Seit dem Zweiten Weltkrieg gibt es unter allen politischen Formationen diesseits und jenseits des Brenners faktisch zwei Bewegungen, welche sich konzeptionell respektive programmatisch vorbehaltlos und uneingeschränkt für eine Zukunft des südlichen Landesteils Tirols „ohne Italien“ (respektive „außerhalb Italiens“) einsetz(t)en. Was sie zugleich von den beiden etablierten und in längeren Perioden zu großen Koalitionen verbundenen (1946 – 1966; 1986 – 1999; 2007 – 2017) parlamentarischen Kräften Österreichs, nämlich Sozialisten/Sozialdemokraten (SPÖ) und Volkspartei (ÖVP), sowie insbesondere von der seit 1946 in der (eigentlich erst seit dem sogenannten „Zweiten Statut“ 1972 formalrechtlich zutreffend als solche bezeichnungswürdigen) Autonomen Provinz Bozen-Südtirol regierenden „Sammelpartei“ SVP insofern unterscheidet, als diese sich seit den späten 1950er Jahren (und insbesondere seit 1969, der SVP-Zustimmung zu „Paket“ und „Operationskalender“) de facto vom ursprünglich allen gemeinsamen Merkmal des Selbstbestimmungsverlangens für die nach dem Ersten wie dem Zweiten Weltkrieg von den Siegermächten Italien überantworteten Südtiroler verabschiedeten.
Bezüglich der eingangs erwähnten beiden Bewegungen dürfen für Österreich als Ganzes ebenso wie für das Bundesland Tirol als solches zum einen die Freiheitlichen als Partei des „Dritten Lagers“ – seit der aus dem Vorgänger-„Verband der Unabhängigen“ (VdU) hervorgegangenen Gründung „Freiheitliche Partei Österreichs“ (FPÖ) – sowie für Südtirol „Die Freiheitlichen“ (erste Kurzbezeichnung F, eingebürgert hat sich auch FPS), die auf der FPÖ ähnlichem ideologischen Fundament ruhen, aber seit ihrer Gründung 1992 auf „spezifischer Eigenständigkeit“ beharren, mit Fug und Recht als „Los-von-Rom“-Parteien gelten. Für den Landesteil zwischen Brenner und Salurner Klause ist zum andern die Partei „Süd-Tiroler Freiheit“ (STF) zu nennen, die sich insofern „fundamental“ von der FPS unterscheidet, als sie über das gemeinsame Selbstbestimmungsverlangen und über das gemeinsame „Los von Rom“ hinaus prinzipiell für die voraussetzungslose Wiedervereinigung der drei Landesteile Nord-, Ost- und Südtirol – und also für die Rückkehr Südtirols nach Österreich – eintritt, während die FPS einer Freistaatslösung – gegebenenfalls als „Zwischenschritt“ – den (zumindest programmatischen) Vorzug gibt.
Was die FPS sowohl von der FPÖ, als auch von deren Tiroler Landesverband/Landesorganisation unterscheidet, ist der Umstand, dass ihre Gründung eine quasi zwingende Folge der – in Österreich von ÖVP, SPÖ, Liberalem Forum (LiF; einer FPÖ-Abspaltung) und Grün(-Alternativ)en wohlgefällig gutgeheißenen, in Südtirol von der zwischen 1946 und 2013 mit absoluter Mehrheit (meist der Stimmen; seit 2008 nur der Landtagssitze; seit 2013 in Koalition mit der italienischen PD) regierenden „Sammelpartei“ SVP als alleinseligmachend propagierte und gegenüber Rom meist nachgiebig-kompromisslerisch verfochtene – „Paketabschluss“-Politik war; die Gründung wurde nach der formellen SVP-Zustimmung (als Voraussetzung für die Abgabe der (auf UN-Resolutionen beruhenden) völkerrechtlich bindenden „Streitbeilegungserklärung“ durch Wien (Frühjahr 1992) im Dezember 1992 vollzogen. Die FPÖ hingegen war längst als „klassische Drittlager“-Partei etabliert; sie hatte im Nationalrat die Südtirol-Politik bis 1969 weitgehend mitgetragen, traf sich nun aber (volkstums)politisch mit den Proponenten der Neugründung F/FPS. Deren „Gründungsväter“ waren vordem in der SVP „beheimatet“ und verließen diese, weil sie Paketabschluss und Streitbeilegung sowohl für verfrüht und rechtlich auf tönernen Füßen stehend, als auch sozusagen als faktischen Selbstbestimmungsverzicht erachteten und daher grundsätzlich ablehnten. 1)
Wie Bundes-FPÖ sowie Tiroler Landes-FPÖ und FPS zueinander standen/stehen, soll in den folgenden Betrachtungen dargelegt werden. (Alle dabei zitierten Aussagen von Politikern, seien sie in direkter oder indirekter Rede wiedergegeben, wurden, soweit nicht anders vermerkt, jeweils herangezogenen Aussendungen des FPÖ-Pressedienstes – direkt bzw. über OTS-Service – oder Meldungen der „Austria Presse Agentur“ (APA) entnommen; d.V.) Schon früh hatte sich angedeutet, dass für die 1960 gerade einmal seit vier Jahren bestehende FPÖ am südtirolpolitischen Konsens der „drei demokratischen Parteien Österreichs“ zu Zweifeln Anlass bestand und sie Kritik am faktischen „Alleinvertretungsanspruch“ der SVP übte sowie „angesichts der Tatsache, dass die FPÖ systematisch aus den Besprechungen zwischen Nord- und Südtirol ausgeschaltet“ wurde, dagegen „mit aller Schärfe“ protestierte. Auf dem am 12. Juni 1960 abgehaltenen Landesparteitag der Tiroler FPÖ verlangte deren Vorsitzender, der Nationalratsabgeordnete Klaus Mahnert, „die Internationalisierung des Südtirol-Problems, um den Bestand der Volksgruppe zu sichern“ und fügte „unter Berufung auf die Charta der Vereinten Nationen“ hinzu, dass „das Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht nur für Neger, sondern auch für die Deutschen in Südtirol anerkannt werden“ müsse. (Die Internationalisierung wurde indes 1959/1960 als Ziel und Ergebnis der Initiative des damaligen Außenminister Bruno Kreisky (SPÖ), den Südtirol-Konflikt vor die UN zu tragen, verwirklicht; die Selbstbestimmung ist hingegen bis zum heutigen Tage ausgeblieben.) Als Mahnert am 17. Juni 1973 als Landesparteiobmann schied, kündigten er und sein Nachfolger Gerulf Stix „eine verstärkte Südtirol-Aktivität der Tiroler FPÖ“ an; beide verlangten zudem „Amnestie für die noch wegen politischer Südtirol-Vergehen inhaftierten Österreicher“.
Nach Wirren „verstärkte Südtirol-Aktivität“
Von „verstärkter Südtirol-Aktivität“ darf besonders für die Zeit nach Überwindung innerparteilichen Rumorens – sowohl in der Bundes-, als auch der in Tiroler Landes-FPÖ – die Rede sein. Diese Wirren als Folge „klassischer“ Auseinandersetzungen über die „Richtung(sentscheidung)“ zwischen „(deutsch-)national“, „deutsch-freiheitlich“, „national-freiheitlich“ und „(national-)liberal“, waren dem Dritten Lager in Monarchie und Erster Republik ebenso eigen wie sie die FPÖ seit ihrer Gründung 1956 programmatisch und personell umtrieben. Bei der diesbezüglichen Betrachtung geht es weniger um die kurze Obmannschaft des ehemaligen Nationalsozialisten Anton Reinthaller (FPÖ-Vorsitz 1956 – 1958), als vielmehr um die „Liberalisierungs“- und „Koalitionsfähigkeitsbemühungen“ unter dem vormaligen Obersturmführer der Waffen-SS Friedrich Peter (FPÖ-Bundesparteiobmann 1958 – 1978; „Nationale und Liberale haben in der FPÖ gemeinsam Platz“, so Peter auf dem Bundesparteitag 1964) sowie – nach dem kurzen „Zwischenspiel“ des Grazers Alexander Götz (1978 – 1980) – unter dem „Atterseer“ Norbert Steger (Bundesparteiobmann 1980 – 1986), der dem „liberalen“ Flügel der Partei gegenüber dem „nationalen“ mehr Gewicht zu verschaffen trachtete, die FPÖ in eine kleine Koalition mit der SPÖ führte, worin sie nahezu unterging, und der sodann auf dem legendären Parteitag zu Innsbruck 1986 von Jörg Haider abgelöst wurde.
