INSA-CONSULERE fragte: „Wären Sie dafür oder dagegen, dass zukünftig bundesweit bei allen niedergelassenen Ärzten eine Strafgebühr vom Patienten erhoben wird, wenn dieser einen Termin versäumt und ohne triftigen Grund nicht absagt?“
Hinsichtlich der Frage, ob zukünftig bundesweit bei allen niedergelassenen Ärzten eine Strafgebühr vom Patienten erhoben werden sollte, wenn diese einen Termin versäumen und ohne triftigen Grund nicht absagen, kann kein klares Stimmungsbild erhoben werden: 43 Prozent sprechen sich dagegen und 42 Prozent dafür aus. 13 Prozent wissen hier keine Antwort und zwei Prozent machen dazu keine Angabe.
Während die jüngsten Befragten (18 bis 29 Jahre) sowie jene im Alter zwischen 40 und 59 Jahren jeweils relativ-mehrheitlich gegen eine Strafgebühr bei versäumten Arztterminen sind (47 – 49 %), sind 30- bis 39-Jährige diesbezüglich gespalten (42 % dafür, 40 % dagegen) und die beiden ältesten Befragtengruppen (ab 60 Jahren) sind jeweils mehrheitlich dafür (48 bzw. 50 %).
Je höher das Haushaltsnettoeinkommen, desto häufiger würden die Befragten eine solche Strafgebühr befürworten (von 23 auf 54 %). Entsprechend umgekehrt verhält sich dieser Einkommenstrend bei jenen, welche sich dagegen aussprechen (von 63 auf 34 %). Insgesamt sind die beiden obersten Einkommensgruppen (ab 3.000 Euro) jeweils mehrheitlich dafür (51 bzw. 54 %), während dies Umfrageteilnehmer mit einem Einkommen von unter 3.000 Euro jeweils (knapp) mehrheitlich kritisch sehen (45 – 63 %).
Wähler der SPD, der Union (je 48 %) sowie der FDP (50 %) sprechen sich jeweils mehrheitlich für eine Strafgebühr aus, wenn man einen Termin versäumt und ohne triftigen Grund nicht absagt. Wähler der Grünen sind in dieser Frage gespalten (43 % dagegen, 41 % dafür), jene der AfD (44 %) sowie der Linkspartei (46 %) sind jeweils (knapp) relativ-mehrheitlich dagegen.