Wir dokumentieren hier die Rede von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, die er auf Herrenchiemsee zu 75 Jahre Verfassungskonvent von Herrenchiemsee gehalten hat.
Ein Vorentwurf für einen provisorischen Text. Viel mehr ist es eigentlich nicht, worum sich unsere heutige Feierstunde dreht. Diese – allerdings von exzellenten Sachverständigen verfasste – „Unterlage zur weiteren Beratung“
, wie es damals in aller Bescheidenheit hieß, feiern wir heute zu Recht, wie ich finde, mit Glanz und Gloria, Bund und Land gemeinsam.
„Unterlage zur weiteren Beratung“
– wir hier, die wir heute zusammen sind, wissen, dass wir sehr viel mehr feiern als das. Aber wie viele wissen überhaupt von der Sache? Der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee ist unter den wirklich wichtigen Momenten in der Geschichte der deutschen Demokratie möglicherweise einer der unbekanntesten. Dabei ist er einer der ohne Zweifel bedeutendsten. Man kann fast sagen, seine Bedeutung steht in umgekehrtem Verhältnis zu seiner Bekanntheit.
Der Konvent von Herrenchiemsee hat vor nunmehr 75 Jahren die wesentliche Arbeit am Grundgesetz geleistet. Dieses Grundgesetz ist, seit es dann ein Jahr später in Kraft trat, die Grundlage dafür, dass in unserem Staat Freiheit und Demokratie und Recht das Zusammenleben bestimmen. Darüber können wir nur froh und dafür können wir nur dankbar sein. Und darum ist es auch in Ordnung, wenn wir das Gedenken an dieses bedeutende Ereignis an diesem sehr prunkvollen Ort begehen – auch wenn dieser Saal im Neuen Schloss Herrenchiemsee, bewusst wohl eine Kopie von Versailles, in denkbar größtem Kontrast zum Deutschland des Jahres 1948 steht. Und auch zu der Arbeit, die nebenan im Alten Schloss geleistet wurde, in bescheideneren Umständen und oft von Improvisation gekennzeichnet.
Nach der Barbarei des Nationalsozialismus war unser Land zerstört, moralisch zerrüttet und geteilt. Die Städte waren weitgehend verwüstet, unzählige Menschen waren heimat- und obdachlos geworden, neun Millionen Flüchtlinge und Vertriebene waren aus dem Osten gekommen, Millionen Männer waren noch in Kriegsgefangenschaft oder galten als vermisst. Wohnungsnot und Hunger beschwerten die Menschen.
Und zugleich hatte der Kalte Krieg schon begonnen. Während dieser Konvent tagte, das muss man sich in Erinnerung rufen, litt West-Berlin unter der sowjetischen Blockade. Die gerade gewonnene Freiheit musste verteidigt werden gegen die kommunistische Diktatur, mittels Luftbrücke, mittels Rosinenbombern. Das war die Zeit.
Was für einen Staat sollte man eigentlich in dieser Zeit entwerfen, hier in Herrenchiemsee, wo am 10. August 1948 Vertreter und Beauftragte der Länder der westlichen Besatzungszonen zusammengekommen waren, um dem bevorstehenden Parlamentarischen Rat einen Vorschlag für eine neue, gemeinsame Verfassung zu machen?
Es war eine kleine Gruppe von Politikern, Beamten und Wissenschaftlern – allesamt Männer. Frauen waren nur als Sekretärinnen und begleitende Ehefrauen auf Herrenchiemsee. Erst später im Parlamentarischen Rat waren sie als Abgeordnete mit dabei, nur vier zwar, aber doch einflussreich genug, um jenen Artikel ins Grundgesetz zu schreiben, der auf Herrenchiemsee noch fehlte: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Berlins Vertreter Otto Suhr hatte in den Beratungen übrigens bereits auf das Fehlen einer solchen Aussage zur Gleichberechtigung der Frauen hingewiesen. Vielleicht lag es daran, dass seine Frau Susanne nicht nur als seine Begleitung, sondern auch als Journalistin für Berliner Zeitungen den Konvent verfolgte und kommentierte.
