In Thüringen und Sachsen kam die AfD bei den jüngsten Landtagswahlen auf über 30 Prozent. Bei der Landtagswahl in Brandenburg hat sie gute Chancen stärkste Kraft zu werden. Der Verfassungsschutz in Bund und Ländern beobachtet die Partei. Teilweise wird sie als Verdachtsfall geführt und „als gesichert rechtsextrem“ eingeschätzt. Auch deshalb wird seit Jahren darüber diskutiert, ob ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden soll. Eine Gruppe um den CDU-Bundestagsabgeordneten Wanderwitz bemüht sich um Unterstützung für einen entsprechenden Antrag im Bundestag.
Im jüngsten INSA-Meinungstrend sprachen sich 41 Prozent für ein Verbot der AfD aus und 40 Prozent dagegen. Jedem Zehnten (10 Prozent) ist es egal, ob die AfD verboten wird oder nicht. Die Befragten sind gespalten, es gibt aber je nach Befragtengruppe deutliche Unterschiede: männliche (38 Prozent für ein Verbot, 46 Prozent gegen ein Verbot) sowie Befragte aus Ostdeutschland (31 Prozent für ein Verbot, 52 Prozent gegen ein Verbot) sind mehrheitlich gegen ein Verbot. und befragte Frauen (44 Prozent für ein Verbot, 34 Prozent gegen ein Verbot) sowie Westdeutsche Umfrageteilnehmer (43 Prozent für ein Verbot, 37 Prozent gegen ein Verbot) sind mehrheitlich dafür. Differenziert nach aktueller Wahlpräferenz zeigt sich, dass vor allem Wähler der Grünen (68 Prozent für ein Verbot, 23 Prozent dagegen), der SPD (67 Prozent für ein Verbot, 19 Prozent dagegen), der Linkspartei (55 Prozent für ein Verbot, 29 Prozent dagegen), aber auch der CDU/CSU (49 Prozent für ein Verbot, 32 Prozent dagegen) mehrheitlich für ein Verbot sind. Wähler der FDP (33 Prozent für ein Verbot, 45 Prozent dagegen), des BSW (29 Prozent für ein Verbot, 47 Prozent dagegen) und natürlich der AfD selbst (8 Prozent für ein Verbot, 87 Prozent dagegen) sind hingegen mehrheitlich gegen ein Verbot.
Einerseits würde ein Verbotsverfahren wahrscheinlich die Spaltung in dieser Frage weiter vertiefen, andererseits könnte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Klarheit für alle Seiten schaffen. Um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD werden alle Parteien auf Dauer nicht herumkommen. In einer lebendigen Demokratie darf es keine Angst vor harten politischen Auseinandersetzungen geben – klare Abgrenzungen eingeschlossen. Ausgrenzungen sollten ausschließlich die treffen, die außerhalb des Bogens der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) stehen. Der Kampf um die politische Macht ist legitim, die Mittel dürfen aber niemals die FDGO gefährden.