CDU-Chef kritisiert die Ampel: Regierung ohne Plan

fahrrad ampel rot lichtsignal straßenverkehr, Quelle: paulsteuber, pixabay, Kostenlose Nutzung unter der Inhaltslizenz Kein Bildnachweis nötig

Das war eine denkwürdige Woche in Berlin. Eigentlich war sie vorgesehen als Haushaltswoche, der Bundeshaushalt 2024 sollte verabschiedet werden. Aber die von uns gegen den Willen der Ampelfraktionen durchgesetzte Anhörung von Sachverständigen im Haushaltsausschuss in der Woche zuvor hatte ein klares Ergebnis: Der Bundeshaushalt 2024 darf gar nicht verabschiedet werden, bevor nicht die Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse im Haushaltsplan für 2024 verarbeitet waren. Die Ampel wollte allen Ernstes so tun, als ob man das alles noch später erledigen kann.

Jetzt kommt die Regierung – wieder einmal – unter Zeitdruck. Aber gerade bei den Staatsfinanzen gilt nun noch mehr als je zuvor: Gründlichkeit vor Schnelligkeit! Der Bundesfinanzminister scheint dies auch so zu sehen, SPD und Grüne dagegen drücken aufs Tempo und wollen noch in diesem Jahr die Baustelle Haushalt 2024 schließen. Aber das wird nicht gehen ohne eine Grundsatzentscheidung der Bundesregierung, ob sie denn nun die Schuldenbremse im Jahr 2024 endlich wieder einhalten will, oder nicht.

Die Alternative, vor der die Bundesregierung steht, ist dabei ganz klar: Eine Überschreitung der Obergrenze der Neuverschuldung, die für das Jahr 2024 bei etwa 22 Milliarden Euro liegt, kommt nach unserer Verfassung nur in Betracht im Falle von „Naturkatastrophen oder außergewöhnliche(n) Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“. Dies kann die Bundesregierung auch nicht einfach nur unterstellen, sie braucht dafür einen Bundestagsbeschluss mit der Mehrheit seiner Mitglieder (Kanzlermehrheit).

Weder die zurückgehenden Auswirkungen von Corona, noch die Folgen des Krieges in der Ukraine dürften diese Voraussetzungen erfüllen. Die Flutkatastrophe an der Ahr, die vor allem von der SPD immer wieder herangezogen wird, war eine furchtbare Naturkatastrophe und vor allem eine menschliche Tragödie, aber sie rechtfertigt ebenfalls nicht die Überschreitung der Schuldengrenze des Grundgesetzes, schon weil sie von ihrer Dimension her – so schrecklich sie an Ort und Stelle war – für sich genommen die Finanzlage des Bundes nicht „erheblich beeinträchtigt“.

Die Bundesregierung muss nun also erstmalig an anderer Stelle einsparen. Das war im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen, ist aber die neue Realität. Und der Bundesfinanzminister hat recht, wenn er sagt, dass wir kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem haben.

Man darf gespannt sein, was daraus für die nächsten Wochen folgt. Es dürfte weiterer Streit in der Luft liegen, zumal sich die Koalition in dieser Woche noch nicht einmal auf einen Zeitplan für die weiteren Beratungen im Bundestag einigen konnte. Bürger und Unternehmen im Land bleiben verunsichert, das europäische und weitere Ausland schaut mit zunehmender Fassungslosigkeit auf die Regierung der immer noch viertgrößten Volkswirtschaft der Welt.

Quelle: MerzMail

Finanzen