Haider führte die Partei bis 1999 in lichte Höhen von 27 Prozent Wählerstimmenanteil und – zur Überraschung mancher Funktionäre – Anfang 2000 in die Koalition mit der ÖVP des Wolfgang Schüssel. Das Aufbegehren der „Knittelfelder“ und der damit einhergehende Koalitionsbruch sowie die Spaltung 2005 – Haider gründete im April das „Bündnis Zukunft Österreich“ (BZÖ), was die in der Nationalratswahl vom 24. November 2002 ohnehin auf nurmehr 10,1 Stimmenprozente abgesackten Freiheitlichen an den Rand der Existenzkrise brachte – schüttelten die Partei kräftig durch. Im FPÖ-„Stammland“ Kärnten wurde die Landespartei nahezu komplett Teil des BZÖ; die nicht minder bedeutende FPÖ in Oberösterreich beschloss anfangs ihre Eigenständigkeit als „FPOÖ“, kehrte aber nach Wiedereingliederungs-Verhandlungen 2006 in die Bundes-FPÖ zurück. Dieselbe Entwicklung war für die Vorarlberger FPÖ zu verzeichnen, während in Salzburg, Niederösterreich und im Burgenland die jeweilige Landesparteiführung im Schoße der Bundes- FPÖ verblieb. Die FPÖ-Landtagsklubs in Wien sowie in der Steiermark konnten sich trotz spürbarer Spaltung allmählich wieder konsolidieren. Sodass unter der Obmannschaft von Heinz-Christian Strache (seit 2005) die Freiheitlichen nach und nach wieder in „ruhigere Fahrwasser“ gelangten und als schlagkräftig-vernehmliche Oppositionspartei bis zur Nationalratswahl 2017 wieder „zu alter Stärke“ aufstiegen, was sie in eine neuerliche Koalition mit der ÖVP unter deren juvenilem Obmann Sebastian Kurz führte.
Die jeweilige „Kurs(neu)bestimmung“ der Bundes-FPÖ machte auch vor deren Tiroler Landespartei(organisation) nicht halt. Die beiden Landtagsabgeordneten Erich Rappold und Willi Tilg traten zum BZÖ über, gründeten sodann jedoch einen von FPÖ und BZÖ gleichermaßen unabhängigen „Landtagsklub der Freien Abgeordneten“ sowie die „Freie Partei Tirols“ (FPT) und behielten ihr Landtagsmandat bis zur Landtagswahl 2008, zu der die FPT indes nicht mehr antrat. Tilg hatte zur Wahl 2008 seine Anhänger sogar dazu aufgefordert, „den vertrauenswürdigsten Politiker Tirols zu wählen, das ist der Landeshauptmann Herwig van Staa” (ÖVP). Rappold hatte formell seinen Austritt aus der FPÖ erklärt, fand aber später wieder zu ihr zurück; Tilg, der die Landes-FPÖ von Ende 2001 bis September 2004 sogar als Obmann geführt hatte, war hingegen ausgeschlossen worden, konzentrierte sich auf seine Tätigkeit als Oberst des Bundesheeres und Präsident der Tiroler Offiziersgesellschaft.
Von der damaligen FPÖ-Bundesvorsitzenden (und Vizekanzlerin) Riess-Passer war auch Tilgs Vorgänger als Landesparteiobmann, Christian Eberharter, ausgeschlossen worden. Zu Friktionen in dem an innerparteilichen Turbulenzen nicht armen Tiroler FPÖ-Landesverband war es zuvor schon unter den Obleuten Hermann Eigentler (1985-1988), sowie Franz Linser (1999-2003) gekommen, woran wiederum die Vorgänge an der Spitze der Bundes-FPÖ (Wechsel von Steger zu Haider; die von diesem präferierte Art, Politik, auch Parteipolitik, zu machen; Spaltung und Konsolidierung als erfolgreiche Oppositionspartei, die alle bis dato in Österreich üblichen Gepflogenheiten in den Schatten stellte) ebenso eine Rolle spielten wie landesparteiinterne Machtkämpfe, Eitelkeiten, bisweilen auch charakterliche Schwächen und personelle Unzulänglichkeiten. Im Vergleich dazu sind andere Phasen in der Entwicklung der FPÖ Tirol als eher „friedlich“, will sagen relativ friktionsfrei zu bezeichnen. Hierzu zählt zweifellos die Obmannschaft des Gerulf Stix (1973-1985), hierzu zählt zweifellos auch das kontinuierliche und immer wieder stabilisierend wirkende politische Engagement Siegfried Dillersbergers in Ämtern und Funktionen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
Gründung der „neuen“ FPS in Südtirol
Die österreichische Südtirol-Politik, insbesondere das von der Wiedervereinigung Deutschlands massiv beeinflusste zäsurale Ereignis von Paket-Abschluss und Streitbeilegung(serklärung) darf mit Fug und Recht als „ Initialzündung“ für die formelle Gründung der „neuen“ FPS – die „alte“ war mit dem bereits genannten Landtagsabgeordneten Gerold Meraner verbunden – am 7. Dezember 1992 erachtet werden. Das Gros jener Personen, die im „Reichrieglerhof“ oberhalb Bozens im Beisein des damaligen FPÖ-Bundesobmanns Jörg Haider, des Bundesgeschäftsführers Gernot Rumpold sowie des Generalsekretärs Walter Meischberger (eines Tirolers) den Gründungsakt unterzeichneten, war von der SVP – insbesondere von deren (nicht selten ÖVP-Wünschen folgenden) „kompromisslerischen“ bis „liebedienerischen“ Haltung gegenüber Rom geprägten – Politik maßlos enttäuscht und formierten sich demzufolge in einer ihnen und ihren Ansichten gemäßen neuen Gesinnungsgemeinschaft. Was lag also näher, als diese neue oppositionelle Kraft im südlichen Tirol – just über die Verbindung zur weltanschaulich nahestehenden FPÖ, zu deren maßgeblichen Leuten (nicht nur in Tirol) man Verbindung hatte oder herstellte und hielt – politisch-ideologisch dort zu verorten, wo möglichst weitgehende Übereinstimmung bezüglich Interessen(lage) und Gleichklang der Anschauungen in den kommunikativ auf Verbreiterung der Wählerschaft zielenden Aktivitäten zu finden waren und (abgesehen von gewissen Irritationen, die es auch gab/gibt) bis heute sind.
