Gesetzliche Regelungen zu Schneeketten in Europa: Ein Überblick

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Mit dem Einbruch des Winters wird das Autofahren in vielen Teilen der Welt zur Herausforderung. Schnee und Eis lassen die Straßen oft zu einer rutschigen Herausforderung werden und erfordern besondere Vorsicht sowie spezielle Ausrüstung. In vielen Ländern sind Schneeketten nicht nur ein nützliches Hilfsmittel, sondern unter bestimmten Umständen gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften zu Schneeketten in verschiedenen europäischen Ländern.

Warum benötigen wir Schneeketten?

Es gibt eine Vielzahl an Gründen, warum Schneeketten benötigt werden:

Erhöhte Traktion auf Schnee und Eis: Schneeketten erhöhen den Grip der Reifen auf verschneiten und vereisten Straßen. Die Metallglieder der Kette greifen in den Schnee oder das Eis ein und verhindern so, dass das Fahrzeug rutscht oder ins Schleudern gerät.

Sicherheit: In vielen winterlichen Situationen können Schneeketten entscheidend dazu beitragen, die Kontrolle über das Fahrzeug zu behalten. Dies minimiert das Risiko von Unfällen aufgrund von Rutschen oder Schleudern.

Gesetzliche Vorgaben: In einigen Regionen und Ländern gibt es gesetzliche Regelungen, die das Anlegen von Schneeketten unter bestimmten Bedingungen vorschreiben. Das Nichtbefolgen dieser Vorschriften kann zu Strafen führen.

Schutz vor schwierigen Straßenbedingungen: In bergigen Gebieten oder auf Straßen mit starkem Schneefall können Schneeketten notwendig sein, um überhaupt voranzukommen. Ohne Schneeketten könnte das Fahrzeug stecken bleiben oder könnte Steigungen nicht überwinden.

Weniger Verschleiß der Winterreifen: Da Schneeketten die Hauptlast des Kontakts mit dem eisigen oder schneereichen Untergrund tragen, reduzieren sie den direkten Verschleiß der Reifen in extremen Bedingungen.

Kosteneffizienz: Schneeketten sind in der Anschaffung im Vergleich zu spezialisierten Winter- oder Spikereifen häufig günstiger und können bei Bedarf schnell angelegt und wieder entfernt werden.

Gesetzliche Regelungen für Schneeketten

Deutschland

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie z. B. Schnee, Schneematsch, Eisglätte oder Reif nur mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen gefahren werden darf. Es gibt speziell ausgewiesene Straßenabschnitte, auf denen das Anlegen von Schneeketten vorgeschrieben ist. Dies wird durch Verkehrsschilder vorgeschrieben, die ein rundes blaues Schild mit einem Reifen und Ketten darauf haben.

Das Fahren mit Schneeketten lässt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu. Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt auch, wenn Schneeketten vorgeschrieben sind und nicht verwendet werden.

Österreich

In Österreich besteht vom 1. November bis zum 15. April eine Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie z. B. Schnee, Schneematsch oder Eis müssen die Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein und dürfen ebenfalls eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h fahren. Alternativ ist auch das Anlegen von Schneeketten auf Sommerreifen erlaubt. Dies wird durch Verkehrsschilder angezeigt. Die Kettenpflicht gilt in der Regel für alle Räder von Lkw und Bussen. Für Pkws meist nur für die Antriebsräder.

Wer die Vorschriften missachtet und z. B. ohne die notwendige Winterausrüstung oder ohne Schneeketten (wo vorgeschrieben) fährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Es besteht jedoch die Pflicht, dass das Fahrzeug den Straßenverhältnissen angepasst sein muss und lokal durch entsprechende Schilder vorgeschrieben werden kann. Das bedeutet, dass bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen oder Schneeketten notwendig sein können und auch hier die maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden dürfen.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält und beispielsweise trotz entsprechender Beschilderung ohne Schneeketten fährt, kann mit Bußgeldern belegt werden.

Frankreich

In Frankreich können Schneeketten oder spezielle Winterreifen regional von Anfang November bis Ende März vorgeschrieben sein. Dies wird durch Verkehrsschilder angezeigt. Ab 2022 ist eine allgemeine Winterreifenpflicht in bestimmten Bergregionen geplant.

Bei Verwendung von Schneeketten darf in Frankreich nicht schneller als 50 km/h gefahren werden und bei Verstoß bzw. Nichtbeachtung der Vorschriften werden Bußgelder verhängt.

Italien

Auch in Italien gibt es keine generelle Winterreifen- oder Kettenpflicht. Aber in einigen Provinzen und auf bestimmten Straßen wie in den Alpen- und Dolomitenregionen, können sie zwischen dem 15. November und dem 15. April vorgeschrieben sein.

Bei montierten Schneeketten darf in Italien nicht schneller als 50 km/h gefahren werden und wer sich nicht an die Vorschriften hält und beispielsweise in gekennzeichneten Gebieten ohne die notwendigen Schneeketten oder Winterreifen fährt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Sobald die Straßenbedingungen es erlauben, sollten die Schneeketten wieder abgenommen werden

Spanien

In Spanien sind Schneeketten dort vorgeschrieben, wo es durch Schilder angezeigt wird. Falls keine Schneeketten vorhanden sind, müssen Schneereifen verwendet werden. Ohne diese Hilfsmittel darf man die betroffenen Strecken nicht befahren.

In einigen Bergregionen, insbesondere in den Pyrenäen, kann es sogar vorkommen, dass das Mitführen von Schneeketten während der Wintermonate vorgeschrieben ist, selbst wenn diese nicht angelegt sind.

Bei Verwendung von Schneeketten darf in Spanien nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Skandinavien (Norwegen, Schweden, Finnland)

In Norwegen müssen vom 1. November bis zum ersten Montag nach Ostern (in Nord-Norwegen bis 15. Mai) Fahrzeuge, die in winterlichen Verhältnissen fahren, entweder mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein.

Dies ist in einigen Gebieten insbesondere in Bergregionen durch Schilder gekennzeichnet und hier darf auch nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

In Schweden gilt, dass Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen, welche eine Profiltiefe von 3 mm aufweisen, ausgestattet sein müssen. Hierbei können Schneeketten als Alternative oder als zusätzliche Maßnahme verwendet werden.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt auch hier bei maximal 50 km/h.

In Finnland besteht vom 1. Dezember bis Ende Februar eine Winterreifenpflicht, unabhängig von den tatsächlichen Wetterbedingungen. Vor allem in nördlicheren Gebieten kann die Verwendung von Schneeketten durch Verkehrsschilder vorgeschrieben sein. Die Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 3 mm aufweisen und dürfen nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Fazit zu den gesetzlichen Regelungen von Schneeketten

Die gesetzlichen Regelungen zu Schneeketten in Europa sind vielfältig und oft regional unterschiedlich. Es empfiehlt sich, sich vor einer Reise in winterliche Regionen genau über die Bestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren. Sicherheit geht vor – und oft handelt man auch im Einklang mit den Gesetzen, wenn man sein Fahrzeug an die Straßenverhältnisse anpasst.

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