So verschieden ihre Biografien und politischen Überzeugungen auch waren: Die Männer des Verfassungskonvents waren allesamt, auf unterschiedliche Weise, von Diktatur, Krieg und Völkermord geprägt .
Der Staatsrechtler Carlo Schmid, der Vertreter von Württemberg-Hohenzollern, unterzeichnete in Herrenchiemsee noch mit „Karl Schmid“
, änderte danach seinen Namen jedoch in Carlo, um nicht mit dem berüchtigten Ideologen des NS-Staates Carl Schmitt verwechselt zu werden. Carlo Schmid, ein liberaler Sozialdemokrat, prägte die Beratungen des Konvents wie später die des Parlamentarischen Rates ganz wesentlich mit.
Hermann Brill, der Vertreter Hessens, hatte das KZ Buchenwald überlebt und musste vor der neuen SED-Diktatur aus Thüringen flüchten. Der Verfassungsrechtler Hans Nawiasky hatte 1933 seine Professur in München verloren und war von den Nationalsozialisten als Jude ins Schweizer Exil getrieben worden. Sein Kollege Theodor Maunz hingegen hatte im „Dritten Reich“
Karriere gemacht und zählte zu jenen Juristen, die der Diktatur den Anschein von Legitimität verschafft hatten. Niedersachsens Vertreter, Justus Danckwerts, war als Vertreter der Kriegsverwaltung des NS-Regimes in den Völkermord an den Juden in Osteuropa tief verstrickt.
In gewisser Weise bildete sich auf Herrenchiemsee also jenes Nachkriegsdeutschland ab, in dem nicht nur Opfer, Verfolgte und Widerständler am Aufbau einer neuen Demokratie beteiligt waren, sondern auch viele, die im Nationalsozialismus auch Schuld auf sich geladen hatten oder durch Verstrickung oder Mitläufertum darin verwickelt waren.
Im Namen des Staates waren die schlimmsten Verbrechen begangen worden; es war möglich gewesen, dass der Staat selber, seine Organisationen und Strukturen und seine Justiz, zur Aussonderung, Vertreibung und Vernichtung ganzer Menschengruppen beigetragen oder sie sogar aktiv betrieben hat. Es war diese grauenvolle Vergangenheit, die den Aufbruch in die Zukunft so besonders machte. Auch die Gefolterten von Buchenwald und Dachau, die Ermordeten von Auschwitz, die Gefallenen von Stalingrad wie auch die Toten vom D-Day sollten nicht vergessen werden. In der Idylle von Herrenchiemsee wollten die Männer des Konvents einen Staat bauen, der nicht mehr, nie mehr zu solch ungeheuren Verbrechen missbraucht werden konnte.
Die Formulierung des ersten Artikels ihres Entwurfs lautete deswegen: „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“
Das ist die tiefe Grundüberzeugung, die hinter dem ganzen Entwurf von Herrenchiemsee steckt. Mancher hat bedauert, dass diese Formulierung nicht auch ins Grundgesetz übernommen worden ist. Aber der ganze Entwurf von Herrenchiemsee und auch das später beschlossene Grundgesetz sind zutiefst von dem geprägt, was mit diesem Satz ausgedrückt ist: Der Staat ist um des Menschen willen da.
Hier hat sich die noch unmittelbar lebendige historische Erfahrung niedergeschlagen, von der sie in Herrenchiemsee damals sagen sollten: „Nie wieder!“
Und dieses „Nie wieder!“
sollte durch die Verfassung unumkehrbar auch praktische Politik des neuen Staates werden.
Wenn etwa allen Verhafteten „Sicherheit vor körperlicher und seelischer Misshandlung gewährleistet“
wird, dann hallen hier auch noch die Schmerzensschreie aus den Folterkellern der Gestapo nach. Wenn „Beschränkungen des Rundfunkempfangs“
für unzulässig erklärt werden, dann ist dies auch eine Antwort darauf, dass im NS-Regime auf das Abhören ausländischer Sender nicht nur hohe Strafen, sondern auch die Todesstrafe drohten. Und wenn die Vorbereitung eines Krieges ausdrücklich unter Strafe gestellt wird, dann zeigt sich der Wille, unter die Epoche eines fatalen deutschen Militarismus einen Schlussstrich zu ziehen.