Die SVP, aus deren Reihen die meisten „Abtrünnigen“ kamen, hatte die sich andeutende Entwicklung dadurch zu unterlaufen versucht, dass sich ihre Führung – Parteiobmann Siegfried Brugger, Landeshauptmann Luis Durnwalder, Parteisekretär Hartmann Gallmetzer und Bezirksobleute-Chef Franz Griesmeier – nach Nordtirol begab, um Haider und Meischberger dazu zu bewegen, der Neugründung die Unterstützung zu versagen. Wenngleich sie spätestens seit der Nationalratsdebatte in Wien über Paket-Ende und Streitbeilegung wissen konnten, dass es damit vorbei war, da die FPÖ aus noch darzulegenden Gründen ihre Zustimmung verweigerte, beschworen die SVP-Granden anlässlich der Zusammenkunft in Meischbergers Haus in Kematen bei Innsbruck die „traditionelle Einheit der österreichischen Parteien in der Südtirolpolitik“ – vergeblich. 2)
FPÖ und Paketabschluss/Streitbeilegung
Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Feststellung angebracht und zutreffend erscheint, wonach der maßgeblich von der Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten beeinflusste Paketabschluss 1992 von Tiroler FPÖ-Politikern – just auch im Blick auf die gemäß UN-Resolutionen gebotene Streitbeilegung(serklärung) – am gründlichsten auf mögliche negative Folgen für die Tiroler des südlichen Landesteils sowie für das hehre Fernziel der Landeseinheit durchleuchtet und demzufolge sachorientiert-kritisch kommentiert worden ist. Wenngleich naturgemäß auch FPÖ-Bundesparteiobmann Haider sich bisweilen wortgewaltig zur Sache äußerte, sind in diesem Zusammenhang in erster Linie zu nennen: Walter Meischberger (1988 – 1991 Landesgeneralsekretär der FPÖ, 1991 – 1995 Landesparteiobmannstellvertreter; in der Bundespartei von 1989 – 1990 Bundesgeschäftsführer, von 1990 – 1995 Generalsekretär), auch in seinen Ämtern als Tiroler Mitglied des Österreichischen Bundesrats (1989-1990) und des Nationalrats (1990-1999) – sowie Siegfried Dillersberger (Bürgermeister von Kufstein 1974 – 1987; Tiroler Landtagsabgeordneter von 1979 – 1986 sowie von 1994 – 1997; 1988/89 Parteiobmann der FPÖ Tirol; 1986 – 1990 sowie 1993 – 1994 Mitglied des FPÖ-Bundesparteivorstands), auch in seinen Ämtern als Nationalratsabgeordneter (1986 – 1990) sowie Bundesratsmitglied (1993/1994) und zeitweiliger (Dritter) Nationalratspräsident (1990). Für mich steht indes außer Zweifel, dass sich just der Jurist Dillersberger in der bezüglich Paketabschluss entscheidenden Zeit am prägnantesten mit der seinerzeit maßgeblich von den „ewigkoalitionären“ Regierungsparteien SPÖ und ÖVP bestimmten österreichischen Südtirol-Politik auseinandersetzte.
Schlaglichter
Aus der Fülle von Einlassungen sollen im Folgenden schlaglichtartig die markantesten herausgehoben werden. So verlangte Dillersberger, seinerzeit FPÖ-Spitzenkandidat für die Tiroler Landtagswahl, im Sommer 1984 namens der Tiroler FPÖ von FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Steger und der „gesamten Führungsspitze der Partei“ bezüglich einer Aussage des amtierenden Verteidigungsministers der SPÖ-FPÖ-Regierung Sinowatz – Steger, Friedhelm Frischenschlager (FPÖ) eine „unverzügliche Klarstellung“. Die Forderung nach Selbstbestimmung sei „kein ,Herumwerkeln an Staatsgrenzen‘“, wie dies Frischenschlager in einer Fernsehdiskussion mit jungen Südtirolern geäußert hatte. „Für die gesamte FPÖ ist das Selbstbestimmungsrecht der Tiroler im Süden unseres Landes ein unverzichtbarer Anspruch”. Sollte die Forderung nach Selbstbestimmung von den Südtirolern „tatsächlich nach den Grundsätzen des Rechtsstaates und des Völkerrechtes erhoben werden, so ist Österreich verpflichtet, als Schutzmacht der Tiroler im Süden unseres Landes, diese Forderung entsprechend zu unterstützen”. Frischenschlagers Äußerung sei „auf alle Fälle missverständlich” gewesen, weshalb eine Klarstellung notwendig sei.
Am 21. August 1987 übte Dillersberger im Zusammenhang mit der Festnahme Südtiroler Selbstbestimmungsaktivisten in Bozen, die im November 1986 anläßlich der Eröffnung der Folgekonferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Wien demonstriert hatten, Kritik am österreichischen Außenminister Alois Mock (ÖVP). 3) Die Festnahme von 14 der insgesamt 16 Teilnehmer durch die italienische Polizei fußte auf dem umstrittenen, weil aus der Zeit des Faschismus stammenden Paragraphen 269 („staatsfeindliche Tätigkeit im Ausland“) des italienischen Strafgesetzbuchs“ (des „Codice Rocco“). In Österreich protestierten vornehmlich FPÖ-Politiker, so die Nationalratsabgeordneten Horst Schender und Helmut Haigermoser sowie der damalige Tiroler Landtagsabgeordnete Siegfried Dillersberger scharf gegen das Vorgehen der italienischen Justiz und kritisierten vor allem das doch eher als wachsweich zu charakterisierende Verhalten der SPÖ-ÖVP-Bundesregierung, namentlich des Außenministers, aber auch die wenig couragierte Haltung der SVP-Führung in Bozen. Mock hatte über die Botschaft in Rom dem italienischen Außenministerium nur eine Erklärung zukommen lassen, worin es lediglich hieß, Österreich bedauere „die Zwangsmaßnahmen gegen Personen, die von den ihnen in der KSZE-Schlussakte und internationalen Menschenrechtsinstrumenten garantierten Rechten Gebrauch gemacht“ hätten; die Bundesregierung bringe daher „mit allem Nachdruck ihr Befremden zum Ausdruck“.
Dillersberger ließ über den FPÖ-Pressedienst verlauten: „Es ist unverständlich, warum Außenminister Mock bis dato keine wie immer gearteten Initiativen auf internationaler Ebene gesetzt hat, und es so der italienischen Regierung ermöglichte, gegen die Repräsentanten der deutschen Volksgruppen in Südtirol derartig massiv vorzugehen. Der Außenminister wie die ganze Bundesregierung machen sich somit mitschuldig am Terror Italiens gegen die deutsche Minderheit“. Es müsse Mock doch bekannt sein, daß der faschistische Justizminister, Alfredo Rocco, 1930 erklärt habe, das nun wieder angewendete Gesetz drücke „nichts anderes als die generelle Rechtsphilosophie des Faschismus” aus. Der FPÖ- Südtirol-Sprecher forderte Mock auf, „alle internationalen Möglichkeiten vom Europarat bis zu den Vereinten Nationen auszuschöpfen, um diese klassisch faschistischen Unterdrückungsparagraphen, die nun völlig unpassend und jeglicher demokratischer Tradition höhnend auf die Südtiroler Demonstranten in Wien angewendet wurden, zu Fall zu bringen.” Dies würde einen echten Beitrag zur Schutzfunktion Österreichs für die deutsche Volksgruppe in Südtirol darstellen. Es sei überdies völlig unverständlich, wie sich „ein scheinbar demokratisch legitimierter Staat” auf diese Bestimmungen berufen könne, die in der Zeit Mussolinis zur Niederhaltung der Gegner des Faschismus dienten. Der italienische Staat habe sowohl die KSZE-Schlußakte, als auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet, wogegen seine gesetzlichen Bestimmungen in krassem Gegensatz stünden.
