Führungszeugnisse sollen dauerhaft Auskunft über pädophile Sexualstraftäter geben

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Schard: „Identifizierte Sexualstraftäter dürfen niemals wieder.in Kontakt mit schutzlosen Minderjährigen kommen“

Die CDU-Landtagsfraktion fordert eine zügige Beratung des Vorschlags im Bundesrat, Verurteilungen wegen eines sexuellen Missbrauchs von Kindern künftig unbefristet in das polizeiliche Führungszeugnis aufzunehmen. „Wir unterstützen die Bundesratsinitiative der CDU Baden-Württemberg“, so der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard. Die Fälle von sexueller Gewalt, Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie nehmen weiter zu. „Je nach verhängter Freiheitsstrafe und Straftatbeständen werden derzeit Verurteilungen von Sexualdelikten nach drei bis 20 Jahren aus dem Führungszeugnis getilgt“, so Schard weiter. Dies bewirke, dass Behörden oder sonstige Stellen nach Tilgung von einschlägigen Vorstrafen davon nichts mehr erfahren oder bei Kenntnis aufgrund eines Verwertungsverbotes nicht mehr verwenden können.

Die anhaltende Aktualität insbesondere bei der Gefährdung von Kindern durch einschlägig vorbestrafte Personen mit pädophilen Neigungen erfordert, dem Schutzinteresse der Kinder wesentlich mehr Gewicht beizumessen. Täter müssen dauerhaft vom beruflichen und ehrenamtlichen Umgang mit Kindern ferngehalten werden“, sagte Schard: „Einmal identifizierte Sexualstraftäter dürfen niemals wieder in Kindergärten oder in Vereinen in Kontakt mit schutzlosen Minderjährigen kommen“ Staat und Gesellschaft seien hier in der Pflicht. Dies könne nur bewirkt werden, wenn zeitlich unbegrenzt einschlägige Vorverurteilungen in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen werden. „Es ist doch naiv zu glauben, dass Täter mit entsprechenden Neigungen diese nach einer gewissen Zeit ablegen.“ so Schard

„Im Übrigen muss auch darüber nachgedacht werden, die Nichtanzeige eines geplanten sexuellen Missbrauchs unter Strafe zu stellen und deutsche Internetprovider gesetzlich zu verpflichten, Kinder- und Jugendpornographie zu melden. Auch der Strafrahmen bei Kindesmissbrauch und Besitz beziehungsweise der Beschaffung von kinderpornographischem Material muss deutlich erhöht werden“, fordert Schard.

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