Es geschah am helllichten Tage: Plünderungen in Wien

 

Der größte Kriminalfall der europäischen Nachkriegszeit kündigt sich an. Der Täter wohnt im Palais. Mit guten Beziehungen zu den österreichischen Behörden. Er prahlt mit naturgemäß hundert Fällen. Ein Bericht aus dem verlorenen Rechtsstaat Österreich.

 

Der Fall Fritzl ging 2008 durch die Weltnachrichten. In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hielt Josef Fritzl seine Tochter und die Enkelkinder mehr als zwanzig Jahre in einem Keller gefangen. CNN und BBC kamen mit Nachrichtenteams. Die deutschen Magazine Spiegel und Stern berichteten ausführlich. Ein britischer Dokumentarfilm wählte den Titel: „Monster. An Austrian Nightmare: The Story of Josef Fritzl“.

Der Vorfall wurde von Medien als ein beispielloser Skandal präsentiert, charakteristisch für die Mentalität des Landes. Die Berichte wollten vermitteln, dass etwas faul ist im Staate Österreich. Dabei war es ein pathologischer Einzelfall, der noch nicht symptomatisch für die Verfassung einer Republik sein muss.

Die Story von Fritzl war ein Fall, der keinen besonderen Erkenntnisgewinn für die Leser bringt. Es sind daraus noch keine gesellschaftlichen Strukturen ableitbar. Es ist damit nicht möglich induktiv aus dem Besonderen ins Allgemeine zu schließen. Die Berichte über Fritzl dienten nur der Bedienung einer Sensationsgier, gemischt mit dem Prickeln von Perversion.

Dasselbe gilt, mutatis mutandis, sogar für den Fall von Natascha Kampusch, die als Schulkind entführt wurde und jahrelang verschollen war. Nach ihrer Flucht aus der Gefangenschaft des Täters berichteten die Medien monatelang fast hysterisch, auch über persönliche Bereiche von Natasche Kampusch. Doch sind die prekären Befindlichkeiten für die Erkenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge nicht von Interesse. Sie bringen auch keinen Informationsgewinn. Eine kurze Darstellung der Fakten hätte genügt, eine gekonnte Reportage, ein einfühlsames Interview.

 

Kriminelle Strukturen aufgebaut

Anders müssen die schweren Verbrechen beurteilt werden, die im Zusammenhang mit rabiaten Enteignungen und rohen Plünderungen durch eine kriminelle Gruppierung seit mehr als zwanzig Jahren im großen Stil in Österreich durchgeführt werden. Man muss von tausenden Opfern ausgehen. Für die Durchführung wurden Strukturen im Staatsapparat seit Jahrzehnten aufgebaut. Involviert sind Justiz und Gerichte, die Amtsmissbrauch begehen. Weiters verwickelt sind die Rechtsanwaltskammer, aber auch hochrangige Politiker und weitere gesellschaftliche Institutionen, die bis in das Juridicum der Universität Wien reichen, die die Vorfälle decken.

Es entstand in den vergangenen Jahren der Eindruck, dass solche Enteignungen in den österreichischen Juristenkreisen als nicht ungewöhnlich gelten und dort sogar zum guten Ton gehören.

Man kann aufgrund der zahlreichen Fälle davon ausgehen, dass mindestens hundert Täter mit der offiziellen Profession Sachwalter eruiert werden können, die in Österreich kriminelle Enteignungen durchführten. In entsprechender Höhe ist die letztlich erforderliche Anzahl an Verhaftungen anzusetzen, samt beteiligten Mitarbeitern, korrupten Richtern und Justizbeamten, Mitwirkenden in kooperierenden Behörden, Anstiftern, Handlangern und Hehlern. Tausend Verhaftungen sind eine realistische Zahl.

 

Rädelsführer lebt im Palais

Eine zentrale Figur in diesem kriminellen Netzwerk ist Christian Burghardt, der als Rädelsführer auftritt. Burghardt, der gerne prunkvoll und prahlerisch sich präsentiert, wählte den Standort für seine Aktivitäten gezielt.