IGH-Vertrag und Südtirol-Vorbehalt
Am 9. Juni1988 ratifizierte der österreichische Nationalrat den von der SPÖ-ÖVP-Regierung unterzeichneten Vertrag über den Internationalen Gerichtshof (IGH-Vertrag). Damit wurde rückwirkend der am 5. September 1946 geschlossene „Pariser Vertrag“ – das sogenannte Gruber-De Gasperi-Abkommen – zwar vor dem IGH einklagbar gemacht, nicht jedoch das Autonomiepaket von 1969/1972 selbst. In der Nationalratsdebatte hatte Dillersberger vergeblich davor gewarnt, den Vertrag zu ratifizieren, bevor nicht auf dem Verhandlungswege mit Rom eine eindeutige Einklagbarkeit des Pakets vor dem IGH sichergestellt sei. Italien stehe bekanntlich auf dem Rechtsstandpunkt, daß das Paket zum Großteil aus freiwilligen Mehrleistungen Italiens bestehe, die weit über die Erfüllung des Pariser Vertrages hinausgingen und somit nicht einklagbar seien.
In einer glänzenden, bisweilen emotionalen Rede legte Dillersberger dar, warum die FPÖ den Vertrag ablehnte. Die zentrale Begründung sei hier ausdrücklich wiedergegeben: ,,[…] Wenn wir nun im grundsätzlichen übereinstimmen, nämlich daß erstens der IGH-Vertrag an sich und für sich genommen eine Stärkung der Schutzmachtstellung Österreichs bedeutet und zweitens Paket und Operationskalender aus dem Jahre 1969 internationale Vereinbarungen sind, die von uns selbstverständlich – und mit ,uns‘ meine ich die Republik Österreich – vor dem IGH eingeklagt werden können, in der weiteren Vorgangsweise aber einen anderen Weg als die Regierungsparteien vorschlagen, dann tun wir das unter dem Gesichtspunkt, daß wir Österreich und den Südtirolerinnen und Südtirolern einen Zuständigkeitsstreit vor dem Internationalen Gerichtshof durch eine entsprechende, vorher vorliegende italienische Erklärung ersparen wollen. Wir dürfen unter gar keinen Umständen zulassen, daß auch nur einzelne Bestimmungen des Pakets fallengelassen werden, und es ist unsere gemeinsame Aufgabe, die historischen Positionen auch und gerade anläßlich dieser Debatte hier im Parlament klarzustellen. Genauso wie ich hoffe, daß das Zusammenrücken in einem gemeinsamen Europa letztlich zu einer endgültigen Lösung der Südtirol-Frage führt […]. Der von der Regierung vorgeschlagenen Genehmigung der Ergänzung des IGH-Vertrages, wie er heute zur Diskussion steht, können wir in der derzeitigen Situation unsere Zustimmung nicht geben.“ 4) Diesen Bedenken trugen weder ÖVP noch SPÖ Rechnung.
Südtirol und die österreichische Europapolitik
„Die Freiheitliche Partei vertritt eine Europapolitik, die realistisches Augenmaß für die nächsten möglichen Schritte mit dem Mut zu Visionen verbindet”, stellte Dillersberger am 29. Juni 1989 als Südtirol-Sprecher seiner Partei im Zuge der EG-Debatte im Nationalrat fest. Das realistische Augenmaß liege in der Aufnahme von Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft über eine Mitgliedschaft, an deren Ende die Volksabstimmung über diesen entscheidenden Schritt stehen müsse. Der Mut zur Vision liege in der Schaffung einer europäischen Konföderation, in der jedes Volk auf der Grundlage der Selbstbestimmung seine Eigenart bewahren können müsse. Man dürfe „in dieser Frage jedoch nicht am Problem Südtirol vorbeigehen, das den beiden Koalitionsparteien in ihrem Parteienübereinkommen keine Erwähnung wert gewesen“ sei. Man wisse, „dass Italien die Lösung des Südtirol-Problems in seinem Sinne zwar nicht offiziell, aber doch ganz sicher informell zur Voraussetzung seines Wohlwollens hinsichtlich des österreichischen Beitrittsansuchens gemacht“ habe.
„Ich bin der Meinung“, so Dillersberger, „dass das österreichische Parlament hiezu klar und eindeutig feststellen sollte, dass Südtirol für Österreich niemals ein Faustpfand im europäischen Integrationsprozess sein kann.” Das Zusammenrücken Europas sei jedoch auch eine große Chance, und „es gelte das, was die FPÖ sich für die deutsche und ladinische Minderheit in Italien vorstellten, als Grundsatz einer unbedingt notwendigen europäischen Minderheitenpolitik. Für den Schutz ethnischer Minderheiten und zur Lösung von Minderheitenfragen muss im Zuge der europäischen Integration ein europäisches Volksgruppenrecht auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts und des Heimatrechtes geschaffen werden.“ Bis zu dessen Verwirklichung sei es die „historische Aufgabe Österreichs, den Bestand der deutschen und ladinischen Volksgruppe in Südtirol mit allen verfügbaren friedlichen Mitteln zu sichern“. Das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler sei „unverzichtbar und von Österreich als Schutzmacht zu vertreten, wenn eine legitime Mehrheit der deutschen und ladinischen Südtiroler dies fordert“. Dies klarzumachen, sei nicht nur eine moralische, sondern auch eine historische Verpflichtung, schloß Dillersberger seinen Debattenbeitrag.
Und auf dem 20. ordentlichen Tiroler FPÖ-Landesparteitag sagte der scheidende Obmann Dillersberger – er hatte auf Wunsch Haiders die Landespartei nach heftigen Streitigkeiten auf einem außerordentlichen „Wahlparteitag“ am 4. Dezember 1988 von Vorgänger Hermann Eigentler übernommen und übergab sie schon im Jahr darauf an Hannes Lugger, der ohnedies bereits als geschäftsführender Landesobmann fungierte – am 19. November 1989 in Jenbach, die Südtiroler sollten sich „angesichts der Entwicklungen in Osteuropa ernsthaft fragen, ob sie, in welcher Form auch immer, die derzeit europaweit laufende Diskussion nicht dazu nutzen sollten, das Selbstbestimmungsrecht zu fordern.“ Nie seit Saint Germain sei die politische Gelegenheit so günstig gewesen wie jetzt. Unsere Landsleute südlich des Brenners sollten bei ihren Überlegungen auch berücksichtigen, ob ein Schweigen in dieser Situation, da sich ganz Europa neu orientiert, nicht als eine Zustimmung zur derzeitigen Staatszugehörigkeit der in Südtirol lebenden Minderheiten deutscher und latinischer Volksgruppenzugehörigkeit gewertet werden könnte”, gab Dillersberger zu bedenken.
Walter Ebenberger, Tiroler FPÖ-Landtagsabgeordneter und Südtirol-Sprecher, nannte am 9. November 1990, dem Jahrestag des Mauerfalls in Berlin und fünf Wochen nach dem Beitritt der DDR zur BRD, mithin der Wiedervereinigung Deutschlands (3. Oktober 1990), die „Wiederherstellung der Landeseinheit mit friedlichen, demokratischen Mitteln“ ein „unverrückbares Ziel“ seiner Partei. Ebenberger rückte damit, wie er in einer Parteiaussendung schrieb, „mißverständlich wiedergegebene Äußerungen Haiders“ zurecht. Die grundsätzliche Position der FPÖ in der Südtirol-Politik sei von des Bundesparteiobmanns Aussage im Zusammenhang mit der Diskussion über die Paketlösung nicht infrage gestellt gewesen. Haider habe lediglich darauf hinweisen wollen, dass „die Paketlösung im Hinblick auf die europaweiten, aber auch inneritalienischen Regionalisierungsbestrebungen keineswegs eine günstige sei”, zumal da es in Südtirol selbst „offensichtlich aufgrund der Unzufriedenheit mit dem bisher Erreichten Ideen einer Weiterentwicklung der Autonomie“ gebe. Dies sei nach Ansicht Haiders und der FPÖ „etwa in Form eines Freistaates möglich“. 5)
Nur wenig später vernahm Walter Meischberger, Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordneter, Generalsekretär und Südtirol-Sprecher seiner Partei, „den immer lauter werdenden Ruf nach Selbstbestimmung und nach dem Vaterland Österreich in Südtirol“. Meischberger bezog sich auf die legendäre Protestkundgebung des Südtiroler Schützenbundes gegen die Renovierung des faschistischen Siegesdenkmals in Bozen am Pfingstmontag 1991, bei der er als „einziger parlamentarischer Vertreter der Schutzmacht Österreich” anwesend und „bei der die rund 5000 Teilnehmer wüsten Beschimpfungen und Provokationen der Neofaschisten ausgesetzt“ gewesen seien. Seine Partei wolle „alles unternehmen, um einen Verkauf Südtirols für die EG-Interessen Österreichs“ zu verhindern; Südtirol dürfe „nicht Kaufpreis für die Unterstützung Italiens bei den österreichischen EG-Bemühungen sein“, sagte Meischberger auf einer Pressekonferenz am 23. Mai 1991 in Innsbruck. Angesichts der Veränderungen in Europa müsse man die Frage stellen, „warum nicht offen und laut über die Unrechtsgrenze am Brenner diskutiert“ werde; jeder, der von einer „Region Tirol in Europa“ rede, müsse sich diese Frage stellen.
