GROßBRITANNIEN ZIEHT SICH AUS DEM EINHEITLICHEN PATENTGERICHT ZURÜCK

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NACH DR. LUKE MCDONAGH, EXPERTEN FÜR GEISTIGES EIGENTUM AN DER CITY LAW
SCHOOI, WURDE DIE NEUE BRITISCHE REGIERUNG VON DEN VERBINDUNGEN DES
EINHEITLICHEN PATENTGERICHTS ZUM GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION
(EUGH) ÜBERFORDERT

Die britische Regierung bestätigte am 27. Februar 2020, dass sie sich
aus dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) zurückziehen werde, obwohl
Großbritannien das zugrunde liegende Abkommen im April 2018 ratifiziert
hat.

Dr. Luke McDonagh [1], Experte für geistiges Eigentum und leitender
Dozent an der City Law School, behauptet, dass die Entscheidung, nicht
am einheitlichen Patentgericht teilzunehmen, für britische
Patentinhaber und Anwälte eine Enttäuschung sein wird, ist jedoch
keine Überraschung angesichts der harten Haltung der derzeitigen Regierung zur Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs„.

VERLETZUNG UND GÜLTIGKEIT

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) ist ein internationaler
Gerichtshof, der von 25 der teilnehmenden Mitgliedstaaten eingerichtet
wurde, um sich mit der Verletzung und Gültigkeit sowohl von
Einheitspatenten als auch von europäischen Patenten zu befassen. Seine
Urteile gelten in allen Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen über
ein einheitliches Patentgericht (EPG-Übereinkommen) ratifiziert haben.

Das EPG besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem
Berufungsgericht in Luxemburg, einem Schieds- und Schlichtungszentrum und einer gemeinsamen Kanzlei. Das Gericht erster
Instanz besteht aus einer zentralen Kammer in Paris (mit thematischen
Kammern in London und München) sowie aus mehreren lokalen und
regionalen Kammern.

Nach Dr. McDonagh schien die City of London auf dem richtigen Weg zu
sein, das neue Gericht willkommen zu heißen.

In Abwesenheit des Vereinigten Königreichs werden die Richter vom EPG
jedoch die Befugnis haben, Entscheidungen über Streitigkeiten zu
treffen, die für ein großes geografisches Gebiet der EU verbindlich
sind.

„Die Richter vom EPG werden für die Verhandlung von Patentstreitigkeiten und für die Erteilung von Rechtsbehelfen an die Streitparteien zuständig sein, die in einem fast die gesamte EU abdeckenden Bereich verbindlich sein werden. Dies ist eine große Veränderung gegenüber dem umständlichen gegenwärtigen System, das in jedem einzelnen Mitgliedsstaat nationale Rechtsstreitigkeiten erfordert. 25 der 28 EU-Mitgliedsstaaten, darunter ursprünglich auch Großbritannien, stimmten dem Beitritt zum EPG zu, nur Spanien, Polen und Kroatien nahmen nicht teil. Bis zum Brexit-Referendum schien Großbritannien auf dem besten Weg zur vollständigen Ratifizierung vom EPG zu sein. In der Tat hat die britische Regierung in den letzten Jahren Pläne für eine der zentralen Kammern des neuen Gerichtshofs in Aldgate im Osten Londons geschmiedet, wo ein Gebäude angemietet und in Vorbereitung auf die Einrichtung des neuen Gerichtshofs renoviert wurde. In den letzten Jahren fanden dort Scheinprozesse statt“.

Er ist der Ansicht, dass das EPG zwar in den meisten Patentfragen, wie
z.B. der Verletzung von patentierten Arzneimitteln, seine eigene
Zuständigkeit haben wird, aber in einigen wenigen Bereichen des
EU-Rechts – Fragen, die sich aus der Biotech-Richtlinie ergeben, oder
Fragen im Zusammenhang mit ergänzenden Schutzzertifikaten – auf den
EuGH zurückgreifen muss.

In diesem Sinne hat der EuGH in seinem Gutachten 1/09 festgestellt, dass nur Staaten, die den Vorrang des EU-Rechts und die Rechtsprechung vom EuGH akzeptieren, unterzeichnen dürfen. Die vorherige britische Regierung unter Premierminister May hat das EPG im Jahr 2018 ratifiziert. Doch letztlich erwies sich diese Verbindung mit dem EuGH als zu viel für die gegenwärtige Regierung. Italien hat bereits den Anspruch erhoben, die zentrale Kammer vom EPG in Mailand zu beherbergen. Nach dem Verlust der Europäischen Arzneimittelagentur an Amsterdam ist der Verlust vom EPG ein weiterer Schlag für die britischen Naturwissenschaften„.

Medienkontakt:

Ida Junker – Agentur: PPOOL

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