Die Betroffenen sind enttäuscht von der österreichischen Volksanwaltschaft und suchen nach einem Anwalt. Da ergibt sich das nächste Problem. Offensichtlich scheitern Fälle, weil kein Menschenrechtsanwalt in Österreich gefunden werden kann, der gegen solche Verletzungen der Grundrechte vorgeht.
Eine diesbezügliche Anfrage bei Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter, dem Leiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte, beweist die Problematik. Es gilt als das führende Institut für Menschenrechte in Österreich. Es wurde 1992 in Wien gegründet. Zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Menschenrechten auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Zu den thematischen Schwerpunkten sollen die Grundrechte in der EU gehören.
Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte findet keinen Anwalt
Professor Tretter sollte einen Menschenrechtsanwalt in Österreich nennen, der Fälle vertreten würde, bei denen das Recht auf Eigentum verletzt wird. Damit wäre ein Anwalt gefunden, der in Österreich die Grundrechte verteidigt.
Univ.-Prof. Tretter antwortete: „Leider hat auch diese Nachfrage keine Zusage gebracht. Es tut mir daher leid“. Er konnte keinen Anwalt dafür finden.
Man würde annehmen, dass das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte über einen Pool an Menschenrechtsanwälten verfügt, die bei Verletzungen von Grundrechten in Österreich sofort genannt werden können. Und auch eingreifen.
Auch die universitäre Ausbildung hätte in den vergangenen Jahrzehnten solche Menschenrechtsanwälte in Österreich hervorbringen müssen. Offensichtlich ist das nicht geschehen. Es muss daher die Frage gestellt werden, ob die juristischen Fakultäten die Ausbildung von Menschenrechtsanwälten tatsächlich so vernachlässigen dürfen. Und was an den verantwortlichen Instituten geleistet wird.
Offenbar bevorzugte es Univ.-Prof. Tretter, Vorträge am Balkan zu halten, über die Menschenrechte in Südosteuropa. Beispielsweise an der Faculty of Law in Belgrad. Anstatt in Wien mit Veranstaltungen deutlich aufzutreten: Mit Vorträgen und Diskussionen über die untragbare Verletzung von Grundrechten in Österreich. Die diesbezüglichen Berichte der österreichischen Volksanwaltschaft sollten Universitätsprofessor Tretter seit Jahren bekannt sein. Sind diese doch fraglos Pflichtlektüre für seine Studierenden am Wiener Juridicum.
Kompetenzzentrum für Grund- und Menschenrechte der Kanzlei Lansky
Die nächste Ansprechstelle, um einen solchen Anwalt zu finden, sollte die Kanzlei Lansky, Ganzger sein. Die Kanzlei verfügt über 140 Mitarbeiter aus 20 Ländern. Die Kanzlei gründete 2009 das LGP (Lansky Ganzger Partner) Kompetenzzentrum für Grund- und Menschenrechte. Im Mittelpunkt steht, laut Werbung von LGP, die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechte von Klienten vor nationalen Behörden. Gefördert werden sollen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Kanzleigründer Gabriel Lansky baute das Kompetenzzentrum auf. Er wurde angefragt, ob er einen solchen Fall von Verletzung der Grundrechte durch Sachwalterschaft und Enteignung in Österreich übernehmen würde.
Gabriel Lansky antwortet persönlich: „Wir müssen Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Sache leider nicht übernehmen können, wünschen Ihnen jedoch alles Gute!“.
Das Kompetenzzentrum für Grund- und Menschenrechte unter Leitung von Kanzleigründer Lansky übernimmt offensichtlich keine Fälle von Enteignung durch die Methode Sachwalterschaft in Österreich.
Menschenrechtsanwalt in Bregenz
Anfragen bei weiteren Anwälten bringen schließlich eine Empfehlung: Dr. Wilfried Ludwig Weh in Bregenz. Ein Anwalt, den man beim Thema Menschenrechte ernst nehmen sollte.
Denn Wilfried Weh hatte Lehraufträge an mehreren internationalen Universitäten: Universität Innsbruck, Lund, Frankfurt/Main, Hohenheim, Antalya, Ankara. Auf seiner Homepage startet er die Beschreibung der Geschäftsfelder mit: „Menschenrechte“.
Wilfried Weh interessierte sich schon früh für Menschenrechte. Nach seiner Ausbildung war er als Rechtspraktikant bei der Europäischen Menschenrechtskommission in Straßburg tätig. Zu seinen zahlreichen Publikationen zählen Beiträge zu den Themen: Rechtsschutz in Europa, Demokratie in der EU, EU-Verfassung.
Auf eine Anfrage nach Vertretung bei Enteignung durch die Methode Sachwalterschaft betont Dr. Weh: „Ich bin leider gar kein Spezialist des Sachwalterrechts“. Er denkt aber, zu einem Fall von Enteignung durch Sachwalterschaft angefragt:
Es bestehen „inhaltlich kaum Aussichten, weil der EGMR Ermessensentscheidungen nicht prüfen kann. Ich sehe daher vorerst leider keine Aussicht auf Erfolg“.
Dr. Weh übernimmt den Fall nicht. Warum es sich dabei um Ermessensentscheidungen von Richtern handeln sollte, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überprüfen würde, bleibt aber unklar. Bei Enteignung durch Sachwalterschaft handelt es sich um eine deutliche Verletzung von Grundrechten.
Bei Ermessensentscheidungen gibt es jedenfalls ein „Willkürverbot“: Willkürliche, missbräuchliche oder sachfremde Ermessensentscheidungen sind unzulässig. Die gesetzlichen Grenzen des Ermessens dürfen nicht überschritten werden.
Der Bürgeranwalt
Schließlich führt der Weg zum Bürgeranwalt. Ewald Stadler war von 2001 bis 2006 der österreichische Volksanwalt. Mit imposanten Auftritten im Fernsehen.