„Grundlinien freiheitlicher Südtirol-Politik“
Wenig später präsentierte Meischberger in Wien „Grundlinien zur freiheitlichen Südtirol-Politik im Lichte der neuen Entwicklung in Europa”. Diese Grundlinien sind auch insofern bemerkenswert, als damit noch einmal markant die Zäsur des Ausscherens der FPÖ aus der – ohnedies schon 1969, als sich die FPÖ gegen die von der SVP auf ihrem legendären Parteitag in Meran gutgeheißenen „Paket-Lösung“ aussprach – nirgendwo schriftlich festgehaltenen, sondern allenfalls punktuell praktizierten „Konsensgemeinschaft“ der Nationalratsparteien unterstrichen ist. Vom Baltikum 6) über die Wiedervereinigung Deutschlands bis Slowenien und Kroatien 7) setze sich das Selbstbestimmungsrecht durch, begründete Meischberger am 5. Juni 1991 diese Einlassungen seiner Partei zur Südtirol-Frage. Es gelte, „die aufgezwungene Nachkriegsordnung nach dem Ersten Weltkrieg neu zu regulieren”; der Aufbruch in Europa sei auch in Bezug auf Südtirol „eine Chance, das größte Kriegsunrecht wiedergutzumachen”.
An erster Stelle des Südtirol-Programms der FPÖ stehe daher das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler, denn es gelte auch für diese als „unverzichtbares, unveräußerliches Menschenrecht”. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in Europa sei das Südtirol-Paket nach Ansicht der FPÖ „rechtlich, wirtschaftlich und politisch überholt”. Österreich sei als Schutzmacht verpflichtet, für das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler einzutreten. Die Bundesregierung habe „die Südtiroler in ihrem Streben nach Selbstbestimmung mit allen diplomatischen Mitteln zu unterstützen“, alle „demokratischen Kräfte in Südtirol, die für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts und für eine entsprechende völkerrechtlich relevante Volksabstimmung eintreten, zu ermutigen“. Aufgrund der Enthüllungen rund um die Sprengstoffanschläge in den 1960er- und 1980er-Jahren sei es überdies absolut notwendig, die jüngste Geschichte Südtirols neu zu betrachten und zu bewerten: „Diese Geschichtsverzerrung ist Jahrzehnte hindurch die Grundlage für die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts gewesen und wurde dazu benutzt, die Südtiroler mit dem Paket abzuspeisen.” Stattdessen sei es gerade jetzt, da das Selbstbestimmungsrecht überall in Europa Platz greife, „unverantwortlich und ungerecht, den Südtirolern dieses Recht zu verweigern“.
Wenig später warf Meischberger der Tiroler ÖVP vor, deren Propagierung einer „Europaregion Tirol“ – „ohnedies nur Schall und Rauch“, so der FPÖ-Generalsekretär – habe lediglich „den Sinn, den Südtirolern Sand in die Augen zu streuen und sie zu einem übereilten Paketabschluß zu drängen”. Von „faktischer Landeseinheit” – welche besagte „Europaregion Tirol“ nach ÖVP-Ansicht zu schaffen in der Lage wäre – zu sprechen, ohne das Gebilde auf einer gemeinsamen Verwaltung und Gesetzgebung zu errichten, beweise, dass „die selbsternannten Südtirolpolitiker die Problematik nicht erfaßt” hätten. Ein gemeinsamer Wirtschafts-, Sozial- und Kulturraum könne nur durch gemeinsames Recht zustande kommen. „Unverantwortlich“ sei außerdem „die Behauptung der ÖVP, daß mit der Übergabe der Paketbestimmungen das Paket auch international abgesichert“ sei. Dies sei nur durch den Abschluß eines bilateralen Vertrages möglich. Der europäische Zentralismus werde keinerlei Rücksicht auf Tiroler Landesinteressen nehmen. Darum sollte noch vor dem österreichischen EG-Beitritt das Selbstbestimmungsrecht für Südtirol durchgesetzt werden, so Meischberger.
Diese grundsätzlichen Positionen wurden in den folgenden Jahren variationsreich bekräftigt. So in einer vom 21. Ordentlichen Landesparteitag der Tiroler FPÖ am 10. November 1991 verabschiedeten Südtirol-Resolution, in der es hieß, die Südtirol-Frage sei bereits zu „einer Tiroler Frage“ geworden, zumal da „Südtirol nicht den österreichischen EG-Interessen geopfert werden“ dürfe. Meischberger unterbreitete anlässlich des Parteitags auch den – von Bundesparteiobmann Haider befürworteten – Vorschlag, „in Südtirol freiheitliche Kräfte in verschiedensten Organisationen und Gremien zu sammeln und organisatorisch zu unterstützen sowie aus diesem Kreis sodann einen Delegierten in die Spitzengremien der FPÖ zu entsenden, der in allen Südtirol betreffenden Fragen mit Sitz und Stimme die Anliegen des Landes vertreten könnte“. Dieser von den Delegierten gebilligte Vorschlag nahm sozusagen die Aufnahme des nachmaligen FPS-Obmanns Pius Leitner in den FPÖ-Bundesvorstand vorweg. Die Tiroler FPÖ beschloss auf ihrem Parteitag am 24. März 1996 die Aufnahme Leitners in ihren Landesvorstand, in dem er Antrags- und Stimmrecht erhielt. Dillersberger, damals wieder FPÖ-Landtagsabgeordneter, nannte dies einen „ersten Schritt zur Schaffung einer freiheitlichen Partei nördlich und südlich des Brenners”. Leitner kündigte im Gegenzug an, auch der Tiroler FPÖ-Obmann solle in den Vorstand der FPS aufgenommen werden.
Die FPÖ unterstützte auch die Resolution des „Berg-Isel-Bundes“ vom 28. März 1992, wonach „die österreichische Bundesregierung und der Nationalrat keinem Südtirol-Paketabschluss ohne Volksabstimmung in Südtirol und ohne einklagbare vertragliche Absicherung der Rechte der Südtiroler zustimmen“ dürften. Ein Paketabschluß könne „nur ein Zwischenschritt in der Südtirolfrage sein, Hauptziel ist und bleibt die Selbstbestimmung der Südtiroler“. Klar lehnte die Tiroler FPÖ den am 30. Mai 1992 von der SVP auf ihrem Sonderparteitag in Meran mit großer Mehrheit gebilligten Paketabschluss, Voraussetzung für die Abgabe der Streitbeilegungserklärung Österreichs, ab. FPÖ-Landesobmann Johannes Lugger begründete dies damit, dass „die Forderung der Bundes- und Landes-FPÖ nach einer umfassenden internationalen Klagbarkeit in keiner Weise erfüllt“ sei, „sodass eine Streitbeilegungserklärung derzeit nicht in Frage kommen“ könne. Es sei „unverständlich, dass die SVP die Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis (AKB) Roms akzeptiert“ habe, wider alle Warnungen akzeptiert habe, die zu einer „Aushöhlung der Autonomie“ führen müsse.
