Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt die Zusage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, auch vor einer gesetzlichen Neuregelung zu den Sanktionen in Hartz IV keinen Übergangsweisungen der Bundesagentur für Arbeit zuzustimmen, die Kürzungen des Regelsatzes von über 30 Prozent ermöglichen. Heil griff damit eine Forderung des Paritätischen auf, die dieser nach Bekanntwerden verschiedener Entwürfe aus der Bundesagentur an den Minister richtete.
Die bisher bekannten Entwürfe sehen die Möglichkeit vor, verschiedene Sanktionen aufzuaddieren. Im Ergebnis würden damit entgegen dem Tenor des jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteils erneut Kürzungen der knappen Regelsätze von über 30 Prozent ermöglicht, hatte der Verband gewarnt.
„Ich bin froh, dass der Bundesarbeitsminister so schnell reagiert hat und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts offenbar ernst nimmt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Ebenso klare Aussagen des Arbeitsministers seien nun nötig zur Frage nach einer großzügigen Härtefallregelung und dazu, wie lange überhaupt sanktioniert werden dürfe.
Für die anstehende gesetzliche Neuregelung, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 notwendig geworden ist, unterstrich der Paritätische seine Forderung nach der Abschaffung von Sanktionen. „Es wird höchste Zeit, dass wir diese antiquierte Rohrstockpädagogik aus dem vorletzten Jahrhundert überwinden und zu einem den Menschen zugewandten sanktionsfreien Hilfesystem gelangen“, so Schneider.