Er residiert im noblen Zentrum von Wien. Am Hof, hinter der Marienstatue, im Palais Collalto. Ein berühmtes Palais, in dem einst der sechsjährige Wolfgang Amadeus Mozart sein erstes öffentliches Konzert gab. Burghardt, der seit den achtziger Jahren in der Branche der Enteigner tätig ist, will bei seiner Residenz die breite Öffentlichkeit möglichst vermeiden: Kein Firmenschild beim Hauseingang. Keine Website im Netz. Bei telefonischen Anfragen legt Burghardt, der mit einem Promotionseid den akademischen Titel Doktor verliehen erhielt, rasch den Hörer auf. Bei der Gegensprechanlage ein kurzer Dialog. Die Pforte wird nicht geöffnet.

Ein Täter muss nicht in einem Keller hausen. Doch wie im Fall Fritzl gibt es auch für Opfer von Burghardt ein Leben in Kellerräumen oder in der Gruft. Sie mussten ihre Wohnungen verlassen und leben in Österreich im Untergrund, wie die Pubizistin Alexandra Bader, wenn sie nicht für ein Exil im Ausland sich entschieden.

 

Makaberes Wien

Gruft ist der makabre Name, der in Wien einem Zufluchtsort für Obdachlose gegeben wurde. Allerdings handelt es sich oftmals nicht um Obdachlose, sondern um Personen, die überfallsartig aus ihren Wohnräumen vertrieben wurden und denen dabei empfohlen wird, in die „Gruft“ zu übersiedeln, die im Wiener Bezirk Mariahilf liegt.

Der damalige Bundespräsident Heinz Fischer besuchte 2014, am 10. Jahrestag seiner Amtszeit, die Gruft. Laut einem Bericht der Erzdiözese Wien suchte dort eine ältere Frau das Gespräch mit dem österreichischen Bundespräsidenten: „Die dem Präsidenten ihre Not mit einem einbestellten Sachwalter schilderte“. (Bundespräsident zu Besuch in der „Gruft“, Medienhaus der Erzdiözese Wien, 8. 7. 2014)

Solche wichtigen Hinweise von Betroffenen auf kriminelle Vorfälle und willkürliche Enteignungen, die durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft in Verbindung mit korrupten Richtern durchgeführt werden, gibt es in Österreich zur Genüge. Doch die notwendigen Maßnahmen werden nicht gesetzt. Auch von Bundespräsident Heinz Fischer erfolgte keine weitere Reaktion.

Selbststilisierung als böser Wolf

Burghardt schrieb über sich selbst in der österreichischen Fachzeitschrift Anwalt aktuell: „„Ich bin einer der bösen Sachwalter mit vielen Sachwalterschaften … unter hundert Eingaben sind – naturgemäß – hundert Beschwerden“.
(in: Anwalt Aktuell 2012, H. 9, S. 28)

Burghardt präsentierte sich damit in Kollegenkreisen, wie er es gerne vorführt, selbstgefällig und grinsend, als der böse Wolf, der aus der Erzähltradition des deutschen Volksschatzes bekannt ist, als gefährlicher Eindringling, der das Haus der Großmutter feindlich besetzt und die Enkeltocher bedroht.

Es ist erkennbar, dass der Name Burghardt als der größte Kriminalfall der europäischen Nachkriegszeit in die Geschichtsbücher geschrieben wird.


Kaltblütiger Goldfinger

Sein typisches Auftreten, in einem kurz gehaltenen sarkastischen Stil und von Gefühlen der Grandiosität besessen, wie es Gert Fröbe in „Goldfinger“ darstellte, als Inbegriff des Bösen. Goldfinger antwortete auf ein Angebot, kurz zynisch auflachend: „Nein, wir erwarten, dass Sie sterben“. Burghardt bevorzugt: „Passen Sie auf, dass wir Ihnen keine Schwierigkeiten machen“.

