Flüchtlingspolitik: Das Alter muss der Bund bei der Einreise klären

Kinderspielplatz, Foto: Stefan Groß

Klarer kann man den Handlungsbedarf nicht beschreiben: Nur drei mal hat ein Jugendamt eine Altersfeststellung durch ein Gutachten angeordnet. Ergebnis: In Stuttgart und Karlsruhe wurden 30% bzw 50% der angeblichen Jugendlichen als erwachsen eingestuft, in Tübingen 4%. Glaubt jemand ernsthaft, dass solche Abweichungen korrekt sind? Es ist faktisch vollkommen willkürlich, ob ein Asylbewerber als minderjährig durchgeht oder nicht. Das Gesetz erlaubt die Untersuchung, aber sie wird kaum eingesetzt.

Was muss geschehen? Man sollte einfach auf die Kommunen hören. Der Städtetag sagt völlig zurecht: Das Alter muss der Bund bei der Einreise klären. Nicht das jeweilige Jugendamt. Wir brauchen einheitliche Standards. Und dazu muss immer die medizinische Untersuchung gehören, wenn jemand angibt unter 18 zu sein, aber einen älteren Eindruck macht und keine Papiere bei sich hat. Die Untersuchung sollte freiwillig bleiben, aber wer sich weigert, muss dann einen Asylantrag als Erwachsener stellen.

Einfache und klare Lösung. Kein Generalverdacht und keine Menschenrechtsverletzung. Wer einen Behindertenausweis haben will, muss sich von einem Arzt untersuchen lassen. Da sagt auch niemand, das sei ein Generalverdacht gegen Behinderte. Es ist einfach normal, dass man belegen muss, warum man Vergünstigungen und besondere Rechte vom Staat erhalten will.

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