Homo-Ehe? Erlauben? 4 Argumente für die traditionelle Familie

In vielen Ländern Europas ist die Homo-Ehe seit Jahren Realität, in Deutschland aber noch immer nicht möglich. Gründe, welche gegen eine Öffnung der Ehe für alle sprechen, gibt es jedoch keine. So sagen es zumindest die Befürworter.

Seit 1. März 2017 dürfen homosexuelle Menschen nun auch in Finnland offiziell heiraten. Dies hat bei uns in Deutschland erneut zu einer öffentlichen Diskussion über die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe geführt. Eines wird in diesen Diskussionen fast immer deutlich: Kaum ein anders Thema polarisiert mehr als die Diskussion um die „Ehe für alle“. Gibt es aber in der Diskussion um die Ehe für alle wirklich keine Argumente, die gegen eine Öffnung der Ehe sprechen? Den vier häufigsten Argumenten, welche für eine Öffnung der Institution Ehe plädieren, werden im folgenden Artikel vier Gegenargumente gegenübergestellt, welche sich für die aktuelle Regelung starkmachen.

  1. Argument: Die Ehe zwischen Mann und Frau sei eine religiöse Vorstellung und damit überholt

Ein Argument der Befürworter einer Öffnung der Ehe für alle ist, dass die Vorstellung, die Ehe sei die Verbindung von Mann und Frau, rein religiöser Natur sei. Die Kirche und kirchliche Gemeinschaften sowie viele Gläubige verschiedener Religionen sprechen sich immer wieder gegen eine Öffnung der Ehe für alle aus und begründen dies häufig mit religiösen Argumenten wie eine angebliche göttliche Ordnung. Somit tragen diese Personen und Institutionen religiöse Motivationen in die Politik hinein. In einem säkularen Staat dürften solche religiöse Vorstellungen jedoch keinerlei Relevanz für die Gesetze des Staates haben.

Dieses Argument ist in seinem Grundsatz zwar richtig, führt aber bewusst auf eine falsche Fährte. Denn nicht jeder Vertreter der Kirche, der gegen eine Öffnung der Ehe ist, argumentiert rein religiös. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, welcher sich öffentlich stark für den Schutz von Ehe und Familie engagiert, merkte völlig zu Recht an: „Die Verbindung von Mann und Frau und daraus resultierend die Nachkommenschaft sind der Ort, wo ein Volk und auch die Kirche ihre Zukunft geschenkt bekommen. Und deshalb verdient diese Form von Verbindung den besonderen Schutz und das besondere Privileg der Gesellschaft. Staat und Gesellschaft werden aus der Ehe „geboren“. Das hat zunächst mit Theologie, Glaube und Kirche gar nichts zu tun, sondern ist Sache der Politik, des Grundgesetzes, der Staatsräson.“ Wenn sich Christen für den Schutz der Ehe engagieren, dann tun sie dies zwar in der Regel nicht völlig losgelöst von ihren religiösen Überzeugungen, doch diese sind nicht automatisch das Hauptargument.

Ein zweiter Punkt, der gegen das Argument der Befürworter erwähnt werden sollte, ist, dass Religion nicht ausschließlich den Gottesbezug des Menschen fördern will, sondern immer auch als Kultur- und Wertträger fungiert. Der Einfluss des christlich-jüdischen Menschenbildes ist unlösbar mit unserer Kultur verflochten. So merkte Bischof Fürst aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart an: „(ich) muss trotzdem fragen, ob der Staat nicht auch und besonders die Aufgabe hat, das kulturelle Erbe der christlich-abendländischen Tradition besonders zu schützen, aus der er ja selbst hervorgegangen ist und in der auch eine Gesellschaft letztlich ihre Wurzeln hat, die durch Menschenwürde und Menschenrechte geprägt ist.“