Erst der Mensch, dann der Staat! Was im ersten Satz von Herrenchiemsee gemeint war und dort im zweiten Satz, „die Würde der menschlichen Persönlichkeit ist unantastbar“
, noch verstärkt wurde, das wird in der endgültigen Version des Grundgesetzes eher noch deutlicher und noch entschiedener zum Ausdruck gebracht: Das Grundgesetz spricht ja zuerst vom Menschen selbst – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“
– und erst im zweiten Satz vom Staat: von dessen Verpflichtung, diese Würde zu achten und zu schützen. Das ist in ihrer Kürze und Prägnanz die wohl deutlichste Absage an alles, was vorher an Unmenschlichem in und durch den Staat geschehen war.
So sind auch die Grundrechte und die Freiheiten entschieden und knapp formuliert, sie stehen sozusagen am Eingang eines ganzen Verfassungsgebäudes. Die Freiheit des Menschen steht im ideellen, aber auch im praktischen Zentrum dieser Verfassung.
Dazu gehören ganz zentral die Freiheit der Meinung, der Presse; die Freiheit, sich zu versammeln, Gemeinschaften, auch Verbände und Parteien, zu bilden; die Freiheit der Kunst, der Wissenschaft und auch des Glaubens. Diese Freiheit ist der grundsätzliche Gegenentwurf zum Totalitarismus in den Jahren der Diktatur. Ein antitotalitärer Grundkonsens prägte den Entwurf – vor allem der entschiedene Vorrang der Freiheit.
Diese Freiheit zu schützen, genau dazu sollen die demokratischen und juristischen Strukturen und Funktionen des Staates dienen. Die bittere Erfahrung, dass die Demokratie in Weimar nicht stark genug gewesen war, ist für viele Entscheidungen und Formulierungen in Herrenchiemsee prägend gewesen. Etwa für die starke Stellung des Parlaments und der Parteien, die das parlamentarische System tragen. Auch für die Unmöglichkeit, einen Kanzler abwählen zu können, ohne einen neuen zu bestimmen, also das konstruktive Misstrauensvotum. Oder für die bundesstaatliche Ordnung mit einer starken Stellung der Länder. Ich will nicht alles aufzählen, was noch zu nennen wäre, auch nicht verschiedene offen gebliebene Streitpunkte wie etwa über die Gestalt einer Zweiten Kammer, woraus dann später der Bundesrat hervorging.
Eines aber war wichtig und bleibt wichtig bis heute, nämlich das Ziel all der Bemühungen: ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat freier Bürgerinnen und Bürger, die vor dem Gesetz gleich sind und deren Freiheit und Unversehrtheit in gleicher Weise geschützt wird.
Der Konvent hier auf Herrenchiemsee hat offenbar gute, sehr gute Arbeit geleistet, denn der Parlamentarische Rat hat sich dann in Bonn, bei allen Auseinandersetzungen, die dort noch stattfanden, sehr stark auf diesen Entwurf stützen können und wollen. Der Substanz nach stammen große Teile des Grundgesetzes aus der Herrenchiemseer Vorarbeit; die Grundrechtsbestimmungen, Sie werden das sehen, wenn Sie es vergleichen, sind fast vollständig vom Parlamentarischen Rat übernommen worden. Das Grundgesetz, das unserem Land nun über fast 75 Jahre dient, hat uns viel Gutes gebracht, dem wir alle unsere Freiheit, unser Wohlergehen, unsere Sicherheit, unsere demokratischen Entscheidungsmöglichkeiten zu verdanken haben, dieses Grundgesetz hat also seinen Ursprung hier auf Herrenchiemsee.
Es ist erstaunlich für uns Zeitgenossen heute, in wie kurzer Zeit man damals zu einem Ergebnis kam. Sicher, die Zeit drängte, am 1. September sollte der Parlamentarische Rat in Bonn beginnen, und man musste und wollte bis dahin jedenfalls etwas Brauchbares für die weiteren Beratungen zustande bringen. So hat man innerhalb von nicht einmal zwei Wochen hier miteinander beraten und einen ganzen Entwurf verfassen können. Die Vertreter der Länder und die eingeladenen Experten müssen sehr ziel- und sachorientiert gearbeitet haben, sie müssen sich, anders kann man sich das gar nicht vorstellen, trotz aller unterschiedlichen Lebenswege und Erfahrungen in entscheidenden, wesentlichen ideellen Überzeugungen einig gewesen sein oder sich mindestens schnell darauf verständigt haben. Zwar enthält der Herrenchiemsee-Text auch einige Minderheitenvoten, aber die Formulierung der Grundrechte etwa wurde völlig einmütig gefunden.