Burghardt ist hervorstechend mit einer Kaltblütigkeit, die an den gleichnamigen Tatsachenroman („In Cold Blood“) erinnert, den Truman Capote in den sechziger Jahren schrieb,, um über eine brutale Mordtat in Kansas einen „wahrheitsgemäßen Bericht“ (non-fictional novel) vorzulegen, der als Vorabdruck im Magazin The New Yorker erschien.

Bei der Skrupellosigkeit, mit der Burghardt vorgeht, sind Todesfolgen stets einkalkuliert. Todesfälle im Zusammenhang mit Enteignungen durch die Methode Sachwalterschaft werden noch streng zu überprüfen sein.

Als Truman Capote von der bestialischen Mordtat erfuhr, entschloss er sich nach Kansas zu fahren, um über den Kriminalfall zu berichten. Noch bevor die Täter erkannt und verhaftet wurden, führte er seine Investigation durch, interviewte zahlreiche Anrainer und Beamte. Capote verfasste Notizen auf tausenden Seiten.

 

 

Der Enteigner bekämpft zur Gänze

Burghardt will aktuell nochmals unter Beweis stellen, dass er der berüchtigtste Enteigner von Wien ist. Die Plünderungen von Wohnungen in Österreich sollen fortgesetzt werden. Enteigner Burghardt will Geld mit einem Ferienapartment machen, das ihm nicht gehört. Burghardt stellt dabei stolz sein Gewohnheitsrecht zur Schau, dass korrupte Gerichte mit ihm kooperieren wollen.

Der Enteigner erhält üblicherweise von den österreichischen Gerichten einen Bescheid ausgestellt, der ihm den Verkauf erlaubt. Als Begründung werden gesundheitliche Gründe angeführt, weshalb der Besitz von Vermögen sinngemäß untersagt wird. Der Betroffene soll enteignet werden. Das Vermögen „versilbert“. Die Erlöse aus den Verkäufen werden auf das Konto des Enteigners verschoben.

Mit einem solchen Bescheid können die Enteigner in Österreich gegen den eigentlichen Eigentümer vorgehen, Polizeikräfte einsetzen und Einweisungen in Anstalten in Auftrag geben. Türen werden aufgebrochen, Schlösser getauscht, Kunstobjekte und Wertgegenstände zu Hehlern gebracht, Wertpapierdepots und Sparbücher ausgeraubt, Immobilien versteigert.

Doch ein Bezirksgericht wollte jetzt den amtsbekannten Sachwalter Burghardt blockieren. Der Verkauf einer willkürlich beschlagnahmten Eigentumswohnung wurde ihm vom Gericht untersagt. Damit die bereits hinlänglich vorgeführte Provokation, über die bereits in deutschen Qualitätsmedien berichtet wurde, nicht ganz auf die Spitze getrieben wird. Doch der diesbezüglich seit Jahren verwöhnte Burghardt antwortete mit einem Schreiben an das österreichische Gericht:
„Der Beschluss wird zur Gänze bekämpft“.


Bezirksgericht lehnte Verkauf ab

Eine Bezirksrichterin wollte den radikalen Kurs von Burghardt jetzt offenbar nicht mehr mittragen. Sie lehnte den Verkauf einer Eigentumswohnung ab, für den Burghardt, wie es bisher offenbar als Formalakt an Wiener Bezirksgerichten üblich war, eine richterliche Genehmigung abholen wollte. Burghardt wollte die Immobilie deutlich unter dem Wert verkaufen. Dafür gab Burghardt eine Wertindikation in Auftrag und bezeichnete die attraktive Ferienwohnung als „Ladenhüter“:

Der Betroffene ist bekanntlich Eigentümer einer Eigentumswohnung, für die ich mich um einen Käufer umsehe. Wie schon berichtet, ist die Wohnung eher ein *Ladenhüter*. Der von mir zuletzt erwähnte Interessent hat nun ein Anbot gelegt, das ich angenommen habe. Ich lege es hiermit vor“, berichtete Burghardt in seinem typischen Stil dem Gericht im Oktober 2018.

