden häufiger Anlagebeträge von exakt 1000 Euro investiert, bis zu denen
keine Selbstauskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nötig ist.
Bei sozialen und gemeinnützigen Projekten werden die Ausnahmeregelungen kaum
angewendet, da andere Befreiungsvorschriften eine einfachere Entbindung von der
Prospektpflicht ermöglichen.
Aufsatz: „Die Befreiungsvorschriften des Kleinanlegerschutzgesetzes: eine
Follow-up-Studie“, von Christa Hainz, Lars Hornuf, Lisa Nagel, Sarah Reiter und
Eliza Stenzhorn, in: ifo Schnelldienst 9/2019; zum Herunterladen hier: www.ifo.de/de/w/44qKCeJYp;
Siehe auch „Praxiserfahrungen mit den Befreiungsvorschriften des
Kleinanlegerschutzgesetzes: Eine aktuelle Bestandsaufnahme“, von Christa Hainz,
Lars Hornuf, Lisa Nagel, Sarah Reiter und Eliza Stenzhorn, ifo
Forschungsbericht 102; zum Herunterladen hier: www.ifo.de/w/3HxoZc