  1. Argument: Der Staat diskriminiere durch das Verbot homosexuelle Menschen

Ein zweites Argument für die Öffnung der Ehe für alle sei, dass der Staat durch das Verbot der Ehe für homosexuelle Menschen diese in mehrfacher Hinsicht diskriminiere. Zum einen aufgrund ihres Geschlechts, denn wenn eine Frau einen Mann heiraten kann, aber der Mann kann den Mann nicht heiraten, würde der Mann lediglich aufgrund seiner Männlichkeit diskriminiert. Dies widerspräche dem Grundgesetz, denn vor dem Gesetz seien alle Menschen gleich und auch gleich zu behandeln. Zudem würde der Staat dadurch diskriminieren, dass der Staat die homosexuelle Lebensgemeinschaft abwerte und nicht das positive anerkenne, was auch in dieser Gemeinschaft wie in einer Ehe vorhanden sei, so z.B. die gegenseitige soziale Absicherung der Lebenspartner. Zudem dürften auch unfruchtbare und alte Menschen heiraten, bei denen eigene Kinder, genau wie in homosexuellen Lebensgemeinschaften, ausgeschlossen seien.

In diesem häufig vorgebrachten Argument werden oft verschiedene Themen vermischt. Alle kirchlichen Gemeinschaften und politischen Organisationen in Deutschland sprechen sich geschlossen ganz klar gegen jegliche Diskriminierung homosexueller Menschen aus und erwarten, dass jeder dem anderen mit Respekt und Würde begegnet ganz gleich welchen Geschlechts, Nationalität, Hautfarbe, Religion oder eben Sexualität. So wie die Religionen, anerkennen auch alle Parteien in Deutschland, dass jeder Mensch sein Leben frei gestalten kann und darf so wie er es möchte und niemand daran gehindert werden darf. Dies wird vom Staat gewährleistet.

Die andere Frage ist jedoch, und diese hat mit Diskriminierung nichts mehr zu tun, welche Institutionen und Einrichtungen es in einem Staat gibt und welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit Personen in diese eintreten können. So ist die Ehe eine bipolare Gemeinschaft zweier Menschen, aus welcher die grundsätzliche Möglichkeit besteht, Kinder hervorbringen zu können. Die gegenseitige Übernahme von Verantwortung ist zwar in der Tat ein elementarer Bestandteil der Idee der Ehe, erschöpft sich aber nicht in ihr. So wird zwar in einer homosexuellen Lebenspartnerschaft, welche sich auch auf Dauer angelegt sehen möchte, durchaus ein Teilaspekt der Ehe verwirklicht, bleibt aber schon alleine aufgrund der Unmöglichkeit von eigenen Kindern auf einer anderen Ebene als die Ehe.

Unfruchtbare und ältere Menschen können deshalb heiraten, weil sie in ihrer Verbindung von Mann und Frau grundsätzlich die Möglichkeit zu Kindern haben, wenngleich es auch im konkreten Einzelfall nicht mehr möglich ist. Es ist im Interesse des Staates, diejenigen Lebensgemeinschaften in besonderem Maße zu fördern, welche nicht nur dem Lebenspartner Stabilität und Sicherheit garantieren, also langfristig angelegt sind, sondern welche auch das Fortbestehen des Staates durch Nachwuchs garantieren. Diese besonders förderungswürdige Institution ist die Ehe. Alternative Lebensgemeinschaften, welche dem Staat ebenfalls nützlich sind, können selbstverständlich, wie es mit der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ auch der Fall ist, ebenfalls unterstützt werden, müssen sich aber weiterhin klar von anderen Lebensformen, welche für den Staat idealer sind, unterscheiden.

Bei den Umwegen, durch welche homosexuelle Lebensgemeinschaften zu „eigenen Kindern“ kommen können, so z.B. die künstlichen Befruchtung, Leihmutterschaft oder Adoption, besteht eine berechtigte Skepsis, da eine gute Erziehung und ein gesundes psychisches Heranreifen des Kindes in homosexuellen Lebensgemeinschaften zwar durchaus möglichst, der ideale Ort für ein Kind jedoch aus der Gemeinschaft seiner biologischen Eltern, aus seinem Vater und seiner Mutter, besteht.