Das Apartmenthaus befindet sich in sehr ruhiger Lage, auf sonnigen Südhang, mit einem angenehmen Blick auf eine Hügellandschaft, in einer Waldgegend mit Promenadenwegen. Drei weitere Wohnungen in dem Apartmenthaus fanden in den vergangenen Jahren rasch Käufer. In einem dieser Apartments wohnte, nach ihrer Pensionierung, eine promovierte Biologin. In der Nachbarwohnung lebte, bis zu seinem 80. Lebensjahr, ein Universitätsprofessor für Kunstgeschichte, der zuvor den Ort schon als Feriengast schätzte.

Beide Wohnungen wurden mit Interesse betrachtet und sofort übernommen. Jetzt wollte Burghardt das einzige Apartment offerieren, das mit einer breiten Terrasse direkten Zugang zum Garten bietet. Dafür verlangte Burghardt von der Richterin die Genehmigung für den Verkauf um 37.000 Euro. Burghardt legte, um dabei Zeit zu sparen, dem Gericht gleich auch ein Schriftstück vor, mit dem er das Anbot annimmt. „Anbot angenommen“, bestätigte Burghardt darauf mit seiner Unterschrift.

In Österreich ist beim Erwerb von Immobilien die Praktik weitgehend bekannt, dass ein Teil des Kaufpreises bei Vertragsunterzeichnung in einem Kuvert übergeben wird, damit der Erlös nicht voll versteuert werden muss. Aufgrund der evidenten Vorgangsweise von Burghardt, eine Wertminderung der Apartmentwohnung zu erreichen, kann man davon ausgehen, dass eine solche Minderung des Kaufpreises bereits darauf abzielt, es soll ein erheblicher Teilbetrag bei Schlüsselübergabe direkt in einem Kuvert an Burghardt ausbezahlt werden.

Aus früheren Aktionen von Burghardt ist allerdings bekannt, dass er den gesamten Verkaufserlös auf ein eigenes Konto verschiebt. Durch das trotzige Verhalten von Burghardt entsteht der Eindruck, dass er auch gegenüber mit ihm kooperierenden Richtern den tatsächlich erzielten Preis einer Immobilie verbergen will, damit er einen geringeren Anteil abgeben muss.

Im Kaufvertrag hätte ein Vermerk enthalten sein müssen: „Vorbehaltlich einer Genehmigung durch das zuständige Gericht“. Da ein solcher Hinweis fehlte, wollte Burghardt das Gericht wohl vor vollendete Tatsachen stellen. Ein solcher Kaufvertrag stellt eigentlich ein sogenannten Zug-um-Zug-Geschäft dar, auf das Zahlung der Kaufsumme und Schlüsselübergabe unmittelbar erfolgt.

Offenbar geht Burghardt davon aus, dass die Gerichte jedenfalls seinen persönlichen Willensentscheidungen entsprechen werden, was als selbstverständliche Überzeugung nur durch Korruption oder politische Einflussnahme erklärbar wäre.

Unterschlagung von Wertgegenständen

Dafür wurde in diesem Kaufvertrag vermerkt:

„Die Wohnung wird wie diese liegt und steht, also gänzlich ungeräumt samt Fahrnissen, übernommen“.

Fahrnisse ist ein antiquierter Begriff aus der Rechtssprache, mit dem alle beweglichen Sachen als die sogenannte „fahrende Habe“ bezeichnet werden. „Fahrbares“ wäre zeitgemäß die genauere sprachliche Gestaltung, denn es handelt sich um alle fahrbaren Güter in der Wohnung, die abtransportiert werden können.

Damit werden auch Kunstgegenstände unterschlagen, die in der Wohnung sich befanden. Dazu zählen Ölgemälde des österreichischen Impressionisten Carl Fahringer, ein Gemälde des deutschen Landschaftsmalers Adalbert Waagen und Arbeiten von Otto Zeiller, darunter ein Selbstportrait. Otto Zeiller wurde als Zeichner der beliebten Briefmarkenserie „Schönes Österreich“ bekannt.

