Ein Autounfall, komplizierte Arm- und Beinbrüche oder lang anhaltende Infektionen können Menschen schnell für längere Zeit außer Gefecht setzen. Zudem gibt es einige schwere Erkrankungen, die nicht selten zur dauerhaften Berufsunfähigkeit führen. Die Einbußen beim regelmäßigen Einkommen sowie oftmals höhere Ausgaben für Medikamente und Behandlungen ziehen teilweise finanzielle Probleme nach sich. Wir haben uns mit den Themen Lohnfortzahlung, Krankengeld und verschiedene Zusatzversicherungen beschäftigt.
Wem steht Krankengeld vom Arbeitgeber zu?
Bei unverschuldeter Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit haben Angestellte und Arbeiter gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf ihr volles Arbeitsgehalt. Grundvoraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Zudem muss die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Maximal sechs Wochen ist er zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Es ist übrigens Vorsicht geboten, eine Krankheit nur vorzutäuschen. Einige Unternehmer, die Zweifel an der Echtheit haben, beauftragen einen Detektiv zur Observierung des Arbeitnehmers. Sollte sich herausstellen, dass dieser putzmunter am Leben teilnimmt, liegt ein Lohnfortzahlungsbetrug vor.
Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse
Wer Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist, hat nach Beendigung der Zahlungen durch den Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld. Dieses muss nicht extra beantragt werden, vielmehr erhält der Arbeitgeber von der Krankenkasse ein Formular für die Verdienstbescheinigung zugeschickt. Es beinhaltet alle notwendigen Angaben für die Berechnung des Krankengeldes. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch an die Krankenkasse übersendet.
Länge und Höhe der Krankengeldzahlung
Grundsätzlich wird Krankengeld über einen Zeitraum von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Dies gilt auch, wenn man nicht an einem Stück krankgeschrieben ist. Begründet sich die Arbeitsunfähigkeit auf dieselbe Krankheit, werden die Zeiten zusammengezählt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch darf es nicht höher als 90 Prozent des Nettoeinkommens sein. Dies führt in der Regel zu deutlichen Einschränkungen in Bezug auf die Lebensunterhaltungskosten.
Wie geht es nach Beendigung der Krankengeldzahlung weiter?
Wer nach 78 Wochen noch immer nicht arbeitsfähig ist, kann in die Kategorie Erwerbsunfähigkeit fallen. Möglicherweise besteht danach ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Drei Monate bevor das Krankengeld nicht mehr gezahlt wird, erhält man von der Krankenkasse die Aufforderung, einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen. Diese prüft, ob eine derartige Maßnahme die Arbeitsunfähigkeit wiederherstellen könnte. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag automatisch auf die Erwerbsminderungsrente bezogen.
Verschiedene private Zusatzversicherungen
Um finanzielle Schwierigkeiten vorsorglich auszuschließen, bietet sich der Abschluss einer zusätzlichen privaten Versicherung an. Auch, wer nur selten krank ist, sollte eine solche ins Auge fassen. Die Zahlen sprechen für sich: Jeder vierte Versicherte ist im Durchschnitt mindestens einmal im Leben von Berufsunfähigkeit betroffen. Zu den häufigsten Ursachen zählen psychische Probleme, die oft in einem Burn-Out enden, sowie Nervenerkrankungen.
Grundfähigkeitsversicherung – Diese versichert grundlegende Fähigkeiten eines Menschen, darunter Treppensteigen, Autofahren, Gehen, Sprechen und Sehen. Bei Verlust einer der vereinbarten Kriterien, erhält der Versicherungsnehmer eine individuell festgelegte, monatliche Rente.
Berufsunfähigkeitsversicherung – Entscheidet man sich für diese Variante, sind zahlreiche Gründe für die Berufsunfähigkeit beinhaltet. Dazu zählen beispielsweise Unfälle, Verschleißerscheinungen und psychische Erkrankungen. Mit der Monatsrente lassen sich finanzielle Einbußen ausgleichen. Meist besteht die Grundvoraussetzung, dass der Betroffene zu mindestens 50 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist.
Private Unfallversicherung – Sie ist gleichfalls empfehlenswert, denn häufig ist ein Unfall schuld an einer Berufsunfähigkeit. Es gibt unterschiedliche Vertragsvariationen. Meist wird eine einmalige Zahlung bei bleibenden Schäden vereinbart. Darüber hinaus kann bei schweren Beeinträchtigungen auch eine Rente hinzukommen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen bei einem Privatabschluss Leistungen sowohl bei Arbeits- als auch Freizeitunfällen.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Sie weist Ähnlichkeit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Zur Deckung kommen körperliche, psychische und unfallbedingte Erwerbsunfähigkeit. Kann der Versicherte keiner Arbeit mehr nachgehen, wird eine monatliche Rente ausgezahlt. Aufgrund der Tatsache, dass es keine einheitliche Definition von Erwerbsunfähigkeit gibt, sollte man die Bestimmungen der Versicherung genau prüfen.
Multi-Risk-Versicherung – Bei dieser Variante, die auch unter dem Namen Funktionsinvaliditätsversicherung bekannt ist, können Versicherungsnehmer einzelne Bausteine nutzen. Auf diesem Weg erhalten sie einen Rundumschutz, sowohl im Fall von krankheits- als auch unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit.