Es gehört zu den Machtinstrumenten autoritärer und diktatorischer Regimes, die Unterdrückung bürgerlicher Freiheiten durch Dekrete, Verordnungen oder Erlasse, meist deklariert als „Gesetze“, einzuschränken oder zu beseitigen. Geheimdienste, der Polizeipparat, Schlägertupps sowie die regimefromme Justiz sichern das unterdrückerische System gegen Nonkonformisten oder Dissidenten ab, gegen alle, die sich der Rolle gläubiger, gehorsamer oder angsterfüllter Untertanen verweigern.Als abschreckendes Beispiel haben wir seit langem – nicht erst seit dem Krieg gegen die Ukraine – das Regime Putin vor Augen. Als weitere Beispiele kommen auch Staaten wie Belarus oder Aserbeidschan sowie andere aus der Konkursmasse des Sowjetimperiums hervorgegangene Republiken in den Sinn. Mit der Ukraine, die sich nach westlicher Einschätzung auf einem guten Weg zur Demokratie – von Korruption abgesehen – befindet, hat es seine eigene Bewandtnis. Während wir noch entsetzt sind über den Tod des unbeugsamen russischen Regimekritikers Nawalnyi, erfahren wir nichts oder wenig wie im „Deutschlandfunk“, ansonsten nur in – je nach Bedarf – als „umstritten“, „linksextrem“ oder „rechtslastig“ klassifizierten Medien wie „Junge Welt“ oder „Weltwoche“ – über die Ursachen und Umstände, unter denen der amerikanisch-chilenische Doppelstaatsbürger Gonzalo Lira, ein pro-russischer Blogger, in einem Gefängnis in Charkiw zu Tode gekommen ist. Bereits zuvor einmal verhaftet und wieder freigelassen, war dieser im Begriff, aus der Ukraine über die ungarische Grenze zu flüchten, als er von Staatsorganen geschnappt und eingesperrt wurde. Rechtlich zulässig wäre es seitens der Ukraine gewesen, den ausländischen Putin-Freund des Landes zu verweisen. Normalerweise hätte sich auch die amerikanische Regierung um ihren Staatsbürger kümmern müssen…
Derlei Vorkommnis ist nach unser aller Vorstellung in der freiheitlichen Demokratie auszuschließen, auch wenn derzeit einige – naturgemäß als Putin-Versteher verdächtigte – Kritiker auf das ungewisse Schicksal des seit 2018 in einem Londoner Gefängnis einsitzenden australischen Whistleblowers Julian Assange verweisen. Nach unserer demokratischen Überzeugung gehören zu den Markenzeichen der Demokratie – oder liberalen Demokratie – die Freiheitsrechte des Bürgers, verankert in der Verfassung. Der Staat als Zweckverband dient der Sicherung der Grundrechte. Zu ihnen zählen die Meinungs- und Pressefreiheit, die Freiheit von Kunst und Wisenschaft, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit usw.
Laut Präambel unserer – 1990 nach Beitritt der DDR und Wiedervereinigung etwas modifizierten – Verfassung hat sich „das Deutsche Volk“ – in Großbuchstaben und „völkisch“ klingend – „dieses Grundgesetz gegeben“. Hier soll es nicht um die Grundproblematik einer aus der „Volkssouveränität“ hervorgegangenen „modernen“ demokratischen Verfassung gehen. Wohl aber ist auf einen – in der „politischen Bildung“ meist vermiedenen Aspekt – der auf eine Verfassung gegründeten res publica zu verweisen: auf die Diskrepanz zwischen Verfassungstext (und zugrundeliegendem Verfassungsideal) und realer Verfassungspraxis, in welche wiederum die – jede Art von Verfassung fundierende – politisch-soziale Wirklichkeit hineinwirkt. Das lebenswichtige Substrat einer Verfassung besteht zum einen aus der einigermaßen gesicherten materiellen Basis, zum anderen aus dem ideellen Grundkonsens des Volkes (nota bene: wiederum als Basis, nicht als Überbau). Wenn die Basis ins Wanken gerät, droht eine Staatskrise, folglich auch eine Verfassungskrise.