Ewald Stadler trat 2009 bei der Wahl zum EU-Parlament als Spitzenkandidat für das BZÖ an. Mit dem Slogan: „Unser Volksanwalt in Brüssel“. Er wollte dort als Bürgeranwalt wirken und wurde gewählt.
Im Oktober 2009 nahm Stadler noch im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments teil. Er wollte dort Hofrat Werner Pleischl, den damaligen Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, mit unangenehmen Fragestellungen konfrontieren. Werner Pleischl wurde dennoch im Juni 2014 von Justizminister Wolfgang Brandstetter zum Generalprokurator ernannt.
2014 kandidierte Ewald Stadler nochmals für das EU-Parlament mit der selbst gegründeten Partei Rekos: Die Reformkonservativen.
Noch vor der Wahl zum EU-Parlament wurde im Mai 2014 bei Rekos angefragt, ob Ewald Stadler als Bürgeranwalt das Thema Enteignung durch Sachwalterschaft in die öffentliche Debatte bringen würde. Claudia Tobias, die Bundesgeschäftsführerin der Partei Rekos, erklärte: „Es liegen 15 Fälle von Sachwalterschaft im Büro. Aus Zeitgründen können diese aber nicht bearbeitet werden“.
Seine Zeit widmete Ewald Stadler bei seiner Arbeit im EU-Parlament tatsächlich anderen Interessen. Stadler bevorzugte es, Mitglied in der Delegation für die Beziehungen zum Iran und in der Delegation für die Beziehungen zu Aserbaidschan zu sein. Weiters war er Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Das EU-Agrarresort ist für die Verteilung von hohen Subventionen bekannt.
Für die Aufgaben eines „Volksanwalts in Brüssel“ bleibt bei solchen Interessen selbstverständlich keine Zeit.
Bei der Wahl 2014 schaffte Ewald Stadler deshalb auch nicht mehr den Einzug ins EU-Parlament. Die Wähler erkannten offenbar, dass Stadler ihre Sache nicht in Brüssel vertritt. Die Partei Rekos besteht aber weiter. Und Ewald Stadler arbeitet in der Kanzlei eines konservativen Rechtsanwalts in Neulengbach, im österreichischen Bundesland Niederösterreich.
Eigentumsrecht wird nicht vor Gericht geschützt
Im Juni 2016 wurde Ewald Stadler nochmals über Rekos angefragt, ob er einen eklatanten Fall von Enteignung durch die Methode Sachwalterschaft übernehmen würde. Er antwortete mit bekannt energischer Stimme am Telefon:
„Den Fall übernehmen wir aber nicht. Man müsste den Sachwalter sagen, dass er es aufgeben muss. Das wird er aber nicht machen“.
Bevor Stadler den Hörer wieder auflegen konnte, wurden noch rasch zwei Fragen an ihn gestellt. Trotz der Kürze seiner Antworten konnte man erkennen, dass er bei der Problematik von Enteignung durch die Methode Sachwalterschaft über gute Kenntnisse verfügt. Im Unterschied zu anderen Anwälten verwies Ewald Stadler sofort auf die Möglichkeit des Einsatzes eines „Kollusionssachwalters“.
Keiner der weiteren Anwälte, die angefragt wurden, nannte diesen Begriff. Tatsächlich war der Redaktion ein Fall bekannt, bei dem ein Kollusionssachwalter von einem Bezirksrichter eingesetzt wurde. Eine solche Bestellung dürfte eher selten geschehen. Der Bezirksrichter reagierte damit auf einen Hinweis, dass Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft bereits eingebracht wurden und orderte schleunigst einen solchen Kollusionssachwalter. Es wurde dennoch bei diesem Fall keine Veränderung erzielt. Ein wahrscheinliches Resultat, das auch Stadler kurz murmelnd am Telefon andeutete.
Bei Enteignungen durch Sachwalterschaft tritt Stadler nicht an. Er setzt sich für ganz andere Vorfälle ein. Auf seiner Website Rekos bewirbt er selbst seine Tätigkeit für die Organisation PEGIDA. Der Bewegung PEGIDA wurde vorgeworfen, dass Aufmärsche veranstaltet wurden, bei denen mit Hitlergruß aufgetreten wurde. Stadler lässt dazu auf seiner Website erklären: „Es waren Spaziergänge, keine Aufmärsche“. Demnach waren „die Fotos mit Hitlergruß gestellt“.
Stadler über seinen Einsatz für PEGIDA: „Ich biete meine Hilfe sehr gerne an“ (…) Stadler will, auf Wunsch von Pegida Wien, auch bei einer der nächsten Pegida-Kundgebungen in Deutschland als Redner zur Verfügung stehen.
(Siehe: PEGIDA-Wien holt Ewald Stadler als Rechtsbeistand, www,rekos.at, 13. 2. 2015)
Ansonsten ist der ehemalige Volksanwalt Stadler damit beschäftigt, Moralpredigten zu den sittenlosen Zeiten auf seiner Website zu veröffentlichen (www.rekos.at). Auch in der Form einer Versepistel:
Wenn Menschen gottlos werden, sind:
Regierungen ratlos,
Konferenzen endlos,
Politiker charakterlos,
Beprechungen ergebnislos,
Lügen grenzenlos,
Kirchen kraftlos,
Sitten zügellos,
Verbrechen schrankenlos,
Aussichten trostlos!
Darum kehret um!
Bekehret euch, ehe es zu spät ist!
In Österreich werden seit mehr als 10 Jahren skrupellos Enteignungen durchgeführt. Es sind dabei schwere Verbrechen geschehen. Eine Bekehrung kommt dafür zu spät. Es sind deutliche Maßnahmen zu setzen.