Generali Lebensversicherung kündigen – verzichten Sie nicht auf den „ewigen Widerruf“!

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Durch immer weiter sinkende Zinsen und gleichzeitig steigende Kosten denken mehr und mehr Kunden darüber nach, ihre Generali Lebensversicherung zu kündigen. Dennoch ist die Kündigung, der sogenannte Rückkauf, meist keine attraktive Option. Denn hier drohen erhebliche Verluste, Sie erhalten also weniger aus- als Sie eingezahlt haben. Lukrativer ist der „ewige Widerruf“ der Generali Lebensversicherung, der insbesondere bei Policen aus den Jahren 1994 bis 2007 möglich ist. Wir zeigen, welche Vorteile konkret zu erwarten sind!

Generali Lebensversicherung kündigen – Berechnung des Rückkaufswertes

Wenn Sie Ihre Generali Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den aktuellen Vertragswert ausgezahlt. Dieser entspricht allerdings nicht dem Vertragsvermögen, sondern lediglich dem sogenannten Rückkaufswert. In seine Berechnung preist der Versicherer neben allen Einzahlungen auch die Abschluss- und Verwaltungskosten, die zwischen Abschluss und Rückkauf bzw. Kündigung angefallen sind, ein.

Die Berechnung des Rückkaufswertes erfolgt nach einer gesetzlich und vertraglich geregelten Formel. Diese berücksichtigt alle versicherungsmathematischen Grundsätze und gilt daher – gegebenenfalls leicht abgewandelt – für alle privaten Renten- und Lebensversicherungen. Die Ermittlungsformel lautet:

Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen

Von den eingezahlten Beiträgen sind sogenannte Risikoanteile abzuziehen. Denn auch wenn Sie Ihre Generali Lebensversicherung vorzeitig kündigen, haben Sie beispielsweise einen BU-Schutz bis zu diesem Zeitpunkt erhalten. Der Versicherer darf die Teile der monatlichen Prämie, die auf den geleisteten Schutz entfallen, daher von der Auszahlungssumme insgesamt abziehen.

Einzelne Versicherungsgesellschaften berechnen ihren Kunden außerdem eine Stornopauschale, die auch als Kündigungsgebühr bezeichnet werden kann. Bei ihr handelt es sich um einen zusätzlichen Kostenpunkt für die vorzeitige Auflösung des Versicherungsvertrages, der aber vertraglich festgehalten sein muss. Wegen rechtlicher Streitigkeiten verlangen viele Versicherer mittlerweile keine Stornogebühren mehr.

Kündigung der Lebensversicherung – warum hier oft ein Verlust entsteht

Zugegeben, die Generali Lebensversicherung zu kündigen, ist zunächst der einfachste Weg, den Vertrag loszuwerden. Viele Kundinnen und Kunden der Generali merken allerdings erst später, welchen hohen Preis sie für diesen vermeintlichen Komfort bezahlen müssen. Grund dafür sind die Verluste, die bei der Kündigung einer privaten Renten- oder Lebensversicherung entstehen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie den Vertrag nur wenige Jahre nach seinem Abschluss wieder auflösen.

In der Regel übersteigen die Abschluss- und Verwaltungskosten die Rendite, die Ihre Police bis zur Auflösung erwirtschaftet hat. Denn der Versicherer berechnet den „Kostenblock“ bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages. Später zieht er die über die gesamte Laufzeit kalkulierten Gebühren in voller Höhe ab, auch wenn die tatsächliche Vertragslaufzeit deutlich kürzer ausfällt. Hierdurch entsteht ein Missverhältnis, das am Ende zu spürbaren Verlusten führt.

Bevor Sie Ihre Generali Lebensversicherung kündigen, sollten Sie daher verfügbare Alternativen prüfen lassen. Eine davon ist der „ewige Widerruf“, der eine gewinnbringende und zeitsparende Auflösung des Versicherungsvertrags ermöglicht

Generali Lebensversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen: So geht’s!

Immer mehr Menschen möchten aus gutem Grund ihre Generali Lebensversicherung kündigen – denn gerade die hohen Kosten sorgen dafür, dass sich die Police nicht lohnt. Dabei geht aber oft unter, dass auch die Kündigung – der sogenannte Rückkauf – meist mit Verlusten verbunden ist. Eine lukrative Alternative zur Kündigung stellt allerdings der „ewige Widerruf“ einer Lebensversicherung dar. Denn er ermöglicht die gewinnbringende Auflösung der Police als Ganzes.

Hintergrund ist ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2014. Hier hat das oberste Bundesgericht entschieden, dass unwirksame Widerrufsbelehrungen in Versicherungsverträgen dazu führen, dass die Widerrufsfrist weder beginnen noch enden kann. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen ist, die Generali Lebensversicherung daher noch Jahre und sogar Jahrzehnte nach ihrem Abschluss widerrufen.

Dabei bringt der „ewige Widerruf“ zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt. Einbehalten darf der Versicherer nur die Beitragsteile, die auf die Absicherung eines zusätzlichen Risikos – etwa einen BU-Schutz – entfallen
  • Der Versicherer darf keine Kosten vom Vertragsvermögen abziehen. Er muss Abschluss- und Verwaltungsgebühren wieder auszahlen, ebenso eventuell bereits einbehaltene Stornopauschalen bei erfolgter Kündigung der Generali Lebensversicherung
  • Der Widerruf wird sofort wirksam. Sie müssen keine langen Kündigungsfristen abwarten und kommen damit schneller an Ihrer Auszahlung

Auf diese Weise sichern Sie sich mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert. Anstatt Ihre Generali Lebensversicherung vorschnell zu kündigen, sollten Sie die Möglichkeit des „ewigen Widerrufs“ noch heute prüfen lassen!

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