Es ist auch völlig unklar, weshalb persönliche Gegenstände des Betroffenen, darunter Fotos, Schriftstücke, Dokumente, Kleidung, auch Bücher, Orientteppiche und sonstige Erinnerungsstücke und Kleinodien, etwa Muranoglas und ein silbernes, fein ziseliertes Fischbesteck des Fin de Siècle, an den Käufer der Wohnung unter dem Begriff „Fahrnisse“ übergeben werden sollten.

Da solche Käufe in Österreich sich ereignen, wird die Frage nach der Provenienz von Immobilien künftig wieder vermehrt von Bedeutung sein. Dem Käufer einer solchen Immobilie muss bewusst sein, aufgrund der Umstände des Kaufes, dass er mit der Forderung nach Restitution noch konfrontiert wird. Es muss für einen Käufer als Verdachtsmoment gelten, dass er die Immobilie offiziell zu einem günstigen Ramschpreis erwerben kann und der Verkäufer ein Sachwalter ist, der über das Objekt verfügen will. Was Kunstobjekte und sonstige Wertgegenstände betrifft, so wird man die Hehler von Burghardt noch ausforschen müssen.

Einspruch des Betroffenen

Burghardt legte diesen Kaufvertrag dem Bezirksgericht vor. Es folgte eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung des Betroffenen. Darin wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der Vorfall eine Verletzung von Grundrechten der Charta der Europäischen Union bedeutet und Strafanzeigen gegen alle Beteiligten bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht wurden. Es lag ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vor, da Burghardt mit seinen Leuten drei Standorte des Betroffenen in Österreich okkupierte. Es gab keinen rechtlichen Grund für eine solche Vermögensübernahme. Es sind weitere Fälle bekannt, bei denen Burghardt in einer solchen Weise vorging.

In der Sachverhaltsdarstellung wurde der Wert der Wohnungsinhalte und der Wert der Ferienwohnung im Detail dokumentiert. Ein Verkauf des Ferienapartments war vom Betroffenen nicht geplant.

Es wurde eine sofortige Einstellung des gesamten Verfahrens gefordert und darauf hingewiesen, dass Schaden durch die kriminelle Vermögensübernahme bereits eingetreten ist. Schadenersatz wird in der Folge noch erforderlich sein, für den auch die Untätigkeit des Gerichts verantworltich gemacht werden muss. Weiters wurden Berichte über Sachwalter Burghardt zitiert, die in deutschen Qualitätsmedien bereits veröffentlicht wurden.


Richterin in der Defensive

Am 31. Dezember 2018 erstellte die Bezirksrichterin, gerade noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, einen Beschluss, mit dem der Antrag von Burghardt abgewiesen wurde. Als Begründung nannte das Gericht:

„Die dem Kaufanbot, das deutlich unter dem angeführten Verkehrswert liegt, angeschlossene Wertindikation stellt kein Schätzgutachten dar. Schon deshalb war der Antrag abzuweisen. Eine besondere Dringlichkeit zum Verkauf der Wohnung ist angesichts der Vermögenssituation nicht zu erblicken“. (Bezirksgericht Donaustadt, Beschluss, 31. 12. 2018)

Auf alle weiteren erforderlichen Maßnahmen verzichtete die Richterin allerdings weiterhin. Sie müsste Strafanzeigen „von Amts wegen“ gegen alle Beteiligten erstellen und sollte dafür sorgen, dass diese auch bearbeitet werden. Jegliches Verfahren gegen den Betroffenen, das Vermögensübernahmen bewirken soll, müsste sofort eingestellt werden, womit jede weitere Aktion von Burghardt beendet sein muss. Vermögenswerte des Betroffenen, auf die Burghardt Zugriff nahm, müssten längst sichergestellt und der entstandene Schaden festgestellt werden. Eine Verzögerung dieser erforderlichen Maßnahmen erhöht den entstandenen Schaden.


