Wer ein Volljährigkeitsalter von 21 Jahren im Kopf hat, sollte darauf verwiesen werden, dass der wettinische Herzog obigen Namens dieses Alter nicht erreicht hat. Immerhin wurde er der Vater des mit Goethe befreundeten Herzogs Carl August, und der Kaiser erklärte ihn schon mit 18 Jahren als volljährig. Wer dem jungen Mann als Schicksalsausgleich für die kurze Lebensspanne eine sorglose Kindheit gewünscht hätte, muss erneut enttäuscht werden. Dem Vater war es wohl wichtiger, der Jagdleidenschaft nachzugehen, als sich um den Prinzen zu kümmern. Als dieser zehn wurde, verstarb der prunkliebende alte Herr.
Ernst August II. Konstantinvon Sachsen-Weimar
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