Brossardt: „Unternehmenssteuerlast muss auf konkurrenzfähige 25 Prozent sinken“
(München, 23.02.2021). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. diskutierte auf ihrem Online-Kongress „Besteuerung von Familienunternehmen und ihrer Erben“ die zentrale Rolle von Familienunternehmen für Wirtschaft und Gesellschaft und deren Forderungen. „Neun von zehn Unternehmen werden in Deutschland von Familien getragen. Sie stehen gemeinsam für über 50 Prozent aller Umsätze und stellen rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Diese Unternehmen sind das Rückgrat, auf dem der Wohlstand unseres Landes in der Fläche beruht. Wir müssen ihnen den Rücken stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit fördern“, fordert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Auch der Bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker betont deren Bedeutung: „Familienunternehmen machen die wirtschaftliche Stärke Bayerns aus. Sie stehen zum heimatlichen Standort im Freistaat und übernehmen Verantwortung für ihre vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Die vbw sieht einen zentralen Hebel zur Entlastung von Familienunternehmen im Steuerrecht. „Die Steuerpolitik muss dazu beitragen, dass die Eigenkapitalausstattung, die Liquidität und die Flexibilität der Unternehmen gestärkt werden. Das sind die zentralen Stellschrauben für die Bewältigung der Transformation und der Folgen der Corona-Pandemie. Familienunternehmen kämpfen um den Erhalt jedes einzelnen Arbeitsplatzes, dafür braucht es aber politischen Rücken- und keinen Gegenwind“, so Brossardt. Finanzminister Füracker hebt hervor: „Der Freistaat steht eng und verlässlich zur bayerischen Wirtschaft. Seit Beginn der Pandemie haben wir mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen von über 8,2 Mrd. Euro für dringend benötigte Liquidität gesorgt und auch darüber hinaus entscheidende steuerpolitische Impulse gesetzt. Gleichzeitig brauchen wir aber auch eine konkurrenzfähige Unternehmensbesteuerung für starkes Wachstum nach Corona. Hier wäre eine Vermögensteuer absolut kontraproduktiv. In diesem Sinne werden wir uns auch in Berlin weiter tatkräftig einsetzen!“
Die vbw führt vier zentrale Punkte an, die für den Erhalt der Wettbewerbs– und Zukunftsfähigkeit von Familienunternehmen dringend angegangen werden müssen. Brossardt: „Erstens müssen wir Steuern auf Gewinne auf ein international konkurrenzfähiges Niveau von 25 Prozent senken. Zweitens dürfen Personengesellschaften steuerlich nicht schlechter gestellt werden als Kapitalgesellschaften. Drittens müssen die Finanzierungsbedingungen besser werden. Investitionen in den digitalen Wandel müssen schneller abschreibbar werden und die steuerliche Forschungsförderung muss großzügiger werden. Auch der steuerliche Verlustrücktrag muss der Höhe und Länge nach ausgeweitet werden, Hindernisse beim Verlustvortrag gilt es auszuräumen.“
Besonderes Augenmerk legt die vbw auf die vierte Forderung: So muss Betriebsvermögen erbschaftssteuerlich konsequenter verschont werden, mehr Flexibilität und Rechtssicherheit sind unerlässlich. „Die Übergabe an die nachfolgenden Generationen darf nicht zulasten der Unternehmen gehen. Die heutigen Regeln schaden den Unternehmen, dem Standort und den Beschäftigten. Das kann nicht in unserem Interesse sein“, findet Brossardt.