Entgegen allen Warnungen und Einwänden, auch aus den eigenen Reihen, wie beispielsweise durch den Völkerrechtler Felix Ermacora (ÖVP), stimmten SPÖ, ÖVP und Grüne einer der Abgabe der Streitbeilegungserklärung 8) durch Außenminister Mock – sie erfolgte am 11. Juni 1992 – vorausgehenden Nationalratsentschließung zu. Die maßgeblich von Dillersberger initiierten, nachfolgend wiedergegebenen FPÖ-Anträge lehnten besagte Parteien ab, woraufhin die FPÖ die Zustimmung zur Streitbeilegungserklärung verweigerte. Die Anträge lauteten:
1.) Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verhandlungen mit Italien mit dem Ziel fortzusetzen, zumindest die Verschlechterung, die die Autonomiesituation Südtirols seit 1969 – durch Aushöhlungen der Paketbestimmungen einerseits und durch Einführung der AKB (Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis) als Eingriffsinstrument des italienischen Zentralstaates andererseits – erfahren hat, rückgängig zu machen.
2.) Der Nationalrat vertritt die Auffassung, dass die bevorstehende Beilegung der Streitigkeit über die Auslegung des Pariser Vertrages sich – über den rechtlichen Bereich hinaus – auf alle Aspekte beziehen sollte, die mit dieser Streitigkeit in einem politischen Zusammenhang gestanden sind. Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden Entschließungsantrag: Die Bundesregierung wird daher ersucht, der italienischen Regierung in geeigneter Weise mitzuteilen, dass Österreich im Sinne der von Außenminister Aldo Moro am 30. November 1969 in Kopenhagen gegebenen Zusage davon ausgeht, dass strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgungshandlungen Italiens gegen Südtirol-Aktivisten spätestens drei Monate nach Abgabe der Streitbeendigungserklärung (Ziffer 15 des Operationskalenders) eingestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auch die Verwaltungspraxis mit den „schwarzen Listen“ sowie anhängige Strafverfahren nachweislich eingestellt oder aboliert werden; Fahndungsmaßnahmen sowie der Versuch auf die weitere Eintreibung von Prozesskosten sollen unterlassen werden.
3.) Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine mit Italien akkordierte Verwahrungsnote in Form einer interpretativen Erklärung an die Vereinten Nationen zu richten, in welcher festgehalten wird, dass die von Italien ausgeübte Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnisse zur Liste der vorgesehenen Paketmaßnahmen vom 3. 12. 1969 gehört hat und ihre Aufnahme in das Dekret vom 16. 3. 1992, Nr. 262, daher auch nicht als Durchführung des „Pachetto“ angesehen werden und daher diese Maßnahme auch nicht zur Verwirklichung der „angekündigten“ Maßnahmen im Sinne der Streitbeilegungserklärung gerechnet werden kann und sie von ihr deshalb auch nicht miterfasst wird.“
Und wenngleich der Tiroler Landtag am 1. Juni 1992 der Erklärung
„Die Tiroler Landesregierung betont, dass durch den Abschluss des bei den Vereinten Nationen anhängigen Streites über die Durchführung des Pariser Vertrages das im Jahre 1919 mit der Grenzziehung mitten durch Tirol gesetzte Unrecht nicht beseitigt ist, und dass das völkerrechtlich verankerte Recht auf Selbstbestimmung in vollem Umfang aufrecht bleibt.“ 9)
zugestimmt hatte, scheiterten am 12. Juni 1992 auch im Bundesrat Einlassungen der FPÖ-Mitglieder, in denen vor den möglichen Folgen einer ohne Rechtssicherheitsgewähr abgegebenen Streitbeilegungserklärung gewarnt wurde, an den gegebenen Mehrheitsverhältnissen.
Als FPÖ-Bundesratsmitglied forderte Dillersberger am 4. August 1993 die Bundesregierung auf, in den laufenden Integrationsverhandlungen mit der EG „die Interessen Österreichs mit mehr Nachdruck zu verfolgen“ und nannte in diesem Zusammenhang insbesondere die Südtirol-Frage. „Ohne zufriedenstellende Verankerung und internationale Absicherung des Autonomiepakets sowie der Schutzmachtfunktion Österreichs“ werde es „sicher keine Zustimmung seiner Partei für ein ,Ja‘ bei der Volksabstimmung über den EG-Beitritt“ geben. Die römischen Höchstgerichte hätten „eine Entwicklung eingeleitet, durch die die Autonomie schrittweise aufgehoben“ werde. Dillersberger sprach von einem „perfiden Spiel“ und verlangte außerdem eine „grundsätzliche Aussage zur Europaregion Tirol”, die im österreichischen Beitrittsvertrag enthalten sein müsse.
Just im Blick auf die Volksabstimmung anlässlich des vorgesehenen EU-Beitritts Österreichs gelang es der FPÖ aber immerhin im darauffolgenden Jahr, dass es im Tiroler Landtag zu einer einstimmig verabschiedeten Vorbehaltserklärung über Landeseinheit und Selbstbestimmungsrecht für Südtiroler kam. Zwar sei dieser Vorbehalt Tirols, wie Dillersberger später bemerkte „bedauerlicherweise nicht in den österreichischen EU-Beitrittsvertrag aufgenommen“ worden, aber „dennoch rechtswirksam“. Die am 24. November 1994 beschlossene Erklärung lautete:
„In der Präambel zur Tiroler Landesordnung 1989 bekennt sich der Tiroler Landtag zur geistigen und kulturellen Einheit des ganzen Landes. Der Tiroler Landtag stellt dazu fest, dass sich demnach die geistige und kulturelle Einheit auf Nord-, Ost- und Südtirol bezieht. Der Tiroler Landtag bekennt sich unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entschließung des Nationalrates vom 5. 6. 1992 (StenProtNr. XVIII, GP.S7856, 542 BelegNr. XVIII GP) zur Wahrung und Entfaltung des fundamentalen und unveräußerlichen Menschenrechts der Selbstbestimmung wie dies im jeweiligen Art. 1 Abs. 1 der Menschenrechtspakte sowie der KSZE-Schlussakte von Helsinki zum Ausdruck kommt. Der Tiroler Landtag geht davon aus, dass die völkerrechtliche Schutzfunktion Österreichs in Bezug auf Südtirol in ihrem gesamten Umfang durch den EU-Beitritt Österreichs nicht berührt wird.“ 10)
Kontinuität trotz partieller Irritation
An den südtirolpolitischen Positionen der FPÖ im Bund wie im Lande Tirol hat sich über Jahre und Jahrzehnte hin im Grundsatz wenig verändert. Aus Anlass eines insbesondere auch die Beziehungen zu den Südtiroler Freiheitlichen ernstlich gefährdenden Konflikts sah sich FPÖ-Bundesobmann Heinz-Christian Strache jedoch seinerzeit auch im Blick auf Kritik des BZÖ und vor allem der Südtiroler Freiheitlichen am 18. Januar 2007 veranlasst, auf das geltende Parteiprogramm zu verweisen, in dem es damals hieß: „Österreich bleibt Schutzmacht der deutschen und ladinischen Südtiroler. Dem Land Südtirol ist die Möglichkeit des Beitrittes zur Republik Österreich in freier Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes der Südtiroler offen zu halten.” Und bis zur Ausübung/Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts sei es „die historische Aufgabe Österreichs, den Bestand der deutschen und ladinischen Volksgruppen in Südtirol sowie den international abgesicherten rechtlichen Status mit allen verfügbaren friedlichen Mitteln zu sichern”.
