Er sagte: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ und
„Die bei uns lebenden Muslime gehören selbstverständlich zu Deutschland“.
A.
Meine Herangehensweise ist klar: Jede Aussage – ob mündlich oder schriftlich – ist naturgemäß sprachlich – und bei uns ist die offizielle Sprache naturgemäß Deutsch.
Jeder Sprecher (und zuvor Denker) und jeder Hörer (zu verstehen suchend, interpretierend) sollte
dieser Sprache mächtig sein, das nötige Sprachgefühl haben, Begriffe und Formulierungen aushorchen können:
Er sollte die Nuancen erkennen und entsprechend differenzieren können.
Das sollte bestimmend sein, nicht politische ja parteipolitische Interessen – niemand sollte stur auf parteipolitischen Positionen beharren bzw. eigenen Meinungen. Man redet sonst – schwach ausgedrückt – aneinander vorbei, geht der Sache nicht auf den Grund, landet auf dem Feld der Ergebnislosigkeit und beim Dauerkampf. (Dieser Ansatz ist übrigens im heutigen ARD-Presseclub von niemandem gesehen worden. Es war folglich ein kontroverser Streit, nicht differenzierend, ohne Ergebnis. Nicht einmal ein historischer/kulturhistorischer und religionswissenschaftlicher Ansatz war befriedigend.)
Für mein Sprachgefühl schließt „gehören zu“ eine Wesens-Verbindung ein, ein wesentliches, untrennbares, genuines Verbunden-Sein, setzt ein konstituierendes, gründendes und gestaltendes Moment voraus.
Daher fand ich im Duden den wertenden Hinweis „Gebrauch: gehoben“ (2x) – die Begriffe „dazugehören“, „angehören“ , „Teil sein“ sind nicht gleich nuanciert, nicht gleichbedeutend (das kann dazugekommen sein, zusätzlich, ergänzend, erweiternd, zur Vielfalt beitragend = etwas Positives, aber auswählbar).
Niemand wird somit behaupten, daß der Islam wesentlich zu Deutschland, zu Europa gehört (die Phase in Spanien war vorübergehend). Man sollte „gehören zu“ nicht verwenden (wie Wulff 2010 mit dem Wort „inzwischen“ den Zeitfaktor zu erwähnen, geht am Wesentlichen vorbei; auch Gaucks „nicht zu schnell“ 2012 hilft nicht) – Seehofer hat mit seinem „Nein“ recht (Die Zustimmungswerte in der Öffentlichkeit, auch über Parteigrenzen hinweg, sind unterdessen auch bekannt).
B.
Es gibt nicht „d e n Islam“: man soll den Ausdruck in diesem Zusammenhang nicht verwenden, wodurch auch viele Schwierigkeiten vermieten würden, sondern von den „Muslimen“ sprechen. Alle staatlichen Texte beziehen sich ohnehin auf den konkreten einzelnen Menschen.
Welche Einzelne und in welchem Maße diese in der griechischen Polis und im Römischen Recht mit welchen Rechten und Pflichten bedacht waren, sowie bei den Stämmen der Völkerwanderungszeit, muß hier nicht Gegenstand sein, auch nicht die Rolle der Aufklärung. Der Verweis auf das christliche Menschenbild sei aber erlaubt.
Im heutigen Europa und damit auch in Deutschland sind die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen, damit auf Selbstbestimmung und Religionsfreiheit konstitutiv – weswegen jeder Muslim/jede Muslima grundsätzlich unserer Gesellschaft „angehören“, „Teil unserer Gesellschaft“ sein kann (Bitte diese Begriffe verwenden!!)
C.
Da unsere Gesellschaft stark unterschiedlich zur moslemischen Umma(Gemeinde) und zur Gesellschaft der Heimatländer der zu uns Kommenden aufgebaut und geprägt ist, muß von jedem Mitglied unserer Gesellschaft einiges gewährleistet sein (über die Aneignung unserer Sprache hinaus) und ist eine gewisse Anpassung an unsere Kultur (zumindest Konfliktvermeidung, insbesondere in Lebensführung und Brauchtum) zu erwarten (was ja auch von uns Europäern anderswo der gefordert wird).
– Unser Grundgesetz, unsere Gesellschaftsordnung (auch Schulsystem mit Bildungsinhalten) und unsere Rechtsordnung ist von jedem zu akzeptieren, zu verinnerlichen und einzuhalten (keine Scharia – in welcher Auslegung auch immer).Die Trennung von weltlicher und geistlicher Macht ist anzuerkennen.
– Jede erwachsen gewordene Person, beiderlei Geschlechtes, hat die vollen eigenen Persönlichkeitsrechte, somit das Recht auf Selbstbestimmung und Geschützheit (jede Frau, jede Tochter – Kinder wie unsere Kinder; jeder Mensch anderer Rasse/Nation, Religion und sexuellen Orientierung).
– Religionsfreiheit meint Bekenntnisfreiheit (auch Wechsel desselben bzw. Apostasie) und Kultfreiheit (privat, Raum in öffentlichem Bereich, öffentlich) –
– entsprechend einem islamischem Grundverständnis und Wesenskern und nicht nach speziellen (selbstgenannten) Wahrheitsansprüchen von Gruppierungen
– nach gemeinsamer Selbstverwaltung, nicht von ausländischen Religionsbehörden (zB Ditip) geregelt und kontrolliert.