Schließlich kann man sich nur mit Dankbarkeit daran erinnern, wie das Grundgesetz nicht nur einfach „Geltung erlangt“
hat, wie man sagt, sondern wie seine Werte, wie sein Geist in einer demokratischen Gesellschaft lebendig wurden. Man muss sich ja immer wieder vor Augen führen, dass die Demokratie als Staatsform in Deutschland davor kaum einmal fünfzehn Jahre Bestand gehabt hat, existiert hat. Und in der Weimarer Demokratie waren viele eben auch nicht zu Demokraten geworden. Und wer 1948, zur Zeit von Herrenchiemsee, um die 18 Jahre alt war, also der Generation Zukunft angehörte, der hatte zeit seines bewussten Lebens praktisch nur in der Diktatur gelebt, in der Schule, in der Öffentlichkeit nichts anderes gehört und gelesen und gesehen als die Propaganda des Totalitarismus.
Da ist es im Nachhinein immer noch erstaunlich, dass aus der Bundesrepublik alles in allem ein Gemeinwesen geworden ist, das Freiheit und Demokratie, das faire parlamentarische und öffentliche Auseinandersetzung zwar erst noch ein wenig üben musste, aber die Spielregeln rasch begriffen hat. Zunächst in Westdeutschland, seit nunmehr 33 Jahren in ganz Deutschland. Auch daran sollten wir heute erinnern: Der Konvent von Herrenchiemsee und das Grundgesetz waren von Beginn in gesamtdeutscher Perspektive geschrieben.
Niemand verkörpert das besser als der erwähnte Hermann Brill. Wie gerne hätte Brill hier auf Herrenchiemsee sein Heimatland Thüringen vertreten. Aber der sowjetischen Besatzungsmacht war der engagierte Demokrat immer ein Dorn im Auge, deshalb setzte sie ihn als Regierungspräsidenten ab, verhaftete ihn und trieb ihn zur Flucht in den Westen. Wenn auch die Sowjetunion die Mitwirkung der Länder ihrer Besatzungszone verboten hatte – die Ideen von Herrenchiemsee, später die Werte des Grundgesetzes wurden von vielen Menschen in ganz Deutschland geteilt. Wenn wir heute und in den kommenden Monaten an den Wiederaufbau der Demokratie vor 75 Jahren erinnern, dann sollten wir auch an jene Männer und Frauen denken, die in Ostdeutschland schon und vor allem 1953 für Meinungsfreiheit, demokratische Wahlen und Rechtsstaatlichkeit eingetreten sind – und die dafür oft mit ihrer Freiheit, ja mit ihrem Leben bezahlen mussten. Gerade deshalb war mir die Erinnerung an den 17. Juni vor 70 Jahren in diesem Jahr so wichtig.
Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben im Laufe der Jahrzehnte viele, auch harte Konflikte ausgehalten und ausgetragen. Das ist möglich gewesen, weil die Spielregeln nicht nur eingehalten, sondern vor allem auch akzeptiert waren. Zu diesen Spielregeln gehört, dass wir natürlich nicht alle einer Meinung sein müssen, dass wir einander nicht zu mögen brauchen, dass wir andere Vorstellungen ablehnen können – aber dass wir das alles auch jedem anderen zubilligen.
Ob mehr oder weniger bewusst, ich betone: Die allermeisten Bürgerinnen und Bürger waren und sind in einem tiefen Sinne „Verfassungspatrioten“
, sie haben den Geist des Grundgesetzes verinnerlicht – Demokratie, Freiheit und Gleichheit, soziale Verantwortung, Liberalität.
