INSA-CONSULERE fragte: „Sind Sie (eher) für oder (eher) gegen ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht?“
Mit 41 Prozent ist die knappe Mehrheit (eher) für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht. 37 Prozent sind (eher) dagegen. Zwölf Prozent der Befragten ist es egal, acht Prozent können und drei Prozent wollen diese Frage nicht beantworten.
Mit dem Alter steigt auch tendenziell der Anteil derer, die (eher) für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD sind, von 32 bis auf 49 bzw. 47 Prozent. (Eher) dagegen sind besonders die Befragten im Alter zwischen 40 und 59 Jahren (43 bzw. 42 zu 32 – 36 %). Insgesamt zeigt sich, dass lediglich die Befragten ab 60 Jahren relativ-mehrheitlich für ein Verbotsverfahren sind (49 bzw. 47 %).
Während Umfrageteilnehmer aus dem Westen Deutschlands relativ-mehrheitlich (eher) dafür sind, dass ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet wird (42 %), sprechen sich die Ost-Befragten relativ-mehrheitlich (eher) dagegen aus (41 %).
Erwartungsgemäß positionieren sich die Wähler der AfD absolut-mehrheitlich (eher) gegen ein Parteiverbotsverfahren gegen die von ihnen favorisierte Partei (86 %). Wähler der FDP sind sich diesbezüglich uneinig (39 % dagegen, 37 % dafür). Bei allen anderen Wählerschaften überwiegt jeweils absolut-mehrheitlich der Anteil derer, die sich (eher) dafür aussprechen, wobei Grünen-Anhänger dies deutlich am häufigsten tun (70 zu 51 – 57 %).