Burghardt setzt weiterhin auf Provokation

Burghardt antwortete dem Gericht am 11. Januar 2019 in seinem üblichen Stil:

„Gegen den Beschluss des BG. Donaustadt vom 31.12.2018, erhebe ich rechtzeitig nachstehenden Rekurs an das LG für ZRS Wien. Der bezeichnete Beschluss wird zur Gänze bekämpft“.
(Christian Burghardt, Antrag auf Rekurs, 11. 1. 2019)

Die Formel zur Gänze bekämpfen“ ist im Sprachgebrauch der Juristen vorhanden. Doch sollte ein solches Wort nur vorsichtig eingesetzt werden, denn es bedeutet jedenfalls, dass das Gericht nicht in Ordnung ist, da nur dies den Einsatz des Ausdrucks „zur Gänze bekämpfen“ rechtfertigen kann.

Burghardt drehte in seinem Antrag die Bedeutung einer solchen Redewendung glatt um. Er will den Beschluss des Gerichts bekämpfen, weil ihm dieses Mal noch kein ausreichender Amtsmissbrauch zugestanden wurde. Das wäre eigentlich eine ungeheuerliche Dreistigkeit Burghardts gegenüber dem Gericht, wenn er nicht darauf pochen könnte, dass er einen solchen Amtsmissbrauch bei österreichischen Gerichten bereits routinemäßig für sich in Anspruch nehmen kann. Er kann diesen quasi als Usance erwarten.

 

Korruption im Landesgericht

Nach der Blockade durch das zuständige Bezirksgericht, erwartet jetzt Burghardt, dass wieder einmal das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien sein Ansinnen absegnen wird. Dafür stellte er einen Antrag auf Rekurs, der vom Landesgericht behandelt werden soll.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wollte bereits durch Vorfälle mit Amtsmissbrauch und offensichtlicher Korruption auffallen. Burghardt vertraute dort bisher auf Beatrix Engelmann, die Vizepräsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien. Sie befand bei einem früheren Rekurs von Burghardt, mit dem ein kriminell motivierter Verkauf legitimiert werden sollte: „Sie sollen versilbert werden“. Gemeint waren damit Goldschmuck und Juwelen, die Burghardt auf einem seiner Raubzüge skurpellos erbeutete. Vergleiche dazu den Bericht auf The European:
Enteignung durch das Instrument Sachwalterschaft (The European, 11. 7. 2017)

Auch die Publizistin Alexandra Bader kam mit einem solchen Amtsmissbrauch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien in Berührung. Bader wurde mit dem Preis der Medienlöwin 2007 ausgezeichnet, der für mutigen Journalismus vergeben wird. Nachdem Bader ihre Recherchen über Korruption in einem österreichischen Ministerium fortsetzte, wurde Burghardt als sogenannter Sachwalter auf die Publizistin angesetzt, um ihre Tätigkeit zu überwachen und zu kontrollieren.

Medienlöwin Bader legte Beschwerde gegen diese amtlich verordnete Bestellung einer Sachwalterschaft ein, doch das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien lehnte diese am 29. 11. 2010 ab und bestätigte Burghardt in der Funktion des Sachwalters. Dazu auf Tabula Rasa:
Medienlöwin Alexandra Bader (Tabula Rasa Magazin, 5. 12. 2017)

 

Reiche Pfründe in der Donaustadt

Jetzt kann Burghardt im Landesgericht für Zivilrechtssachen auch auf Richter Peter Treichl setzen, der mit 1. Juni 2018 als zweiter Vizepräsident eingesetzt wurde, um dort die Aktivitäten von Vizepräsidentin Engelmann und Präsidentin Perschinka tatkräftig zu unterstützen.