Ein Gemeinwesen prägt mit seiner Verfassung die Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen sie aber auch leben, und indem sie sie leben, diese Verfassung verteidigen. Unser Grundgesetz verträgt harte und härteste Auseinandersetzung. Verfassungsfeinde jedoch kann die Verfassung nicht integrieren – und wir dürfen die Gefahr, die von ihnen ausgeht, nicht ignorieren. Politische Gegnerschaft ist eines, Verfassungsfeindlichkeit etwas ganz anderes. Verfassungsfeinde wollen ihre politischen Gegner vernichten, ihr Ziel ist Herrschaft ohne Widerspruch, und das ist nicht die Demokratie des Grundgesetzes.
Im Kampf gegen den Extremismus gibt es eine historische Lehre, die sich wie ein roter Faden durch den Verfassungsentwurf von Herrenchiemsee zieht und die bis heute gilt: Eine Demokratie muss wehrhaft sein gegenüber ihren Feinden. Niemals wieder sollen demokratische Freiheitsrechte missbraucht werden, um Freiheit und Demokratie abzuschaffen.
Robust und wehrhaft schon im Alltag zu sein, heißt zuerst, den Willen zum Widerspruch gegen Angriffe auf Freiheit und Demokratie zu beweisen und die auftrumpfenden Lügen von Freiheitsfeinden nicht mit Schweigen und Beschwichtigung hinzunehmen – die Freiheitsfeinde dadurch womöglich noch zu ermutigen. Klarer, entschiedener, kämpferischer Widerspruch der demokratischen Parteien ist zum Beispiel immer dann geboten und gefordert, wenn Agitatoren in öffentlichen Versammlungen oder selbst in Stadtrats- und Gemeinderatssitzungen unsere Demokratie als „System“
, „Unrechtsregime“
oder „Diktatur“
verunglimpfen, demokratische Institutionen diskreditieren und verächtlich machen.
Erinnern wir uns daran, dass unsere Demokratie im Schatten von Diktatur, Krieg und Völkermord entstand. Und erkennen wir, was heute für unsere Demokratie auf dem Spiel steht. Wir alle haben es in der Hand, die Verächter unserer Demokratie in die Schranken zu weisen. Und wir alle, jede Politikerin und jeder Politiker, aber eben auch jede Bürgerin und jeder Bürger, wir alle haben eine gemeinsame Verantwortung für unsere Demokratie. Wir müssen sie schützen! Kein mündiger Wähler kann sich auf mildernde Umstände herausreden, wenn er sehenden Auges politische Kräfte stärkt, die zur Verrohung unserer Gesellschaft und zur Aushöhlung der freiheitlichen Demokratie beitragen.
Gerade ein Gedenken wie heute fordert uns auch zu solch ernsten Gedanken auf. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Demokratieprinzip sind durch die Verfassung selbst jeder Abschaffung entzogen. Aber politisch – politisch, nicht rechtlich – müssen wir uns immer im Klaren sein: Unsere Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tag, an dem sie uns gleichgültig wird.
Meine Damen und Herren, dieser heutige Tag des Dankes und der Freude ist also zugleich ein Tag der Selbstverpflichtung. Zu dieser Selbstverpflichtung gehört die Erinnerung. Das Herrenchiemsee von Ludwig II. ist ein beeindruckendes Stück deutscher, oder genauer gesagt: bayerischer Kultur. Und das Herrenchiemsee des Verfassungskonvents ist ein bleibendes Kapitel der deutschen Demokratiegeschichte. Ich wünsche mir, dass Herrenchiemsee und der Verfassungskonvent noch mehr ins Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit kommen, als echter Ort der Demokratie. Mit der neuen und vergrößerten Ausstellung ist dazu ein wesentlicher Schritt gemacht; ich wünsche mir viele Besucherinnen und Besucher und danke den Kuratorinnen und allen, die diese neue Ausstellung möglich gemacht haben.
Der Verfassungskonvent vor 75 Jahren mag in der relativen Kargheit des Alten Schlosses getagt haben. Aber mit seiner zentralen Hervorhebung der Menschenwürde als Maxime allen staatlichen Handelns strahlt der damals entstandene Verfassungsentwurf noch heller in die Gegenwart als aller Prunk und Glanz dieses wunderbaren Saales.
Quelle: Bundespräsident.de