Mit der aktuellen Umfragestärke der AfD und nach der Wahl eines Landrats mit AfD-Parteibuch in Sonneberg wird wieder häufiger über ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert. 41 Prozent der von uns Befragten sind für ein solches Verfahren, 37 Prozent dagegen, zwölf Prozent ist es egal und der Rest (10 Prozent) macht keine Angaben oder weiß keine Antwort. Das heißt, eine knappe Mehrheit ist für ein Parteiverbotsverfahren. Man kann sich aber auch fragen, ob die Befragten mit 41 zu 37 Prozent nicht eher gespalten sind. Hier ist interessant, dass es in den vergangenen sieben Wochen Veränderungen gab. Die Zahl der Befürworter eines Verbotsverfahren lag Anfang Mai bei 45 Prozent, ist also um vier Prozentpunkte gesunken. Die Zahl der Gegner eines Verbotsverfahrens lag damals bei 32 Prozent, ist also um fünf Prozentpunkte gestiegen.
Es ist aus meiner Sicht besser, die inhaltliche Auseinandersetzung und den politischen Wettstreit zu suchen, als über Verbotsverfahren zu diskutieren, Allparteienbündnisse zu schließen oder sogar die Behauptung aufzustellen, jeder Fünfte in diesem Land gehöre zum „braunen Bodensatz“. Das führt am Ende zu einer Bagatellisierung extremistischer Gesinnung. Und das ist dann wirklich gefährlich.