Am 9. Februar 2010 verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Aufsehen erregendes Urteil zu den Regelsätzen beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09), die es für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte. Zwar hielten die Richter/innen des Ersten Senats den Hartz-IV-Regelsatz nicht für „evident unzureichend“, sie verpflichteten die Bundesregierung jedoch, vor dem 1. Januar 2011 eine Neuberechnung/-regelung zu treffen und bis dahin nötigenfalls einmalige Beihilfen zu gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenz zu sichern.
Hartz IV auf dem Prüfstand
10. Dezember 2012 Butterwegge Christoph Allgemein, Gesellschaft 0
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