Bei den unter 30-Jährigen sprechen sich vier Mal so viele Befragte sich für das Überwiegen des Rechtes des ungeborenen Lebens aus

Baby, Herz, Mutterleib, Quelle: jeffjacobs1990, Pixabay, kommerzielle Nutzung, Kein Bildnachweis nötig
Baby, Herz, Mutterleib, Quelle: jeffjacobs1990, Pixabay, kommerzielle Nutzung, Kein Bildnachweis nötig

INSA-CONSULERE: In jüngster Zeit hat sich die Debatte in Deutschland um den Schutz des ungeborenen Lebens bzw. das Recht auf Abtreibung wieder erhitzt. Wir haben uns dieses Themas deshalb im jüngsten Meinungstrend auch angenommen und zunächst einmal abgefragt, wie gut oder schlecht sich die Befragten ihrer Meinung nach über die aktuelle Gesetzeslage rund um Schwangerschaftsabbrüche informiert fühlen. Jeder Zehnte (10 Prozent) fühlt sich sehr gut informiert, 37 Prozent eher gut, 27 Prozent eher und neun Prozent sehr schlecht.

Wenn man die aktuelle Rechtslage kurz erklärt, sind 44 Prozent dafür, dass man die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, erleichtert. 36 Prozent wollen die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, belassen wie bisher und jeder Elfte (9 Prozent) will sie erschweren.

Wir haben auch gefragt, was bei der rechtlichen Abwägung schwerer wiegen soll – das Recht der Frau, über den eigenen Körper und ihre Gesundheit selbst bestimmen zu dürfen, oder das Recht des ungeborenen Lebens (Embryo/Fötus) auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Knapp jeder Zweite (49 Prozent) spricht sich dafür aus, dass das Recht der Frau als höher eingestuft werden soll, jeder Zehnte (10 Prozent) für das uneingeschränkte Lebensrecht des ungeborenen Kindes und jeder Dritte (33 Prozent) findet, dass beide Rechte gleichrangig berücksichtigt werden müssen.

Es fällt auf, dass bei den unter 30-Jährigen (16 Prozent) vier Mal so viele Befragte sich für das Überwiegen des Rechtes des ungeborenen Lebens aussprechen wie bei den über 70-Jährigen (4 Prozent). Und wenn man auf die Anhängerschaften der Parteien blickt, dann sprechen sich insbesondere AfD-Wähler für eine Vorrangstellung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes (16 Prozent; Rest: 6 – 10 Prozent) aus.

Es sieht so aus, dass die Debatte Abtreibungsrecht versus Lebensrecht in Deutschland erst wieder beginnt. In den Vereinigten Staaten war es ein wichtiges Wahlkampfthema. Ich wünsche mir, dass dieses – im wahrsten Sinne des Wortes – lebenswichtige Thema in Deutschland so ausgewogen diskutiert wird, wie wir uns darum bemüht haben, es abzufragen. Hierbei kann es helfen, sich in die Sichtweise des jeweils Andersdenkenden hineinzuversetzen. Meines Erachtens geht es im Kern darum, ob zwischen der Schwangeren und dem Ungeborenen ein Subjekt-Objekt-Verhältnis besteht oder ob man das noch ungeborene/n Kind als eigenständiges Subjekt wahrnimmt.

Über Hermann Binkert 346 Artikel
Hermann Binkert ist 57 Jahre alt, verheiratet und Vater von vier Kindern. Der Jurist ist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter des Markt- und Meinungsforschungsinstituts INSA-CONSULERE. Bevor er INSA im November 2009 in Erfurt gründete, war Binkert 18 Jahre im öffentlichen Dienst, zuletzt als Staatssekretär in der Thüringer Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Freistaats Thüringen beim Bund, tätig. Heute gehört er zu den renommiertesten Meinungsforschern Deutschlands und erhebt Umfragen für Ministerien im Bund und in den Ländern, für alle Parteien und Fraktionen, die im Bundestag und in den Landtagen vertreten sind. Wöchentlich stellt INSA die Sonntagsfrage für die Bild am Sonntag und die BILD. Das Meinungsforschungsinstitut arbeitet für viele großen Verlage, z. B. Springer, Burda, Funke, Madsack. Es führt aber auch Fokusgruppengespräche und Testkäufe durch.