Der Konflikt hatte sich aus dem Bemühen des damaligen FPÖ-Abgeordneten im Europäischen Parlament, Andreas Mölzer, ergeben, eine aus EU-Abgeordneten politisch rechts bis weit rechts angesiedelten Parteien bestehende Parlamentsfraktion namens „Identität – Tradition – Souveränität“ (ITS) zu schmieden. Der „Casus belli“ entstand, weil dieser Formation auch die beiden italienischen EU-Parlamentarier Alessandra Mussolini vom rechtsextremen Parteienbündnis „Azione Sociale“ (AS; „Soziale Aktion“) und Luca Romagnoli von der neofaschistischen MSI-Nachfolgepartei „Fiamma Tricolore“ (FT; „Dreifarbige Flamme“) angehörten, welche in der Südtirol-Frage die (nicht allein) für alle italienischen Neo-Faschisten und Nationalisten traditionelle, grundsätzlich ablehnende Haltung zu Selbstbestimmung, Selbstverwaltung und Autonomie(-Paket) einnehmen, sondern, mehr noch, das Südtirol-Problem überhaupt (seit der Annexion 1918 und dem Vertrag von Saint Germain 1919) für nicht (mehr) existent erachten. Die FPS legte damals ihre Verbindungen zur Bundes-FPÖ „so lange“ auf Eis, bis dieses Zusammengehen mit italienischen Neofaschisten beendet sei. FPS-Obmann Pius Leitner und Generalsekretärin Ulli Mair zogen sich aus ihren Funktionen/Positionen in FPÖ-Gremien zurück. In einem Interview mit dem Südtiroler Wochenmagazin „ff“ begründete Frau Mair im Mai 2008 – da gab es ITS schon nicht mehr – den Schritt: „Nachdem die FPÖ in Brüssel eine Fraktion gebildet hatte, in der auch Alessandra Mussolini vertreten war, bin ich ausgetreten. Man kann nicht glaubwürdig Südtirol-Politik machen, wenn man mit Neofaschisten zusammenarbeitet. (…) Im vergangenen Jahr bin ich aus dem Bundesparteivorstand ausgetreten. Zuvor habe ich einige Male Kritik an der Führung geübt, was nicht so gut ankam. Die Retourkutsche kam prompt seitens Andreas Mölzers, der das berüchtigte Foto von Alessandra Mussolini und mir der Athesia zuspielte. Das Thema FPÖ ist für mich seitdem endgültig erledigt.“ 11) Ungeachtet dessen behielt Pius Leitner, dem Ulli Mair im FPS-Vorsitz (2012 – 2014) folgte, seine Mitgliedschaft im Vorstand der Tiroler FPÖ bei.
Auf Vorhaltungen des damaligen stellvertretenden BZÖ-Klubchefs im Nationalrat, Herbert Scheibner (ehedem FPÖ), entgegnete Strache zudem, seine Partei befinde sich nicht in einem Erklärungsnotstand: „Neben dem Umstand, dass die Südtirolfrage innerhalb der EU-Fraktion in keinster Weise behandelt wird, werden wir wegen zweier Fraktionsmitglieder, welche eine Wählerschaft von 0,517 bzw. 0,558 Prozent in Italien repräsentieren, unsere langjährigen und zentralen Forderungen in der Südtirolsache nicht über Bord werfen. Wir werden in Zukunft natürlich genau beobachten und selbstverständlich auch reagieren, wenn faschistische Kräfte die Institutionen Südtirols – insbesondere unter anderem die Schützen – bei öffentlichen Auftritten ungestraft beleidigen oder bedrohen sollten”.
Bleibt abschließend festzuhalten, dass es im geltenden, am 18. Juni 2011 vom FPÖ-Bundesparteitag in Graz verabschiedeten Parteiprogramm unter Punkt „9) Weltoffenheit und Eigenständigkeit“ – es ist der abschließende Programmpunkt – auf Südtirol bezogen lapidar heißt: „Österreich ist Anwalt der deutschen und ladinischen Südtiroler und vertritt die Interessen für alle Altösterreicher deutscher Muttersprache aus dem Bereich der ehemaligen k.u.k. Monarchie. Wir streben die Einheit Tirols an und bekennen uns zum Selbstbestimmungsrecht Südtirols und zur Unterstützung der Heimatvertriebenen-Verbände.“ Im Vergleich mit früheren Südtirol-Programmaussagen, für die hier allerdings vermittels Herausgeber-Vorgabe kein Raum zur Verfügung steht, ist man geneigt, diesen Punkt im aktuellen FPÖ-Parteiprogramm als Reduktions- oder Schwundstufe zu bezeichnen.
Enge Kooperation
Die FPÖ gehört in Österreich zu den etablierten Parteien; mittlerweile ist sie zum dritten Mal an einer Koalitionsregierung beteiligt. Die FPS darf nach mehr als einem Vierteljahrhundert ihrer Existenz auch als etabliert bezeichnet werden, wenngleich ihr in Südtirol der Wunsch nach Regierungsbeteiligung von der dominanten SVP aus Gründen, die vorwiegend in deren ideologischem Selbstbild, ihrer Verabsolutierung der Autonomie(politik) und aufgrund sich anbietender bequemerer Koalitionspartner zu suchen sind, bisher abgeschlagen worden ist. Die FPS hat stets Wert auf die Feststellung gelegt, eine eigenständige politische Kraft zu sein. Das hielt sie – abgesehen von der „Causa Mölzer – ITS“ von engster Zusammenarbeit mit der politisch-weltanschaulich nächstverwandten FPÖ nicht ab. Im Gegenteil: Schon unter dem Tiroler FPÖ-Landesobmann Gerulf Stix gab es in den 1970er Jahren rege Kontakte zur „Schwesterpartei“ PDU (später FPS) und zu Gerold Meraner, deren Abgeordneten im Südtiroler Landtag. Dasselbe gilt insbesondere für die (seit 1992) „neue“ FPS, zu der vom Tag ihrer Gründung an die Tiroler FPÖ-Politiker Walter Meischberger, Siegfried Dillersberger, Franz Linser, Edith Haller, Hans Kutscherer, Gerald Hauser, um nur einige zu nennen, sowie Spitzenfunktionäre aus anderen Bundesländern, wie beispielsweise der Linzer FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Neubauer, sowie die FPÖ-Bundesparteispitze engste Kontakte hielten und halten.
Vice versa: Der seit Frühjahr 2017 fungierende FPS-Obmann Andreas Leiter Reber gehört seit März 2018 mit Sitz und Stimme dem Bundesparteivorstand der FPÖ an, so wie es jenseits einstiger Irritationen stets Brauch war. Und es gilt nicht zuletzt für die jetzigen Parteiführungen: Der erste Besuch führte die neue FPS-Parteiführung in Gestalt von Obmann Leiter Reber und Generalsekretär Florian von Ach im Juni 2017 nach Innsbruck zum Tiroler FPÖ-Obmann Markus Abwerzger, wo man gemeinsame Vorstandssitzungen beider Parteien vereinbarte. Aus ihren Verlautbarungen ging das hervor, was die Freiheitlichen beidseits des Brenners auf das Engste miteinander verbindet: „Wir Tiroler Freiheitliche stehen uneingeschränkt zu unseren südlichen Landsleuten“ (Abwerzger); und: „Es ist die FPÖ Tirol, die stets das Südtiroler Streben nach Ausbau der Autonomie bis hin zur Selbstbestimmung uneingeschränkt und konsequent unterstützt hat.“ (Leiter Reber)
Anmerkungen:
1) Auf Parteien und politische Gruppierungen, die – wie etwa der „Wahlverband der Unabhängigen“ (WdU), aus der die „Partei der Unabhängigen“ (PDU) und sodann die „ursprüngliche“ „Freiheitliche Partei Südtirols“ (FPS) des damaligen Landtagsabgeordneten Gerold Meraner sowie die 2011 von dem von der 1989 von der Landtagsabgeordneten Eva Klotz und dem vormals langjährigen SVP-Politiker Alfons Benedikter gegründeten „Union für Südtirol“ (UfS; sie nennt sich nunmehr „Bürger Union“, BU) abgespaltenen STF – ebenso in fundamentaler Opposition zur absolut dominanten SVP standen, kann hier aus Platzgründen (Vorgaben der Herausgeber) nicht eingegangen werden. Zudem muss aus demselben Grunde ein näheres Eingehen auf personelle Frakturen und parteipolitische Rupturen unterbleiben, welche sowohl das Gefüge der FPÖ Tirol, als auch jenes der FPS bisweilen beeinträchtigten.
