Wesentliche Teile des deutschen Gendiagnostikgesetzes entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technologie, sind in der medizinischen Praxis kaum umsetzbar oder haben gar negative Auswirkungen auf den Erfolg anerkannter Vorsorgeuntersuchungen, wie etwa auf das Neugeborenenscreening. Das Gesetz, das seit Februar 2010 in Kraft ist, ist dringend novellierungsbedürftig. Zu diesem Schluss kommt die Akademiengruppe „Prädiktive genetische Diagnostik als Instrument der Krankheitsprävention“ von Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften, acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (für die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften).
„Gendiagnostikgesetz hält Praxis nicht stand“
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