Laut demokratischer Lehre entspringt die gesetzgeberische Praxis des Parlaments der in der Verfassung fixierten Volkssouvernität und der Bindung der Volksvertretung an die Verfassung. Im Ausnahmefall – falls irgendwer es „unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen“ -, ist laut Art. 20 (4) ein Widerstandsrecht des/der verfassungstreuen Staatsbürger vorgesehen. Wer den Ernstfall feststellt, und wer sodann das Recht auf Widerstand wahrzunehmen gedenkt, ist im betreffenden Artikel nicht definiert.
Es ist kein Geheimnis, dass sich die Bundesrepublik Deutschland in einem unguten Zustand befindet. Bei niedrigstem Wirtschaftswachstum in Europa, ungedeckten Staatsausgaben schrumpft die Umverteilungsmasse, bei wachsenden Versorgungsansprüchen und höheren Belastungen fast aller Bevölkerungsgruppen wachsen Zukunftsängste in Teilen des Volkes. Unmut erregt nicht zuletzt die Transformation (lat. Umformung) der Gesellschaft dank ungesteuerter Einwanderung (=Immigration, nicht Migration). In Reaktion auf die genannten Phänomene kommt es zu einer Polarisierung des Staatsvolkes: auf der Rechten vor allem die AfD samt „Flügel“- und neuerdings auch eine „Werteunion“ -, auf der Linken – mit Ausnahme der jungen Wagenknecht-Partei – alles, was grün oder rot ist, mit gewalttätiger Antifa-Putztruppe als mehr oder weniger willkommenem Anhang.
Von außen betrachtet, handelt es sich um Symptome einer fortschreitenden Krise. Die Ampel-Regierung ist offensichtlich nicht in der Lage – womöglich auch gar nicht willens -, den durch ihre Politik verstärkten, in Richtung Krise tendierenden Problemstau zu bewältigen. Statt verantwortungsvolle Politik zu betreiben, konfrontiert sie die Bürger mit immer neuen materiellen und ideologischen Zumutungen, von der Wärmepumpe über die Wald, Wiesen und Getier bedrohenden Windkrafträder bis hin zur Familie neuen Typs.
In dem Maße, wie sich – nicht nur seitens der als „gesichert rechtsextremistisch“ klassifizierten AfD – politischer Widerspruch gegen derlei Praxis formiert, reagiert die Ampel-Regierung mit Gesetzesentwürfen, deren Fragwürdigkeit bereits in ihrer Nomenklatur ins Auge fällt: Ein „Demokratiefördergesetz“ soll „zivilgesellschaftlichen“, realiter regierungsfrommen, Nichtregierungsorgansisationen (NGOs) zu noch mehr Geld und Einfluß verhelfen. Umgekehrt geht es darum „verfassungsschutzrelevanten“ Bestrebungen zur „Delegitimation des Staates“ mit neuen Gesetzen entgegenzuarbeiten. Das kann den Entzug von Beamtenpensionen oder die Kündigung von Bankkonten für unbotsame Meinungsträger oder Organisationen bedeuten. Kurz: Die Regierung – unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser – ist dabei, die bürgerlichen Freiheitsrechte einzuschränken. Sie bastelt an der Verfassung.
Vor dem Hintergrund ihrer DDR-Erfahrung schreibt die Schriftstellerin Monika Maron in der „Welt“: „Der Rechtsstaat ist die Garantie für die Demokratie. Man kann die Demokratie nicht verteidigen, indem man am Rechtsstaat rüttelt.“ (zitiert auf Facebook). Matthias Brodkorb, ehedem SPD-Kultusminister in Mecklenburg-Vorpommern, zuvor engagiert im Kampf gegen real existierende Neonazis im Lande, jetzt Publizist bei „Cicero“, nennt das, was die Ampel-Regierung betreibt, ohne Umschweife „eine Schande für die Demokratie: „Was macht man eigentlich, wenn die Regierung Programme zur Rettung der Demokratie verkündet, dabei aber selbst die Axt an deren Fundament legt? Man steckt dann in einer Zwickmühle: Begehrt man dagegen nicht auf, verrät man die Idee des demokratischen Rechtsstaates. Tut man es doch, muss man damit rechnen, künftig selbst als Verfassungsfeind zu gelten, weil man die Regierung kritisiert.“ (https://www.cicero.de/innenpolitik/attacken-bundesregierung-rechtsordnung-lisa-paus-nancy-faeser).