Die Abstände, in denen ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht angeregt wird, werden kürzer. Es wäre sicher nicht im Sinne unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, wenn der Eindruck entstünde, diese Diskussion hinge mit den zur Zeit guten Umfragewerten für die AfD zusammen.
Wir wollten deshalb wissen, was die von uns Befragten vom Parteiverbotsverfahren gegen die AfD halten. Eine relative Mehrheit von 42 Prozent spricht sich im jüngsten INSA-Meinungstrend gegen ein solches Verfahren, dafür votieren hingegen 37 Prozent. Jedem Zehnten (10 Prozent) ist dies egal und jeder Neunte (11 Prozent) weiß nicht, was er davon halten soll oder will dazu keine Angaben machen.
Aufschlussreich ist es, wenn man die aktuellen Ergebnisse zum Verbotsverfahren gegen die AfD mit denen von vor acht Monaten vergleicht: Im Mai 2023 war noch eine relative Mehrheit von 45 Prozent für ein AfD-Parteiverbotsverfahren und knapp jeder Dritte (32 Prozent) sprach sich dagegen aus. Die Zahl der Befürworter eines Verbotsverfahren ist also innerhalb von acht Monaten um acht Prozentpunkte gesunken und die Zahl der Gegner um zehn Prozentpunkte gestiegen. Die relative Mehrheit hat die Seite gewechselt.
Aber auch in diesem Fall sollte man sich nicht von Umfrageergebnissen leiten lassen. Wenn die freiheitlich demokratische Grundordnung tatsächlich in Gefahr ist, muss natürlich gehandelt werden. Auf keinen Fall sollte aber der Eindruck entstehen, es ginge gar nicht um die freiheitlich demokratische Grundordnung, sondern um Mandate und Ämter, die man einem Mitbewerber verwehren möchte.