Peter Treichl ist ein alter Bekannter von Burghardt, dem er bereits in seiner Zeit als Leiter des Bezirksgerichts Wien Donaustadt, einträgliche Fälle zuschob, die ausgeplündert werden sollten. Diese Aussage kann durch Fallmaterial jederzeit belegt werden. Es wäre allerdings dringend notwendig, alle Fälle, die Treichl als Richter verantwortet, einer offiziellen Überprüfung zu unterziehen und bezüglich einer Zusammenarbeit mit Burghardt und weiteren einschlägig bekannten Sachwaltern zu dokumentieren.

Ein Telefongespräch mit Burghardt startete Bezirksrichter Treichl, gleich als Begrüßung, lachend mit den Worten: „Ich brauch ein Weihnachtsgeld“. Offenbar der Code, der das Getriebe der Fälle mit der nötigen Schmiere versorgt. Das Telefonat wurde in Gegenwart des Betroffenen geführt. Treichl wollte Burghardt über den neuen und offensichtlich lukrativen Fall rasch in Kenntnis setzen. Tatsächlich gibt es für dieses Telefonat keine weiteren Zeugen. Es wird hier dennoch zitiert, da eben alle Fälle von Treichl zu überprüfen sind und auf diese Weise der Wahrheitsbeweis einer solchen Zusammenarbeit mit Burghardt zu erbringen wäre.

Korruption und Amtsmissbrauch dürften in der Wiener Donaustadt bereits auf einer längeren Tradition beruhen. Das Bezirksgericht Donaustadt war auch verantwortlich für die Vorfälle um das Erbe des populären Musikers Falco, dessen Mutter durch einen weiteren Sachwalter im 22. Wiener Gemeindebezirk brutal enteignet wurde. Dies geschah schon vor rund 14 Jahren, also noch vor der Zeit von Peter Treichl als Leiter des Bezirksgerichts in der Donaustadt, der 2013 mit dieser Funktion beauftragt wurde.

 

Ominöse Karriere eines Richters

Treichl startete zuvor seine Karriere am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien, wo er mit den Gegebenheiten deshalb sehr vertraut ist. Er beantwortete dort schon 2009 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter im Auftrag von Präsidentin Perschinka mit dem Briefkopf „Landesgericht für Zivlirechtssachen Wien. Die Präsidentin“ und sprach Ordnungsstrafen gegen den Antragsteller aus.

Treichl nahm damit in der Dienstaufsicht des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien eine wichtige Funktion ein, vergleichbar mit der Aufgabe von Ruth Straganz-Schröfl in der Abteilung III/6 des Bundesministeriums für Justiz, die dort als Leiterin der sogenannten „Kompetenzstelle Personalcontrolling“ die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter durchführen soll.

Am 1. Jänner 2013 wurde Treichl für seine treuen Dienste zum Leiter des Bezirksgerichts Wien Donaustadt erhoben. Vorsitzende der Besetzungskommission war Präsidentin Dr. Marlene Perschinka. Im Juni 2018 wurde der für dortige Verhältnisse zuverlässige Treichl wieder am Landesgericht für Zivilrechtssachen gebraucht, wohin er als Vizepräsident zurückkehren sollte.

Die Kompetenzstelle Personalcontrolling des österreichischen Bundesministeriums für Justiz wurde in einem investigativen Bericht dargestellt auf Tabula Rasa:
Strukturen der massenweisen Enteignung: Das österreichische Justizministerium (Tabula Rasa Magazin, 13. 10. 2017)

Strafgesetzbuch anwenden

Der selbstherrliche Stil, den Burghardt zur Schau stellte, gefiel offenbar den österreichischen Richtern. Denn ansonsten wären Burghardts impertinente Berichte, gespickt mit Dreistigkeiten, längst abgewiesen und zurückgeworfen worden.

Aufgrund der bestehenden Erkenntnisse hätte Burghardt längst von Amts wegen angezeigt und verhaftet werden müssen. Alle Fälle von Burghardt müssen überprüft werden. Restitution und Schadenersatz ist längst fällig. Statt dessen wird Burghardt weiterhin von österreichischen Bezirksrichtern als Sachwalter bestellt.