  1. Argument: Deutschland sei bzgl. der „Ehe für alle“ das Schlusslicht in Europa

Ein drittes Argument der Befürworter verweist auf vermeintliche Fortschrittlichkeit anderer Länder Europas, das aktuellste Beispiel ist, im Bezug auf die Homo-Ehe, Finnland. In immer mehr Ländern würde die Ehe für alle geöffnet werden, nur Deutschland könne sich (noch) nicht „durchreißen“ und die längst überholte Regelung anpassen. Dies zeige, dass Deutschland in diesem Bereich rückständiger ist als andere Länder. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann kündigt indes an, „dass die Ehe für alle spätestens in der nächsten Wahlperiode kommt.“ Insgesamt sei es, so das Argument, für die Entwicklung eines Staates immer vom Vorteil, wenn er sich schnell von überholten Regelungen löst und sich dem aktuellen Zeitgeist anpasse.

Dagegen lässt sich einwenden, dass die Einteilung in „fortschrittlich“ und „rückständig“ jede ehrliche Diskussion zu diesem Thema schon im Anfang verunmöglicht. Wieso sollte ein Eheverständnis, welches die Ehe als die Verbindung von Mann und Frau ansieht, weniger fortschrittlich sein als ein Eheverständnis, welches offen für verschiedenste Bindungen ist? Und ebenfalls: Warum sollte eine „weite“ Definition, welche die Ehe lediglich als „Verbindung zweier sich liebender Menschen“ definiert, fortschrittlicher sein? Ein Verweis auf Tradition und Neuerung ist kein Argument, dies gilt sowohl für die Befürworter als auch für die Kritiker. Bei der Diskussion um die Ehe für alle sind drei Fragen von entscheidender Bedeutung: Wie definiert sich „Ehe“, wer erfüllt diese Kriterien und sind diese Definition und die Kriterien sinnvoll. Auf dieser Ebene sollten sich auch die Argumente befinden.

  1. Argument: Bei der Ehe für alle gehe es nur um homosexuelle Paare, nicht um Polygamie oder Geschwisterehe

Ebenfalls oft als Argument für eine Öffnung der Ehe für alle wird vorgebracht, die Gegner einer Öffnung führen auf eine falsche Fährte, wenn sie behaupten, nach der Ehe für homosexuelle Paare käme zwangsläufig die Geschwisterehe oder die Polygamie, die Ehe von mehr als zwei Menschen. Bei der Diskussion um die Homo-Ehe gehe es alleine darum, ob ein Mann einen Mann und eine Frau eine Frau heiraten könne. Ob andere Lebensgemeinschaften, wie die eben genannte Gemeinschaft von Geschwistern oder eine Partnerschaft von mehr als zwei Menschen, auch als Ehe anzusehen sei, müsse separat überprüft werden.

Dem lässt sich aber entgegnen, dass das „Dammbruchargument“ durchaus legitim und berechtigt ist. Es ist kaum möglich, eine allgemeine Norm für eine Definition der Ehe zu konstruieren, unter welcher zwar die Lebensgemeinschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen fällt, nicht aber die Verbindung, welche unter Geschwistern oder unter mehr als zwei Menschen möglich ist. Denn die Kriterien, füreinander Verantwortung zu übernehmen und sich zu lieben, können auch diese erfüllen. Das Wort „Homo-Ehe“ ist schon eine semantische Irreführung, da es impliziert, die Ehe sei etwas, was unter zwei gleichgeschlechtlichen Menschen zwar möglich wäre, diesen momentan jedoch zu unrecht noch verwehrt bliebe. Vielmehr hat es sich bis jetzt jedoch durchaus bewehrt, verschiedenen Lebensentwürfen verschiedene Bezeichnungen und Definitionen zu geben und damit jeder Lebensform gerecht zu werden. Jede Lebensform wird ihr entsprechend respektiert und gewürdigt, die Ehe sollte jedoch auch wahrnehmbar und gesetzlich garantiert die Keimzelle unserer Gesellschaft bleiben.

Quelle: f1rstlife.de

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