2) Gründungsakt detailliert beschrieben in: Angerer, Oswald. Die Freiheitlichen – Südtirols. Entstehung, Programm, Organisationsstruktur, Akzeptanz unter besonderer Berücksichtigung ihrer Zusammenarbeit mit der Freiheitlichen Partei Österreichs und ihres Standpunktes in der Südtirol-Frage; ungedr. Diplomarbeit, Universität Innsbruck 2000
3) Dem überparteilichen „Südtiroler Komitee KSZE Wien“ hatten neben Dr. Eduard Stoll (Europa-Union Tirol), Hans Stieler (Obmann des Südtiroler Heimatbundes SHB), Dr. Eva Klotz (Landtagsabgeordnete des damaligen SHB-Wahlverbands), Hans Mair (Obmann des SHB-Wahlverbands), Pius Leitner (damals Parteiausschussmitglied der SVP), Dr. Christian Waldner (Bozner SVP-Ortsjugendreferent), Werner Micheli (Mitglied des Ortsjugendausschusses der SVP Tramin), Sepp Michaeler (Mitglied der Eisacktaler SVP-Bezirksjugendleitung), Alfred Oberhofer (Ortsjugendreferent-Stellvertreter der SVP Vals), Sepp Huber (Pustertaler Bezirksjugendreferent der SVP), auch der Schützen-Hptm. von Eppan, Reinhard Gaiser, und der von Gais, Alois Oberhammer, sowie der Pressereferent des SSB-Bezirks Burggrafenamt-Passeier, Stephan Gutweniger, angehört. Sie verlangten, die deutliche Formulierung des Selbstbestimmungsrechts der Völker in der Schlussakte von Helsinki (Unterzeichnung 1. August 1975) müsse auch auf Südtirol Anwendung finden. Einige der Genannten, vor allem Christian Waldner, Pius Leitner und Stefan Gutweniger, sollten später zu den führenden Gründern bzw. tragenden Funktionären der „neuen“ FPS gehören.
4) NR XVII. GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung 9. Juni 1988, S7531-S7542
5) Hieraus ist bereits erkenntlich, dass die von den Freiheitlichen des südlichen Landesteils im Grunde bis heute als anzustrebende selbstbestimmte Möglichkeit des „Los-von-Rom“ erachtete Freistaats-Lösung schon damals in Rede stand und nach der formellen Neugründung der FPS Ende 1992 nurmehr programmatisch fixiert und in der öffentlichen Debatte über die Zukunft der „Autonomen Provinz Bozen-Südtirol“ kommunikativ vertreten werden musste.
6) Lettlands Parlament erklärte am 4. Mai 1990 seine Unabhängigkeit und löste sich ebenso wie – mittels Selbstbestimmungsreferenden – Estland am 3. März 1991 sowie Litauen am 9. Februar 1991 – von der untergehenden Sowjetunion und wurden, was sie in der Zwischenkriegszeit waren, souveräne Staaten.
7) Die beiden vormaligen jugoslawischen Teilrepubliken erklärten nach vorausgegangenen Volksabstimmungen am 25. Juni 1991 ihre Unabhängigkeit (und wurden von der EG am 15. Januar 1992 anerkannt), was die serbisch dominierte „Jugoslawische Volksarmee“ (JVA) aber militärisch unterbinden wollte. Deren Krieg gegen Slowenien (26. Juni – 7. Juli 1991) endete mit dem Abzug der JVA, wohingegen der Krieg mit und in Kroatien (und von 1992 an in Bosnien-Hercegovina) bis 1995 dauern sollte. Bis zur Jahrtausendwende löste sich Jugoslawien unter weiteren kriegerischen Konflikten, insbesondere im Kosovo, gänzlich auf.
8) Die Streitbeilegungserklärung Österreichs, durch Außenminister Alois Mock in einer Note an Italien vom 16. Juni 1992 förmlich übermittelt, lautet: „Im Hinblick darauf, daß zwischen Österreich und Italien eine Streitigkeit über die Durchführung des Pariser Abkommens vom 5. September 1946 entstanden ist; im Hinblick darauf, daß diese Streitigkeit Gegenstand der Resolutionen 1497 (XV) und 1661 (XVI) der Vollversammlung der Vereinten Nationen war; unter Bedachtnahme darauf, daß die Vollversammlung der Vereinten Nationen Österreich und Italien in den erwähnten Resolutionen empfohlen hat, die Verhandlungen mit dem Ziel wieder aufzunehmen, eine Lösung aller Differenzen hinsichtlich der Durchführung des obengenannten Abkommens zu finden; in Anbetracht der Tatsache, daß die Wiederaufnahme der Verhandlungen stattgefunden und zur Annahme einer Methode der Beratungen geführt hat, welche geeignet war, die Beilegung der Streitigkeit ohne Präjudiz für die jeweiligen Rechtsstandpunkte der beiden Seiten herbeizuführen; mit Rücksicht darauf, daß die italienische Regierung in ihrer Regierungserklärung vom 3. Dezember 1969 detailliert aufgezählte Maßnahmen angekündigt hat, die in dauerhafter Weise die Interessen der deutschsprachigen Bevölkerung Südtirols, das friedliche Zusammenleben und die Entwicklung der Sprachgruppen Südtirols zu gewährleisten bestimmt sind; angesichts der Tatsache, daß die italienische Regierung diese in der Regierungserklärung vom 3. Dezember 1969 angekündigten Maßnahmen nunmehr verwirklicht und mit Note vom 22. April 1992 mitgeteilt hat: erklärt die österreichische Bundesregierung, daß sie die zwischen Österreich und Italien bestehende Streitigkeit, welche Gegenstand der erwähnten Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen war und den Status des deutschsprachigen Elements der Provinz Bozen (Bolzano) – Durchführung des Pariser Abkommens vom 5. September 1946 – betrifft, als beendet erachtet.” (https://www.uibk.ac.at/zeitgeschichte/zis/library/19920611.html ) (eingesehen am 01.09.2018)
9) Dillersberger, Siegfried: 25 Jahre Streitbeilegungserklärung – ein entbehrliches „Jubiläum“; vgl.: http://www.genius.co.at/index.php?id=900 (eingesehen 02.09.2018)
10) Zitiert nach Dillersberger, siehe Anm. 9
11) Zitiert nach https://dolomitengeistblog.wordpress.com/2008/05/06/%E2%80%9Eich-war-die-rampensau/ (eingesehen am 03.09.2018)
* Leicht veränderte Fassung eines in dem Buch von Lothar Höbelt/Fabian Walch (Hrsg.), 60 Jahre FPÖ Tirol, Innsbruck 2018, ISBN: 9783200061255, enthaltenen Beitrags.