Im Fall Burghardt kommt das Strafgesetzbuch breit zur Anwendung:

Gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 StGB), Gewerbsmäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung (§ 130 StGB), Dauernde Sachentziehung (§ 135 StGB), Veruntreuung (§ 133 StGB), Hausfriedensbruch (§ 109 StGB ), Gefährliche Drohung (§ 107 StGB), Falsche Beweisaussage vor Gericht (§ 288 StGB ), Verleumdung (§ 297 StGB), Kreditschädigung (§ 152 StGB), Kriminelle Vereinigung (§ 278 StGB) bzw. Kriminelle Organisation (§ 278a StGB).

Die skrupellose Vorgangsweise, die Burghardt mit seinen Leuten bei Vermögensübernahmen vorführt, kann jederzeit zu Todesfolgen führen. In Zusammenhang mit solchen Enteignungen werden in Österreich noch Todesfälle zu untersuchen sein. Die Behörden werden eine Mitschuld, aufgrund ihrer jahrelangen Untätigkeit, nicht abstreiten können.

Für einen unvorbereiteten Beobachter müssen die dreisten Taten von Burghardt fast so erscheinen als wäre Unzurechnungsfähigkeit, zumindest temporär, gegeben. Burghardt ist von einem ausgeprägten Narzissmus und unverhohlen gezeigten Gefühlen von Grandiosität („mache hier, was ich will“) bestimmt. Starrheit und antisoziales Verhalten sind erkennbar. Eine Persönlichkeitsstörung kann anhand von Textproben, die Burghardt verfasste, belegt werden. Burghardts Sprachgebrauch ist typisch in einem übertrieben selbstgefälligen und süffisanten Ton gehalten. Zusammenfassend kann festgestellt werden: Burghardt leidet unter einer schweren Übersteigerung seiner Persona in der Bedeutung der Terminologie von C. G. Jung.

Burghardt will mit seinem Auftreten gerne den Eindruck erwecken, dass er im Auftrag einer staatlichen oder parastaatlichen Organisation handelt. Dennoch verfügt Burghardt, aufgrund seiner juristischen Ausbildung, aber über Bewusstsein, was strafbare Handlungen und strafbare Tatbestände sind. Deshalb muss das Strafgesetzbuch bei Burghardt voll zum Einsatz kommen.

Selbst bei Fritzl konstatierte die forensische Psychiaterin volle Zurechnungsfähigkeit, so dass er nicht in eine geschlossene Anstalt kam, sondern in die Justizanstalt Stein, wo in Österreich nur schwere Verbrechenstaten bestraft werden.

Unterstützung der EU erforderlich

Bisher war Österreich, mit allen staatlichen Behörden, nicht fähig, die erforderlichen Maßnahmen zu setzen und die kriminellen Vorfälle unter Kontrolle zu bringen. Denn es wurden systematisch Strukturen aufgebaut, um durch Amtsmissbrauch und Korruption eine Verletzung von Grundrechten durchzuführen, wobei insbesondere das Eigentumsrecht betroffen ist. Dazu der Bericht über eine Recherche, die in österreichischen Ministerien im März 2018 durchgeführt wurde:
Der österreichische Justizskandal braucht Krisen-PR: Neustart der Justiz in Wien dringend erforderlich. (Tabula Rasa Magazin, 3. 4. 2018)

Deshalb wird die Europäische Union ihrem Mitgliedsstaat Österreich die dringend notwendige Unterstützung geben müssen, durch ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags von Lissabon. Mit einem solchen Verfahren soll der Schutz der Grundrechte in den Mitgliedsstaaten gesichert werden. Eine Kommission der Europäischen Union wird die Vorfälle in Österreich streng untersuchen müssen. In der Folge muss ein Maßnahmenplan durch die Europäische Union in Österreich umgesetzt werden, um den Rechtsstaat wiederherzustellen.

 

Über Johannes Schütz 107 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel